Teilnahmebedingungen health X
health X ist ein Belohnungsprogramm für Versicherungsnehmer von ottonova. Ziel des Programms ist die Verbesserung und Weiterentwicklung der ottonova Versicherungsprodukte und der damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Teilnehmer des Programms haben die Möglichkeit, durch die Teilnahme an gezielten Befragungen ein Budget zu erwerben, das nach Ablauf eines Kalenderjahres zur Erstattung von Kosten für ausgewählte Produkte und Dienstleistungen, die der Teilnehmer für einen gesünderen Lebensstil aufgewendet hat, eingesetzt werden kann.
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen dir und der ottonova services GmbH für die Teilnahme am health X-Programm.
Anbieterin von health X und deine Ansprechpartnerin ist die
ottonova services GmbH
Ottostraße 4
80333 München
Geschäftsführer: Matthias Schreiber, Dr. Stefan Strobl, Christopher Koker
Registergericht: Amtsgericht München
Handelsregisternummer: 227447
USt.-ID: DE308357692
Kontakt zu uns über unseren Concierge:
Telefon:
E-Mail: support@ottonova.de
oder über den Chat in deiner ottonova App
nachfolgend auch „ottonova services“, „wir“, „uns“, „unser“.
2. Teilnahmeberechtigung, Anmeldung
2.1. Teilnahmeberechtigt sind Versicherungsnehmer einer Krankheitskostenvollversicherung für Angestellte & Selbstständige, Expats und Beamte & Beamtenanwärter oder einer Krankenzusatzversicherung der ottonova Krankenversicherung AG, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (nachfolgend: „Teilnehmer“).Frühestmöglicher Zeitpunkt der Teilnahme ist der vereinbarte Beginn eines Versicherungsschutzes bei der ottonova Krankenversicherung AG.
2.2. Die Teilnahme ist freiwillig und mit keinen zusätzlichen Kosten für den Teilnehmer verbunden (ausgenommen etwaige Übermittlungskosten bei Nutzung des Internets oder Telefons). Über die in Ziff. 2.1 genannten Teilnahmevoraussetzungen hinaus ist sie nicht abhängig vom Erwerb einer bestimmten Ware oder Dienstleistung. Die Teilnahme hat keine Auswirkungen auf zwischen dir und der ottonova Krankenversicherung AG bestehende Versicherungsverträge.
2.3. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bei health X erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über die ottonova App unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der E-Mail-Adresse und der Produktart sowie des Beginns und Ende des Versicherungsschutzes (nachfolgend: „Teilnahmedaten“). Soweit der Teilnehmer zustimmt, werden die Teilnahmedaten zum Zwecke der Teilnahme von der ottonova Krankenversicherung AG an ottonova services übermittelt. Die Annahme der Anmeldung durch uns erfolgt durch Benachrichtigung in der ottonova App.
2.4. Da das Angebot von health X eine freiwillige Leistung der ottonova services ist, behalten wir uns vor, die Teilnahmemöglichkeit zu beschränken oder ganz einzustellen. Eine Verpflichtung der ottonova services, Versicherungsnehmern der ottonova Krankenversicherung AG die Teilnahme zu ermöglichen, besteht nicht.
2.5. Die Teilnahme an health X ist nur möglich, wenn der Teilnehmer der Geltung dieser Teilnahmebedingungen zustimmt.
3. Befragungen, Budget
3.1. Bei erfolgreicher Anmeldung zu health X bieten wir dir mehrmals im Kalenderjahr die Möglichkeit, an Befragungen, insbesondere in Form von Umfragen, Interviews oder dem Test von neuen Produkten bzw. Produktfeatures (nachfolgend zusammen: „Befragungen“) im Zusammenhang mit einer modernen Krankenversicherung teilzunehmen.
3.2. Der Teilnehmer erhält Einladungen zur Teilnahme an einer Befragung sowie Erläuterungen hierzu an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse und/oder per Push-Nachricht über die ottonova App. Die Teilnahme an einer Befragung ist nur innerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums und über den in der E-Mail genannten Link online möglich. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an einer Befragung teilnehmen. Wir behalten uns vor, einzelne Befragungen auf bestimmte Produktkategorien und Teilnehmerkreise zu begrenzen.
3.3. Ein Teilnehmer hat an einer Befragung erfolgreich teilgenommen, wenn er diese vollständig abschließt, d. h. insbesondere die an ihn gerichteten Fragen vollständig und verständlich beantwortet und die Umfrageergebnisse durch Absenden des Online-Umfrageformulars an uns übermittelt.
