Private Krankenversicherung für Beamte

Cleverer Schutz für Beamte – verpackt in drei Tarifen.

Ganz egal, ob du nur das gesetzliche Minimum absichern willst, um deinen Beitrag möglichst niedrig zu halten. Oder, ob du deine Absicherung punktuell ergänzen möchtest – bei unseren Tarifen findest du das Richtige für dich. Die ottonova App bündelt alle unsere digitalen Services an einem Ort. Lass dir deine Arzttermine von uns buchen und spare wertvolle Zeit mit dem digitalen Arztbesuch. Behalte den Überblick über deine Gesundheit mit deiner persönlichen Timeline und reiche Rechnungen direkt über dein Smartphone ein. Wir machen es dir einfach.

Private Krankenversicherung für Beamte

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Basis24
Experten-Empfehlung
Komfort24
Premium24

Ambulante Leistungen

Ambulante Arztbehandlung
Direkte Facharztbehandlung
Gebührensätze für ambulante Leistungen bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz
Verband­mittel und beihilfe­fähige Arznei­mittel auch nicht beihilfefähige Arzneimittel
Restkostenübernahme für nicht beihilfefähige Arzneimittel 100 %
Ambulante Transportkosten
Sehhilfen
(z.B. Brille, Kontaktlinsen)
bis zu 550 € innerhalb von 3 Versicherungsjahren bis zu 550 € innerhalb von 3 Versicherungsjahren bis zu 550 € innerhalb von 3 Versicherungsjahren
Zusatz Sehhilfen (z.B. Brille, Kontaktlinsen) bis zu 150 € zusätzlich innerhalb von 3 Versicherungs­jahren
Operative Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik) bis 1.300 € je Auge
max. je eine Operation in den ersten 24 Monaten
bis 1.300 € je Auge
max. je eine Operation in den ersten 24 Monaten
bis 1.300 € je Auge
max. je eine Operation in den ersten 24 Monaten
Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstühle) bis 1.000 € pro Hilfsmittel, ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 %

Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, Orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle 2 Versicherungsjahre
bis 1.000 € pro Hilfsmittel, ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 %

Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, Orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle 2 Versicherungsjahre
bis 1.000 € pro Hilfsmittel, ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 %

Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, Orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle 2 Versicherungsjahre

Restkostenübernahme von beihilfefähigen Hilfsmitteln Viele Hilfsmittel sehen einen Höchsterstattungsbetrag bei der Beihilfe vor. Wir erstatten die über die Beihilfe hinaus gehenden Aufwendungen.
Heilmittel (z. B. Massagen, Ergotherapie, Physiotherapie, Ernährungsberatung) sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Ergotherapie sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Logopädie sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Manuelle Therapie (z.B. Massagen, Krankengymnastik) sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Heil­praktiker bis 2.000 € pro 2 Versicherungsjahre bis 2.000 € pro 2 Versicherungsjahre bis 2.000 € pro 2 Versicherungsjahre
Alternativmedizin durch Ärzte
Psychotherapie 100 % auf Therapiestunden 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung;
(auch ohne vorherige Zusage)
100 % auf Therapiestunden 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung;
(auch ohne vorherige Zusage)
100 % auf Therapiestunden 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung;
(auch ohne vorherige Zusage)
Vorsorgeuntersuchungen ohne Alterbegrenzung
Schutzimpfungen auch für Auslandsreisen
Kinderwunschbehandlung bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt
Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik

Stationär

Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Chefarzt Chefarzt
Bessere Unterbringung Mehrbettzimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5 fach) bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in) Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer
Ersatzkrankenhaustagegeld 60 Euro bei Verzicht auf Wahlarzt
20 Euro bei Verzicht auf Zweibettzimmer
60 Euro bei Verzicht auf Wahlarzt
35 Euro bei Verzicht auf Einbettzimmer
20 Euro bei Verzicht auf Zweibettzimmer

Zähne

Zahnbehandlung 100 % 100 % 100 %
Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate) 100 % 100 % 100 %
Gebührensätze für Zahnleistungen bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz
Professionelle Zahnreinigung (PZR) 2 x pro Versicherungsjahr, max. 125€ pro Behandlung 2 x pro Versicherungsjahr, max. 125€ pro Behandlung 2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung
Kieferorthopädie 100 % 100 % 100 %
Restkostenübernahme aus Beihilfeleistung
Begrenzung der Restkosten nach Vorleistung aus Beihilfe
Erstattung Heil-und Kostenplan 100 % 100 % 100 %
Zahntechnische Leistungen bei zahnärztlicher Behandlung 100 % 100 % 100 %

Sonstiges zur Krankenvollversicherung

Anschlussheilbehandlung (ambulant + stationär) keine Zusage notwendig keine Zusage notwendig keine Zusage notwendig
Sonstige ambulante Rehamaßnahmen (inkl. ambulante Kuren) nach vorheriger Zusage; max. 2.500€ innerhalb 10 Versicherungs­jahren nach vorheriger Zusage; max. 2.500€ innerhalb 10 Versicherungs­jahren nach vorheriger Zusage; max. 2.500€ innerhalb 10 Versicherungs­jahren
Sonstige stationäre Rehamaßnahmen (inkl. stationäre Kuren) nach vorheriger Zusage; max. 4.000€ innerhalb 10 Versicherungs­jahren nach vorheriger Zusage; max. 4.000€ innerhalb 10 Versicherungs­jahren nach vorheriger Zusage; max. 5.500€ innerhalb 10 Versicherungs­jahren
Entwöhnungs‐ behandlung (ambulant + stationär) stationäre Entwöh­nungs­be­handlun­gen max. bis zu einer Dauer von 4 Monaten stationäre Entwöh­nungs­be­handlun­gen max. bis zu einer Dauer von 4 Monaten stationäre Entwöh­nungs­be­handlun­gen max. bis zu einer Dauer von 4 Monaten
Versicherungsschutz bei Reisen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein)
Versicherungsschutz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten
Auslandsrücktransport Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova
Kein Selbstbehalt
Dies ist eine Zusammenfassung der Leistungen mit einem Überblick zu Höchstsätzen und Kürzungen. Bitte beachte, dass diese Übersicht nicht abschließend ist. Die Angaben legen einen vereinbarten Erstattungsprozentsatz von 100 % zugrunde. Es gelten jeweils die Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Darin findest du alle Einzelheiten wie z. B. konkrete Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen.

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