Zahnzusatzversicherung: Kieferorthopädie für Kinder
Fast jedes zweite Kind in Deutschland benötigt heutzutage eine Zahnspange. Dabei erstatten die gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Kieferorthopädie für Kinder nur eine Standardbehandlung, wenn starke Fehlstellungen vorliegen. Alle weiteren Kosten sind privat zu tragen und können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern kann Eltern hier vor hohen Kosten schützen und Kinderzähnen eine optimale Versorgung bieten. Folgender Artikel gibt Aufschluss über alles Wissenswerte rund um das Thema Zahnzusatzversicherung für Kinder und liefert wertvolle Tipps für die Tarifwahl.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Zahnzusatzversicherung Kinder Kieferorthopädie - kurzer Überblick:
1. Notwendigkeit und Kostenübernahme durch Zahnzusatzversicherung: Nahezu jedes zweite Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung, die häufig von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollständig übernommen wird. Eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie kann daher hohe Eigenkosten erheblich reduzieren.
2. Leistungsumfang der Zahnzusatzversicherung: Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt verschiedene kieferorthopädische Leistungen ab, wie moderne Behandlungsmethoden und hochwertige Materialien. Zudem bietet sie zusätzliche Leistungen für Zahnvorsorge, die über die Standardversorgung hinausgehen.
3. Früher Abschluss empfohlen: Da Kinder häufig noch keine Vorerkrankungen und einen intakten Zahnstatus haben, können leistungsstarke und günstige Tarife abgeschlossen werden. Ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung ist sinnvoll, um alle Vorteile zu sichern und keine Risiken einzugehen, da bereits angeratene Behandlungen meist nicht mehr versichert werden können.
Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder sinnvoll?
Heutzutage benötigt nahezu jedes zweite Kind eine kieferorthopädische Behandlung der Zähne. Ein guter Zahnzusatzschutz mit dem Baustein Kieferorthopädie für Kinder ist aus diesen Gründen schon im Kindesalter empfehlenswert:
Abhängig vom Grad der Fehlstellung bietet die gesetzliche Krankenkasse für kieferorthopädische Leistungen entweder gar keine Kostenübernahme oder sie zahlt nur im Rahmen der Standardversorgung.
Auch für sinnvolle Zahnzusatzleistungen bei einer kassengetragenen KFO-Behandlung von KIG-Grad 3-5 (= kieferorthopädische Indikationsgruppe) sind die Kosten in Eigenleistung zu zahlen.
Die Kieferorthopädie ist der wichtigste Leistungsbaustein einer Zahnzusatzversicherung für Kinder. Ohne Versicherung beläuft sich die Eigenbeteiligung oft auf mehrere tausend Euro. Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht Eltern eine deutliche Kostenreduktion und macht sie durch einen festen monatlichen Beitrag planbar.
Ein Zahnzusatzschutz für Kinder ermöglicht die Kostenübernahme für folgende höherwertige kieferorthopädische Leistungen:
größere Auswahl an (modernen) Behandlungsmethoden
Wahl zwischen hochwertigen Materialien
höherer Komfort während der Behandlung
besondere Leistungen für Zahnvorsorge zum Zahnerhalt (z.B. professionelle Zahnreinigung)
Bei einem Kind liegen häufig noch keine Vorerkrankungen vor und der Zahnstatus ist intakt. So kann ein leistungsstarker und günstiger Zahntarif abgeschlossen werden kann.
Die ottonova Zahnzusatzversicherung bietet im First Class Tarif Zahn 100 die Übernahme wichtiger kieferorthopädischer Behandlungen für Kinder auch für KIG-Grad 1-5. Im Business Class Tarif Zahn 85 sind die Zahnfehlstellungen KIG 3-5 versichert.
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Welche Folgen können Zahn- und Kieferfehlstellungen mit sich bringen?
Eine gute Kieferstellung und gerade Zähne sind nicht nur aus ästhetischen Gesichtspunkten von Bedeutung. Zahn- und Kieferfehlstellungen können auch den allgemeinen Gesundheitszustand eines Kindes beeinflussen und nachhaltig negative Auswirkungen haben. Eine Zahnspange zur Kieferregulierung und Korrektur von Zahnfehlstellungen kann hier entgegenwirken.
