Private Krankenversicherung kündigen: Alles, was man wissen muss
Mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten lässt sich die Private Krankenversicherung kündigen. Alles über wichtige Fristen und Sonderkündigungsgründe hier im Ratgeber.
Es gibt zwei Arten der Kündigung in der privaten Krankenversicherung: die ordentliche Kündigung und die außerordentliche (Sonder-)Kündigung, wobei beide unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen haben
Gemäß Artikel 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist eine ordentliche Kündigung der PKV drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres möglich, wobei das genaue Ende des Versicherungsjahres im Vertrag festgelegt ist. Bei Mindestvertragslaufzeiten muss bis zum Ablauf dieser Zeit gewartet werden.
Eine außerordentliche Kündigung kann bei verschiedenen Ereignissen wie Beitragserhöhungen, Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse, Arbeitslosigkeit, Umzug ins Ausland oder bei Anspruch auf Heilfürsorge erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Es gibt auch Regeln für den Wechsel zu einer anderen PKV oder in die GKV sowie für die Rückkehr zum alten Tarif nach einem Wechsel.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung der PKV möglich?
Es gibt zwei Möglichkeiten der Kündigung des Vertrages mit der privaten Krankenversicherung:
die ordentliche Kündigung
die außerordentliche Kündigung (auch Sonderkündigung)
Doch wann ist welche Art der Kündigung der privaten Krankenversicherung möglich und wer hat welche Kündigungsrecht?
Ordentliche Kündigung der PKV: Wann ist sie möglich?
Eine ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung ist nach Artikel 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Wann das Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsvertrag mit der privaten Krankenversicherung. Es kann mit dem Kalenderjahr identisch sein, dann muss die Kündigung bis spätestens 30. September erfolgen, kann sich aber auch unterscheiden.
Sollte die private Krankenversicherung, bei der der Vertrag besteht, Mindestvertragslaufzeiten haben, ist es erst zum Ablauf dieser Zeit möglich zu kündigen. Die Informationen darüber stehen in den Versicherungsbedingungen.
Außerordentliche Kündigung: Wer hat Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung?
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu und sie können außerordentlich kündigen. In diesen Fällen greift das Sonderkündigungsrecht bei privaten Versicherungen:
Erhöhung der Beiträge
Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse (unter 55 Jahre):
Versicherungspflicht in der GKV: Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze = Einkommen von 69.300 Euro brutto pro Jahr ab 2024 (Angestellte werden sofort versicherungspflichtig und kann innerhalb 3 Monate rückwirkend kündigen.)
Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung der GKV (auch noch nach dem 55. Lebensjahr): Einkommen muss jedoch noch höher als 505 Euro im Monat sein.
Arbeitslosigkeit und Empfang von ALG I
Wegzug ins Ausland
Anspruch auf Heilfürsorge (z.B. als Polizist, Justizvollzugsbeamtin oder Soldat)
Rücktritt vom Vertrag mit dem Versicherer (innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss)
Sonderkündigungsrecht bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist unter Umständen verkürzt. Die Kündigungsfrist unterscheidet sich dabei je nach Grund (z.B. Beitragserhöhung, Wechsel in GKV) für die außerordentliche Kündigung beim Krankenversicherer.
Wie funktioniert die Kündigung der PKV?
Bei Kündigungen mit Versicherungsunternehmen sind einige Punkte zu beachten:
PKV muss schriftlich gekündigt werden (per Mail möglich)
In der Kündigung muss der klare Wunsch nach Kündigung ausgedrückt werden
Kündigungsfrist muss beachtet werden und Kündigung fristgerecht eingehen (Mindestversicherungszeit beachten)
Tritt die Versicherungspflicht (Wechsel in GKV) ist ein Nachweis erforderlich
Nachweis über neue Versicherung (PKV oder GKV) innerhalb von zwei Monaten erbringen (ohne Nachweis ist die Kündigung wegen der Krankenversicherungspflicht unwirksam.)
Als Vorlage für die Kündigung von Verträgen mit der PKV kann das nachfolgende Musterschreiben "Kündigung private Krankenversicherung" dienen. Es muss übrigens kein Kündigungsgrund genannt werden
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Es gibt verschiedene Gründe warum Versicherte nicht in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben können oder wollen und deshalb eine Kündigung ihrer Krankenversicherung in Betracht ziehen:
Beitragserhöhungen oder Leistungsänderung
Umzug ins Ausland
Versicherungspflicht in der GKV
Besseres Angebot der Konkurrenz
Die private Krankenversicherung zu kündigen sollte immer wohl überlegt sein, ist aber unter bestimmten Voraussetzungen und der Einhaltung gewisser Fristen möglich.
Muster-Kündigung PKV: Was sollte im Kündigungsschreiben stehen?
