Ab 2025: GKV wird teurer, der Wechsel in die PKV schwieriger*

In wenigen Wochen wird sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen und die Einkommensgrenze für einen Wechsel in die private Krankenversicherung. Was das für dich bedeutet, klären wir hier.

Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen

Das ändert sich am 01.01.2025 für dich

Die Beitragsbemessungsgrenze (BGG) steigt von 62.100 Euro auf 66.500 Euro (brutto) pro Jahr an. Auch die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) wird 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro (brutto) pro Jahr erhöht. Das bedeutet weniger Flexibilität beim Wechsel in die PKV für Angestellte und höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem erwarten wir eine drastische Steigerung der von den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen selbst bestimmten Zusatzbeiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und die Höhe der GKV-Beiträge

In Deutschland bestimmt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG), wie viel gesetzlich Versicherte maximal für ihre Krankenversicherung zahlen. Verdienst du mehr als diese Grenze wird nur der Teil bis zur BBG zur Berechnung deiner Beiträge deiner gesetzlichen Krankenkassenbeiträge (GKV) herangezogen. Steigt die BBG, steigt also auch der Höchstbeitrag.  

2025 steigt der GKV-Beitrag also bei allen die mehr als 62.100 Euro (brutto) pro Jahr oder 5.175,00 Euro (brutto) im Monat verdienen. Um wieviel Geld es dabei wirklich geht, hängt aber am Berufsstatus. 

  • Angestellte und Selbstständige zahlen regulär 14,6 Prozent ihres Einkommens (bis maximal zur BBG). Hinzu kommt die Pflegeversicherung, deren Beitragshöhe ebenfalls vom Einkommen (bis maximal zur BBG) abhängt. 

  • Beamte zahlen einen vergünstigten Beitragssatz, da sie kein Krankengeld benötigen. Selbstständige haben die Möglichkeit sich ebenfalls für einen vergünstigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (ohne Krankengeld) zu entscheiden.  

  • Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber 50% der Kosten für die Krankenversicherung.  

  • Bei Beamten gibt es, je nach Bundesland, in dem sie verbeamtet sind, unterschiedliche Regelungen zu der Beihilfe und etwaiger Kostenübernahme der Krankenversicherung durch den jeweiligen Dienstherren. 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und der Wechsel in die PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem Einkommen ein Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln kann. Verdienst du als Angestellter heute mit deinem regelmäßigen Jahresentgelt zwischen 69.300 und 73.799 Euro (brutto) pro Jahr (oder zwischen 5.775,00 und 6.149,91 Euro (brutto) pro Monat) und bist freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, kannst du dich ab 2025 nicht mehr privat versichern, obwohl du den Höchstsatz in der GKV zahlst.  

 

Für Selbstständige, Beamte, Beamtenanwärter und Studenten ist die JAEG nicht relevant. 

Die GKV-Beitragsentwicklung der letzten Jahre

Sowohl die BBG sowie die JAEG als auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Allein zwischen 2014 und 2024 erhöhten sich die durchschnittlichen monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse um 329 Euro.   

Erhöhungen der Zusatzbeiträge in Kranken- und Pflegeversicherung

Zusätzlich zu den 14,0% bzw. 14,6% des Grundbeitrags kann jede einzelne gesetzliche Krankenkasse ihre Zusatzbeiträge selbst festlegen. Durchschnittlich lagen diese im Jahr 2024 bei 1,7% des Gehalts bis zur BBG und kommen zusätzlich zu den Beiträgen auf dich zu.   

 

Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags im Jahr 2025 wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung auf +0,8 % also insgesamt 2,5% geschätzt. Auch der Pflegebeitrag soll erhöht werden: Die Erhöhung könnte hier durchschnittlich zwischen 0,2 % und 0,3 % liegen und betreffen jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. 

 

Wir rechnen daher mit einer künftigen, durchschnittlichen Erhöhung des Zusatzbeitrag von +0,8% auf 2,5% bei der gesetzlichen Krankenversicherung und +0,3% auf 0,6% bei der Pflegeversicherung.

Für Angestellte

Angestellte, die aktuell zwischen 69.300 und 73.799 Euro jährlich verdienen, verlieren ab 2025 die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Sie können sich aber bis 31.03.2025 befreien lassen und in die PKV wechseln, sofern sie aktuell bereits freiwillig versichert sind.  

Im Vergleich zum Vorjahr ist außerdem mit einem weiteren Anstieg der GKV-Beiträge, um durchschnittlich 9,7 Prozent zu rechnen. Der reine GKV-Höchstbeitrag liegt 2024 bei 843,53 Euro und steigt 2025 auf 931.62 Euro pro Monat. Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung liegt er 2024 bei 1.050,53 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 1.179,68 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder. 

Zwar zahlst du als Angestellter nur 50% der Beiträge selbst (Arbeitnehmeranteil), die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse (inklusive Zusatzbeiträgen) könnten für dich im nächsten Jahr aber trotzdem um rund 787 Euro (brutto Arbeitnehmeranteil) pro Jahr steigen, wenn du über 66.150 Euro (brutto) im Jahr verdienst.  

Für Selbstständige

Selbstständige zahlen die kompletten Kosten für ihre Krankenversicherung selbst. Damit sind sie von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) deutlich stärker betroffen als Angestellte. Durch die Erhöhung der BBG von 62.100 Euro auf 66.500 Euro (brutto) pro Jahr steigen die Beiträge für die GKV bei Selbstständigen die über 66.500 Euro (brutto) pro Jahr verdienen um 1.179,68 Euro (regulärer Satz) bzw. 1.146,60 Euro (ermäßigter Satz).  

Für GKV-versicherte Beamte

Die erhöhte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beeinflusst auch die Höhe deiner Beiträge, falls dein Einkommen oberhalb der aktuellen BBG liegt.

Für Studenten

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) betrifft dich als Student zuerst einmal nicht. Die Kosten steigen hier jedoch trotzdem durch die Erhöhungen der Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung an. Ein früher Wechsel von der GKV in die PKV erspart dir bei ottonova auch eine weitere Gesundheitsprüfung, wenn du nach dem Studium direkt in einen unseren privaten Vollversicherungstarife wechseln kannst. 

Heribert Autorenfoto

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*Die Zahlen beziehen sich auf den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Verordnung der Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2025. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze stärker ansteigen sollen als in den vergangenen Jahren.