Mögliche Folgen von Zahn- und Kieferfehlstellungen sind auf einen Blick:
Begünstigung von Zahnerkrankungen wie Karies: Studien ergaben etwa, dass ein signifikanter Zusammenhang zwischen Fehlbissen und Karies im kindlichen Gebiss besteht (1).
Beeinträchtigung der Aussprache (z.B. Lispeln)
ungleiche Abnutzung und Beschädigung der Zähne
Erkrankungen der Kiefergelenke
Kopf- und Nackenschmerzen
erschwerte Zahnhygiene
Belastung des Kiefergelenks durch dauerhafte Einnahme einer Schonhaltung
Welche kieferorthopädischen Behandlungen können bei Kindern aufkommen?
Eltern fragen sich auf der Suche nach der besten Absicherung im Rahmen einer Beratung häufig, welche Behandlungen in ihrem individuellen Fall notwendig werden könnten und welchen Schutz Sie durch eine Zahnzusatzversicherung für ihr Kind benötigen. Laien sind mit der Vielzahl an Zahnbehandlungen dabei schnell überfordert.
Die wichtigsten kieferorthopädischen Behandlungen auf einen Blick sind:
Retainer zur Zahnstabilisation als Nachbehandlung im Anschluss an Zahnspangen-Behandlungen
Neben Behandlungen beim Kieferorthopäden zur Therapie von Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind folgende Zahnbehandlungen für ein Kind von Bedeutung:
Zahnfüllungen: Bei einem Kind können bereits die Milchzähne von Karies betroffen sein. Eine möglichst zeitnahe Zahnbehandlung und anschließende Füllung des Lochs ist hier essentiell für die weitere Zahngesundheit.
Prophylaxe: Die Zahnprophylaxe spielt eine entscheidende Rolle für die Erhaltung der kindlichen Zahngesundheit. Dazu zählen unter anderem das Fluoridieren der Zähne beim Zahnarzt. Eine professionelle Zahnreinigung ist vor allem für Zahnspangenträger auch schon im Kindesalter wichtig, um Ablagerungen wie Plaque oder Zahnstein zu entfernen.
Fissuren: Gelegentlich können auf der Oberfläche der Zähne beim Kind kleine Risse und Vertiefungen entstehen, die die Entstehung von Karies begünstigen. Die Fissurenversiegelung senkt das Kariesrisiko bei einem Kind, in dem die Fissuren auf den Backenzähnen mit einer dünnen Schicht versiegelt werden.
Zahnersatz: Auch bei einem Kind kann im Anschluss an Unfälle oder bei starkem Kariesbefall, der nicht mehr durch eine Füllung beseitigt werden kann, bereits Zahnersatz (z.B. Kinderkronen) nötig werden.
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Kosten kieferorthopädischer Behandlungen für Kinder
Welche Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen?
Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nicht zwangsläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Voraussetzung für eine Erstattung einer Leistung ist zunächst immer die medizinische Notwendigkeit der Zahnspange.
Dazu stuft der Zahnarzt den Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung vorab anhand der sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von Schweregrad 1 bis 5 ein. Sie gelten seit 2002 als Richtlinien für die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern. Erst ab einer Einstufung von KIG 3-5 ist eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen möglich, weil der Grad der Fehlstellung hier einer medizinisch notwendigen Korrektur bedarf.
Die Kostenübernahme umfasst dabei ausschließlich die kieferorthopädische Regelversorgung der Zähne, d.h. eine Standardversorgung ohne jegliche Zusatzleistungen (unauffälligere Brackets, Lingualspangen oder Retainer zur langfristigen Zahnstabilisation). Bei leichteren Zahnfehlstellungen (KIG 1 und 2) gilt eine kieferorthopädische Behandlung nicht als medizinisch notwendig, sondern hat für die GKV rein kosmetische Beweggründe. Die Rechnung für die Behandlungskosten einer Zahnspange müssen Eltern in dem Fall in Eigenleistung zahlen.
Folgende Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Kindern auf einen Blick:
Standardbehandlung im Rahmen der Regelversorgung bei einer Einstufung von KIG 3-5
feste Zahnspangen mit regulären Brackets aus Edelstahl
herausnehmbare Zahnspange (auch „lose“ Zahnspange) aus Kunststoff
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung ohne private Zahnzusatzversicherung?
