Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Kann eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen abgeschlossen werden? Ja, es ist möglich Zahnlücken mitzuversichern! Dabei gibt es allerdings einige Punkte zu beachten. Wie viele fehlende Zähne lassen sich überhaupt versichern? Welche Leistungen sind wichtig für fehlende Zähne? Und wie teuer können die Tarife dann werden? Diese Fragen erörtert der folgende Artikel.

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Inhalt des Ratgebers

Zahnzusatzversicherung fehlende Zähne - kurzer Überblick:

  • Es ist möglich, eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne abzuschließen.
  • Kostenübernahme für Zahnersatz muss im Tarif evaluiert werden
  • Versicherungsschutz möglich, solange Ersatz der Zähne noch nicht geplant oder begonnen wurde.

Ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung trotz fehlender Zähne möglich?

Ja, es ist grundsätzlich möglich eine Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne abzuschließen.

Ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen überhaupt möglich ist, ist auch schon für jüngere Menschen eine relevante Frage. Denn der Verlust eines oder mehrerer Zähne wegen Karies, Unfällen, Zahnfleischerkrankungen oder Entzündungen der Zahnwurzel kommt häufiger vor. Aber nicht alle Zahnzusatzversicherungen können fehlende Zähne mitversichern.

Bei fehlenden Zähnen gibt es bei der Wahl der Krankenversicherung und des Tarifs drei zentrale Fragen:

Übrigens: Die Tarife der ottonova Zahnzusatzversicherung haben auch für einen fehlenden Zahn Sofortschutz, also keine Wartezeit. Das bedeutet Leistungen können direkt ab Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden. Es gilt allerdings wie bei allen anderen Leistungen auch die Zahnstaffel. Das bedeutet Leistungen sind in den ersten vier Versicherungsjahren erst einmal begrenzt. Allerdings gibt es keine zusätzliche Leistungsbegrenzung, wenn ein Zahn fehlt.


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Wann können fehlende Zähne mitversichert werden?

Es gibt verschiedene Kriterien, die es zu beachten gilt, wenn eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen abgeschlossen werden soll. Zum einen die Anzahl der fehlenden Zähne, ob diese ersetzt werden sollen und ob eine Zahnersatzmaßnahme bereits angeraten oder begonnen wurde.


Wie viele fehlende Zähne können mitversichert werden?

Dafür ob oder wie viele fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden können, gibt es keine Regel. Die Anzahl variiert je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif. Die ottonova Zahnzusatzversicherung versichert beispielsweise einen fehlenden Zahn gegen einen Risikozuschlag. 2 oder 3 fehlende Zähne zu versichern, ist bei ottonova nicht möglich.

Tarife von Versicherungen, die 2 bis 3 fehlende Zähne versichern, schließen oft Leistungen aus oder der Beitrag wird durch Risikozuschläge sehr teuer. Dadurch lohnt sich eine solche Zahnversicherung dieser Versicherer dann nicht unbedingt. Denn die Versicherung kann durch den Risikozuschlag teurer als der Zahnersatz werden oder bei genau den benötigten Leistungen zum Schließen der Zahnlücke nicht oder weniger leisten.

Bei ottonova gilt von Versicherungsbeginn an Zahnschutz und Kostenübernahme ohne Wartezeit. Das heißt, Leistungen können direkt bei Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden. Es gibt keine zusätzliche Leistungsbegrenzung für den fehlenden Zahn, nur die Zahnstaffel. Die Höhe der Erstattung aller Leistungen ist in den ersten vier Versicherungsjahren in der Zahnzusatzversicherung nämlich von einer Leistungsstaffel abhängig. Es gibt auch keine höhere Erstattungsgrenze für den fehlenden Zahn. So ist der Besuch beim Zahnarzt oder der Zahnärztin direkt möglich.


Ist eine Mitversicherung fehlender Zähne bei angeratener Behandlung möglich?

