Eine Zahnzusatzversicherung kann hohen Kosten für Zahnbehandlungen vorbeugen. Was aber passiert, wenn eine Behandlung ansteht und es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung eigentlich schon zu spät ist? Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung nachträglich abzuschließen? Kommt sie rückwirkend für laufende Behandlungen auf? Informiere dich jetzt im folgenden Artikel.
Früher Abschluss: Es ist ratsam, eine Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen, wenn die Zähne noch gesund sind und die Beiträge niedrig ausfallen.
Keine rückwirkende Übernahme: Zahnzusatzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für bereits bekannte Diagnosen oder laufende Behandlungen, da nur heute unbekannte Diagnosen versichert werden.
Kinderzusatzversicherung: Eltern sollten rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen, insbesondere vor einer kieferorthopädischen Behandlung, da die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nur teilweise oder gar nicht übernehmen.
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Am besten ist, wenn du dich bereits in jungen Jahren für eine Zahnzusatzversicherung entscheidest. Mit 20 bis 40 sind die Zähne meist noch gesund und die Police ist entsprechend günstig. Mit fortgeschrittenem Alter steigt das Risiko, dass sich bald eine Zahnerkrankung einstellt und die Versicherung zahlen muss. Deshalb sind die Beiträge dann höher. Außerdem haben ältere Patienten häufig schon Inlays oder Zahnlücken. Was passiert, wenn ein Patient eine Behandlung beginnen möchte, die schon längst überfällig ist?
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Zahnzusatzversicherungen zahlen in der Regel bei vor Abschluss angeratenen, beabsichtigten oder laufende Behandlungen nicht. Wenn beispielsweise ein Zahn ausgefallen ist und der Zahnarzt angeraten hat, die Lücke möglichst schnell zu schließen, dann besteht bereits eine angeratene Behandlung. Wenn nun eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, dann gelten folgende Regeln.
Angeratene Behandlung:
Unter angeratener Behandlung ist jede Versorgung zu verstehen, die der Zahnarzt in den letzten Jahren empfohlen hat. Dokumentiert sind alle Befunde und Aufklärungsgespräche in der Patientenakte. Die Kosten angeratener Behandlungen decken Zahnzusatzversicherungen normalerweise nicht.
Beabsichtigte Behandlung:
Eine Zahnzusatzversicherung könnte im Beispiel nun auch vor dem Zahnarztbesuch abgeschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt hat noch niemand zu einem Implantat geraten und in der Patientenakte ist natürlich auch nichts dergleichen vermerkt. Doch leider gehen Versicherungsgesellschaft hier von einer „beabsichtigten Behandlung“ aus. Schließlich ist bei einem verlorenen Zahn bereits klar, dass die Zahnlücke behandelt werden muss, auch wenn das noch nicht offiziell vom Zahnarzt festgestellt wurde. Auch hier zahlen Zahnzusatzversicherungen in der Regel nicht.
Ist der Schaden bereits entstanden, zahlt die Zahnzusatzversicherung in der Regel nicht. Genauso wie keine Versicherung für ein Haus zahlt, das bereits brennt. Wenn eine Zahnbehandlung ansteht, kannst du natürlich trotzdem eine Police abschließen. Die Versicherung kommt dann allerdings erst für die nächste Versorgung auf, wenn sie jetzt noch nicht absehbar ist.
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Keine Option: Gesundheitsfragen falsch beantworten
Um herauszufinden, wie es um die Mundgesundheit eines Patienten bestellt ist, geben Versicherer vorab einen Fragebogen aus. Manche Versicherungsvermittler raten tatsächlich, bereits bestehende Defekte als Bagatellen abzutun oder nicht anzugeben. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Denn wer die Gesundheitsfragen vorsätzlich falsch beantwortet, verliert eventuell seinen Versicherungsschutz. Vielleicht nimmt dich die Versicherung zwar erst einmal auf und zahlt auch die Behandlungskosten. Doch sobald die Sache auffliegt, droht die Kündigung. Vielleicht geht die Versicherung sogar von „arglistiger Täuschung“ aus. Schließlich ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Versicherungsbetrug ist strafbar und bleibt häufig nicht unbemerkt. Wenn ein Versicherter das erste Mal die Leistung einer Versicherung in Anspruch nimmt, prüft sie in der Regel ihre Leistungspflicht. Ein Mitarbeiter ruft also beim behandelnden Zahnarzt an, um nachzufragen, wann der Zahndefekt das erste Mal aufgetreten ist.
