Altersrückstellungen in der PKV: Bedeutung, Berechnung und Wissenswertes
Altersrückstellungen – auch als Alterungsrückstellungen bezeichnet – werden in der PKV gebildet, um deinen Beitrag im Alter stabiler zu halten. Die PKV kalkuliert deinen Versicherungsbeitrag so, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsächlich in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Definition: Was sind Altersrückstellungen?
Mit einem höheren Alter erhöht sich auch das individuelle Risiko zu erkranken und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Mit einem höheren Risiko wären auch höhere Beiträge für deine Krankenversicherung fällig. Damit das nicht passiert werden in jungen Jahren Rückstellungen gebildet, die im späteren Alter die Beiträge stabil halten.
Mit den Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen genannt) werden in der privaten Krankenversicherung frühzeitig eine Art Polster anlegt. Wenn du jünger bist, zahlst du also einen höheren Beitrag ein, als theoretisch nötig wäre. Dieser zusätzliche Anteil wird für später zurückgelegt und verzinst. Es handelt sich also um angesparte Rücklagen, die im Alter die Beiträge stabil halten - die Altersrückstellungen.
Der Gesetzgeber schreibt übrigens seit dem 01.01.2000 zusätzlich einen Zuschlag auf deinen Beitrag vor: Alle Versicherten zahlen zwischen 21 und 60 Jahren einen Aufschlag von 10 Prozent auf den Monatsbeitrag. Dieser wird separat zu den Altersrückstellungen erhoben und dient dazu, Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr abzumildern oder auszufinanzieren.
Altersrückstellung in der PKV - kurzer Überblick:
Altersrückstellungen sind Rücklagen in der PKV, um Beiträge im Alter stabil zu halten.
Beiträge werden in jungen Jahren höher angesetzt und angespart, um im Alter Beitragssteigerungen zu vermeiden.
PKV legt Beitragsanteile verzinslich an, um Beiträge stabil zu halten. Rückstellungen können bei Tarifwechsel übernommen werden, aber nicht bei Wechsel zu anderem Anbieter oder Rückkehr in GKV.
Wie berechnen sich die PKV Altersrückstellungen?
Die Berechnung der Altersrückstellungen ist etwas komplexer: Sie erfolgt anhand des konstanten Beitrag bis zum 102. Lebensjahr (ohne Inflation und med. Fortschritt) und unter Berücksichtigung der Stornoerwartung und dem einkalkulierten Zins.
Wichtig: Je später der Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt, desto höher muss auch der Anteil der Rücklagen sein. Klingt logisch, oder? Es bleibt ja schließlich weniger Zeit, um sich das besprochene Polster „anzusparen“.
Je länger du mit dem Wechsel in die PKV wartest, desto höher können die Beiträge werden, da Alter und Gesundheitszustand sich auf die Kalkulation auswirken. Ein früher Wechsel lohnt sich daher, nicht nur wegen der Kündigungsfristen in der GKV!
Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung!
Tarife orientieren sich an Berufsgruppen: Tarife sind auf den Bedarf unterschiedlicher Berufsgruppen zugeschnitten.
Tarife individuell anpassbar: Der gewählte PKV-Tarif kann mit Zusatzbausteinen den eigenen Anforderungen und Wünschen angepasst werden.
Bevorzugte Behandlung: PKV-Versicherte profitieren von mondernsten Behandlungen und kürzeren Wartezeiten beim Arzt. ottonova bietet zudem einen Terminvereinbarungs-Service an, d.h. wir buchen und organisieren für dich deine Arzttermine.
Vertraglich festgelegte Leistungen: Leistungen werden im Alter nicht weggestrichen, wohingegen das bei der GKV der Fall sein kann. Bei ottonova gibt esaußerdem keine tariflichen Preis/Leistungsverzeichnisse, d.h. keine versteckten Leistungskürzungen im Behandlungsfall.
Im Ausland versichert: Viele PKVs bieten auch im Ausland Versicherungsschutz an. Auch mit ottonova bist du im Ausland bestens geschützt (u.a. unbegrenzter Versicherungsschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes).
Was macht die PKV mit deinen Altersrückstellungen?
Du fragst dich, wo dein Geld bleibt und was die PKV damit macht? Die Unternehmen können mit deinen gesparten Beitragsanteilen nicht einfach tun und lassen was sie wollen. Sie müssen sie verzinslich anlegen und dafür verwenden, deinen Beitrag möglichst stabil zu halten und so Beitragssteigerungen im Alter abzufangen. Auch die erwirtschafteten Zinsen müssen sie der Versichertengemeinschaft gutschreiben. Du siehst, ob das Ganze gelingt, ist auch davon abhängig, wie sich die Zinsen entwickeln. Der einkalkuliert Zins darf maximal 3,5 Prozent betragen, ein niedrigerer Satz ist möglich. Je niedriger der einkalkulierte Zins, desto höher der monatliche Betrag, der angespart werden muss.
