Wenn die Angst vor der Behandlung zu groß ist oder gleich alle vier Weisheitszähne gezogen werden müssen, besteht die Möglichkeit einer Vollnarkose beim Zahnarzt. Doch wie viel kostet eine Vollnarkose und werden die Kosten der zahnärztlichen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen? Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für die Vollnarkose beim Zahnarzt? Diese Fragen werden im folgenden Artikel zusammengefasst.
Medizinisch geprüftvon Zahnarzt Dr. Jens Gottschalk
Inhalt des Ratgebers
Vollnarkose beim Zahnarzt - kurzer Überblick:
Für manche Patienten ist eine Vollnarkose eine Option, um eine schmerzfreie Behandlung zu gewährleisten, insbesondere bei Angstpatienten.
Die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt variieren je nach Behandlungsumfang und Narkoseverfahren.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten in der Regel nur in spezifischen Fällen, wie bei Kindern oder in medizinisch begründeten Situationen.
Neben der Vollnarkose gibt es verschiedene Narkoseverfahren wie intravenöse Sedierung, Lachgas und Dämmerschlaf.
Ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt sinnvoll?
Eine Zahnbehandlung soll schmerzfrei ablaufen – das ist die wichtigste Voraussetzung für viele Patienten. Dafür verwendet der Zahnarzt abhängig vom Eingriff, der durchgeführt wird, schmerzausschaltende Mittel. Am bekanntesten ist dabei wohl die örtliche Betäubung.
Jedoch gibt es auch Patienten, die sich am liebsten ausschließlich in Vollnarkose behandeln lassen würden, um neben der Schmerzbetäubung keine unangenehmen Geräusche oder sonst etwas von der Behandlung mitzubekommen. Eine Behandlung unter Vollnarkose stellt jedoch eine größere Belastung für den Körper dar und ist zudem sehr aufwendig. Hinzu kommt: Nur in seltenen Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose. Dementsprechend kann eine Vollnarkose beim Zahnarzt sinnvoll sein.
Wie viel kostet eine Vollnarkose beim Zahnarzt?
Die Kosten für eine Vollnarkose sind abhängig von Art und Aufwand der Behandlung. Für einen einstündigen zahnmedizinischen Eingriff fallen ungefähr 250-300 Euro an. Neben der zahnärztlichen Behandlung an sich entstehen nämlich Aufwand und Kosten für:
Voruntersuchungen und Aufklärungsgespräch
Das gewählte Narkoseverfahren und die entsprechenden Medikamente
Den Anästhesisten und das Team
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Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen orientieren sich bei der Übernahme der Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt an der medizinischen Notwendigkeit. Diese ist in folgenden Fällen gegeben:
Bei Kindern unter 12 Jahren, die sich weigern, die Behandlung vom Zahnarzt durchführen zu lassen und deswegen auch nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
Wenn bei Patienten wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie keine Beruhigungsmittel oder örtlichen Betäubungsmittel gegeben werden dürfen
Wenn Patienten wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Beeinträchtigung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose benötigen
Bei Patienten, bei denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung vorgenommen werden kann
Bei schweren, ärztlich anerkannten Angstreaktionen, die eine Behandlung unter örtlicher Betäubung nicht zulassen
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Die Übernahme der Kosten für eine Vollnarkose durch private Krankenkassen ist abhängig vom individuellen Tarif des Patienten. Vor der Behandlung ist es ratsam, den zuständigen Sachbearbeiter der privaten Krankenversicherung zu kontaktieren, um eine Kostenzusage für die Durchführung unter Vollnarkose zu erhalten.
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Ganz unabhängig von der Art und dem Umfang der Behandlung gibt es auch psychische Gründe, die für eine Vollnarkose sprechen können. Bei einer Dentalphobie – wenn allein der Gedanke an die Zahnbehandlung schon Tage vorher Stress und Panikattacken auslöst – kann eine Vollnarkose die einzige Möglichkeit sein, überhaupt eine Behandlung durchzuführen und so für ein gesundes Gebiss beim Patienten zu sorgen.
