Freiwillig gesetzlich versichert: Was du wissen musst
Wer verbeamtet oder selbstständig ist, studiert und über 30 ist oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin gut verdient, ist nicht versicherungspflichtig bzw. versicherungsfrei. Wer nicht in die PKV wechselt, ist dann freiwillig in der GKV versichert. Doch wie funktioniert die freiwillige Krankenversicherung, wie teuer ist sie und für wen ist die PKV besser geeignet?
Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Studierende über 30 und gutverdienende Angestellte können sich für die private Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Sie können also entweder in die PKV wechseln bzw. bleiben oder freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird abhängig vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) berechnet. Diese liegt liegt in 2024 bei 62.100 Euro.
Wollen freiwillig Versicherte umfassendere Leistungen für ihre Gesundheit, können sie entweder eine private Zusatzversicherung abschließen oder zur privaten Krankenversicherung wechseln.
Was bedeutet freiwillig gesetzlich krankenversichert?
In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Dies bedeutet, dass alle eine Krankenversicherung haben müssen. Die meisten Menschen sind versicherungspflichtig, das heißt sie sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Doch einige sind versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig und können entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder in der Krankenkasse bleiben und sich dort freiwillig versichern.
Viele entscheiden sich für die PKV wegen vieler Vorteile wie besserer Leistungen und geringerer Kosten. Doch niemand muss die GKV verlassen, denn für einige lohnt sich die GKV:
bei einer großen Familie mit vielen Kindern
mit schweren Vorerkrankungen
bei einem stark schwankenden Einkommen
bei einem Alter weit über 40 bei Eintritt der Versicherungsfreiheit
Die freiwillige Versicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit jemand freiwillig versichert sein kann: Um sich freiwillig zu versichern muss die Versicherungspflicht entfallen und die Person Versicherungsfreiheit haben.
Dies gilt zum Beispiel für selbstständige oder verbeamtete Personen oder Menschen mit angestellter Beschäftigung und einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Ab wann bist du freiwillig gesetzlich versichert?
Die freiwillige Versicherung beginnt mit Ende der Versicherungspflicht. Diese tritt ein, wenn du dich zum Beispiel selbstständig machst oder verbeamtet wirst bzw. bei Studenten, wenn sie 30 werden.
Zuvor pflichtversicherte Angestellte werden informiert, wenn ihre Pflichtversicherung endet. Diese tritt ein:
Bei Gehaltserhöhung vor dem Jahreswechsel, wenn Gehalt im neuen Jahr weiterhin Versicherungspflichtgrenze überschreitet
Bei Arbeitgeberwechsel und neuem Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze meldet mit Beginn des neuen Jobs der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer als freiwilliges Mitglied in der GKV an und kann ihn darauf und auf einen möglichen Wechsel in die PKV hinweisen
Die bisherige gesetzliche Pflichtversicherung wird als freiwillige Versicherung automatisch fortgesetzt. Wer nicht freiwillig gesetzlich krankenversichert sein möchte, muss nach Hinweis von der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen den Austritt erklären und innerhalb von 2 Monaten eine private Krankenversicherung nachweisen. Später kann der Wechsel zur PKV mit 2-monatiger Frist jederzeit erfolgen.
Die Krankenversicherung kann allgemein nur durch den Nachweis einer anschließenden Versicherung beendet werden, da der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleiben muss.
Wer kann sich ohne vorherige gesetzliche Versicherung freiwillig versichern?
Für einige Personen gelten aber Ausnahmen bei der Vorversicherungszeit. Einige können sich auch ohne vorherige Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichern:
Ausländische Arbeitnehmer, die zum ersten Mal in Deutschland arbeiten, mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)/Versicherungspflichtgrenze
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die aus Ausland zurückkehren und nach zwei Monaten nach Rückkehr ein Gehalt über der JAEG beziehen.
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit nach Ende der Dienstzeit
Personen, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei sind, z.B. vormals PKV-versicherte Studenten
Vorteile und Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Vorteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Wesentlicher Basisschutz: Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bietet eine wesentliche Abdeckung durch einen einheitlichen Katalog, der alle wesentlichen medizinischen Behandlungen abdeckt. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, unabhängig von seinem individuellen Gesundheitszustand oder seinem Einkommen, Zugang zu medizinischer Versorgung hat.
Kostenlose Familienversicherung: Ein großer Vorteil der GKV ist die Möglichkeit der kostenfreien Mitversicherung von Familienangehörigen, sofern sie kein eigenes Einkommen haben. Dies kann besonders für Familien mit mehreren Kindern oder einem nicht berufstätigen Partner attraktiv sein, da keine zusätzlichen Beiträge für diese Personen anfallen.
