Private Krankenversicherung für Ehepartner

In der PKV gibt es zwar keine kostenlose Familienversicherung wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, dennoch können auch Ehepartner und Ehepartnerinnen von Privatversicherten von den umfassenderen Leistungen der privaten Krankenversicherung profitieren. Welche Möglichkeiten die PKV für Ehepartner und Lebenspartner bietet und wer sich gemeinsam versichern kann, zeigt der folgende Überblick.

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Inhalt des Ratgebers

Private Krankenversicherung für Ehepartner - kurzer Überblick:

  • Keine Familienversicherung in der PKV: Anders als bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Möglichkeit zur kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
  • Individueller Versicherungsschutz: In der PKV erhalten Ehepartner jeweils einen eigenen Versicherungsvertrag mit individuellen Beiträgen und Leistungen.
  • Voraussetzungen für den PKV-Eintritt: Die Möglichkeit für Ehepartner, sich in der PKV zu versichern, hängt von der beruflichen Situation und dem Einkommen ab.
  • Vorteile der PKV für Ehepartner: Individuelle Tarife, günstige Konditionen für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, und umfangreiche Leistungen machen die PKV attraktiv für Ehepartner.

Kann man Ehepartner über die private Krankenversicherung mitversichern?

Eine Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), bei der für die Ehefrau oder den Ehemann eine Mitversicherung ohne eigenen Beitrag möglich ist, gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht.

In der privaten Krankenversicherung erhalten stattdessen alle versicherten Ehepartnerinnen und Ehepartner ihren ganz persönlichen Versicherungsschutz und einen eigenen Versicherungsvertrag. Dafür zahlen sie individuelle Beiträge.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Ist ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin bereits privat versichert, profitiert der oder die andere unter bestimmten Voraussetzungen trotz eigener Beiträge von der privaten Krankenversicherung. Wann das gilt, hängt in erster Linie von der beruflichen Situation des Ehepartners oder der Ehepartnerin ab.

Kann der sich der andere Ehepartner oder die andere Ehepartnerin ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichern, profitiert er oder sie zum Beispiel von einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis oder kann unter Umständen auch mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung wechseln.

Die wichtigsten Informationen bietet der folgende Überblick.

Berufliche Situation
und Einkommen

Berufliche Situation
und Einkommen

Wechsel in die PKV möglich?

Wechsel in die PKV möglich?

Alternative zur PKV

Alternative zur PKV

Berufliche Situation
und Einkommen

Selbstständig

Wechsel in die PKV möglich?

Ja 
(mit eigenem Vertrag und Beitrag)

Alternative zur PKV

Freiwilliges GKV-Mitglied

Berufliche Situation
und Einkommen

Angestellt mit Gehalt < Versicherungspflichtgrenze

Wechsel in die PKV möglich?

Nein

Alternative zur PKV

GKV-Pflichtmitglied

Berufliche Situation
und Einkommen

Angestellt mit Gehalt > Versicherungspflichtgrenze

Wechsel in die PKV möglich?

Ja 
(mit eigenem Vertrag und Beitrag)

Alternative zur PKV

Freiwilliges GKV-Mitglied

Berufliche Situation
und Einkommen

Eigenes Einkommen unter 20.000€ / Jahr und Ehepartner:in verbeamtet

Wechsel in die PKV möglich?

Ja
(mit Restkostenversicherung)

Alternative zur PKV

Freiwilliges GKV-Mitglied

Berufliche Situation
und Einkommen

Geringfügig beschäftigt oder ohne Einkommen

Wechsel in die PKV möglich?

Ja
(mit eigenem Vertrag und Beitrag)

Alternative zur PKV

Freiwilliges GKV-Mitglied

Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung!

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Selbstständige und Freiberufler

Ehepartnerinnen oder Ehepartner, die hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig sind, haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für Selbstständige.

Ausnahmen können für Menschen mit landwirtschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeiten gelten: Für sie greift eine Versicherungspflicht in der GKV. Sie dürfen trotzdem in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.


Angestellte

Bei Angestellten ist eine der Voraussetzungen für den PKV-Eintritt das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 Euro im Jahr).

Liegt das regelmäßige Einkommen über dieser Versicherungspflichtgrenze, steht es Beschäftigten frei, sich in der privaten Krankenversicherung versichern zu lassen oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben.