Es gibt Patienten, die allein aus Furcht über Jahrzehnte nicht zum Zahnarzt gehen – bis sie an einen Punkt gelangen, wo es vor Schmerzen einfach nicht mehr geht oder schon der gesamte Körper betroffen ist. An diesem Punkt ist eine Behandlung fast immer schmerzhaft und belastend, gerade in entzündetem Gebiet, kann eine örtliche Betäubung nicht mehr so gut wirken. Lässt sich der Patient ausschließlich unter Vollnarkose vom Zahnarzt behandeln, hat die Risiko-Nutzen-Auswertung in diesem Fall für Angstpatienten eine positive Bilanz.
Dass die Angst vor dem Zahnarzt überdurchschnittlich häufig vorkommt, haben auch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenkassen erkannt, weswegen einige Zahnzusatzversicherungen die erweiterte Schmerzausschaltung in ihr Leistungsportfolio aufgenommen haben.
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Vollnarkose bei einer Zahnbehandlung: Wann ist es sinnvoll?
Bei langen, aufwendigen Operationen an Wurzeln, Zähnen oder Kiefer kann eine Vollnarkose sinnvoll sein. Beispiele sind das Setzen von Zahnimplantaten oder das Ziehen von mehreren Zähnen (Zahnextraktion), oft den Weisheitszähnen. Hier kann auch die örtliche Betäubung an ihre Grenzen stoßen.
Bedeutet es, dass in anderen Fällen eine Behandlung unter Vollnarkose beim Zahnarzt ausgeschlossen ist?
Nein, selbst wenn keiner genannten Punkte zutrifft, ist eine Behandlung in Vollnarkose dennoch aus bestimmten Gründen möglich – beispielsweise für die Entfernung aller vier Weisheitszähne gleichzeitig. Der Zahnarzt erklärt die Möglichkeiten, jedoch ist zu beachten, dass in diesem Fall die Kosten für die Vollnarkose und den Mehraufwand im Sinne einer Privatleistung selbst getragen werden müssen. Die angesprochene Behandlung kann nämlich auch schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, für die eine örtliche Betäubung ausreicht.
Vollnarkose beim Zahnarzt ohne medizinische Notwendigkeit
Grundsätzlich ist eine Vollnarkose ohne medizinische Notwendigkeit nur für Angstpatienten vor dem Zahnarzt, die den Eingriff nicht bewusst erleben möchten und Zahnschmerzen vermeiden wollen, kann eine Option, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Allerdings müssen Patienten die Kosten selbst tragen, es sei denn, es liegt eine nachgewiesene Zahnarztphobie vor.
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Risiken und Voraussetzungen: Für wen sich die Vollnarkose nicht eignet
Wichtig dafür, dass der Körper die anstrengende Prozedur einer Vollnarkose gut übersteht, ist vor allem der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten. Eine Narkose stellt eine Belastung für den Körper dar: Es können Risiken, Nebenwirkungen und gesundheitliche Folgen mit dem Verfahren verbunden sein. Im Falle einer schwerwiegenden Vorerkrankung und bestimmten chronischen Leiden, etwa einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, bei bestimmten Allergien, früheren Operationen oder einer Schwangerschaft kann es sein, dass eine Vollnarkose nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das Risiko wägt der Anästhesist in einem Vorgespräch ab.
Es empfiehlt sich mit dem Zahnarzt doch mal über die Möglichkeiten einer erweiterten Schmerzausschaltung zu sprechen, sollte man zu einem der vielen Angstpatienten in Deutschland gehören. Wenn man auf Nummer sicher gehen will und sich vor finanziellen Fallen absichern möchte, lohnt sich definitiv ein Blick auf eine private Zahnzusatzversicherung!
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Für eine Narkose beim Zahnarzt gibt es folgende Optionen:
Intravenös Hierbei werden Narkosemittel in das Blutgefäß, die Vene, injiziert. Diese setzen sich zusammen aus Hypnotika (Schlafmitteln), Relaxantien (muskelentspannenden Mitteln) und Analgetika (hochwirksamen Schmerzmitteln).
