Erstantragsauswertung bei Tarifwechsel
Einige private Krankenversicherungen führen bei einem Tarifwechsel eines Versicherten eine Erstantragsauswertung durch. Was hinter dem sperrigen Begriff steckt, erfährst du hier.
Einige private Krankenversicherungen führen bei einem Tarifwechsel eines Versicherten eine Erstantragsauswertung durch. Was hinter dem sperrigen Begriff steckt, erfährst du hier.
Inhalt des Ratgebers
Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, trifft oft eine Entscheidung fürs Leben. Dafür spricht, dass die Beiträge in der PKV durch Altersrückstellungen auf Langfristigkeit ausgelegt sind und verschiedene Mechanismen dich vor hohen Beiträgen im Alter schützen.
Doch manchmal verläuft das Leben anders als geplant oder es treten unerwartet Krisen ein – wie aktuell durch die Corona-Pandemie. Wenn du dann stärker auf deine Ausgaben achten musst, weniger oder auch mehr Leistungen brauchst, kannst du über einen Tarifwechsel innerhalb deiner privaten Krankenversicherung nachdenken.
Der Erstantrag ist der Antrag, mit dem du deinen PKV-Vertrag bei deiner aktuellen Krankenversicherung ursprünglich abgeschlossen hast. Er enthält unter anderem Informationen über deine Gesundheitsprüfung und einen gegebenenfalls vereinbarten Risikozuschlag.
Du darfst bei deinem Versicherer jederzeit in einen anderen Tarif wechseln. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), genauer der § 204 VVG. Einige Versicherer führen bei einem Tarifwechsel eine Erstantragsauswertung durch.
Grundsätzlich steht dir jeder Tarif deiner PKV offen, egal ob alt oder neu. Ausnahme sind alte Bisex-Tarife (bis 2012), bei denen die Beiträge noch zwischen den Geschlechtern unterscheiden. Wenn in einem Bisex-Tarif versichert bist, kannst du in einen anderen Bisex-Tarif wechseln. Auch ein Wechsel von Bisex- in einen Unisex-Tarif ist möglich. Ein Wechsel von einem Unisex- in einen Bisex-Tarif ist allerdings nicht zulässig.
Auch beim Versicherungsschutz hast du die Wahl: Entweder wählst du einen Tarif, der mehr Leistungen bietet als der alte, oder du reduzierst mit dem Wechsel die versicherten Leistungen und damit auch deinen monatlichen Beitrag.
Altersrückstellungen werden dir beim Tarifwechsel komplett angerechnet und dein Alter und Gesundheitszustand spielen im Gegensatz zum Vertragsbeginn keine Rolle. Dennoch schauen sich einige Versicherer bei einem Tarifwechsel den Erstantrag noch einmal genau an.
Bei der Erstantragsauswertung prüft der Versicherer deinen Erstantrag darauf, ob Krankheiten bereits zu Beginn deiner Versicherung bestanden haben. Solche Vorerkrankungen können dann im neuen Tarif zu einem höheren bereits bestehenden Zuschlag führen. Wenn zuvor allerdings kein Risikozuschlag erhoben wurde, darf im Nachgang auch keiner erhoben werden, sodass dir hier beim Tarifwechsel kein Nachteil entsteht
Diese Praxis erschwert Versicherten oft den Tarifwechsel, weil sie zu sehr hohen Risikozuschlägen im neuen Tarif führen kann. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1999 (Aktenzeichen 1 A 1.97) ist dieses Vorgehen aber rechtens. Demnach sind Versicherer nicht verpflichtet, Versicherte aus einem Pauschaltarif mit einem erhöhten Risiko fast ohne Zuschlag zu einem günstigen neuen Grundtarif zu versichern.
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