3.4. Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Befragung erhält der Teilnehmer ein Budget mit einem Gegenwert von 5,00 bis 60,00 Euro je Befragung (nachfolgend: „Budget“). Der Teilnehmer wird mit der Einladung zur Teilnahme an einer Befragung über die Höhe des Budgets informiert, das jeweils erworben werden kann. Die Höhe des Budgets richtet sich in der Regel nach dem Umfang der Befragung. Nach erfolgreichem Abschluss einer Befragung erhält der Teilnehmer eine Bestätigungs-E-Mail, die auch das erworbene Budget ausweist.
3.5. Der Teilnehmer kann das Budget, das er innerhalb eines Kalenderjahres durch die Teilnahme an einer oder mehreren Befragungen erworben hat, zur Erstattung von Kosten einsetzen, die er in diesem Kalenderjahr für bestimmte Produkte und Leistungen für einen gesünderen Lebensstil aufgewendet hat (nachfolgend: „gesundheitsbezogene Leistungen“). Diese gesundheitsbezogenen Leistungen sind in drei Kategorien unterteilt: Eat, Move und Mind.
3.6. Eine aktuelle Liste mit den erstattungsfähigen gesundheitsbezogenen Leistungen aus den Kategorien Eat, Move und Mind findest du im Internet unter www.ottonova.de/services/health-x/rewards. ottonova services ist nicht für die Verfügbarkeit und die Erbringung der gesundheitsbezogenen Leistungen verantwortlich. Nimmt der Teilnehmer eine gesundheitsbezogene Leistung in Anspruch, kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter zu den jeweils hierfür zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter vereinbarten Bedingungen zustande. Für die Inanspruchnahme der gesundheitsbezogenen Leistungen gelten in der Regel gesonderte Nutzungs- und Vertragsbedingungen der Dritten.
3.7. Die Erstattung von Kosten für gesundheitsbezogene Leistungen erfolgt in der Höhe des innerhalb eines Kalenderjahres erworbenen Budgets. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Teilnehmer die Nachweise für die ihm entstandenen Kosten für gesundheitsbezogene Leistungen (z.B. Rechnungen, Einzahlungsbelege, o.ä.; nachfolgend: „Kostennachweise“) bis zum 31.12. eines Kalenderjahres über die ottonova App bei uns einreicht. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das rechtzeitige Absenden der Nachweise über die ottonova App. Eine Auszahlung des Budgets ohne Kostennachweise mit einem dem Budget entsprechenden Gegenwert ist nicht möglich.
3.8. Die Auszahlung des erworbenen Budgets in Höhe der rechtzeitig eingereichten Kostennachweise erfolgt unbar bis zum 31.01. des jeweiligen Folgejahres auf das vom Teilnehmer anzugebende Bankkonto.
3.9. Budget, für das bis zum 31.12. eines Kalenderjahres keine Kostennachweise eingereicht werden, verfällt. Eine Übertragung des Budgets in das Folgejahr ist nicht möglich.
3.10. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Befragung.
4. Weitere Vorteile
Wir behalten uns vor, Teilnehmern im Rahmen von health X weitere Vorteile zu verschaffen, ohne hierzu verpflichtet zu sein. Zu solchen Vorteilen können Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen bei Dritten (z.B. Fitnessclubs) sein. In solchen Fällen ist die ottonova services weder für die Verfügbarkeit einer solchen Vergünstigung noch für die Erbringung der jeweiligen Leistung durch die Kooperationspartner verantwortlich. Die Einzelheiten der Leistungserbringung unterliegen den zwischen dir und dem Kooperationspartner vereinbarten Bedingungen.
5. Beendigung der Teilnahme
5.1. Die Teilnahme am health X-Programm endet automatisch mit Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen nach diesen Teilnahmebedingungen (insbesondere Ziff. 2).
5.2. Darüber hinaus hat der Teilnehmer das Recht, die Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Frist über die ottonova App oder die bekannten Kontaktaufnahmemöglichkeiten zu beenden.
5.3. ottonova services behält sich das Recht vor, das health X-Programm jederzeit ganz oder teilweise auch ohne Ankündigung zu beenden oder einzustellen und die Verträge mit den Teilnehmern ordentlich zu kündigen.
5.4. Ferner bleibt eine Kündigung aus wichtigem Grund von ottonova services oder des Teilnehmers unberührt; ein wichtiger Grund für ottonova services stellt insbesondere ein erheblicher Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen (z.B. Missbrauch) durch den Teilnehmer dar, oder auch behördliche oder gerichtliche Anordnungen, die das health X-Programm ganz oder in erheblichen Teilen unausführbar machen.