Fehlende Zähne können nur in der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden, solange der Ersatz der Zähne noch nicht geplant, medizinisch notwendig oder beabsichtigt ist. Um Leistungen von der Zahnzusatzversicherung zu erhalten, darf der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sein. Das bedeutet: Es darf noch kein Heil- und Kostenplan von Zahnarzt oder der Zahnärztin vorliegen oder ein Vermerk in der Patientenakte stehen.

Wenn vor Abschluss der Versicherung der Ersatz von fehlenden Zähnen noch nicht notwendig, geplant oder angeraten wurde, können die Zahnlücken aber problemlos mitversichert werden. Es lohnt sich daher, eine Zahnzusatzversicherung möglichst früh abzuschließen.

Sollte eine Behandlung zum Ersatz der Zähne bereits angeraten oder begonnen worden sein, dann sollte diese erst abgeschlossen werden, bevor eine Zahnzusatzversicherung greift. Nach Abschluss der Zahnbehandlung kann eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, die dann je nach Tarif für zukünftigen Zahnersatz aufkommt. Jetzt über die Tarife der ottonova Zahnzusatzversicherung und ihrer Leistungen für Zahnersatz informieren!

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Was gilt als fehlender Zahn in der Zahnzusatzversicherung?

Nicht alle Zähne, die gezogen wurden oder alle Zahnlücken gelten in der Zahnzusatzversicherung auch als fehlender Zahn und muss deshalb in den Gesundheitsfragen bei Antragstellung bei der Versicherung angegeben werden.

Welcher Zähne genau als fehlende Zähne beim Versicherer angegeben werden müssen:


Was ist ein fehlender Zahn?

Ein fehlender Zahn ist eine Zahnlücke, bei der noch genug Platz ist, um Zahnersatz einzufügen. Das bedeutet:


Was gilt nicht als fehlender Zahn?

Nicht als fehlender Zahn gilt ein Zahn, der der nicht ersetzt werden kann oder muss. Dazu zählen:

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Ist die Mitversicherung fehlender Zähne sinnvoll?

Fehlende Zähne mitzuversichern ist sinnvoll. Denn der Ersatz der Zähne ist mit hohen Kosten verbunden. Eine Zahnzusatzversicherung bietet Absicherung beim Ersatz dieser fehlenden Zähne. Sie kommt für Zahnersatz (je nach Tarif) auf und bietet so Schutz vor hohen Kosten beim Zahnarzt oder der Zahnärztin.

Werden fehlende Zähne von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen, leistet die Zahnzusatzversicherung bei Ersatz für fehlende Zähne nicht, was sehr teuer werden kann. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet nur einen geringen Anteil für eine Leistung wie hochwertigen Zahnersatz (z.B. Implantate).

Diese Beispielrechnung zeigt wie teuer es ist, fehlende Zähne zu ersetzen:

Zahnarzt-Rechnung bei Implantat

3.300 €

Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

450 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

2.850 €

Erstattung Zahnzusatzversicherung:

Tarife mit Erstattung 90 %*

2.520 €

Tarife mit Erstattung 100 %**

2.850 €

Eigenanteil mit Zahnzusatzversicherung

330 € * oder 0 € **

* Business Class ottonova Zahn 85 + Bonus 5
** First Class ottonova Zahn 100

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Warum sollten fehlende Zähne ersetzt werden?

Zahnärzte und Zahnärztinnen raten dringend zu Zahnersatzmaßnahmen bei Zahnlücken, die sich schließen lassen. Sollten die fehlenden Zähne nämlich nicht ersetzt werden, kann dies negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Kiefers und der Zähne haben.

Was bei fehlendem Lückenschluss passieren kann:

Knochenschwund

Werden fehlende Zähne nicht ersetzt, ist es möglich, dass sich der Kieferknochen unter dem fehlenden Zahn abbaut. Dies kann zu Veränderungen im Gesicht, der sogenannten Atrophie, führen.

Besteht außerdem der Wunsch in der Zukunft, dass der Zahn doch ersetzt werden soll, kann es sein, dass dann eben jener Knochen fehlt, um ein Implantat verankern zu können. So ist dann nur noch eine andere Behandlung zum Lückenschluss möglich.

