Beamte gelten allgemein als gut abgesicherte Berufsgruppe. Der Grund: Der Beamtenstatus gewährt ihnen eine solide Absicherung durch den Staat. Das betrifft auch Gesundheitsleistungen. Doch damit sind Beamte nicht grundsätzlich vor hohen Zuzahlungen im Dentalbereich geschützt. Oftmals ist daher eine Zahnzusatzversicherung für Beamte sinnvoll. Im Folgenden wird über alles Wissenswerte rund um das Thema Zahnzusatzversicherung für Beamte aufgeklärt und aufgezeigt, wann ein Versicherungsabschluss wirklich möglich und vor allem sinnvoll ist.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Zahnzusatzversicherung für Beamte - kurzer Überblick:
Versicherungsoptionen für Beamte: Beamte mit Heilfürsorge, wie Justizvollzugsbeamte und Soldaten, sind direkt durch den Dienstherrn versorgt, können aber Lücken in der Zahnversorgung durch private Zahnzusatzversicherungen decken. Beihilfeberechtigte Beamte, wie Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter, erhalten staatliche Zuschüsse zu ihren Gesundheitskosten und können durch private Ergänzungstarife ihre Versorgung im Zahnarztbereich optimieren.
Bedeutung einer Zahnzusatzversicherung: Obwohl Beamte im Krankheitsfall grundversichert sind, deckt die Heilfürsorge nicht immer spezifische Zahnbehandlungen vollständig ab. Hochwertige Zahnersatzmaßnahmen und spezielle Zahnbehandlungen sind oft nur teilweise abgedeckt, weshalb eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein kann, um finanzielle Lücken zu schließen.
Auswahlkriterien und Hinweise: Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollten Beamte auf die Leistungsstärke der Tarife achten, insbesondere bei Zahnersatz und Prophylaxe. Wartezeiten und Altersrückstellungen sind weitere wichtige Aspekte. Ein frühzeitiger Versicherungsabschluss kann zu günstigeren Monatsbeiträgen führen.
Können Beamte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Beamte möglich ist, lässt sich pauschal nicht nur durch den Beamtenstatus beantworten. Vielmehr ist der Blick hier auf die jeweilige Beamtengruppe und die daran anknüpfende Versorgung zu richten.
Grundsätzlich gilt für Beamte: Ihr Dienstherr leistet ihnen im Krankheitsfall zu einem gewissen Prozentsatz finanzielle Unterstützung. Die restlichen Kosten decken Beamte über ihren Versicherungstarif.
Nach ihrer Versicherungsart lassen sich folgende zwei Beamtengruppen unterscheiden:
Risikobehaftete Beamte mit Heilfürsorgeanspruch: Zur Gruppe der risikobehafteten Beamten zählen Justizvollzugsbeamte, Soldaten sowie in einigen Bundesländern Polizisten und die Berufsfeuerwehr. Sie sind weder Teil der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung (GKV bzw. PKV), sondern erhalten von ihrem Dienstherrn freie Heilfürsorge als Erstattung ihrer Gesundheitskosten. Entstehende Versorgungslücken können sie über private Zahnzusatzversicherungen abdecken, die speziell für diese Beamtengruppe ausgerichtet sind.
Beihilfeberechtigte Beamte: Zur Gruppe der beihilfeberechtigten Beamten zählen verbeamtete Lehrer, Verwaltungsmitarbeiter oder Richter. Der Dienstherr (das jeweilige Land oder der Staat) beteiligt sich bei beihilfeberechtigten Beamten zu einem Anteil von 50 bis 90% an den Kosten für Behandlungen ihrer Bediensteten. Der geltende Prozentsatz berechnet sich auf der Grundlage der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundes bzw. der Länder und dem Familienstand. Den restlichen Anteil der Kosten decken Beamte mit Beihilfeberechtigung in der Regel über eine private Versicherung ab. Entstehende Lücken in der Zahnversorgung kann diese Beamtengruppe durch sogenannte Ergänzungs-Tarife privater Versicherungen schließen.
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Heilfürsorge stellt eine spezielle Form der Versorgungsleistung des Dienstherrn dar, die sich an Berufsgruppen richtet, deren Tätigkeiten ein hohes Risiko, Gefahren oder eine Neigung zu Gefahrensituationen aufweisen. Die Verfügbarkeit und das Leistungsniveau der Heilfürsorge können in verschiedenen Bundesländern variieren.
Insbesondere risikobehafteten Beamtengruppen wie Soldaten, Justizvollzugsbeamten und in einigen Bundesländern auch Polizisten und Berufsfeuerwehrleuten wird im Bedarfsfall eine sogenannte freie Heilfürsorge vom Dienstherrn bereitgestellt.