5.5. Mit Beendigung der Teilnahme entfällt die Möglichkeit, an Befragungen teilzunehmen und hierfür Budget zu erwerben. Budget, das ein Teilnehmer innerhalb eines Kalenderjahres bis zur Beendigung der Teilnahme erworben hat, bleibt bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres bestehen und kann nach Maßgabe der Ziff. 3.5- 3.9 eingelöst werden. Dies gilt nicht, soweit die Teilnahme durch ottonova services aus einem wichtigen Grund beendet wurde. In diesem Fall entfällt das Budget mit Beendigung der Teilnahme.
6. Datenschutz
ottonova services verarbeitet deine personenbezogenen Daten nach Maßgabe des für sie geltenden Datenschutzrechts. Einzelheiten zu der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten durch uns, zu deinen Rechten nach dem Datenschutzrecht sowie Kontaktaufnahmemöglichkeiten und weiteren Informationen entnimmst du bitte unseren Datenschutzhinweisen für health X. Diese sind abrufbar unter www.ottonova.de/services/health-x/datenschutz und in der ottonova App unter Einstellungen Unterfunktion Einwilligungen Unterfunktion health X.
7. Nutzung der Umfrageergebnisse
Umfrageergebnisse sind die Angaben der Teilnehmer im Rahmen einer Befragung. Der Teilnehmer räumt ottonova services, soweit gesetzlich möglich, das Eigentum respektive das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare und unbefristete Nutzungsrecht an den Umfrageergebnissen ein und erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser einverstanden. Soweit die Umfrageergebnisse personenbezogene Daten des Teilnehmers beinhalten, erfolgt eine Verwendung nur im Einklang und nach Maßgabe der Datenschutzhinweise für health X sowie ggf. separat erteilter datenschutzrechtlicher Einwilligungen. Vgl. auch Ziff. 6.
8. Haftung
8.1. ottonova services haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer selbst, ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf die bei Anmeldung zu health X vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ottonova services nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung geschuldeter Leistungen von besonderer Bedeutung ist („wesentliche Pflichten“). Wesentliche Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Erfüllung geschuldeter Leistung erst ermöglichen und auf die der Teilnehmer vertraut hat und auch vertrauen durfte und deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Leistungszwecks gefährdet. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von ottonova services auf die bei Teilnahmebeginn vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt.
8.3. Die vorstehenden Regelungen zum Haftungsausschluss und zur Haftungsbeschränkung in dieser Ziff. 8 dieser Teilnahmebedingungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ottonova services oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ottonova services beruhen, ferner nicht bei Ansprüchen aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
8.4. Soweit die Haftung von ottonova services ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ottonova services in Zusammenhang mit der Teilnahme am health X-Programm.
8.5. ottonova services übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Leistungen und Produkte Dritter (z.B. gesundheitsbezogene Leistungen im Sinne von Ziff. 3.5 oder Vorteile im Sinne von Ziff. 4) etwaige Leistungszusagen erfüllen und haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Leistungen und Produkte entstehen.
9. Änderung der Teilnahmebedingungen
9.1. ottonova behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes diese Teilnahmebedingungen für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderungen für den Teilnehmer zumutbar sind. Ein gewichtiger Grund liegt etwa vor, wenn aufgrund der Weiterentwicklung des health X-Programms diese Teilnahmebedingungen das Programm und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für den Teilnehmer und ottonova services nicht mehr richtig bzw. vollständig beschreiben. Ein gewichtiger Grund liegt auch vor, wenn sich die Rechtslage (z.B. durch neue gesetzliche Regelungen oder Rechtsprechung) derart ändert, dass die vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht vollständig die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und ottonova wirksam abbilden können.
9.2. Änderungen der Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in der App, per E-Mail, schriftlich oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Dabei wird dem Teilnehmer auch der gewichtige Grund mitgeteilt, der Anlass für die Änderung ist.
9.3. Die Änderungen gelten als genehmigt und mit Inkrafttreten als bindend, wenn der Teilnehmer nicht über die ihm zur Verfügung stehenden Kommunikationswege zur ottonova services Widerspruch erhebt. Auf diese Folge weist ottonova services den Teilnehmer bei der Bekanntgabe von Änderungen besonders hin. Der Widerspruch des Teilnehmers muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an ottonova abgesendet werden. Auch hierauf wird der Teilnehmer bei Bekanntgabe der Änderungen hingewiesen.
9.4. Diese Teilnahmebedingungen sind jederzeit in der aktuell gültigen Fassung in der ottonova App abrufbar oder können per E-Mail an ottonova services angefordert werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2. Für diese Teilnahmebedingungen einschließlich der ergänzenden Angaben und Bestimmungen bei der Durchführung des health X-Programms sowie der sich aus der Teilnahme an health X zwischen dem Teilnehmer und ottonova services ergebenden Rechtsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des internationalen Privatrechts.Die Rechtswahl darf jedoch nicht dazu führen, dass dem Teilnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 der Rom-I-VO mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
Stand: 18.12.2019