Private Krankenversicherung und Minijob

Auch wenn Minijobs nicht sozialversicherungspflichtig sind, besteht für Minijobber doch die Versicherungspflicht. Dieser Artikel gibt einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten sogenannte Minijobberinnen und Minijobber bei der Wahl der Krankenversicherung haben, wie sie sich privat versichern können und wer überhaupt unter diese Bezeichnung fällt.

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Inhalt des Ratgebers

Minijob und PKV - kurzer Überblick:

  • Ein Minijob bezieht sich auf geringfügige Beschäftigungen, von denen in Deutschland Millionen von Menschen betroffen sind.
  • Es gibt zwei Arten von Minijobs: den klassischen Minijob und den kurzfristigen Minijob.
  • Minijobber müssen krankenversichert sein, können sich aber von der Rentenversicherung befreien lassen.
  • Die Kosten und Vorteile der Krankenversicherung für Minijobber hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Hauptberuf, dem Alter und den gewünschten Leistungen ab.

Was ist ein Minijob?

Als Minijobberin oder Minijobber gelten Personen, die einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nachgehen.
Es gibt zwei Varianten des Minijobs: den klassischen Minijob sowie den kurzfristigen Minijob.
 

Klassischer Minijob

Bei einem klassischen Minijib erhalten Beschäftigte maximal 538 Euro pro Monat. Der Jahresverdienst muss dabei unter 6.456 Euro bleiben. Die Stundenzahl ist für die geringfügige Beschäftigung nicht ausschlaggebend, weil diese sich nur nach dem Gehalt richtet.

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Minijob-Grenze auf 538 Euro im Monat erhöht.

Kurzfristiger Minijob

Bei einem kurzfristigen Minijob darf die monatliche Einkommensgrenze von 538 Euro überschritten werden. Stattdessen darf der Minijobber oder die Minijobberin nur 70 Tage oder drei Monate pro Jahr arbeiten. Der Lebensunterhalt darf nicht von der Beschäftigung abhängen.

Ist ein Minijob krankenversicherungspflichtig?

Auch wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt, muss krankenversichert sein. Denn in Deutschland besteht für die Krankenversicherung (mit wenigen Ausnahmen) eine Pflicht zur Versicherung. Das gilt eben auch für Minijobberinnen und Minijobber und sogar für Menschen ohne Beschäftigung.

Etwas anders sieht es bei der Rentenversicherung aus. Von dieser können sich Minijobberinnen und Minijobber per Antrag freistellen lassen. Wer in einem kurzfristigen Minijob beschäftigt ist, muss keine Rentenversicherung bezahlen. Eine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung besteht in Minijobs ebenfalls nicht.

Krankenversicherung im Minijob: Wie kann man sich versichern?

Minijobber und Minijobberinnen können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern, in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden oder je nach Berufsstatus in der PKV versichern.

Für den Krankenversicherungsschutz von Minijobbern und Minijobberinnen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Art der Versicherung

PKV

GKV

Versicherung über Hauptberuf

JA,
wenn Gehalt über JAEG, studierend oder selbstständig

JA

Freiwillige gesetzliche Versicherung

NEIN

JA

Private Krankenversicherung

JA

NEIN

Mitversicherung über Familie

JA

JA

Versicherung über sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf:

Wenn der Minijobber oder die Minijobberin die geringfügige Beschäftigung neben einem sozialversicherungspflichtigen Job, also einem Job, in dem mindestens 539 Euro Lohn pro Monat bezahlt werden, ausübt, ist er oder sie über diesen Hauptberuf krankenversichert und erhält wenn angestellt einen Arbeitgeberzuschuss.

Liegt der Verdienst von Angestellten im Hauptberuf über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder ist der Minijobber hauptberuflich selbstständig, ist eine Versicherung in der PKV möglich.

Mitversicherung über Familie

Möglich ist für Minijobberinnen und Minijobber auch eine Mitversicherung in der PKV. Das ist zum Beispiel bei Schüler:innen oder Studierenden der Fall, die über ihre Eltern versichert sind.