Unabhängig vom Gesundheitszustand: Hohe Gesundheitskosten einzelner Versicherter werden durch die Beitragszahlungen aller gedeckt. Die Jungen und Gesunden kommen für die Alten und Kranken auf. Die gesetzliche Krankenversicherung kann so auch zwar Personen mit hohem Krankheitsrisiko aufnehmen und eine medizinische Versorgung bieten, andererseits führt dieses Prinzip durch den demografischen Wandel immer mehr auch zu Finanzierungsschwierigkeiten. Die Beiträge werden unabhängig vom Gesundheitszustand erhoben.
Nachteile und Herausforderungen
Auf dem Aufbau der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich auch Nachteile und Herausforderungen, die insbesondere für Gutverdiener oder Beamte ins Gewicht fallen können:
Einkommensabhängige Beiträge: Einer der größten Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung ist die einkommensabhängige Beitragserhebung. Für Gutverdiener kann dies bedeuten, dass sie deutlich höhere Beiträge zahlen müssen als in der privaten Krankenversicherung, ohne dafür unbedingt mehr oder bessere Leistungen zu erhalten. Die Beiträge steigen proportional zum Einkommen bis zu einer Maximalgrenze, was die GKV besonders für Besserverdiener weniger attraktiv macht, die den Höchstbeitrag zahlen.
Begrenzte Leistungsauswahl und Zuzahlungen: Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung bietet die gesetzliche Krankenversicherung nur ein standardisiertes Leistungspaket an. Individuelle Wünsche oder spezielle Zusatzleistungen sind in der Regel nicht abgedeckt. Zudem können Zuzahlungen für bestimmte Behandlungen und Medikamente anfallen, die GKV-Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen müssen.
Weniger Flexibilität: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherten an das gesetzlich vorgegebene Leistungspaket gebunden. Es gibt weniger Spielraum, um den Versicherungsschutz an die eigenen Bedürfnisse anzupassen als in der privaten Krankenversicherung, wo Versicherte ihren Versicherungsschutz individuell gestalten können, um spezifische Bedürfnisse abzudecken. Um mehr umfangreichere Leistungen zu bekommen, müssen gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen abschließen.
Begrenzte Möglichkeiten bei der Altersvorsorge: Während die private Krankenversicherung Optionen bietet, die eigenen Beiträge möglichst stabil zu halten oder sogar zu reduzieren, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine solche Möglichkeit. Gerade im Hinblick auf die Prognose, dass die GKV-Beiträge zukünftig enorm steigen könnten, stellt die private Krankenversicherung eine echte Alternative dar, die sich auch im Alter finanziell lohnen kann.
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Die Höhe des Beitragssatzes ist sowohl bei Pflichtversicherten als auch bei freiwillig Versicherten gleich. Der Beitrag wird anhand des Einkommens berechnet und setzt sich aus dem gesetzlichen Beitragssatz plus Beitrag zur Pflegeversicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zusammen:
allg. Beitragssatz: 14,6 %; ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld): 14,0 Prozent
Pflegeversicherung: 3,4 % vom Einkommen für Pflegepflichtversicherung, die immer mit dabei ist; Kinderlose über 23 Jahre zahlen mit 4,0 % einiges mehr, Eltern mit 2 oder mehr Kindern zahlen weniger (3,15 % mit 2 Kindern; 2,90 % mit 3 Kindern; 2,65 % mit 4 Kindern; 2,40 % mit 5 und mehr Kindern)
Zusatzbeitrag: durchschnittlich 1,70 %; legt aber jede GKV selbst fest
Die genauen Kosten hängen also vom individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung ab. Kinder und Familienangehörige mit niedrigem Einkommen können kostenlos in der Familienversicherung versichert werden.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zahlen nur die Hälfte des Beitrags selbst, denn sie bekommen einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Seit 2019 auch zum Zusatzbeitrag. Anders bei der Pflegeversicherung: Hier übernimmt der Arbeitgeber fix 1,7%.
Selbstständige, Beamte (in den meisten Bundesländern ohne pauschale Beihilfe) und nicht erwerbstätige Personen müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung selbst ganz zahlen. Sie haben aber die Möglichkeit den ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld zu vereinbaren.
Unterschiede zur Pflichtversicherung der Krankenkasse kann es allerdings bei der Beitragsberechnung geben: Im Gegensatz zu den Pflichtversicherten werden bei freiwillig Versicherten alle Einkünfte zur Beitragsberechnung herangezogen.
Zu den Einnahmen zählen alle 7 Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) wie etwa:
Einkommen
Kapitalvermögen
Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
Einnahmen aus Forst- oder Landwirtschaft
Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung, die mit einer einmaligen Auszahlung endet, wird 1/120 der Gesamtsumme jeden Monat über einen Zeitraum von zehn Jahren als monatliche Einnahme veranschlagt.
