Beihilfe in der PKV oder pauschaler Zuschuss in der GKV?
Beamte und Beamtinnen verlieren in der GKV ihren Beihilfeanspruch – außer in Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Sie bekommen dort eine pauschale Beihilfe. Entscheidest du dich einmal für die GKV, ist diese Entscheidung unwiderruflich.
Du willst in die GKV, dich aber gleichzeitig vor hohen Kosten schützen? Dann lohnt ein Blick auf Zusatzversicherungen. ottonova bietet dir umfangreiche Leistungen in der Krankenhauszusatzversicherung oder mit unserer Zahnzusatzversicherung.
Freie Hilfsfürsorge: Lohnt eine Anwartschaft?
Die freie Hilfsfürsorge endet im Ruhestand. Jetzt brauchst du eine PKV, um die entstehende Versorgungslücke zu schließen. Der PKV-Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und Leistungswünschen ab. Schließt du in jungen Jahren eine große Anwartschaftsversicherung ab, „frierst“ du dein Alter bei Abschluss ein und hältst die Kosten niedrig. Außerdem entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ohne Anwartschaft bleibt oft nur der Weg in den PKV-Basistarif.
Wann als Beamter in die PKV?
Beamtenanwärter und Referendare in Ausbildung sind Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und haben Beihilfeanspruch. Für sie gibt es besonders günstige Anwärtertarife, weil diese noch keine Altersrückstellungen bilden. Bei Verbeamtung werden sie in vollwertige Beihilfetarife umgewandelt.
Du bist noch in der GKV und willst in die PKV? Dann gilt vor Verbeamtung: Krankenversicherung frühzeitig wechseln! Die Frist für freiwillig Versicherte beträgt zwei Monate zum Monatsende. Familien- oder Pflichtversicherte können mit dem Tag der Verbeamtung in die PKV wechseln.
Welche Prioritäten setzt du bei deiner Gesundheit?
Wichtiger als die Kosten ist deine Gesundheit. Wenn du weißt, was dir im Leben wichtig ist und wie umfangreich du dich absichern willst, wird dir die Wahl leichtfallen.