Ebenso kann die Mitversicherung über die private Krankenversicherung des Partners oder der Partnerin erfolgen. Dennoch zahlt der Minijobber auch bei Mitversicherung einen eigenen PKV-Beitrag.

Ebenso ist die Mitversicherung über die Familienversicherung der GKV möglich, wenn das monatliche Gehalt 538 Euro nicht überschreitet.

Freiwillige Versicherung

Gibt es neben dem Minijob keinen Hauptberuf, dann ist bei Minijobbern und Minijobberinnen eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich. Der oder die Versicherte muss den gesamten Versicherungsbetrag dann selbst tragen (Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil). Der Arbeitgeber leistet in diesem Fall keine Beiträge.

Muss man einen Minijob bei der Sozialversicherung melden?

In der Regel muss die Aufnahme eines Minijobs nicht der privaten Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungen gemeldet werden. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, den Minijob dem Versicherer zu melden - zum Beispiel bei einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Auch wenn die Versicherten selbst ihren Nebenjob nicht ihrem Versicherer mitteilen müssen, muss der Arbeitgeber geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale melden und seine Abgaben zahlen.

538-Euro-Job und privat krankenversichert - geht das?

Geringfügig Beschäftigte können sich privat versichern, wenn sie noch nicht krankenversichert sind und sonst keine Einnahmequellen haben. Auch wer über seinen Hauptjob privat krankenversichert ist, muss seine Mitgliedschaft nicht verändern: Der Minijob hat keinen Einfluss auf den Schutz durch die Versicherung oder auf die Höhe der Beiträge.

Minijob neben dem Hauptberuf: Geht das für privat Versicherte?

Wer privat über den Hauptjob versichert ist, kann einfach eine oder mehrere Beschäftigungen bis zur Grenze von insgesamt 538 Euro im Monat annehmen, ohne dass sich der Schutz durch die Versicherung oder deren Kosten verändern. Minijobs haben keinen Einfluss auf die Leistungen oder Beiträge zur privaten Krankenversicherung.

Achtung

Wird ein Minijob neben dem Hauptberuf aufgenommen, muss vorher der Arbeitgeber um Erlaubnis gefragt werden. Der Nebenjob darf die Arbeitsleistung im Hauptjob nicht einschränken, ebenso wenig ist es erlaubt, beim Hauptarbeitgeber zusätzlich einen Minijob anzunehmen.

Können Schüler und Studierende mit Minijob sich privat versichern?

Studierende mit Minijob können sich über die private Krankenversicherung absichern, wenn sie sich von der Krankenversicherungspflicht haben befreien lassen. Dafür müssen sie sich innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation die Befreiung bei einer GKV einholen.

Kinder bis 18 Jahre, die als Minijobberinnen oder Minijobber arbeiten, sind in der Regel über ihre Eltern versichert. Selbiges gilt für Studierende unter 25 Jahren. Die Empfehlung ist es im Allgemeinen, den bestehenden Versicherungsschutz beizubehalten.

Studierende profitieren bei der privaten Krankenversicherung von günstigen Studierendentarifen und besseren Leistungen als bei der GKV. Ein Mindesteinkommen gibt es für Studierende nicht. Sie können sich also für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden, auch wenn sie "nur" Minijobberinnen oder Minijobber sind.

Mehr dazu in unserem Artikel "Private Krankenversicherung für Studenten".

Können Rentner mit Minijobs sich privat versichern?

Für Rentner:innen verändert sich der Versicherungsschutz bei der Aufnahme eines Nebenjobs mit bis zu 538 Euro Gehalt pro Monat nicht. Ist ein Rentner oder eine Rentnerin privat versichert, kann er oder sie also einfach einem Minijob nachgehen, ohne sich Gedanken über die Absicherung zu machen.

Welche Vorteile haben Minijobberinnen und Minijobber in der privaten Krankenversicherung?

Minijobberinnen und Minijobber mit einer privaten Krankenversicherung können je nach ihrem Tarif von Vorteilen wie einer Chefarztbehandlung, umfassenden Zahnbehandlungen und Einbettzimmer im Krankenhaus profitieren. Für sie gelten in der Regel dieselben Leistungen wie für andere Versicherte.