Brauchen Beamte mit Heilfürsorge eine Zahnzusatzversicherung?
Freie Heilfürsorge für Beamte geht mit einer vollständigen Übernahme aller Kosten für die reguläre medizinische Gesundheitsversorgung durch den Dienstherrn einher. Was zunächst einmal gut klingt, bietet im Zahnbereich häufig keinen ausreichenden Versicherungsschutz.
Der Grund: Die Leistungen für Heilfürsorgeberechtigte sind in etwa mit den Leistungen und Services der gesetzlichen Krankenkasse gleichzusetzen, was vor allem im Bereich Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen & Co. große finanzielle Versorgungslücken entstehen lassen kann. Umfangreiche Zahnbehandlungen beim Zahnarzt, Kronen, Inlays oder hochwertige Implantate sind nicht im vollen Umfang enthalten. Besteht der Wunsch nach einer hochwertigen Versorgung im Krankheitsfall, ist eine private Zahnzusatzversicherung für Heilfürsorgeberechtigte definitiv sinnvoll.
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Private Zahnzusatzversicherung für Beamte mit freier Heilfürsorge
Staatsbedienstete mit Anspruch auf freie Heilfürsorge können nicht bei jedem Anbieter eine private Zahnversicherung abschließen. Einige Versicherungen setzen dafür eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse voraus. Diese besteht durch die direkte Versicherung über den Dienstherrn hier nicht. Daher lohnt ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen und ein anschließender Vergleich verschiedener Versicherungsgesellschaften.
Worauf sollte man als Beamter mit Heilfürsorge bei der Auswahl der Versicherung achten?
Grundsätzlich gilt: Ein früher Abschluss ist mit günstigeren Monatsbeiträgen verbunden.
Es sollten folgende Punkte vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachtet werden:
Zahnstatus: Die Versicherung sollte bei möglichst noch intaktem Zahnstatus abgeschlossen werden. Bei bereits abgeratenen oder laufenden Behandlungen ist ein Leistungssauschluss üblich.
Wartezeiten beachten: Manche Versicherungen sehen anfängliche Wartezeiten vor, in denen die Kosten für Behandlungen nicht übernommen werden.
Tarife und Leistung: Leistungsstärke ist bei einem Tarif ist vor allem in den Bereichen Zahnersatz, Prophylaxe und Zahnbehandlungen gefragt. Vorsorgemaßnahmen wie professionelle Zahnreinigungen oder umfangreiche Behandlungen am Zahn wie Wurzel- und Parodontalbehandlungen (+ Nachsorge im Anschluss an eine Parodontitis-Therapie) sowie hochwertiger Zahnersatz sollten versichert sein.
Altersrückstellungen: Die meisten Zahnzusatzversicherungen bilden keine Altersrückstellungen. Tarife mit Altersrückstellungen sind für Beamte mit Heilfürsorge nur lohnenswert, wenn der durchschnittliche Monatsbeitrag über die Jahre der Dienstzeit hinweg günstiger ist. Der Grund: Mit Beendigung des Staatsdienstes wird meist auch die Zusatzversicherung nicht mehr benötigt und eventuell gesammelte Rückstellungen können bei Kündigung verloren gehen, wenn sie nicht in einen Beihilfetarif mitgenommen werden können.
Tarifliche Altersgruppen: Viele Tarife sind an das Alter der Versicherten gebunden und werden dementsprechend bei Erreichen der nächsten Altersgruppe teurer. Für Beamte mit Heilfürsorgeberechtigung gilt: Zu beachten sind nur die Altersgruppen, die der Versicherte während seiner Dienstzeit erreicht. Denn im Anschluss an diese benötigt der Beamte und die Beamtin keine Zahnzusatzversicherung mehr, da er oder sie in einen Beihilfetarif wechselt.
Die einzelnen Informationen zu den Tarifen lassen sich auf einen Blick in den Vertragsbedingungen ausfindig machen. Vor der finalen Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung lohnt in jedem Fall der Vergleich unterschiedlicher Tarife. Bei ottonova bieten wir 7 Tarife mit 10 Kombinationsmöglichkeiten und unterschiedlichem Leistungsumfang an.
Beamte oder Beamtenanwärter ohne Anspruch auf Heilfürsorge erhalten im Krankheitsfall Beihilfeleistungen. Die Beihilfe trägt einen prozentualen Anteil an entstehenden Krankheitskosten. Den übrigen Teil der Kosten sichern rund 85% aller beihilfeberechtigten Beamten über eine private Krankenversicherung ab.