Lachgas Auch Inhalations-Narkotika, die über die Atemluft zugeführt werden, kommen beim Zahnarzt zum Einsatz. Die narkotisch wirkenden Gase, wie beispielsweise Lachgas, haben eine hypnotische und muskelentspannende Wirkung. Der Patient bleibt während der Behandlung ansprechbar, da er nicht das Bewusstsein verliert. Das Lachgas-Verfahren kann auch ohne Anästhesisten in der Zahnarztpraxis durchgeführt werden.
Dämmerschlaf Bei der Analgosedierung fallen Patienten nicht in einen Tiefschlaf, sondern „nur“ in einen Dämmerschlaf. Sie setzt sich zusammen aus einem Schmerz- und einem Beruhigungsmittel.
Mögliche Nebenwirkungen nach der Narkose wie Übelkeit, Kopfschmerzen, Müdigkeit
Nicht geeignet bei schlechtem Allgemeinzustand oder Schwangerschaft
Belastung für den Körper mit möglichen Nebenwirkungen während der Narkose
Lachgas als Narkosemittel:
Vorteile:
Schnelles Einsetzen und Abklingen der Wirkung
Gut verträglich, besonders für Kinder und ängstliche Patienten geeignet
Nachteile:
Mögliche Nebenwirkungen wie Schwitzen, Unruhe, Übelkeit, Kopfschmerzen
Nicht für jeden Patienten geeignet, z.B. bei Lungenerkrankungen oder Drogenabhängigkeit
Dämmerschlaf (Analgosedierung):
Vorteile:
Effektive Schmerz- und Angstausschaltung bei vollständiger Kooperationsfähigkeit des Patienten
Geeignet für Patienten, bei denen eine Vollnarkose aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
Schonender für den Körper, da die Körperfunktionen nicht stark beeinflusst werden
Nachteile:
Mögliche Nebenwirkungen wie Benommenheit, eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit
Nicht geeignet für Asthmatiker oder stark Übergewichtige
Bei einer Vollnarkose werden Patienten vorübergehend in einen Zustand des Tiefschlafs versetzt, wodurch Bewusstsein, Schmerzempfinden und bestimmte Körperfunktionen vorübergehend ausgeschaltet werden. Die Gedächtnisblockade sorgt dafür, dass keine Erinnerung an den chirurgischen Eingriff bleibt, während die Dämpfung vegetativer Nervenfunktionen den Blutdruck, den Puls und andere Körperfunktionen beeinflusst.
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Wie läuft eine Behandlung unter Vollnarkose beim Zahnarzt ab?
Der Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt gliedert sich in drei Phasen:
1. Das Aufklärungsgespräch mit den Narkoseärzten: Vor der Operation führt ein Narkosearzt ein Aufklärungsgespräch durch, um über das generelle Narkoserisiko sowie spezifische Risiken der geplanten Behandlung zu informieren.
2. Die Einschlafphase: Vor dem Eingriff erhält der Patient ein Beruhigungsmittel. Anschließend wird die Narkose eingeleitet, während das Behandlungsteam den Patienten beruhigt und die Vorbereitungen trifft.
3. Die Erhaltungsphase: Während des Eingriffs wird dem Patienten unauffällig Sauerstoff zugeführt, um sicherzustellen, dass er im Tiefschlaf bleibt. Der Narkosearzt überwacht den Zustand des Patienten und gibt bei Bedarf weiteres Narkosemittel.
4. Die Aufwachphase: Nach Abschluss der Behandlung wird die Narkosemittelzufuhr reduziert, und der Patient erwacht langsam aus dem Schlaf. Er wird vom Fachpersonal betreut, bis er wieder vollständig bei Bewusstsein ist und sich stabilisiert hat. Anschließend kann der Patient nach Hause gehen, begleitet von einer Person.
HIER SCHREIBTDr. Jens Gottschalk
Dr. Jens Gottschalk ist seit 1997 Zahnarzt und praktiziert seit 2003 in seiner eigenen Praxis im Herzen Münchens. Er betreut seine Patienten in allen Belangen der Zahnheilkunde und ist spezialisiert auf die ästhetische und funktionelle Versorgung komplexer Zahnsituationen
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
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