Folgendes sind einige der Leistungsvorteile, von denen privat Versicherte auch mit Minijobs je nach Tarifwahl profitieren:

Was kostet die private Krankenversicherung für Minijobberinnen und Minijobber?

Wenn sich Minijobberinnen oder Minijobber für eine private Versicherung entscheiden können, dann richtet sich auch ihr Beitrag nach Faktoren wie dem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung berechnet die PKV den Beitrag nicht auf Basis des Verdienstes.

Jeder private Anbieter hat mehrere Tarife zur Auswahl, welche unterschiedliche Leistungen beinhalten. Zudem kann der oder die Versicherte selbst entscheiden, wie hoch der Selbstbehalt ausfallen soll. Ein hoher Selbstbehalt senkt die monatlichen Versicherungskosten des Minijobbers oder der Minijobberin.

So können die PKV-Kosten für einen Minijobber mit zusätzlichem Hauptberuf je nach Tarif schon bei rund 300 Euro beginnen.

Wer bezahlt die Krankenversicherung für Minijobberinnen und Minijobber?

Der Arbeitgeber übernimmt bei einem Minijob - im Gegensatz zu einem sozialversicherungspflichtigen Job - nur einen kleinen Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse, eine Pauschale von 5 bis 13 Prozent. Bei Privatversicherten entfällt diese Pauschale.

Sind Minijobber/Minijobberinnen über den Partner oder die Partnerin beziehungsweise Mutter und Vater in der GKV familienversichert, dann zahlen sie keine Beiträge. Oder die Versicherung besteht über ihren Hauptjob, dann wird ein Arbeitgeberzuschuss geleistet.

Im Gegensatz zur Krankenversicherung müssen Minijobber und Minijobberinnen sich nicht um Sozialversicherungsbeiträge kümmern. Sozialabgaben wie Pflege- und Arbeitslosenbeiträge müssen bei Minijobs nicht geleistet werden. Bei der Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale von 15 % (bzw. 5 % bei Privathaushalten) ein. Diese wirkt sich auch rentenerhöhend aus.

Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte mit Minijob?

Der Arbeitgeber eines Minijobs leistet keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Die Versicherten müssen ihren Beitrag selbst bezahlen. Ist der Minijobber oder die Minijobberin jedoch über den Hauptjob privat versichert, übernimmt der jeweilige Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil zur Versicherung.

Gut zu wissen

Sind die geringfügig Beschäftigten gesetzlich versichert, bezahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge für die Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale. In der PKV entfallen diese. Sie betragen 13 Prozent des Arbeitsentgelts, bei Anstellung in Privathaushalten 5 Prozent. Dabei handelt es sich jedoch um Solidaritätsbeiträge, welche aus Sicht des Minijobbers oder der Minijobberin keinen Anspruch auf Leistungen nach sich ziehen.

Haben Minijobberinnen und Minijobber Anspruch auf Krankengeld?

Werden Minijobberinnen und Minijobber krank und können nicht arbeiten, erhalten sie nach Ende der Entgeltfortzahlung nach 42 Tagen kein Krankengeld, da sie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und nicht über ihren Minijob krankenversichert sind.

Sind sie über ihren Hauptjob versichert, können sie das Krankengeld über diesen erhalten. Das Gehalt aus dem Minijob wird jedoch nicht bei der Berechnung der Höhe berücksichtigt.

Für wen kommt ein Minijob infrage?

Prinzipiell kann jeder einen Minijob aufnehmen. Sowohl neben dem Hauptjob als auch als einzige Einnahmequelle sind Minijobs beliebt, weil von den Arbeitnehmer:innen keine Kranken- oder Sozialversicherung bezahlt werden muss. Solange der Betrag von 538 Euro im Monat insgesamt nicht überschritten wird, können auch mehrere Minijobs gleichzeitig aufgenommen werden.

Gerne wahrgenommen werden Minijobs zum Beispiel von Studierenden, von Rentner:innen und von Eltern, die sich während der Elternzeit etwas dazuverdienen möchten.

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