Das hat folgende Gründe:
Die monatlichen Beiträge sind für Beamte in der PKV wesentlich günstiger als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Beamte, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, müssen ihren Versicherungsbeitrag in aller Regel selbst tragen. Ihr Anspruch auf Beihilfe entfällt größtenteils.
Die günstigste Option für Beamte mit Anspruch auf Beihilfe ist daher folgende:
Als Ergänzung zur Beihilfe lohnt ein leistungsstarker Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung.
Leistungslücken im Zahnbereich können zusätzlich mit Beihilfeergänzungstarifen geschlossen werden.
Der Versicherte kann abhängig von seinem individuellen Bedarf verschiedene Zusatzbausteine für den Beihilfeergänzungstarif wählen, um sein persönliches Leistungsspektrum zu erhöhen.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung für privat versicherte Beamte?
Eine Zahnzusatzversicherung für privat versicherte Beamte oder Beamtenanwärter gibt es nicht. Die Policen von Zahnzusatztarifen sind grundsätzlich als eine Ergänzung zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen gedacht. Allerdings haben Beamte und Beamtinnen mit privater Krankenversicherung (Privatversicherte) die Möglichkeit einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen und sind damit optimal vor hohen Kosten im Rahmen von Zahnbehandlungen geschützt.
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Grundsätzlich sollten Beamte mit Beihilfeanspruch bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung die einzelnen Leistungsbausteine und deren Umfang genau vergleichen.
Versorgungslücken entstehen beispielsweise häufig bei diesen zahnmedizinischen Leistungen:
Zahnvorsorge und professionelle Zahnreinigung
Behandlung von Parodontitis mit nötigen Zusatzleistungen und Nachbehandlung
Ein ausreichender Versicherungsschutz beugt einem hohen privaten Eigenanteil vor. Daher gilt es die Informationen zu den einzelnen Leistungen der Versicherung in den Vertragsbedingungen vorab genau zu prüfen.
Die Beihilfeversicherung von ottonova bietet umfassenden Schutz - auch für Zahnbehandlungen.
Ob der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Beamte möglich ist, hängt zunächst mit ihrer Beamtengruppe und Versicherungsart zusammen. Für sogenannte risikobehaftete Beamte (z.B. Justizvollzugsbeamte, Soldaten u.a.), deren Beruf ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge zur Deckung ihrer Behandlungskosten. Diese entspricht den Leistungen der GKV und kann durch eine private Zusatzversicherung speziell für diese Beamtengruppe aufgestockt werden. Beamte mit Beihilfe sind in den allermeisten Fällen privat versichert und können anstatt einer Zahnzusatzversicherung für Beamte einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, um Leistungslücken entgegenzuwirken und Zuzahlungen zu vermeiden.
Ja, eine Zahnzusatzversicherung ist für Beamte mit Heilfürsorge oftmals sehr sinnvoll. Die Ursache: Die freie Heilfürsorge entspricht vom Leistungsniveau und ihren Services in etwa einem regulären Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Behandlungskosten werden also lediglich im engen Rahmen der Regelversorgung getragen. Umfangreichere Behandlungen (z.B. Implantate, Brücken oder anderweitige Maßnahmen als Zahnersatz) beim Zahnarzt können für Beamtengruppen wie Heilfürsorgeberechtigte daher mit hohen Zusatzkosten einhergehen.
Als gesetzlich versicherter Beamter kommt eine Zahnzusatzversicherung definitiv in Frage. So kann der Eigenanteil bei Behandlungen der Zähne (Zahnersatz, Brücken, Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit wie eine PZR) möglichst gering gehalten werden. Grundsätzlich gilt aber: Eine private Versicherung bietet für Beamte prinzipiell mehr Vorteile und ist vergleichsweise wesentlich kostengünstiger.
Nein, Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind meist privat versichert. Für privat Versicherte ist ein Abschluss von Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich nicht möglich. Der Tarif einer Zahnzusatzversicherung stellt vielmehr eine Ergänzung zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen dar. Eine Beamter mit Beihilfeberechtigung kann die Gesundheit seiner Zähne stattdessen über einen Beihilfeergänzungstarif absichern und aufkommende Versorgungslücken schließen.
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Quellen:
(1) Wolf, T. (2016): Ratgeber Zähne - Was Patienten wissen müssen. URL: www.google.de/books/edition/Ratgeber_Z%C3%A4hne/M1x9DwAAQBAJ?hl=de&gbpv=0 (aufgerufen am 27.03.2022)
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