Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung

Es gibt zwei verschiedene Kostenerstattungsverfahren in der Krankenversicherung. Als Privatpatient rechnest du mit deinem Arzt nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Gesetzlich Versicherte nutzen normalerweise das Sachleistungsprinzip. Die Unterschiede und Besonderheiten haben wir für dich zusammengefasst.

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Inhalt des Ratgebers

Kostenerstattungsprinzip - kurzer Überblick:

  • Abrechnungsprozess in der PKV: Privatversicherte begleichen medizinische Rechnungen zunächst selbst und reichen diese anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.
  • Transparenz und Kontrolle: Durch das Kostenerstattungsprinzip erhalten Versicherte detaillierte Einblicke in die erbrachten Leistungen und deren Kosten, was eine bessere Kostenkontrolle ermöglicht.
  • Nutzung in der GKV: Auch gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen das Kostenerstattungsprinzip wählen, was jedoch mit potenziell höheren Eigenkosten verbunden sein kann.

Wenn du zum Arzt gehst, macht deine Krankenversicherung in vielen Bereichen den Unterschied. Das beginnt bereits bei der Terminvergabe, die für Privatversicherte oft einfacher ist als für Patienten in der GKV, und endet mit der Abrechnung.

Hier gibt es zwei verschiedene Kostenerstattungsverfahren:

  1. das Kostenerstattungsprinzip in der PKV 
  2. das Sachleistungsprinzip in der GKV.

Unter welchen Voraussetzungen auch gesetzlich Versicherte das Kostenerstattungsprinzip nutzen können und ob es sich lohnt, erfährst du am Ende.

Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung

Das Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung funktioniert wie folgt:

  1. Als privat Versicherter bist du sogenannter Selbstzahler. Du rechnest alle ärztlichen Leistungen, die du in Anspruch nimmst, direkt mit den Leistungserbringern ab. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser. 
  2. Die Rechnung, die du dafür erhältst, wird auf Basis der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte erstellt.
  3. Jetzt reichst du deine Rechnung bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Sie erstattet dir deine Kosten so, wie es im Versicherungsvertrag vereinbart ist – gegebenenfalls abzüglich deines Selbstbehalts.
  4. Anschließend zahlst du die Rechnung bei deinem Arzt oder deiner Therapeutin.

Nur bei Medikamenten, die du aus der Apotheke holst, musst du in Vorleistung gehen.

Rechnungserstattung Kostenerstattung PKV

Unterschiede zum Sachleistungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip ist typisch für die private Krankenversicherung. Im Gegensatz dazu gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip. Hier wird etwas anders abgerechnet: Als Mitglied in einer Krankenkasse kannst du gesetzlich vorgeschriebene Leistungen in Anspruch nehmen – nicht mehr und nicht weniger. Jeder Patient in der GKV erhält die gleichen Leistungen.

Im Rahmen des Sachleistungsprinzips rechnet der Leistungserbringer direkt mit den Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen ab.

Der Unterschied in der Abrechnung: Als Kassenpatient musst du nicht selber die Rechnung überweisen, hast damit aber auch weniger Transparenz über deine Gesundheitskosten. Die Ausnahme sind gesetzlich festgelegte Selbstbeteiligungen und Rechnungen für nicht erstattungsfähige Leistungen, zum Beispiel beim Zahnarzt.

Die Rolle der Versichertenkarte in PKV und GKV

Der Unterschied zwischen den beiden Prinzipien wird auch physisch an der Versichertenkarte deutlich.

Gesundheitskarte in der GKV: 
GKV-Versicherte erhalten bei Vorlage der Gesundheitskarte GKV-Leistungen. Sie ist eine Art Kreditkarte – ohne Gesundheitskarte kann dein Arzt seine für dich erbrachten Leistungen nicht abrechnen.

Versichertenkarte in der PKV: 
Die „Card“ oder Versichertenkarte in der privaten Krankenversicherung ist eher eine Art Visitenkarte. Du bist nicht verpflichtet, sie zu benutzen, denn sie dient lediglich als Nachweis dafür, das ein Versicherungsschutz besteht. Sie vereinfacht jedoch die Abrechnung, weil auf ihr nötige Daten für die Rechnung gespeichert sein können. 

Es ist kein Tarif auf der Karte vermerkt, sondern nur welcher Versicherungsschutz im Krankenhaus besteht: Regelleistung, Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung und zu wie viel Prozent Versicherungsschutz durch die PKV besteht (z.B. bei der Restkostenversicherung bei Beamten und Beamtinnen).