§ Versichertennummer (steht in den Versicherungsunterlagen)
hiermit kündige ich meine Versicherung fristgerecht, ersatzweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht. Ich bitte Sie höflich, davon abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
((Unterschrift))
Welche Kündigungsfristen gibt es für die private Krankenversicherung?
Welche Regelungen für Versicherungsnehmer bei den Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherung gelten, zeigt die folgende Tabelle:
innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht, später zum Ende des lfd. Monats
Sonderkündigung: Familienversicherung
innerhalb von 3 Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht, später zum Ende des lfd. Monats
Sonderkündigung: Anspruch auf Heilfürsorge
innerhalb von 3 Monaten (auch rückwirkend)
Sonderkündigung: Beitragsanpassung
zwei Monate nach Mitteilung zum Zeitpunkt der Erhöhung*
Rücktritt vom Vertrag
2 Wochen nach Abschluss
Beim Wechsel in die GKV ist nach Verstreichen der dreimonatigen Kündigungsfrist, das Kündigen anschließend jeweils zum Monatsende möglich. Im Fall von Beitragsanpassungen endet der Vertrag ab dem Zeitpunkt der Beitragserhöhung.
*Versicherer haben die Pflicht ihre Kunden und Kundinnen über die Beitragserhöhung mindestens einen Monat vor Erhöhung zu informieren.
Was ist bei der Kündigung der PKV zu beachten?
In Deutschland gibt es die Versicherungspflicht. Deshalb muss der Versicherungsschutz auch nach einer Kündigung der Krankenversicherung lückenlos bleiben. Wer keine Krankenversicherung hat, müsste Arztrechnungen sonst nämlich selbst zahlen, die er oder sie sich unter Umständen gar nicht leisten kann.
Versicherungspflicht bedeutet auch, dass Versicherte, die ihre Krankenversicherung kündigen, einen neuen Vertrag mit einer anderen Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten nachweisen müssen. Sonst ist die Kündigung der PKV unwirksam.
Dabei haben Versicherte, die ihre PKV kündigen, unter bestimmten Voraussetzungen zwei Möglichkeiten.
1. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
bis 55 Jahre: bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Möglichkeit auf Familienversicherung, Arbeitslosigkeit und Bezug von ALG I
ab 55 Jahre: Wechsel erschwert (z.B. bei Möglichkeit auf Familienversicherung)
Bei Selbstständigkeit (bis 55 Jahre): nur wenn Anstellung erfolgt und Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
2. Private Krankenversicherung wechseln
Welche Nachteile kann eine Kündigung der PKV haben?
Die private Krankenversicherung kündigen und zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln, kann mit einigen Nachteilen für Versicherte einhergehen.
Die Folgen für Privatpatienten können höhere Beiträge sein. Der Wechsel sollte also individuell entschieden werden.
Altersrückstellungen gehen verloren
Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung gehen die angesparten Alterungsrückstellungen teilweise verloren. Diese Rückstellungen sind ein Sparanteil im Beitrag zu Versicherung, welcher es möglich macht, die PKV-Beiträge im Alter stabil zu halten. Bei Verträgen, die vor 2009 mit der PKV geschlossen wurden, gehen diese Rückstellungen bei einem Wechsel ganz verloren.
Erneute Gesundheitsprüfung erforderlich
Bei der neuen PKV müssen Antragsteller eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dabei wird dann das jetzt höhere Alter und die eventuell dazugekommenen Vorerkrankungen bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt. So kann dieser durch Risikozuschläge höher ausfallen als bei der alten PKV, weil Erkrankungen während der Versicherungszeit eingetreten sind.
Summenbegrenzungen für Leistungen
Wechselt man den Versicherer, kann es sein, dass nicht von Anfang an alle Leistungen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können. Denn einige private Versicherungen haben Summenbegrenzungen für bestimmte Leistungen wie etwa Zahnersatz.
Beitragserhöhungen trotz Wechsel möglich
Die Beiträge können natürlich auch beim neuen Anbieter erhöht werden. Beim Wechsel zu ottonova entscheiden sich Versicherungsnehmer aber für eine private Krankenversicherung mit stabileren Beiträgen durch einen zukunftssicheren Rechnungszins (1,25 bzw. 1,75 Prozent), der deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegt.
Ist es möglich wieder in den alten PKV-Tarif zurückzukehren?
Bei Wunsch nach Rückkehr in die PKV (Aufenthalt im Ausland oder befristeter Wechsel in die GKV), kann eine Anwartschaft sinnvoll sein.
Eine Anwartschaft bedeutet, dass Verträge eingefroren werden. Der Versicherte zahlt dann einen reduzierten Beitrag pro Monat, es besteht aber kein Anspruch auf Leistungen.
Vorteile der Anwartschaft:
Kleine Anwartschaft: Keine erneute Gesundheitsprüfung bei Rückkehr in gleichen oder leistungsschwächeren Tarif
Große Anwartschaft: Altersrückstellungen (Sparanteil für stabile Beiträge im Alter) bleiben erhalten und werden weiterhin gebildet.
