Der Besuch beim Zahnarzt ist für viele ein leidliches Thema. Muss man sich dann auch noch mit Kosten und Versicherungen herumschlagen, wird es umso anstrengender. Seit Oktober 2020 werden Patienten zumindest in dieser Hinsicht etwas entlastet. Was der Festzuschuss beim Zahnersatz ist, wie hoch er ist und was es mit dem doppelten Festzuschuss auf sich hat, erklärt der folgende Artikel.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Festzuschuss Zahnersatz - kurzer Überblick
Die gesetzlichen Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten (60 %) für Zahnersatz, dieser Teil wird auch als Festzuschuss bezeichnet.
Die Höhe deines Zuschusses hängt unter anderem davon ab, ob du bei den Vorsorgeuntersuchungen warst.
Die Kosten, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt, musst du selbst übernehmen (Eigenanteil).
Der Eigenanteil kann sich mit einer Zahnzusatzversicherung auf 0 % reduzieren.
Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Festzuschuss für Zahnersatz?
Der „befundorientierte Festzuschuss“ wird von den gesetzlichen Krankenkassen für die Zahnbehandlung gezahlt. Der Festzuschuss deckte bisher 50 % der Kosten der Regelversorgung ab. Seit 1. Oktober 2020 zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss in Höhe von 60 % auf Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Mit dem Bonusheft steigt der Anteil der Krankenkasse auf 75 %.
Mit einer Zahnzusatzversicherung können noch mehr Kosten für Zahnersatz gespart werden: Der Eigenanteil reduziert sich je nach gewähltem Tarif auf bis zu 0 %.
Aus was setzen sich die Kosten für den Festzuschuss zusammen?
Die Kosten setzen sich aus den zahnärztlichen Leistungen sowie den Material- und Laborkosten zusammen. Für einen Backenzahn fallen beispielsweise höhere Materialkosten als für einen Schneidezahn an. Damit sind auch die Gesamtkosten höher. Der Festzuschuss bleibt allerdings in beiden Fällen gleich nämlich bei 60 %.
EineZahnzusatzversicherungist deswegen für viele ratsam: Je nach Tarif übernimmt die Versicherung nämlich bis zu 100 % des Eigenanteils.
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Welche Versorgungsmöglichkeiten gibt es beim Zahnersatz?
Je nach Befund, also dem bei der Untersuchung festgestellten Zustand der Zähne, gibt es unterschiedliche Versorgungsmöglichkeiten bei Zahnersatz. Der Eigenanteil (Anteil, der selbst zahlen werden muss, also die Differenz zwischen den Kosten der Zahnbehandlung und dem Festzuschuss der Krankenkasse) unterscheidet sich dabei deutlich, da nicht alle Versorgungen von der gesetzlichen Kasse bezuschusst werden.
Regelversorgung: ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz nach Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (besteht aus Zahnärzten, Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern):
Gleichartige Versorgung: Regelversorgung mit zusätzlichen Leistungen. Beispiel: Kronen mit zusätzlicher Keramikverblendung, die nicht von der Kasse übernommen werden. Da man sich für eine teurere Behandlung entschieden hat, erhält man den Zuschuss für die Krone ohne Verblendung
Andersartige Versorgung: Diese Art der Versorgung weicht komplett von der Regelversorgung ab. Beispiel: Statt herausnehmbarer Zahnprothese mehrere Implantate. Man erhält den Zuschuss für die Prothese und muss die Extrakosten zahlen
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Für jeden Befund beim Zahnarzt ist eine bestimmte Standardbehandlung vorgesehen – eine Art Protokoll, was bei welchem „Problem“ standardmäßig zu tun ist. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die beste Lösung handeln, sondern vielmehr um eine grundlegende Behandlung.
Arten und Möglichkeiten von Zahnersatz
Es gibt festsitzenden Zahnersatz, herausnehmbaren Zahnersatz und kombinierten Zahnersatz. Für jede dieser Arten gibt es verschiedene Möglichkeiten: vom Material über die Befestigungsart und die Techniken der Bildgebung bis hin zur Vorgehensweise an sich. Der Festzuschuss und seine Höhe beziehen sich immer auf die Regelversorgung.
Kosten von Zahnersatz
Ist die Regelversorgung bei einem fehlenden Zahn (Lücke zwischen zwei Zähnen) beispielsweise eine Brücke aus einem Nicht-Edelmetall und diese kostet 800 Euro, so übernimmt die gesetzliche Krankenkasse hiervon 60 % (480 Euro). Es musste also noch immer ein beträchtlicher Eigenanteil gezahlt werden.
Was ist der Heil- und Kostenplan beim Zahnersatz?
Der Zahnarzt muss einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, kurz genannt HKP, erstellen, bevor er mit der Behandlung beginnen kann. Hier wird der Zahnbefund eingetragen, zu jedem einzelnen Zahn gibt es dort eine Zeile „Befund“, „Regelversorgung“ und „Therapieplanung“. Ist eine andere Versorgung als die Regelversorgung gewünscht, wird diese unter „Therapieplanung“ eingetragen. Außerdem trägt der Zahnarzt hier die geschätzten Material- und Laborkosten ein. Bei einigen Arbeiten benötigt es einen Kostenvoranschlag vom Labor. Der HKP wird dann, nach Unterschrift und Einwilligung, an die Krankenkasse geschickt.
Wie du mit dem Bonusheft sparen kannst
Ein fünf Jahre lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss auf 70 %, ein zehn Jahre lückenlos geführtes Heft erhöht den Anteil der Krankenkasse sogar auf 75 %.
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Für Kassenpatienten, die auf Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz-IV angewiesen sind, gilt eine Härtefallregelung. Sie haben Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 100 % bei der Regelversorgung, also die doppelten Festzuschuss. Gleiches gilt für Personen, deren Bruttoeinkommen 2022 folgende Beträge nicht übersteigt:
Für Alleinstehende 1.316 Euro.
Mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro.
Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 329,00 Euro.
Der Festzuschuss muss beantragt werden. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder beim Zahnarzt.
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Wie hoch ist der Festzuschuss bei teureren Behandlungen?
Patienten erwarten Zahnersatz, der sich kaum von natürlichen Zähnen unterscheidet, oft über Keramik oder Implantate statt Brücken. Brücken haben den Nachteil, dass Nachbarzähne beschliffen werden müssen, auch wenn sie gesund sind. Implantate, die bevorzugt werden, kosten im Schnitt zwischen 2.000 und 3.000 Euro, bei notwendigem Knochenaufbau noch mehr. Der Festzuschuss bleibt jedoch wie bei der Regelversorgung, wodurch der Eigenanteil hoch bleibt.
HIER SCHREIBTDr. Jens Gottschalk
Dr. Jens Gottschalk ist seit 1997 Zahnarzt und praktiziert seit 2003 in seiner eigenen Praxis im Herzen Münchens. Er betreut seine Patienten in allen Belangen der Zahnheilkunde und ist spezialisiert auf die ästhetische und funktionelle Versorgung komplexer Zahnsituationen. Mehr zum Thema Zähne? Du kannst ihn in seinem Podcast "Schöne Zähne, gutes Gefühl" hören.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.