Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen ein Angestellter oder eine Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Liegt das regelmäßige Jahresbruttoeinkommen über dieser Grenze, kann man sich privat krankenversichern (PKV), weil man versicherungsfrei ist. Liegt es allerdings unter dieser Grenze, sind Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Freiwillig gesetzliche Angestellte, die in 2024 zwischen 69.300 und 73.799 Euro jährlich verdienen, verlieren nun ab 2025 die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, da sie nun unter der JAEG verdienen und damit versicherungspflichtig sind.
Sie können sich aber bis 31.03.2025 von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.