Bei Krankenhausrechnungen, die sehr hoch ausfallen können, ist damit oft auch eine Direktabrechnung mit der Versicherung möglich.

Sach- und Dienstleistungen

In der PKV stellt dein Arzt eine Rechnung für seine immateriellen Dienstleistungen. Klingt einleuchtend – aber was sind Sachleistungen, die eine Krankenkasse erstattet? Im Grunde sind damit ebenfalls medizinische Leistungen gemeint, die deine GKV allerdings in Natur gewährt. 

Sachleistung bedeutet: Als Kassenpatient werden dir Dienstleistungen oder andere Leistungen wie Arznei- und Hilfsmittel direkt zur Verfügung gestellt, ohne dass du dafür die Rechnung selbst zahlen musst.

Besonderheit für Beamte

Die allermeisten Beamte sind privat versichert. Bei ihnen läuft die Kostenerstattung zweigeteilt ab, da sich ihre PKV und ihr Dienstherr die Erstattung teilen. Das Einreichen der Rechnung bei deiner privaten Krankenversicherung funktioniert aber genauso wie bei Angestellten oder Selbstständigen (Rechnung bekommen - Rechnung einreichen - erstatten lassen).

Mehr dazu wie du als Beamter deine Belege bei deiner Beihilfe einreichen kannst, haben wir in unserem Beihilfe-Guide für dich zusammengefasst.

Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung wie unserer Zahnzusatzversicherung kennen das Kostenerstattungsprinzip vom Zahnarztbesuch.

Gesetzlich Versicherte können das Verfahren Kostenerstattung aber auch ohne Zusatzversicherungen bei Leistungen im ambulanten und stationären Bereich oder im Zahnbereich nutzen. Allerdings sollte das Kostenerstattungsprinzip nur mit speziellen Zusatztarifen erfolgen. Wir haben die Vor- und Nachteile für GKV-Mitglieder, die du kennen solltest, zusammengefasst.

So nutzen gesetzlich Versicherte die Kostenerstattung

Auf Antrag kannst du in der GKV Leistungen auch gegen Rechnung erhalten. Der Schritt sollte gut jedoch überlegt sein, denn die Wahl eines Kostenerstattungstarifs kann Nachteile haben und ist üblicherweise für mindestens drei Monate bindend.

Du kannst in der Regel entscheiden, für welche Leistungen du die Kostenerstattung nutzen willst – zum Beispiel ambulante, stationäre oder Zahnleistungen. Es gibt auch spezielle Wahltarife, die zwar höhere Erstattungen versprechen, jedoch auch teurer sind als herkömmliche GKV-Tarife.

Gesetzliches Kostenerstattungsprinzip: Vor- und Nachteile

Vorteile:

Nachteile:

Überlegungen für GKV-Mitglieder

Du bist GKV-Patient und legst großen Wert auf mehr Leistungen und Vorteile im ambulanten Bereich? In diesem Fall kann sich das Kostenerstattungsprinzip für dich lohnen – vorausgesetzt, du bist bereit, eine Zusatzversicherung dafür abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen.

Für gesetzlich Versicherte, die beim Zahnarzt und im Krankenhaus besonders gut abgesichert sein möchten, ist eine private Zusatzversicherung dagegen die bessere Wahl. Sie bietet dir starke Leistungen bei bezahlbaren Beiträgen und hohe Erstattungen zum Beispiel bei Zahnersatz.

Der Klinik-Tarif bei ottonova ermöglicht dir zum Beispiel die Unterbringung im Einbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt – und als Bonus kannst du unsere digitalen Services nutzen.

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FAQs

In der PKV rechnest du als Patient direkt mit dem Arzt ab und bist deshalb Selbstzahler. Mit dem Kostenerstattungsprinzip lässt du dir die Kosten für deine Rechnung von deiner PKV erstatten. Für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip. Sie können auf Antrag jedoch das Kostenerstattungsprinzip wählen.

Du rechnest in Anspruch genommene Leistungen direkt mit dem Leistungserbringer ab, zum Beispiel deinem Arzt. Die Rechnungsbasis bilde dabei die amtliche Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte. Nachdem du in Vorleistung gegangen bist, reichst du die Rechnung bei deiner PKV ein und lässt dir die Kosten erstatten – gegebenenfalls wird dabei ein Selbstbehalt abgezogen.

Ja, allerdings lohnt es sich für Kassenpatienten in den meisten Fällen nicht, das Prinzip zu nutzen. Zwar werden GKV-Patienten dann wie Privatpatienten behandelt, jedoch erstattet die GKV in der Regel weniger als nach dem Sachleistungsprinzip.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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