Beamte und Beamtinnen

Menschen im Staatsdienst steht in Deutschland in der Regel die Beihilfe zu: Das bedeutet, der Bund oder die Bundesländer beteiligen sich an den anfallenden Krankheitskosten der verbeamteten Person und ihrer Angehörigen.

In der Ehe mit einem Beamten oder einer Beamtin gibt es deshalb Besonderheiten: Auch Ehemänner und Ehefrauen von Verbeamteten erhalten die Beihilfe. Voraussetzung dafür ist, dass sie kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind.

Sie können sich übrigens auch bei ottonova versichern, wenn der Beamte oder die Beamtin nicht in einem unserer Tarife versichert ist.

Wie viel darf der andere in der Beamtenehe verdienen?

Die Einkommensgrenze für Ehepartnerinnen und Ehepartner von Beamtinnen und Beamten, die für den Bund arbeiten, liegt bei 20.000 Euro pro Jahr (Stand: 2022). Für Partner:innen von Landesbeamt:innen gelten die jeweiligen Regelungen zu Einkommensgrenzen des Bundeslandes, in dem sie arbeiten. (1)

Die Höhe der Beihilfe für Ehepartner oder Ehepartnerinnen von Beamtinnen oder Beamten beträgt je nach Bundesland meist 70 Prozent.


Wer zahlt die restlichen Gesundheitskosten?

Für die Gesundheitskosten, die von der Beihilfe nicht abgedeckt sind, bietet die private Krankenversicherung eine spezielle Versicherung an, die sogenannte Restkosten- bzw. Beihilfeversicherung.

Sie ist sowohl für Beamt:innen als auch für ihre Ehepartnerinnen und Ehepartner besonders günstig, denn der Versicherer muss damit nur einen Teil der Gesundheitskosten abdecken.


Erwerbslose und geringfügig Beschäftigte

Für Ehepartner ohne festes Einkommen (z.B. Hausmann oder Hausfrau) kommt unter Umständen eine Ehegattennachversicherung infrage. Sie bietet dem Ehepartner oder der Ehepartnerin ohne eigenes Einkommen die Möglichkeit, die Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen und einen eigenen Vertrag zu erhalten.

Ehegattennachversicherung

Nach einer Heirat ergeben sich für Ehegatten verschiedene Vorteile. Neben Steuerersparnissen umfasst das auch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu erleichterten Bedingungen. Ist einer der Eheleute privat versichert, kann der andere die Ehegattennachversicherung in Anspruch nehmen.

Leistungen der privaten Versicherung können sofort und komplett ohne Wartezeiten beansprucht werden – und das häufig zu besonders guten Konditionen.


Jetzt zu PKV-Tarifen informieren!

Voraussetzungen für die PKV für Ehepartner ohne eigenes Einkommen


Voraussetzungen für die PKV für Ehepartner mit eigenem Einkommen

Bei eigenem Einkommen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für alle anderen Interessenten der privaten Krankenversicherung: Hier bestimmen Alter, Gesundheitszustand und gewünschte Leistungen die Höhe des Beitrags.

Voraussetzung bei Angestellten für den Abschuss einer privaten Krankenversicherung ist außerdem, dass das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

Was gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften?

Für Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft gelten im Bereich der privaten Krankenversicherung die gleichen Rechte wie für Eheleute. Auch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen besteht in den genannten beruflichen Konstellationen ein Anspruch auf den Wechsel in die private Krankenversicherung.

Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung für Ehepartner?

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Ehepartner und Ehepartnerinnen sind wesentlich umfangreicher als in der GKV. Sie bieten im Krankheitsfall einen nahezu lückenlosen Schutz für die Gesundheit.

Zu den Leistungen der privaten Krankenversicherung gehören unter anderem:

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PKV Krankenvollversicherung
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Zusatzversicherung
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PKV-Vorteile für Eheleute und Kinder

Flexibler Schutz

Individueller Versicherungsschutz für versicherte Partner:innen

Günstige Konditionen

Individueller und günstiger Schutz für den Nachwuchs

Finanzielle Unterstützung

Bei Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten

Einfacher Zugang

Erleichterte Wechselbedingungen für Ehepartner:innen

Was kostet die private Krankenversicherung für Ehepartner?

Wie viel Ehepartnerinnen und Ehepartner insgesamt für die private Krankenversicherung zahlen, richtet sich nach verschiedenen Faktoren: dem Alter, dem Gesundheitszustand und der Leistung, die der gewählte Tarif bieten soll.