Übrigens: Hast du das 80. Lebensjahr vollendet, so muss dein Versicherer die bisher nicht verbrauchten Rückstellungen dazu nutzen, um deine Beiträge zu senken. Doch was passiert bei einem Wechsel? Hier gibt es verschiedene Szenarien:
1. Szenario: Wechsel des Tarifs bei deinem Anbieter
Nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besitzen Versicherungsnehmer ein sogenanntes Tarifwechselrecht. Bei deinem Versicherer kannst du in einen anderen Tarif wechseln, deine Altersrückstellungen bei deiner Krankenversicherung kannst du in den neuen Tarif einfach übernehmen. Wechselst du in einen Tarif, der deutlich mehr Leistungen bietet, kann das Unternehmen von dir sowohl einen Risikozuschlag, als auch eine Wartezeit verlangen – deine Rückstellungen müssen dir aber voll angerechnet werden.
2. Szenario: Wechsel zu einem anderen Anbieter
Diese volle Höhe deiner Altersrückstellungen bleibt dir jedoch nicht bei jedem Wechsel. Wechselst du als Privatversicherter zur Konkurrenz, geht dir ein Teil davon verloren. Die Höhe des Übertragungswerts wird jährlich mitgeteilt oder kann auch beim Unternehmen erfragt werden. Er entspricht der Höhe der Rückstellungen wie sie im Basistarif erworben worden wären.
Es sind mittlerweile Milliarden an Alterungsrückstellungen in Deutschland gefangen. Doch bei ottonova bekommst du bis zu 100 Prozent deiner aufgebauten Altersrungsrückstellungen beim Wechsel in eine andere private Krankenversicherung mitgegeben.
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3. Szenario: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Doch nicht alles ist so einfach. Zum Beispiel dann, wenn du als Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehrst. In diesem Fall werden keine Altersrückstellungen mitgegeben.
Das Prinzip ist ein anderes: Es lautet Umlagefinanzierung und funktioniert, indem die jüngeren Versicherten die höheren Kosten der Älteren mitfinanzieren. So wird von Generation zu Generation gezahlt. Dieser Generationenvertrag stößt aber mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend an seine Grenzen und es sind immer höhere Steuerzuschüsse erforderlich.
Die Rückstellungen werden beim Wechsel in die GKV nicht mitgegeben und verbleiben im Versichertenkollektiv des vorherigen privaten Versicherers.
Es besteht für dich allerdings bei ottonova die Option, in unsere Zahnzusatzversicherung wie beispielsweise die Krankenhauszusatzversicherung zu investieren und dir dort die Altersrückstellungen anrechnen zu lassen.
Lade dir unverbindlich deinen kostenlosen Wechsel-Guide für die private Krankenversicherung herunter und erfahre alles, was du zum PKV-Wechsel wissen musst.
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Unser Fazit zu den Altersrückstellungen in der PKV
Altersrückstellungen sind deine Altersvorsorge in der PKV. Sie sorgen dafür, dass dein Beitrag im Alter stabil bleibt und du ihn dir weiterhin leisten kannst. Dieses Prinzip besteht aus drei Grundbausteinen:
Altersrückstellungen
Zinserträge
gesetzlicher Zuschlag von 10 %
Mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällt der gesetzliche Zuschlag weg und ab Rentenbeginn das Krankentagegeld. Damit reduziert sich dein Beitrag deutlich.
Die private Krankenversicherung bietet mit den Altersrückstellungen eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung und bezahlbare Beiträge im Alter.
Beste Beitragsstabilität
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Es handelt sich dabei um angesparte Rücklagen, die im Alter die Beiträge stabil halten.
Sie müssen sie verzinslich anlegen und dafür verwenden, spätere Beitragserhöhungen abzufangen. Auch die erwirtschafteten Zinsen müssen sie der Versichertengemeinschaft gutschreiben.
Die Höhe der Altersrückstellungen variiert zwischen den PKV-Anbietern und Tarifen. In den meisten Vollversicherungstarifen werden zwischen 30 und 40 Prozent angespart. Bei ottonova sind es bis zu 45 Prozent.
Hinzu kommt der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent. Alle Versicherten zahlen diesen Aufschlag von 10 Prozent auf den Monatsbeitrag zwischen 21 und 60 Jahren.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!