Störung der Gebissfunktion

Fehlende Zähne können zu Fehlstellungen im Kiefer führen. Werden Zahnlücken nicht geschlossen, kann es zu einer Störung der Gebissfunktion kommen. Was Schmerzen im Kiefer und Kaubeschwerden hervorrufen kann.

Zahnfehlstellungen

Ein Verschieben des Gebiss durch fehlende Zähne ist ebenfalls möglich. So kommt es zu Zahnfehlstellungen, die ebenfalls die Gebissfunktion beeinträchtigen können und nach Entstehung nur noch mit kieferorthopädischen Maßnahmen begradigt werden können.

Was ist beim Antrag auf Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen zu beachten?

Beim Antrag auf eine Zusatzversicherung ist eines wichtig: Gesundheitsfragen bei der Risikoprüfung wahrheitsgemäß zu beantworten. Müssen fehlende Zähne also bei der Antragstellung angegeben werden? Ja!

Sollte dies nicht geschehen und fehlende Zähne in der Gesundheitsprüfung verschwiegen werden, droht die Kündigung der Zahnzusatzversicherung durch den Versicherer wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung oder Täuschung. Wird die Zahnzusatzversicherung nicht von Seiten der Versicherung gekündigt, wird allerdings eine Zahnersatzmaßnahme, die diese fehlenden Zähne betrifft, nicht übernommen.

Bei ottonova werden folgende drei Gesundheitsfragen im Antrag der Zahnzusatzversicherung gestellt:

  1. Fehlen Zähne, die noch nicht ersetzt wurden?
  2. Hast du herausnehmbaren Zahnersatz?
  3. Wurde innerhalb der letzten 3 Jahre eine Erkrankung des Zahnhalteapparates (Parodontose/Parodontitis) an einem oder mehreren Zähnen festgestellt oder eine Parodontose-/Parodontitisbehandlung durchgeführt bzw. angeraten?

Schon gewusst?

Tarife ohne Gesundheitsfragen schließen nahezu immer einen späteren Ersatz der bestehenden Zahnlücken aus und sind deshalb nur für diejenigen interessant, die bereits fehlende Zähne auf keinen Fall ersetzen lassen wollen. Allerdings wird der Ersatz fehlender Zähne medizinisch dringend empfohlen.

Welche Zusatzkosten entstehen bei der Versicherung fehlender Zähne?

Eine Versicherung von fehlenden Zähnen ist mit höheren Kosten für die Zahnzusatzversicherung verbunden. So entstehen Zusatzkosten, wenn die fehlenden Zähne mitversichert werden sollen.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten bei fehlenden Zähnen, diese Kosten aufzufangen:

  1. Risikozuschlag (Zuschlag zum Beitrag pro fehlendem Zahn)
  2. Leistungsbegrenzung (begrenztere Leistungen für Zahnersatz in den ersten Jahren der Versicherung)
  3. Verlängerung der Zahnstaffel (Zeitraum für begrenzte Leistungen wird verlängert)
  4. Leistungsausschluss (Zahnersatz wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen)

Mitversicherung über Risikozuschlag

Eine Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen kann oft über einen Risikozuschlag abgeschlossen werden. Ein Risikozuschlag ist ein erhöhter Beitrag. Dieser wird in diesem Fall pro fehlendem Zahn vorgenommen. Dieser Zuschlag erhöht den Beitrag. Durch den Beitragszuschlag pro fehlendem Zahn können die zusätzlich entstehenden Kosten für Zahnersatz aufgefangen werden. So ist es möglich, dass Versicherte direkt nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen können.

Wie hoch sind die Risikozuschläge für fehlende Zähne?

Für einen fehlenden Zahn wird der Beitrag bei ottonova je nach Tarif um einen bestimmten Zuschlag erhöht.

