Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung
Es gibt zwei verschiedene Kostenerstattungsverfahren in der Krankenversicherung. Als Privatpatient rechnest du mit deinem Arzt nach dem Kostenerstattungsprinzip ab. Gesetzlich Versicherte nutzen normalerweise das Sachleistungsprinzip. Die Unterschiede und Besonderheiten haben wir für dich zusammengefasst.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Kostenerstattungsprinzip - kurzer Überblick:
In der PKV erfolgt Abrechnung nach Kostenerstattungsprinzip, wo Versicherte Kosten selbst tragen und dann erstattet bekommen.
GKV basiert auf Sachleistungsprinzip, wo Versicherte direkt von Leistungserbringern versorgt werden.
Nutzung des Kostenerstattungsprinzips in GKV durch Zusatzversicherungen wird behandelt: mehr Transparenz und Flexibilität, aber höhere Kosten.
Wenn du zum Arzt gehst, macht deine Krankenversicherung in vielen Bereichen den Unterschied. Das beginnt bereits bei der Terminvergabe, die für Privatversicherte oft einfacher ist als für Patienten in der GKV, und endet mit der Abrechnung.
Hier gibt es zwei verschiedene Kostenerstattungsverfahren:
das Kostenerstattungsprinzip in der PKV
das Sachleistungsprinzip in der GKV.
Unter welchen Voraussetzungen auch gesetzlich Versicherte das Kostenerstattungsprinzip nutzen können und ob es sich lohnt, erfährst du am Ende.
Das Kostenerstattungsprinzip: Definition und Besonderheiten
Das Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung funktioniert wie folgt:
Als privat Versicherter bist du sogenannter Selbstzahler. Du rechnest alle ärztlichen Leistungen, die du in Anspruch nimmst, direkt mit den Leistungserbringern ab. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Apotheken oder Krankenhäuser.
Anschließend zahlst du die Rechnung bei deinem Arzt oder deiner Therapeutin.
Nur bei Medikamenten, die du aus der Apotheke holst, musst du in Vorleistung gehen.
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Kostenerstattung PKV
Unterschiede zum Sachleistungsprinzip
Das Kostenerstattungsprinzip ist typisch für die private Krankenversicherung. Im Gegensatz dazu gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip. Hier wird etwas anders abgerechnet: Als Mitglied in einer Krankenkasse kannst du gesetzlich vorgeschriebene Leistungen in Anspruch nehmen – nicht mehr und nicht weniger. Jeder Patient in der GKV erhält die gleichen Leistungen.
Im Rahmen des Sachleistungsprinzips rechnet der Leistungserbringer direkt mit den Krankenkassen oder Kassenärztlichen Vereinigungen ab.
Der Unterschied in der Abrechnung: Als Kassenpatient musst du nicht selber die Rechnung überweisen, hast damit aber auch weniger Transparenz über deine Gesundheitskosten. Die Ausnahme sind gesetzlich festgelegte Selbstbeteiligungen und Rechnungen für nicht erstattungsfähige Leistungen, zum Beispiel beim Zahnarzt.
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Die Rolle der Versichertenkarte in PKV und GKV
Der Unterschied zwischen den beiden Prinzipien wird auch physisch an der Versichertenkarte deutlich.
Gesundheitskarte in der GKV: GKV-Versicherte erhalten bei Vorlage der Gesundheitskarte GKV-Leistungen. Sie ist eine Art Kreditkarte – ohne Gesundheitskarte kann dein Arzt seine für dich erbrachten Leistungen nicht abrechnen.
Versichertenkarte in der PKV: Die „Card“ oder Versichertenkarte in der privaten Krankenversicherung ist eher eine Art Visitenkarte. Du bist nicht verpflichtet, sie zu benutzen, denn sie dient lediglich als Nachweis dafür, das ein Versicherungsschutz besteht. Sie vereinfacht jedoch die Abrechnung, weil auf ihr nötige Daten für die Rechnung gespeichert sein können.
Es ist kein Tarif auf der Karte vermerkt, sondern nur welcher Versicherungsschutz im Krankenhaus besteht: Regelleistung, Ein- oder Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung und zu wie viel Prozent Versicherungsschutz durch die PKV besteht (z.B. bei der Restkostenversicherung bei Beamten und Beamtinnen).
Bei Krankenhausrechnungen, die sehr hoch ausfallen können, ist damit oft auch eine Direktabrechnung mit der Versicherung möglich.
In der PKV stellt dein Arzt eine Rechnung für seine immateriellen Dienstleistungen. Klingt einleuchtend – aber was sind Sachleistungen, die eine Krankenkasse erstattet? Im Grunde sind damit ebenfalls medizinische Leistungen gemeint, die deine GKV allerdings in Natur gewährt.
Sachleistung bedeutet: Als Kassenpatient werden dir Dienstleistungen oder andere Leistungen wie Arznei- und Hilfsmittel direkt zur Verfügung gestellt, ohne dass du dafür die Rechnung selbst zahlen musst.
Die PKV ist nichts für dich? Warum du dich irren könntest:
Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist im Alte unbezahlbar"? Wir klären auf.
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Die allermeisten Beamte sind privat versichert. Bei ihnen läuft die Kostenerstattung zweigeteilt ab, da sich ihre PKV und ihr Dienstherr die Erstattung teilen. Das Einreichen der Rechnung bei deiner privaten Krankenversicherung funktioniert aber genauso wie bei Angestellten oder Selbstständigen (Rechnung bekommen - Rechnung einreichen - erstatten lassen).
Mehr dazu wie du als Beamter deine Belege bei deiner Beihilfe einreichen kannst, haben wir in unserem Beihilfe-Guide für dich zusammengefasst.
Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung wie unserer Zahnzusatzversicherung kennen das Kostenerstattungsprinzip vom Zahnarztbesuch.
Gesetzlich Versicherte können das Verfahren Kostenerstattung aber auch ohne Zusatzversicherungen bei Leistungen im ambulanten und stationären Bereich oder im Zahnbereich nutzen. Allerdings sollte das Kostenerstattungsprinzip nur mit speziellen Zusatztarifen erfolgen. Wir haben die Vor- und Nachteile für GKV-Mitglieder, die du kennen solltest, zusammengefasst.
So nutzen gesetzlich Versicherte die Kostenerstattung
Auf Antrag kannst du in der GKV Leistungen auch gegen Rechnung erhalten. Der Schritt sollte gut jedoch überlegt sein, denn die Wahl eines Kostenerstattungstarifs kann Nachteile haben und ist üblicherweise für mindestens drei Monate bindend.
Du kannst in der Regel entscheiden, für welche Leistungen du die Kostenerstattung nutzen willst – zum Beispiel ambulante, stationäre oder Zahnleistungen. Es gibt auch spezielle Wahltarife, die zwar höhere Erstattungen versprechen, jedoch auch teurer sind als herkömmliche GKV-Tarife.
Gesetzliches Kostenerstattungsprinzip: Vor- und Nachteile
Vorteile:
Das Kostenerstattungsprinzip der GKV macht dich zum Selbstzahler: Wie ein Privatpatient rechnest du jetzt selbst mit dem Arzt ab. Den erstattungsfähigen Anteil deiner Rechnung übernimmt die Krankenkasse.
Dein Arzt behandelt dich dann wie einen Privatpatienten und kann dir eine umfangreichere Behandlung anbieten. Außerdem kommst du so oft schneller an einen Termin.
Der Versicherte wird direkter Vertragspartner des Arztes und hat rechtlich ein viel bessere Stellung. Er/sie kann z.B. bei Fehlbehandlung gegen den Arzt direkt vorgehen.
Nachteile:
Allerdings musst du Mehrkosten für Leistungen, die nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen, selbst tragen. Beispiele dafür sind etwa individuelle Gesundheitsleistungen oder Kostensätze, die den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen. Der Wahltarif sollte allerdings nur in Verbindung mit einer speziellen Zusatzversicherung gewählt werden, damit die Eigenbeteiligungen im Rahmen bleiben.
Erstattungsfähig ist nur der Teil der Rechnungskosten, der auch beim Sachleistungsprinzip angefallen wäre. Außerdem werden Verwaltungsgebühren in Höhe von bis zu fünf Prozent abgezogen.
Auch mit dem Kostenerstattungsprinzip steht dir nur der Weg zu einem Arzt mit einer Kassenzulassung offen. Bei Privatärzten müsstest du die gesamten Kosten selbst tragen. Außerdem bleiben die Erstattungen für Behandlungen beim Heilpraktiker und bestimmte Medikamente weiterhin ausgeschlossen.
Überlegungen für GKV-Mitglieder
Du bist GKV-Patient und legst großen Wert auf mehr Leistungen und Vorteile im ambulanten Bereich? In diesem Fall kann sich das Kostenerstattungsprinzip für dich lohnen – vorausgesetzt, du bist bereit, eine Zusatzversicherung dafür abzuschließen und die Kosten dafür zu tragen.
Für gesetzlich Versicherte, die beim Zahnarzt und im Krankenhaus besonders gut abgesichert sein möchten, ist eine private Zusatzversicherung dagegen die bessere Wahl. Sie bietet dir starke Leistungen bei bezahlbaren Beiträgen und hohe Erstattungen zum Beispiel bei Zahnersatz.
Der Klinik-Tarif bei ottonova ermöglicht dir zum Beispiel die Unterbringung im Einbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt – und als Bonus kannst du unsere digitalen Services nutzen.
Vieles, was dir bei anderen Versicherungen bisher umständlich erschien, machen wir als digitale PKV besser. Dazu gehört auch die Rechnungserstattung, die wir über die ottonova App so komfortabel wie möglich gestaltet haben.
Unser Dokumentenupload per App ist intuitiv und sorgt dafür, dass deine Rechnung blitzschnell bei uns landet. Fast genauso schnell erfolgt auch die Erstattung des Rechnungsbetrags.
Bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen und einer Erstattung innerhalb weniger Tage musst du nicht in Vorleistung gehen. Du hast dein Geld auf dem Konto, bevor die Rechnung fällig ist.
FAQs
In der PKV rechnest du als Patient direkt mit dem Arzt ab und bist deshalb Selbstzahler. Mit dem Kostenerstattungsprinzip lässt du dir die Kosten für deine Rechnung von deiner PKV erstatten. Für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip. Sie können auf Antrag jedoch das Kostenerstattungsprinzip wählen.
Du rechnest in Anspruch genommene Leistungen direkt mit dem Leistungserbringer ab, zum Beispiel deinem Arzt. Die Rechnungsbasis bilde dabei die amtliche Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte. Nachdem du in Vorleistung gegangen bist, reichst du die Rechnung bei deiner PKV ein und lässt dir die Kosten erstatten – gegebenenfalls wird dabei ein Selbstbehalt abgezogen.
Ja, allerdings lohnt es sich für Kassenpatienten in den meisten Fällen nicht, das Prinzip zu nutzen. Zwar werden GKV-Patienten dann wie Privatpatienten behandelt, jedoch erstattet die GKV in der Regel weniger als nach dem Sachleistungsprinzip.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!