Ohne das Abschließen einer Anwartschaft können bei Rückkehr in die PKV Beiträge deutlich teurer werden, da Versicherter oder Versicherte jetzt älter ist und die Beiträge zur PKV eben abhängig vom Alter, dem Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen berechnet werden.
Nicht bei allen Gesellschaften bleiben die Altersrückstellungen bei der kleinen Anwartschaft erhalten. Bei ottonova allerdings schon, was den Beitrag bei Rückkehr senkt.
Der Anbieterwechsel in der privaten Krankenversicherung kann sich vor allem dann lohnen, wenn der Vertrag mit der aktuellen privaten Krankenversicherung noch nicht lange besteht und so noch nicht viele Altersrückstellungen angespart wurden.
Auch im Fall, dass der aktuelle Tarif sehr leistungsschwach ist und es bei einer anderen Versicherung Tarife mit etwa mehr Leistungen für den gleichen Beitrag gibt, empfiehlt sich darüber nachzudenken, den Vertrag mit dem Versicherer zu kündigen.
Dabei sollte auch bedacht werden, wie viele Rückstellungen sie bildet und mit welchem Rechnungszins die private Versicherung ihre Beiträge ihrer Versicherten berechnet, um diese so auch im Alter stabil halten zu können.
Gibt es Alternativen zur Kündigung der PKV?
Nicht in allen Fällen gibt es eine Alternative dazu, den Vertrag mit der PKV zu kündigen. Wenn ein Versicherter oder eine Versicherte versicherungspflichtig wird, das heißt zum Beispiel sein oder ihr Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, dann gibt es oft keine Alternative als in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Nur in gewissen Fällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht und der Verbleib in der PKV möglich.
Will der Versicherungsnehmer allerdings Kosten senken, ist eine Alternative zum Kündigen ein Tarifwechsel innerhalb der PKV zum Beispiel in einen Tarif mit weniger Leistungen.
Der Vorteil davon: Findet der Wechsel beim aktuellen Versicherer statt, bleiben die Altersrückstellungen erhalten und es bedarf keiner erneuten Gesundheitsprüfung (außer bei Wechsel in leistungsstärkeren Tarif).
Achtung: Will der oder die Versicherte anschließend vom leistungsschwächeren Tarif wieder zurück in den Ursprungstarif, fällt ebenfalls eine erneute Gesundheitsprüfung an. Das gleiche gilt, wenn der Selbstbehalt reduziert werden soll.
Private Zusatzversicherung abschließen beim Wechsel in GKV
GKV-Versicherte haben meist die Möglichkeit eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Dann ist weder eine Gesundheitsprüfung nötig und die vorher angesparten Altersrückstellungen gehen nicht verloren. Sie können oft teilweise in der Zusatzversicherung angerechnet werden.
Aus welchen Gründen darf die PKV den Vertrag kündigen?
Aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland darf die PKV selbst den Vertrag nur in Sonderfällen und nicht ordentlich kündigen (§ 206 VVG).
In diesen Fällen darf die private Krankenversicherung kündigen:
Schwere Vertragsverletzung (z.B. durch Erschleichen von Leistungen durch gefälschte Angaben in Abrechnungen)
Täuschung oder Arglist (z.B. gravierende Falschangaben wie absichtlich gemachte falsche Gesundheitsangaben in der Risikoprüfung)
Keine Kündigung bei unabsichtlich falschen Angaben (dann sind aber Risikozuschläge möglich)
Im schlimmsten Fall wird nicht nur der Vertrag von der Versicherung gekündigt bzw. sie tritt vom Vertrag mit dem oder der Versicherten zurück. Es kann auch sein, dass erhaltene/erschlichene Leistungen an die PKV zurückgezahlt werden müssen.
Auch die private Krankenversicherung muss dabei Kündigungsfristen einhalten. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat nach Bekanntwerden der Vertragsverletzung.
bei Arglist oder vorsätzlicher Täuschung ist die Kündigung innerhalb von zehn Jahren möglich
Bei schwerer Vertragsverletzung ist die Kündigung innerhalb von 5 Jahren möglich
FAQ zu Kündigung der PKV
Ja, es ist möglich die private Krankenversicherung zu kündigen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: die ordentliche Kündigung sowie die Sonderkündigung, die etwa bei Versicherungspflicht oder Beitragserhöhungen der PKV eintritt.
Beim Kündigen des Versicherungsvertrages mit der PKV sind gewisse Fristen einzuhalten:
Ordentlich kündigen: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
In GKV wechseln (Versicherungspflicht): innerhalb von 3 Monaten (auch rückwirkend möglich)
Beitragsanpassungen: innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden durch Versicherer
Rücktritt vom Vertrag: innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss
HIER SCHREIBTottonova Sales Experten
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!