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Tarife

Kosten pro Monat*

Zusätzlicher Beitrag mit fehlendem Zahn

Economy Class Zahn 70

13,16 €

Zuschlag 6 €

Business Class Zahn 85

20,08 €

Zuschlag 8 €

First Class Zahn 100

34,15 €

Zuschlag 10 €

* für eine 35-jährige Person

Mitversicherung durch begrenzte Leistung oder Anpassung der Zahnstaffel

Neben dem Beitragszuschlag, ist eine weitere Möglichkeit für eine Versicherung die Leistung für den Ersatz von Zähnen vor allem anfangs stark zu begrenzen. Sodass zu Beginn der Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne noch nicht der volle Umfang an Leistungen in Anspruch genommen werden kann und so keine zu hohen Kosten durch den Versicherten oder die Versicherte entstehen.

Außerdem verlängern einige Versicherungen bei fehlenden Zähnen auch die Zahnstaffel. Eine Zahnstaffel begrenzt Leistungen in den ersten vier Versicherungsjahren einer Zahnzusatzversicherung. Eine Verlängerung dieser Zahnstaffel bedeutet, dass der Zeitraum für die Leistungsbegrenzung nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung noch ausgeweitet wird und so der Kostenschutz der Zahnversicherung erst später voll greift.

Beides führt dazu, dass es sich nicht lohnt, eine Zahnbehandlung zum Schließen der Zahnlücke frühzeitig nach Versicherungsbeginn in Anspruch zu nehmen. Medizinisch ist es allerdings angeraten, fehlende Zähne möglichst früh zu ersetzen.


Mitversicherung über Leistungsausschluss

Einige Tarife verschiedener Versicherer bieten einen Ausschluss von Leistung für fehlende Zähne an. Das bedeutet, dass eine Leistung wie Zahnersatz, die für fehlende Zähne in Anspruch genommen wird, nicht im Schutz der Versicherung miteinbegriffen ist.

Sollen die Zähne dann trotzdem durch eine Zahnersatzbehandlung ersetzt werden, kommt die Zahnversicherung bei Ausschluss der fehlenden Zähne nicht für die Kosten der Zahnersatzmaßnahme wie etwa ein Implantat auf und die Zahnarztrechnung wird dann sehr teuer werden.

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Was leistet eine Zahnzusatzversicherung bei bereits fehlenden Zähnen?

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für fehlende Zähne stellt sich vor allem die Frage, ob diese mitversichert werden können, wann eine Zahnbehandlung in Anspruch genommen werden kann und wie teuer dies wird. Bei der Wahl der Zahnversicherung sollte vor allem die Leistung bei Zahnersatz eine Rolle spielen. Tarife einer guten Zahnzusatzversicherung für Zähne, die fehlen, sollten mindestens 80-100 % der Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie ein Implantat abdecken.

Wer diesen Tarifempfehlungen folgt, stellt sicher, dass im Fall einer Behandlung der Zahnlücke ein guter Versicherungsschutz besteht. Wenn der Ersatz der Zähne nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung medizinisch notwendig und vom Zahnarzt oder der Zahnärztin empfohlen wird, dann leistet die Zahnversicherung auch.


Wie können fehlende Zähne ersetzt werden?

Empfehlungen, wie fehlende Zähne ganz ersetzt werden können, gibt der Zahnarzt oder die Zahnärztin. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Behandlung:

Behandlung

Behandlung

Beschreibung

Beschreibung

Kosten

Kosten

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

Behandlung

Implantat

Beschreibung

Metall- oder Keramikstift, der im Knochen verankert wird + Keramikkrone

Kosten

ca. 3.000 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

ca. 2.550 €

Behandlung

Zahnbrücken

Beschreibung

Zahnersatz, der von zwei anschließenden gesunden Zähnen gehalten wird

Kosten

ca. 1.500 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

ca. 1.050 €

Behandlung

Voll- oder Teil-Prothese für fehlende Zähne

Beschreibung

(teilweise) herausnehmbarer Ersatz, der mit Klammern befestigt wird

Kosten

ca. 850 €

Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung

ca. 340 €

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Ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind mit fehlenden Zähnen abzuschließen?