Ohne private Zahnzusatzversicherung liegt der Eigenanteil einer Behandlung bei KIG 1 und 2 für Eltern bei 100 %, denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt erst ab einer Zahnfelstellung von KIG 3-5. Allerdings wird bei KIG 3-5 auch die Standardbehandlung von der Krankenkasse übernommen. Werden beipielsweise unsichtbare Brackets gewünscht, ist dies ohne Zahnzusatzversicherung in Eigenleistung zu tragen.
Kostenerstattung durch die GKV bei medizinischer Notwendigkeit
Bei medizinischer Notwendigkeit einer Leistung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung zunächst nur 80% der Kosten einer Behandlung. Befindet sich zeitgleich ein Geschwisterkind in Behandlung sind es 90% der Gesamtkosten. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die GKV den Eigenanteil zurück.
Welche kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder werden von der Zahnzusatzversicherung übernommen?
Welche kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder von einer Zahnzusatzversicherung übernommen werden, ist zunächst abhängig vom Tarif.
Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen für Kinder bieten im Rahmen kieferorthopädischer Therapien folgende Leistungen:
Versicherungsschutz für alle kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte Fehlstellung) bis KIG 5 (sehr schwere Fehlstellung).
Kieferorthopädische Zusatzleistungen wie Speed-Brackets, Mini-Brackets oder unsichtbare Zahnspangen.
Unser Tarif ottonova Zahn 100 bietet im Leistungsbaustein Kieferorthopädie für Kinder eine Kostenübernahme von 100% für kieferorthopädische Behandlungen aller Indikationsgruppen bis zu einer Summe von 2.000 € alle 10 Jahre. Auch leichte Kiefer- und Zahnfehlstellungen sind hier mitversichert. Ohne Zulassung der gesetzlichen Krankenkasse erstattet die ottonova bei Kindern volle 70% der Gesamtkosten einer Behandlung.
Was ist bei der Auswahl eines Zahnversicherungstarifs für Kieferorthopädie zu beachten?
Um seinem Kind die bestmögliche Vorsorge für gesunde Zähne und optimale Behandlungsmöglichkeiten zu ermöglichen, gilt es bei der Auswahl des passenden Zahnzusatztarifs einige Kriterien zu beachten. Tarife einer Zahnzusatzversicherung für Kinder legen ihren Schwerpunkt in aller Regel auf die Leistung Kieferorthopädie. Neben einem starken kieferorthopädischen Baustein sind bei einem Zahntarif für Kinder aber auch langfristige Leistungen im Bereich der Prophylaxe und Zahnpflege entscheidend für den Erhalt der kindlichen Zahngesundheit der jungen Versicherten.
Wichtige Leistungen einer Zahnzusatzversicherung für Kinder auf einen Blick:
Leistungen für Zahnfüllungen:Karies ist bei Kindern nicht unüblich. Ein Zahnzusatzschutz bietet im Falle eines Zahnlochs je nach Tarif nicht nur einfache kassengetragene Basisfüllungen, sondern hochwertige Füllmaterialien wie beispielsweise Mehrschichtfüllungen.
Prophylaxeleistungen: Vor allem Kinder, die eine feste Spange tragen, profitieren von Vorsorgemaßnahmen wie einer professionellen Zahnreinigung, bei der die Zähne gründlich von (festen) Ablagerungen wie Plaque und Zahnstein befreit werden. Eine anschließende Fissurenversiegelung schützt die Zähne vor Kariesbefall. Zahnzusatzversicherungen für Kinder übernehmen idealerweise nicht nur regelmäßige Zahnreinigungen, sondern kommen auch für die Versiegelung von Fissuren im vorderen Backenzahnbereich auf. Die GKV hingegen erstattet in der Regel nur Versiegelungen der großen Backenzähne.
Leistungen für Zahnersatz:Implantate, Brücken, Kronen oder Inlays haben bei Kindern nicht die größte Priorität. Doch auch sie können im Fall von Unfällen und Stürzen oder mangelnder Zahnhygiene bereits Zahnersatz durch einen Schaden an den Zähnen benötigen.
Die Kosten können hier ohne den Schutz einer Zahnzusatzversicherung schnell in die Höhe gehen, da Kinder auch nur einen Anspruch auf die Leistung der Basisversorgung der gesetzlichen Kasse haben.