Wichtig

Entscheidend für die Beantwortung der Frage nach der passenden Versicherung für verheiratete Paare oder Lebenspartnerschaften sind nicht nur die Kosten. Ein viel wichtigerer Faktor ist, wie umfangreich die Leistungen des gewählten Versicherungsschutzes für die Gesundheit der Ehepartner und gegebenenfalls ihrer Kinder sind.

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Ist die private Krankenversicherung für Eheleute sinnvoll?

Ob die private Krankenversicherung für Ehepartner und Ehepartnerinnen die richtige Wahl ist, hängt in erster Linie von den eigenen Bedürfnissen ab. Eine wichtige Rolle spielt zudem die berufliche Situation des Paares. Daneben hat auch die Lebens- und Familienplanung einen Einfluss auf die Wahl der Krankenversicherung.

Was sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung für Ehepartner gegenüber der Familienversicherung?

Im Vergleich zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung für Ehepartnerinnen und Ehepartner drei wesentliche Vorteile:

  1. Individueller Tarif: Jeder Ehepartner und jede Partnerin schließt in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag ab. Dadurch lässt sich der Versicherungsschutz individueller auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht möglich.
  2. Individueller Beitrag: In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag für alle Versicherten individuell ermittelt. Die Kosten können dadurch niedriger ausfallen als für den Partner oder die Partnerin und auch günstiger sein als in der GKV. Vor allem Ehepartnerinnen und Ehepartner von Beamten können viele Kosten sparen.
  3. Hoher Leistungsumfang: Die Leistungen der GKV können jederzeit reduziert werden. Außerdem müssen GKV-Mitglieder zu vielen Behandlungen Zuschüsse zahlen – vor allem bei zahnärztlichen Eingriffen kann die Kostenbelastung enorm sein. In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen umfangreicher als in der Familienversicherung und ein Leben lang garantiert.

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Wann lohnt sich die PKV für den Ehepartner?

Die private Krankenversicherung lohnt sich vor allem für gutverdienende Ehepartnerinnen und Ehepartner, die großen Wert auf den bestmöglichen Schutz für ihre Gesundheit legen. Im Gegensatz zur GKV haben außerdem auch geringverdienende Partnerinnen und Partner von verbeamteten Versicherten der privaten Krankenversicherung Anspruch auf Beihilfe.

Aber auch bei anderen Konstellationen kann sich die private Krankenversicherung lohnen, deshalb sind eine Beratung zur Klärung aller Fragen und ein gründlicher Vergleich aller Optionen in jedem Fall empfehlenswert.

Können auch Kinder in der PKV mitversichert werden?

Auch für Kinder von Privatversicherten besteht für die Möglichkeit, in der privaten Krankenversicherung versichert zu werden. Zwar gibt es auch für diesen Fall keine Familienversicherung: Jedes Kind benötigt einen eigenen Vertrag und zahlt eigene Beiträge.

Allerdings ist die PKV für Kinder wesentlich günstiger, da für Kinder und Jugendliche noch keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Auch hier hängt die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz für Eltern und Kinder von der individuellen Familiensituation und der beruflichen Situation ab.

 Mehr zur Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung für Neugeborene.

Wo sind Kinder mitversichert?

Bei der Frage nach der Krankenversicherung für Kinder spielt die Versicherung der Eltern als auch das Einkommen der Partner eine Rolle: Sind die Eltern gemischt versichert (PKV & GKV), wird das Kind meist in der Versicherung des besser verdienenden Partners mitversichert.

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Zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse zur PKV für das Kind oder den Ehepartner?

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist oder sich für die PKV entscheidet, hat Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Bei Privatversicherten mit Kindern und Ehepartner oder Ehepartnerin zahlt der Arbeitgeber diesen Zuschuss auch für PKV-versicherte Angehörige.

Dazu müssen sie die Bedingungen für eine Aufnahme in die Familienversicherung der GKV erfüllen. So müssen die Kinder beispielsweise jünger als 18 oder 25 Jahre (in Ausbildung/Studium) sein.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss für die Familie?

Die maximale Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung liegt monatlich bei 421,76 Euro + 87,98 Euro für die Pflegeversicherung – er gilt für die ganze Familie von PKV-Versicherten. Ist der Betrag noch nicht von der Hauptversicherten Person ausgeschöpft, profitieren also auch das Kind und der Ehepartner oder die Ehepartnerin von dem Zuschuss.