Zahnzusatzversicherung rückwirkend abschließen: Worauf zu achten ist
Wenn du bereits erkrankte Zähne hast und eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchtest, gibt es mehrere Möglichkeiten.
eine „normale“ Zahnzusatzversicherung abschließen und dir zukünftige Behandlungen erstatten lassen.
eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung wählen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die Zähne in einem so schlechten Zustand sind, dass andere Versicherer die Aufnahme ablehnen. Angeratene Behandlungen übernehmen aber auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung in der Regel nicht rückwirkend.
Am Ende ist es wichtig, sich für eine Zahnzusatzversicherung zu entscheiden, die wirklich zu dir passt. Denke also nicht nur an deine aktuelle Situation, sondern vergleiche Kosten und Leistungen ganz genau. Schließlich soll dir deine Zahnzusatzversicherung auch später noch wertvolle Dienste erweisen. Zum Beispiel wenn du älter wirst und immer mehr Zahnprobleme aufkommen. Dann möchtest du wohl einen möglichst guten Tarif haben und eine Versicherung, die da ist, wenn du sie brauchst.
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Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Wartezeiten vor. Im Schnitt müssen Patienten drei bis acht Monate warten, bis die Kosten von allgemeinen Zahnbehandlungen und Prophylaxe, Zahnersatz und kieferorthopädischen Leistungen übernommen werden.
Die ottonova Zahnzusatzversicherung hat keine Wartezeit
Für alle Tarife der ottonova Zahnzusatzversicherung entfällt die dreimonatige Wartezeit. Die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen gelten sofort mit Vertragsbeginn.
Mischmodell Zahnstaffel
Manche Versicherer arbeiten mit Zahnstaffeln. Das bedeutet: In den ersten Jahren wird nur ein Teil der Kosten übernommen.
Die Zahnstaffel bei ottonova sieht so aus:
War der Kunde oder die Kundin vorher schon bei einer anderen Zahnzusatzversicherung versichert, verkürzt sich die Zahnstaffel und es gibt bei ottonova bereits nach dem 2. Versicherungsjahr die volle Leistung.
Ab dem 5. Versicherungsjahr zahlt ottonova unbegrenzt für alle versicherten Leistungen.
Sagen wir, du bekommst ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn Zahnschmerzen. Dein Zahnarzt rät zu einer Wurzelbehandlung mit modernen Geräten, für die Kassenpatienten normalerweise 700 Euro zuzahlen müssen. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz voll und du erhältst die komplette Erstattung.
Die häufigsten Gründe kennst du nun bereits: Angeratene Behandlungen oder Wartezeiten sind meist die Ursachen, warum eine Zahnzusatzversicherung nicht sofort für alles zahlt. Es kann allerdings auch sein, dass manche Behandlungen nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Die meisten Versicherer beschreiben ganz genau, welche Versorgungen sie abdecken und welche nicht. Schau also genau hin, wenn du verschiedene Tarife vergleichst!
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Zahnzusatzversicherung für Kinder rückwirkend abschließen?
Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist entscheidend, vor allem bevor eine kieferorthopädische Behandlung ansteht.
Die Anzahl der kieferorthopädischen Behandlungen bei Kindern in Deutschland nimmt zu, jedoch werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise oder gar nicht übernommen. Um zukünftige Kosten für Zahnbehandlungen zu vermeiden, sollten Eltern frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen.
Auch nach ärztlicher Diagnose einer Zahn- oder Kieferfehlstellung mit empfohlener Zahnspange können Eltern für ihre Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Allerdings übernimmt der Versicherer in der Regel keine rückwirkenden Kosten für bereits bekannte Diagnosen, da nur heute unbekannte Diagnosen versichert werden. Einreichung der Behandlungskosten führt daher in den meisten Fällen zur Ablehnung der Kostenübernahme durch den Versicherer nach Prüfung des Leistungsfalls.
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Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!