Die JAEG hat dich überholt? Jetzt letzte Chance zum Wechsel nutzen!

Seit 1. Januar 2025 gilt eine höhere Einkommensgrenze für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Wie du als Angestellter trotzdem noch in die PKV wechseln kannst, erklären wir hier.

Jetzt noch Wechseloption nutzen

Das hat sich zum 01. Januar 2025 für dich geändert

Die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) steigt zum 1. Januar 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro (brutto) pro Jahr. Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BGG) hat sich von 62.100 Euro auf 66.500 Euro (brutto) pro Jahr erhöht. Zudem gab es eine drastische Steigerung der individuellen Zusatzbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflegeversicherung. Das bedeutet höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und ein erschwerter Wechsel für Angestellte. Erfahre, wie du 2025 als Angestellter deine Wechseloption in die PKV noch nutzen kannst.

Wie beeinflusst die Jahresarbeitsentgeltgrenze deine Wechselmöglichkeit in die PKV?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen ein Angestellter oder eine Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln kann. 

Liegt das regelmäßige Jahresbruttoeinkommen über dieser Grenze, kann man sich privat krankenversichern (PKV), weil man versicherungsfrei ist. Liegt es allerdings unter dieser Grenze, sind Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Freiwillig gesetzliche Angestellte, die in 2024 zwischen 69.300 und 73.799 Euro jährlich verdienen, verlieren nun ab 2025 die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln, da sie nun unter der JAEG verdienen und damit versicherungspflichtig sind. 

Sie können sich aber bis 31.03.2025 von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung wechseln.

Wie kannst du trotz gestiegener JAEG 2025 noch in die PKV wechseln?

Wenn du 2024 bisher versicherungsfrei warst, weil dein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag, und ab 2025 durch die Anhebung dieser Grenze plötzlich versicherungspflichtig wirst, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nun höher als dein Einkommen ist, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, noch in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, auch wenn du die neue Einkommensgrenze nicht mehr erreichst.

Bis zum 01.03.2025 kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
 

Ein Beispiel

  • Ein Angestellter verdient im Jahr 2024 70.000 Euro brutto und liegt damit über der JAEG von 2024 (69.300 Euro). Er ist freiwillig gesetzlich versichert.
  • Für 2025 wird die JAEG auf 73.800 Euro angehoben. Sein Einkommen liegt nun unter der neuen JAEG, sodass er ab 2025 eigentlich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert wäre und nicht mehr in die Private wechseln kann.
  • Mit einem Antrag auf Befreiung bis zum 01.03.2025 kann er sich von der neuen Versicherungspflicht befreien lassen.

Du kannst einen Befreiungsantrag stellen, unter diesen Voraussetzungen:

  • Du warst im Jahr 2024 versicherungsfrei (weil du über der alten JAEG lagst).
  • Du hattest 2024 eine private Krankenversicherung oder warst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Du stellst bis zum 1. März 2025 einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht.

Wie funktioniert die Befreiung von der Versicherungspflicht?

So kannst du dich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen:

  • Der Antrag wird bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt, bei der du im Jahr 2024 versichert warst (oder bei der du ab 2025 versicherungspflichtig wärst).
  • Der Antrag muss spätestens bis 1. März 2025 eingereicht werden.

Das bedeutet, du kannst noch bis 01.03.2025 in die private Krankenversicherung wechseln.

Deine Entscheidung ist endgültig. Wenn du dich befreien lässt, kannst du später im Jahr nicht einfach wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, solange dein Angestelltenverhältnis nicht länger als ein Monat unterbrochen wird. Die Befreiung greift unter diesen Umständen auch beim nächsten Arbeitsverhältnis. Ist die Lücke zwischen den beiden Jobs allerdings größer als ein Monat, greift die Befreiung nicht mehr.

Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn du seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Sonst ist sie wirksam vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Wenn du beispielsweise im Januar eine Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nimmst, dann kannst du erst ab Februar befreit sein und in die private Krankenversicherung wechseln.

Warum sind die GKV-Beiträge 2025 gestiegen?

In Deutschland bestimmt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), welche maximale Einkommenshöhe zur Berechnung deiner Beiträge in der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge (GKV) herangezogen wird. Steigt die BBG, steigt also auch der Höchstbeitrag.  

2025 steigt der GKV-Beitrag also bei allen die mehr als 62.100 Euro (brutto) pro Jahr oder 5.175,00 Euro (brutto) im Monat verdienen. Angestellte zahlen regulär 14,6 Prozent ihres Einkommens (bis maximal zur BBG).

Zusätzlich zu den 14,6 Prozent kann jede einzelne gesetzliche Krankenkasse ihre Zusatzbeiträge selbst festlegen. Durchschnittlich lagen diese im Jahr 2024 bei 1,7 Prozent des Gehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung, deren Beitragshöhe ebenfalls vom Einkommen (bis maximal zur BBG) abhängt. 

2025 ist der durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2025 auf 2,5 Prozent gestiegen. Auch der Pflegebeitrag wurde um 0,2 Prozent erhöht und wird jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse betreffen.

Wie teuer wird die GKV 2025 für Angestellte?

Im Vergleich zum Vorjahr zahlen Angestellte 2025 durchschnittlich 9,7 Prozent mehr GKV-Beiträge. Der reine GKV-Höchstbeitrag stieg für dich zum 01.01.2025 auf 804,83 Euro pro Monat, wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro (brutto) im Jahr verdienst. Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung liegt er in diesem Jahr bei 1.174,16 Euro pro Monat für Versicherte über 23 Jahre ohne Kinder. 

Da sich dein Arbeitgeber an deinen Krakenkassenbeiträgen beteiligt (Arbeitgeberzuschuss), zahlst du als Angestellter nur etwa 50 Prozent der Beiträge selbst (Arbeitnehmeranteil). Die gesamten Kosten für die gesetzliche Krankenkasse könnten für dich im nächsten Jahr aber trotzdem um rund 754 Euro (brutto Arbeitnehmeranteil) pro Jahr steigen.

Wie haben sich die GKV-Beiträge in den letzten 10 Jahren entwickelt?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 

Allein zwischen 2015 und 2025 erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse um 427 Euro.

In der privaten Krankenversicherung werden deine Beiträge nicht anhand deines Einkommens, sondern anhand deines Alters, deines Gesundheitszustandes und deiner gewünschten Leistungen berechnet. Dies bedeutet unter Umständen mehrere tausend Euro Sparpotential bei den Beiträgen für dich.

Heribert Autorenfoto

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