Fehlende Zähne aufgrund des Zahnwechsels stellen in der Regel kein Problem dar. Vorübergehende Zahnlücken bei Ihrem Nachwuchs werden von Versicherern normalerweise nicht als fehlende Zähne betrachtet, da nach dem Verlust eines Milchzahns der "richtige" Zahn nachwächst.

Eine Ausnahme ergibt sich, wenn Milchzähne im Teenageralter noch vorhanden sind oder kein fester Zahn nachkommt. In solchen Fällen können einige Versicherer ab einem bestimmten Alter (oft ab dem 15. Lebensjahr) noch vorhandene Milchzähne als fehlende Zähne zählen.

Wann ist es nicht möglich, fehlende Zähne zu versichern?

Wenn Ihnen bereits eine Zahnbehandlung empfohlen wurde oder diese bereits im Gange ist, können die fehlende Zähne nicht mitversichert werden. Das bedeutet, dass eine nachträgliche Absicherung in der Regel nicht möglich ist, wenn dein Zahnarzt oder deine Zahnärztin dir mitgeteilt hat, dass ein Zahn extrahiert oder ersetzt werden muss. Idealerweise solltest du die gesamte Behandlung einschließlich der Nachuntersuchungen vor Abschluss der Zusatzversicherung abschließen. Danach übernimmt die Zahnzusatzversicherung die entstehenden Kosten für den Zahnersatz im Zusammenhang mit fehlenden Zähnen, abhängig von der Wartezeit oder der vereinbarten Zahnstaffel.

FAQs zur Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

Ja, es gibt Zahnzusatzversicherungen, die fehlende Zähne mitversichern. Ein fehlender Zahn kann zum Beispiel über einen Risikozuschlag mitversichert werden. Dieser Zuschlag zum Beitrag liegt bei ottonova zwischen 6 und 10 Euro (je nach Tarif). Wichtig ist, dass der Ersatz des fehlenden Zahnes noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Die Zahnzusatzversicherung kommt nur für Behandlungen auf, die nach Abschluss vom Zahnarzt oder der Zahnärztin angeraten oder begonnen werden.

Ja, es ist sinnvoll fehlende Zähne in die Zahnzusatzversicherung miteinzuschließen. Denn Zahnärzte und Zahnärztinnen raten medizinisch dazu, fehlende Zähne, die ersetzt werden können auch ersetzen zu lassen. Sind die fehlenden Zähne aber nicht in der Zahnzusatzversicherung mitversichert, kommt die Zahnversicherung nicht für eine Behandlung wie ein Implantat zum Ersatz dieser Zähne auf. Das kann sehr teuer werden.

Als fehlender Zahn gelten alle Zähne, die ersetzt werden können oder sollten. Das bedeutet, nicht alle Zahnlücken zählen auch als fehlender Zahn.

Nicht als fehlender zahn gelten:

  • Weisheitszähne
  • Milchzähne
  • Zahnersatz
  • Lückenschluss (durch Kieferorthopädie oder zu wenig Platz für Zahnersatz)

Fehlende Zähne müssen unbedingt wahrheitsgemäß im Antrag auf eine Zahnzusatzversicherung angegeben werden. Werden die fehlenden Zähne beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung nichts angegeben sind sie vom Schutz der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen und die Versicherung leistet nicht für Ersatz dieser Zähne. Außerdem droht sogar die Kündigung des Vertrags durch die Zahnversicherung.

Dr. Jens Gottschalk
HIER SCHREIBT Dr. Jens Gottschalk

Dr. Jens Gottschalk ist seit 1997 Zahnarzt und praktiziert seit 2003 in seiner eigenen Praxis im Herzen Münchens. Er betreut seine Patienten in allen Belangen der Zahnheilkunde und ist spezialisiert auf die ästhetische und funktionelle Versorgung komplexer Zahnsituationen. Mehr zum Thema Zähne? Du kannst ihn in seinem Podcast "Schöne Zähne, gutes Gefühl" hören.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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