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Basis24
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Experten-Empfehlung
Komfort24
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Premium24
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Premium24
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Ambulant |
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Ambulante Arztbehandlung | |||
Direkte Facharzt-Behandlung | |||
Gebührensätze für ambulante Leistungen | bis 5-facher Satz | bis 5-facher Satz | bis 5-facher Satz |
Verbandmittel und beihilfefähige Arzneimittel | |||
Restkostenübernahme für nicht beihilfefähige Arzneimittel | 100 % | ||
Sehhilfen (z.B. Brille, Kontaktlinsen) |
bis zu 550 €* innerhalb von 3 Versicherungsjahren | bis zu 550 €* innerhalb von 3 Versicherungsjahren | bis zu 550 €* innerhalb von 3 Versicherungsjahren |
Zusatz Sehhilfen (z.B. Brille, Kontaktlinsen) | bis zu 150 € zusätzlich innerhalb von 3 Versicherungsjahren | ||
Operative Sehschärfenkorrektur (z.B. Lasik) |
bis 1.300 € je Auge max. je eine Operation in den ersten 24 Monaten |
bis 1.300 € je Auge max. je eine Operation in den ersten 24 Monaten |
bis 1.300 € je Auge max. je eine Operation in den ersten 24 Monaten |
Heilpraktiker | bis 2.000 € pro 2 Versicherungsjahre | bis 2.000 € pro 2 Versicherungsjahre | bis 2.000 € pro 2 Versicherungsjahre |
Schutzimpfungen auch für Auslandsreisen | |||
Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung | |||
Kinderwunschbehandlung | bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt | bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt | bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt |
Ambulante Transportkosten | |||
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle) |
bis 1.000 € pro Hilfsmittel,
ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 % Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, Orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle 2 Versicherungsjahre |
bis 1.000 € pro Hilfsmittel,
ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 % Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, Orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle 2 Versicherungsjahre |
bis 1.000 € pro Hilfsmittel,
ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 % Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, Orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle 2 Versicherungsjahre Restkostenübernahme von beihilfefähigen Hilfsmitteln. Viele Hilfsmittel sehen einen Höchsterstattungsbetrag bei der Beihilfe vor. Wir erstatten die über die Beihilfe hinaus gehenden Aufwendungen. |
Heilmittel (z.B. Massagen, Ergotherapie) | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig |
Manuelle Therapie (z.B. Massagen, Krankengymnastik) | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig |
Ergotherapie | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig |
Logopädie | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig | sofern beihilfefähig |
Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik | |||
Alternativmedizin durch Ärzte | |||
Psychotherapie |
100 % auf Therapiestunden 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung; (auch ohne vorherige Zusage) |
100 % auf Therapiestunden 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung; (auch ohne vorherige Zusage) |
100 % auf Therapiestunden 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung; (auch ohne vorherige Zusage) |
Stationär |
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Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Chefarzt | Chefarzt |
Unterbringung | Mehrbettzimmer | 2-Bett-Zimmer | 1-Bett-Zimmer |
Gebührensätze für stationäre Leistungen | bis 5-facher Satz | bis 5-facher Satz | bis 5-facher Satz |
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in) | Kinder bis 14 Jahre keine Beschränkung der Dauer | Kinder bis 14 Jahre keine Beschränkung der Dauer | Kinder bis 14 Jahre keine Beschränkung der Dauer |
Ersatz-Krankenhaustagegeld |
60 € bei Verzicht auf Wahlarzt 20 € bei Verzicht auf Zweibettzimmer |
60 € bei Verzicht auf Wahlarzt 35 € bei Verzicht auf Einbettzimmer 20 € bei Verzicht auf Zweibettzimmer |
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Zähne |
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Zahnersatz | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
Professionelle Zahnreinigung (PZR) | 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung | 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung | 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung |
Restkostenübernahme nach Vorleistung aus Beihilfe | |||
Begrenzung der Restkosten nach Vorleistung aus Beihilfe | 2.000 € in den ersten 48 Monaten; gilt nicht für PZR und Unfälle | 2.000 € in den ersten 48 Monaten; gilt nicht für PZR und Unfälle | 2.000 € in den ersten 48 Monaten; gilt nicht für PZR und Unfälle |
Gebührensätze für Zahnleistungen | bis 5-facher Satz | bis 5-facher Satz | bis 5-facher Satz |
Erstattung Heil- und Kostenplan | 100 % | 100 % | 100 % |
Kieferorthopädie | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahntechnische Leistungen bei zahnärztlicher Behandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
Sonstiges zur Krankenvollversicherung |
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Anschlussheilbehandlung (ambulant + stationär) | keine Zusage notwendig | keine Zusage notwendig | keine Zusage notwendig |
Kein Selbstbehalt | |||
Versicherungsschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) | |||
Versicherungsschutz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes | bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten | bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten | bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten |
Entwöhnungsbehandlung (ambulant + stationär) | stationäre Entwöhnungsbehandlungen max. bis zu einer Dauer von 4 Monaten | stationäre Entwöhnungsbehandlungen max. bis zu einer Dauer von 4 Monaten | stationäre Entwöhnungsbehandlungen max. bis zu einer Dauer von 4 Monaten |
Sonstige ambulante Rehamaßnahmen (inkl. ambulante Kuren) | nach vorheriger Zusage; max. 2.500 € innerhalb 10 Versicherungsjahren | nach vorheriger Zusage; max. 2.500 € innerhalb 10 Versicherungsjahren | nach vorheriger Zusage; max. 2.500 € innerhalb 10 Versicherungsjahren |
Sonstige stationäre Rehamaßnahmen (inkl. stationäre Kuren) | nach vorheriger Zusage; max. 2.500 € innerhalb 10 Versicherungsjahren | nach vorheriger Zusage; max. 4.000 € innerhalb 10 Versicherungsjahren | nach vorheriger Zusage; max. 5.500 € innerhalb 10 Versicherungsjahren |
Auslandsrücktransport | Organisation durch ottonova | Organisation durch ottonova | Organisation durch ottonova |
Dies ist eine Zusammenfassung der Leistungen mit einem Überblick zu Höchstsätzen und Kürzungen. Bitte beachte, dass diese Übersicht nicht abschließend ist. Die Angaben legen einen vereinbarten Erstattungsprozentsatz von 100 % zugrunde. Es gelten jeweils die Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Darin findest du alle Einzelheiten wie z. B. konkrete Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen. |
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