Genetisch bedingte Nicht-Anlagen: In aller Regel ersetzt ein bleibender Zahn einen Milchzahn. Gelegentlich kommt es allerdings dazu, dass ein Zahn nicht angelegt ist und eine dauerhafte Zahnlücke im Kindermund verbleibt. Um Verschiebungen zu vermeiden, sollte hier die Kieferorthopädie sofort entgegenwirken. Je nach Position kann die Lücke durch eine KFO-Behandlung nach vorne hin geschlossen werden. Der „fehlende“ letzte Backenzahn wird später durch den Weisheitszahn ersetzt. In anderen Fällen hilft nur ein Implantat als Zahnersatz.
Unser Tarif ottonova Zahn 100bietet nicht nur einen starken Baustein für Kieferorthopädie bei Kindern, sondern übernimmt auch zusätzliche Anästhesieleistungen, die von der GKV nicht getragen werden und bei größeren Eingriffen für Kinder sinnvoll sein können.
Welche kieferorthopädischen Leistungen sollten abgedeckt sein?
Im Bereich Kieferorthopädie für Kinder sollten Zahnzusatztarife folgende Leistungen abdecken:
Übernahme kieferorthopädischer Leistungen aller Indikationsstufen von KIG 1-5: Die Abdeckung der KIG-Stufen ist entscheidend bei der Wahl eines leistungsstarken Tarifs. Eine sinnvolle Zahnzusatzversicherung für Kinder übernimmt im Leistungsfall sowohl die Stufen KIG 1-2 mit leichten Zahnfehlstellungen als auch die kassengestützten Stufen KIG 3-5 mit stärkerem Korrekturbedarf. Ohne Zahnzusatzschutz müssen Eltern kieferorthopädische Behandlungen ihres Kindes mit KIG 1-2 in reiner Eigenleistung zahlen. Top-Tarife decken die Kosten hier größtenteils ab.
Angemessene Erstattungshöhe kieferorthopädischer Leistungen: Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Begrenzungen bezüglich der Erstattungssumme vor. Diese sollte bei mindestens 1.500 Euro für Kieferorthopädie liegen.
Erstattung der Mehrkosten bei Wahlleistungen: Wahlleistungen bieten Versicherten oftmals eine hochwertigere Behandlung mit mehr Komfort. Dazu zählen unter anderem folgende Leistungen bzw. Behandlungsmethoden:
Alternativen zu Edelstahlbrackets wie z.B. Keramik-Brackets, Lingualspangen, Invisalign-Schienen oder Speed-Brackets
kieferorthopädische Funktionsanalyse
Retainer zur Zahnstabilisation nach Behandlungsabschluss
farblose Bögen
Ab wann lohnt sich der Abschluss einer Zahnversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern?
Eltern fragen sich zunächst häufig, ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist. Zahnärzte empfehlen den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie bei Kindern idealerweise tatsächlich schon ab dem vollständig vorhandenen Milchzahngebiss. In der Regel haben sich die Milchzähne im Alter von etwa drei Jahren ganz entwickelt. Spätestens mit Beginn des Zahnwechsels ist ein Zahnzusatzschutz dann anzuraten, um ein gesundes Kinderlächeln ohne zu hohe Kosten zu gewährleisten.
Zahnzusatzversicherung mit Vollständigkeit des Milchzahngebiss
Zahnexperten empfehlen: Spätestens mit Vollständigkeit des Milchzahngebiss sollten die Zähne von Kindern durch einen zusätzlichen Versicherungsschutz optimal abgesichert sein, um kein Risiko einzugehen und sich alle Vorteile eines Zahnzusatzschutzes zu sichern.
Kieferorthopädische Leistungen können entgegen der weitläufigen Annahme vieler grundsätzlich in jedem Alter nötig werden (z.B. bereits bei Neugeborenen Operationen an der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder Frühbehandlung von Kindern mit einer losen Zahnspange zur Korrektur starker Fehlstellungen als Vorbereitung auf die feste Zahnspange).
Der Abschluss der Versicherung muss vor dem ersten Befund erfolgt sein. D.h. es dürfen noch keinerlei Einträge in der Patientenakte des Kindes bezüglich Zahn- oder Kieferfehlstellungen vorliegen. Ist eine Fehlstellung bereits vom Zahnarzt diagnostiziert, kann sie nicht mehr versichert werden. Daher gilt: Je später der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder, desto höher das Risiko, dass kein Versicherungsschutz mehr möglich ist.