Bei Ehegatten (sofern Partner PKV-versichert) wird auch das hälftige Einkommen vom Ehepartner (bis max. hälftige BBG) zur Beitragsrechnung herangezogen.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens, sondern abhängig vom Alter, Gesundheitszustand bei Antragsstellung und den gewünschten Leistungen berechnet. Kinder und Familienangehörige zahlen jeweils eigene Beiträge.
Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze?
Es werden Beiträge nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2024 bei62.100 € im Jahr (5.175,00 € monatlich). Alle, die darüber verdienen zahlen automatisch den Höchstbeitrag von 1.019,48 € (mit einem Kind oder unter 23 Jahre) oder 1.050,53 € (ohne Kind und über 23 Jahre) bei einem Zusatzbeitrag von 1,7%.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Für die Berechnung des Mindestbeitrags wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1.178,33 € herangezogen und beträgt deshalb 225,06 € für unter 23-Jährige oder mit einem Kind. Für über 23-Jährige und ohne Kind ist der Beitrag bei 232,13 €. Jeweils bei einem Zusatzbeitrag von 1,7 %. Auch wer darunter verdient, zahlt mindestens so viel als hätte er dieses fiktive Einkommen.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag?
Der Höchstbeitrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die bei 62.100 € liegt. Somit zahlen alle, die ein Gehalt ab der BBG haben, den Höchstbeitrag von 724,50 € (ohne Krankengeld) bzw. 755,55 € (mit Krankengeld) plus Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag.
Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,70 % und zzgl. der Pflegeversicherung von 4,0 % beträgt der Höchstbeitrag 1.019,48 € (ohne Krankengeld) und 1050,53 € (mit Krankengeld).
Personengruppe (über 23, kinderlos)
Beitragssatz
Anspruch auf Krankengeld
Höchstbeitrag (inkl. Zusatzbeitrag und Pflege) pro Monat
Angestellte mit Einkommen über JAEG
14,6 % + 1,7 %
ja
1.050,53 €
(Arbeitgeber zahlt 509,74 €)
Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte
14,0 % + 1,7 %
nein
1019,48 €
Selbstständige/sonstige freiwillig Versicherte
14,6 % + 1,7 %
ja
1.050,53 €
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Infografik zum Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung und einzuhaltender Fristen
Optionen für freiwillig gesetzlich Versicherte
Freiwillig Krankenversicherte haben mit der Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln mehr Spielraum ihre Versicherungsleistungen zu verbessern.
Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Da sich der Zusatzbeitrag von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet, können freiwillig Versicherte hier sparen. Doch auch die Leistungen unterscheiden sich, denn 5 Prozent des Leistungskatalogs der GKV sind Zusatzleistungen wie etwa Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur.
Private Zusatzversicherung abschließen: Eine Zusatzversicherung für GKV-Mitglieder sichert ihnen zusätzliche Gesundheitsleistungen zum Beispiel bei Zahnersatz oder im Krankenhaus.
In die private Krankenversicherung wechseln: Wer die Wahl zwischen GKV und PKV hat, sichert sich mit einem Wechsel in die PKV in vielen Fällen Vorteile in Bezug auf umfassendere Leistungen und geringere Kosten.
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FAQs zum Thema freiwillig gesetzlich versichert
Bei Versicherungsfreiheit kann man entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet ist dort dann entsprechend freiwillig gesetzlich versichert.
Die Höhe des Beitragssatzes ist bei Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten gleich. Der monatliche Beitrag ist abhängig vom Einkommen und berechnet sich aus dem Beitragssatz (allg. Beitragssatz: 14,6 Prozent) plus dem Beitrag zur Pflegeversicherung (kinderlos: 4,0 Prozent; mit Kindern: 3,4 Prozent) und dem individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse, den jede GKV selbst festlegt (durchschnittlich 1,70Prozent).
Bei Selbstständigen wird der ermäßigte Beitragssatz herangezogen, nur wenn beantragt, gilt der allgemeine Beitragssatz. Beamte und nicht Erwerbstätige haben grundsätzlich immer den ermäßigten Satz, da kein Anspruch auf Krankengeld vorliegt.
Gesetzlich versichert bist du automatisch, wenn dein Einkommen als Angestellte/r unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Freiwillig versichert bedeutet, dass du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hast, obwohl du aufgrund deines Einkommens oder Berufsstatus auch die Möglichkeit hättest, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Welche Krankenversicherung die richtige für dich ist, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. Die private Krankenversicherung bietet meist umfangreichere Leistungen, mehr Auswahl bei Fachärzten und eine flexiblere Auswahl an Tarifen. Die freiwillige gesetzliche Versicherung bietet einheitliche Leistungen und bietet die Möglichkeit Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern. Die GKV kann jedoch gerade bei höherem Einkommen teurer sein und weniger Flexibilität bieten. Vergleiche die Optionen sorgfältig, um die beste Entscheidung für deine Situation zu treffen und lass dich fachlich beraten.
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