Wie wechselt der Ehepartner in die PKV?

Ist ein Ehepartner privat versichert und möchte seine Partnerin oder sein Partner das auch, ist der Wechsel ganz einfach – sofern alle Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfüllt sind.

Ist beispielsweise die Ehefrau privat versichert und ihr Ehemann ohne Einkommen oder geringfügig beschäftigt Mitglied in einer Krankenkasse, darf er in die private Krankenversicherung wechseln.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung ist ganz einfach und erfolgt bei ottonova bereits komplett digital. Beim Wechsel unbedingt zu beachten ist die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners oder der Partnerin. Hier stellt ottonova eine Vorlage zur Kündigung bereit.

Auch nachträglich (nach der Heirat) können Ehepartner in der privaten Krankenversicherung versichert werden; dies geht über die Ehegattennachversicherung.

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Was ottonova dir erstattet
(die gesetzliche Krankenversicherung aber nicht)

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FAQs

Mit der Ehegattennachversicherung kann sich der Ehepartner eines privat Versicherten ohne eigenes Einkommen nach der Heirat ebenfalls in der PKV nachversichern lassen. Der Vorteil: Als Nachversicherter kannst du Leistungen sofort und ohne Wartezeiten in Anspruch nehmen.

Ist dein Ehepartner bereits seit drei Monaten in der PKV versichert, kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Eheschließung einen Antrag für die Nachversicherung stellen. Der Tarif in der Krankenvoll- oder Zusatzversicherung muss dem deines Ehegatten ähneln. Außerdem muss eine Gesundheitsprüfung erfolgt sein. Bei eigenem Einkommen gelten die normalen PKV-Voraussetzungen.

Voller Versicherungsschutz ab dem 1. Tag; Vereinfachter Vertragsabschluss; Gleicher Schutz zu vergünstigten Konditionen

Für Ehepartner ohne eigenes Einkommen gilt:

Der Abschluss der Versicherung muss innerhalb der ersten zwei Monate nach Eheschließung erfolgen;

Der Tarif des zu versichernden Ehegatten muss dem des Versicherungsnehmers gleichen;

Die Private Krankenversicherung des Versicherungsnehmers muss seit mindestens 3 Monaten bestehen.

Für Ehepartner mit eigenem Einkommen, spielt dieses bei Abschluss eine entscheidende Rolle, die von der jeweiligen PKV und der Familiensituation abhängt.

Wird ein Ehepartner in die bestehende private Krankenversicherung mit aufgenommen, muss dieser eine je nach PKV individuelle Gesundheitsprüfung ablegen.

Um herauszufinden, welche Versicherung für die Partnerin oder den Partner die beste ist, lohnt sich in jedem Fall der Vergleich verschiedener Versicherer sowie von privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenkasse. Denn insbesondere für Paare mit Gehaltsunterschieden oder für besonders junge Paare kann es sich lohnen, wenn beide die private Krankenversicherung wählen. Eine persönliche Beratung schafft Klarheit über die Kosten.

ottonova bietet außerdem einen digitalen PKV-Rechner, mit dem sich der persönliche Beitrag unter Berücksichtigung der Situation von verheirateten Partnerinnen und Partnern berechnen lässt.

Eine Scheidung wirkt sich nicht auf bestehende Verträge aus, da die Ehepartner einen individuellen Vertrag geschlossen haben. Etwas anders ist die Situation, wenn die Ehepartner Anspruch auf Beihilfe haben. In diesem Fall kann der Tarif des nicht verbeamteten Partners oder der Partnerin in einen 100-Prozent-Tarif umgewandelt werden, der ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit greift. Dafür muss der oder die Erstversicherte innerhalb von sechs Monaten Auflösung der Ehe einen Antrag auf die Umwandlung stellen.

Eine Familienversicherung wie bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), bei der für die Ehefrau oder den Ehemann eine Mitversicherung ohne eigenen Beitrag möglich ist, gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht.

In der privaten Krankenversicherung erhalten stattdessen alle versicherten Ehepartnerinnen und Ehepartner ihren ganz persönlichen Versicherungsschutz und einen eigenen Versicherungsvertrag. Dafür zahlen sie individuelle Beiträge.

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