Neues U-Heft beinhaltet Zahnkontrolle im Kleinkindalter
Das neue U-Untersuchungsheft für Kinder beinhaltet seit 2016 eine Empfehlung zur frühkindlichen Zahnvorsorge ab der Untersuchung U7a. Die Untersuchung beim Zahnarzt soll zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat stattfinden. Weiterhin wird im Rahmen der U8 und U9 zur Zahnvorsorge angeraten (2). Die Diagnose einer Zahnfehlstellung während der Untersuchung, kann den Abschluss einer Zahnversicherung für Kinder unmöglich machen. Kindertarife sollten daher im Optimalfall bereits vorab abgeschlossen werden.
Ein frühzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder ist daher äußerst sinnvoll und bei intaktem Zahnstatus im Kindesalter mit sehr geringen monatlichen Beiträgen verbunden.
Grundsätzlich ist zu beachten: Vermehrt bekannte Zahnfehlstellungen oder kieferorthopädische Erkrankungen innerhalb der Familie können ein Anhaltspunkt für die mögliche Notwendigkeit einer (frühzeitigen) KFO-Behandlung sein.
Deine digitale Zahnzusatzversicherung.
Du suchst endlich eine Zahnzusatzversicherung, die zu dir passt – schnell, digital und einfach? Dann sichere deine Zähne jetzt beim Testsieger bei Stiftung Warentest ab.
Kann das Kind auch bei der Zahnzusatzversicherung der Eltern mitversichert werden?
Hast Du selbst bereits eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, kannst Du Dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung im selben Tarif nachversichern. Alternativ kannst Du Dein Kind auch mit Gesundheitsprüfung in einem anderen Tarif oder bei einem anderen Anbieter versichern.
Kann eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bei angeratenen kieferorthopädischen Leistungen noch abgeschlossen werden?
Hat der Kieferorthopäde bereits eine Diagnose gestellt und eine Behandlungsmethode zur Behandlung der Zahnfehlstellung der Kinderzähne angeraten, ist ein Versicherungsabschluss normalerweise möglich. Grundsätzlich sind alle durch einen Kieferorthopäden angeratenen oder laufenden Behandlungen an den Zähnen bzw. am Kiefer aber dann von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Folgende Situationen sind für einen Versicherungsabschluss mit Schwierigkeiten verbunden:
Der Zahnarzt vermerkt in der Patientenakte, dass er einen Besuch beim Kieferorthopäden angeraten hat.
Der Zahnarzt stellt bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Fehlstellung der Kinderzähne fest. Der unmittelbare Behandlungsbeginn muss hier noch nicht nötig sein. Bereits die zahnärztliche Diagnose gilt als Anraten einer Behandlung.
Das Kind hat bereits eine ausgeprägte Zahnfehlstellung. Die kommende Behandlung wurde mit dem Kieferorthopäden im Beratungsgespräch besprochen und geplant.
Der Abschluss einer guten Kinder-Zahnzusatzversicherung mit einer starken Leistung im Bereich Kieferorthopädie ist in diesen Fällen leider nicht mehr möglich. Daher ist ein früher Abschluss der Zahnversicherung unbedingt anzuraten, bevor der Zahnarzt im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung eine Zahnfehlstellung diagnostiziert und das Kind zur Behandlung zum Kieferorthopäden überweist.
Grundsätzlich lohnt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder aber auch noch nachdem eine kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde. Der Leistungsbaustein Kieferorthopädie kann nun zwar nicht mehr mitversichert werden, doch ist es nach wie vor sinnvoll Zahnbehandlungen, Fissurenversiegelungen, Prophylaxemaßnahmen, Zahnersatz und nicht angelegte Zähne zu versichern. Die Kosten für Kindertarife in den Bereichen sind vergleichsweise sehr günstig.
Eine Zahnzusatzversicherung für eine Behandlung mit der Zahnspange bei Kindern kann zwar abgeschlossen werden, wenn die Behandlung bereits vom Zahnarzt angeraten wurde oder ein oder mehrere Zähne unter Beobachtung stehen. Allerdings besteht dann kein Versicherungsschutz für diese Behandlung.
Bis zu welchem Lebensjahr gilt die Zahnversicherung für Kinder und Jugendliche?
Kindern und Jugendlichen werden Tarife angeboten, die denjenigen für Erwachsene ähneln. Diese Tarife sind in den meisten Fällen altersabhängig gestaffelt. Bei den meisten Zahnschutz-Tarifen gibt es beispielsweise einen Beitrag für Kinder von 0 bis 16 Jahren und einen weiteren für junge Erwachsene von 16 bis 21 Jahren. Ab dem 21. Lebensjahr gelten dann die Tarife für Erwachsene.
Insbesondere im Kindesalter können jedoch hohe Kosten durch kieferorthopädische Behandlungen entstehen. Deshalb ist es für Eltern ratsam, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abzuschließen. Dabei sollten Eltern folgende wichtige Fragen berücksichtigen:
Wie hoch ist die Zahnstaffel, also die Grenze für Kostenerstattungen in den ersten Versicherungsjahren?
Wie hoch sind die Erstattungshöchstgrenzen bei Kieferorthopädie? Und wie hoch fällt der Eigenanteil an kieferorthopädischen Behandlungen aus?
Es ist wichtig zu beachten, dass kieferorthopädische Maßnahmen, die bereits angeraten wurden, bevor die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, von den meisten Versicherern nicht übernommen werden.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Dr. Jens Gottschalk ist seit 1997 Zahnarzt und praktiziert seit 2003 in seiner eigenen Praxis im Herzen Münchens. Er betreut seine Patienten in allen Belangen der Zahnheilkunde und ist spezialisiert auf die ästhetische und funktionelle Versorgung komplexer Zahnsituationen. Mehr zum Thema Zähne? Du kannst ihn in seinem Podcast "Schöne Zähne, gutes Gefühl" hören.
FAQ - Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie für Kinder
Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll für gesetzlich Versicherte, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei weitem nicht alle Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Diese können gerade beim Thema Zahnersatz sehr hoch sein und eine enorme finanzielle Belastung bedeuten! Die Kosten werden sehr oft unterschätzt.
Deine Zahnzusatzversicherung übernimmt im Fall der Fälle einen großen Teil der Behandlungskosten. Das heißt: Deine gesetzliche Krankenkasse zahlt einen kleinen Teil, die Zusatzversicherung einen weiteren. Abhängig vom Tarif und Behandlung trägst du einen kleinen Teil selbst oder hast gar keinen Eigenanteil. Wichtig ist, die Versicherung schon frühzeitig abzuschließen und nicht erst, wenn du kurz vor einer umfangreichen zahnärztlichen Maßnahme stehst.
ottonova verzichtet komplett auf die Wartezeit, das heißt, mit unserer Zahnzusatzversicherung bekommst du die volle Leistung von Anfang an. Bei anderen Versicherungen hingegen musst du erst einige Monate lang Beiträge zahlen, bevor du dort deine Zahnarztrechnung einreichen kannst. Diese Zeitspanne wird in der Regel als Wartezeit bezeichnet. Zum Glück musst du dich bei uns mit sowas nicht beschäftigen. ;)
Für gesetzlich Versicherte ist eine Zahnzusatzversicherung auf jeden Fall sinnvoll. Denn die GKV übernimmt nicht alle Kosten für Zahnbehandlungen. Vor allem beim Thema Zahnersatz können hohe Kosten auf einen zukommen, was gleichzeitig eine finanzielle Belastung bedeuten kann. Die Kosten dafür werden leider oft unterschätzt.
Mit einer Zahnzusatzversicherung wird ein Großteil deiner Kosten übernommen. Konkret heißt das: Deine GKV übernimmt einen kleinen Teil, deine Zusatzversicherung einen weiteren. Je nachdem welchen Tarif du hast, übernimmst du einen kleinen Beitrag selbst oder hast sogar gar keinen Eigenanteil.
Wichtig ist nur, dass du die Zahnzusatzversicherung schon frühzeitig abschließt und nicht erst dann, wenn du unmittelbar vor einer Behandlung stehst.
In unserem FirstClass-Tarif ist Kieferorthopädie für Erwachsene eingeschlossen - vorausgesetzt die GKV beteiligt sich an den entstehenden Kosten. Unsere
anderen Zahnzusatzversicherungs-Tarife decken Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt eine Standardbehandlung im Rahmen der Regelversorgung bei Kindern mit einer Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 3-5. Die Stufen KIG 1-2 gehören nicht zum Leistungsumfang der Kassen, da eine Korrektur der Zähne hier primär kosmetisch begründet ist. Die Zahnfehlstellung muss damit stark ausgeprägt und eine Korrektur von medizinischer Notwendigkeit sein. Die Grundvoraussetzung für eine Erstattung ist zudem das Alter des Patienten. Prinzipiell übernimmt die Krankenkasse Leistungen bei Kindern und Jugendlichen nur bis zum 18.Lebensjahr. Die Regelversorgung beinhaltet dabei vor allem Therapien mit einer regulären festen Zahnspange (Brackets aus Edelstahl) oder einer herausnehmbaren Zahnspange aus Kunststoff. Jegliche Zusatzleistungen wie Lingualspangen, Keramik-Brackets oder Mini-Brackets müssen durch Zuzahlungen selbst getragen werden.
Im Leistungsbaustein Kieferorthopädie ist eine Abdeckung aller Indikationsgruppen (KIG 1-5) entscheidend. Gute Zahnzusatztarife leisten auch bei einer Einstufung von KIG 1-2 und decken die Kosten somit auch bei leichteren Zahnfehlstellungen größtenteils. Die Übernahme etwaiger Mehrkosten für Wahlleistungen bietet einem Kind zudem eine hochwertigere und oft angenehmere Behandlung. Viele Zahnzusatzversicherungen deckeln ihre Erstattungssummen. Diese sollte für Kieferorthopädie bei mindestens 1.500 Euro liegen. Neben einer guten Versorgung im KFO-Bereich sind auch Leistungen für hochwertige Zahnfüllungen, Prophylaxemaßnahmen sowie Fissurenversiegelungen zum Zahnerhalt bei Kindertarifen unbedingt zu empfehlen.
Hat der Kieferorthopäde eine Behandlung bereits angeraten, ist der Abschluss von Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind in aller Regel möglich, allerdings werden für diese angeratenen kieferorthopädischen Leistungen dann keine Kosten übernommen. Angeratene oder laufende Behandlungen sind wie auch in Erwachsenen-Tarifen vom Schutz der Versicherung ausgeschlossen. Im Falle einer gestellten Diagnose im KFO-Bereich lohnen sich Zahnzusatzversicherungen für Kinder jedoch noch zur Absicherung hochwertiger Zahnfüllungen, Prophylaxeleistungen, Versiegelungen und Zahnersatz. Ohne kieferorthopädische Zusatzleistungen sind Zahntarife hier mit sehr geringen Monatsbeiträgen vorhanden.
Eine Zahnzusatzversicherung ist entgegen der allgemeinen Annahme vieler Menschen bereits im Kindesalter sinnvoll. Gerade kieferorthopädische Leistungen können schnell mehrere tausend Euro Kosten. Die gesetzliche Krankenkasse bietet hier nur bei starken Zahnfehlstellungen (Indikationsgruppen-KIG 3-5) eine Kostenerstattung im Rahmen der Regelversorgung. Leichte Fehlstellungen und jegliche Zusatzleistungen gehören nicht zum Leistungsumfang und sind in Eigenleistung zu tragen. Ein guter Zahnzusatzschutz leistet auch im Falle leichterer Fehlstellungen und bietet die Wahl zwischen hochwertigen Materialien und komfortableren Behandlungsmethoden.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder lohnt sich etwa ab dem 3. Geburtstag, wenn das Milchgebiss vollständig vorhanden ist. In diesem Alter liegen meist noch keine Zahnschäden oder eine Diagnose im KFO-Bereich vor. Je später der Vertragsabschluss, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Zahnbehandlung bereits angeraten wurde und nicht mehr versichert werden kann.
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Quellen:
(1) Harlass, Pauline Bernadette (2020): Einfluss von Zahnengständen und Zahnlücken auf die dentale Gesundheit, die subjektive Selbsteinschätzung der oralen Gesundheit, der Okklusion sowie der Prävalenz kraniomandibulärer Dysfunktionen (CMD). URL: epub.uni-regensburg.de/43239/ (aufgerufen am 19.04.22)
(2) Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (2016): Bessere zahnärztliche Früherkennung für die Kleinsten. URL: www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-19-5-2016.1036.de.html (aufgerufen am 19.04.2022)