Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung 2024 & 2025

Als Angestellter muss das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten, um der privaten Krankenversicherung beitreten zu können. Ab welchem Gehalt kann man in die Privatversicherung? Und was passiert, wenn das Einkommen wieder unter die PKV-Pflichtversicherungsgrenze fällt? Muss man dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Alle Antworten auf diese Fragen bietet der folgende Artikel.

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Inhalt des Ratgebers

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) 2024 & 2025 - kurzer Überblick:

  • Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind
  • Die Versicherungspflichtgrenze 2024 liegt bei 69.300 Euro pro Jahr (5.775,00 Euro pro Monat). Ab einem Gehalt über dieser Grenze kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden.
  • Für das Jahr 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze auf 73.800 Euro pro Jahr erhöht.
  • Die Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt
  • Selbstständige und Beamte sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden und können sich unabhängig davon privat versichern

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Jeder deutsche Arbeitnehmer muss sich gesetzlich krankenversichern. Ab einem bestimmten Einkommen wird die Versicherungspflicht allerdings aufgehoben. Diese Einkommensgrenze ist in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gesetzlich geregelt. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und auch „Pflichtversicherungsgrenze“ genannt. 

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2024?

Die Gehaltsgrenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung liegt aktuell bei 69.300 Euro brutto jährlich. Monatlich sind das 5.775,00 Euro brutto. Wer mit seinem regelmäßigen Einkommen über dieser Grenze liegt, qualifiziert sich als Angestellter für die Private Krankenvollversicherung.

 

Berechnung des Jahresarbeitsentgelts

Das Jahresarbeitsentgelt ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Jahresbruttogehalt, dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und weiteren regelmäßig wiederkehrenden Zuzahlungen.

Bonifikationen, Familienzuschläge, tatsächliche Überstundenvergütungen, selbstständige Tätigkeiten neben der Hauptbeschäftigung, Freibeträge für Werbungskosten und Jubiläumsgeschenke werden dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt nicht angerechnet.

 

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze

Es gibt allerdings auch die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“. Sie ist nur für diejenigen relevant, die bereits zum 31.12.2002 als Angestellte privat versichert waren. Denn Anfang 2003 wurde die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung deutlich angehoben, so dass einige Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung hätten wechseln müssen. 

Damit das nicht passiert, gelten bei diesen Versicherten andere Grenzen. Sie können auch dann noch in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn sie lediglich über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt 62.100 Euro brutto im Jahr.

Ab wann kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden?

Das Mindestgehalt, das für einen Beitritt zur privaten Krankenversicherung erforderlich ist, wird Jahr für Jahr angehoben. Liegt die derzeitige PKV-Gehaltsgrenze bei 69.300 Euro jährlich (oder 5.775,00 Euro pro Monat), war sie 2020 mit einem Jahreseinkommen von 62.550 Euro noch deutlich niedriger. 2013 musste das Gehalt nur 52.200 Euro überschreiten, um der Privatversicherung beitreten zu können.

Nun stellt sich sicher die Frage, warum das Mindesteinkommen ständig angehoben wird und die privaten Krankenversicherungen scheinbar für immer weniger Menschen zugänglich sind. Nicht zu vergessen ist hier jedoch, dass auch die Löhne Jahr für Jahr steigen. Genauso nimmt die Inflation stetig zu, so dass das Geld immer weniger wert ist. Für das Jahr 2025 steigt die PKV Grenze voraussichtlich auf 73.800 Euro pro Jahr.

2025 wird deine gesetzliche Krankenkasse wieder teurer!

Ab dem 01.01.2025 ändert sich einiges für dich – und das hat direkte Auswirkungen auf deine Finanzen.

Laut dem Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales werden Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze stark angehoben. Was bedeutet das für dich?

  • Versicherungspflichtgrenze steigt: Sie wird von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr angehoben. Das heißt, dass sich Angestellte erst ab einem Gehalt von 73.800 Euro pro Jahr privat versichern können. Dadurch wird ein Wechsel schwieriger.
  • Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt: Von 62.100 Euro auf 66.150 Euro pro Jahr – dadurch steigt auch der Höchstbeitrag im nächsten Jahr erheblich. Verdienst du 2025 über 66.150 Euro, zahlst du den Höchstbeitrag.

Was kannst du tun?

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Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze von 2013 bis 2025

Die Versicherungspflichtgrenze wurde im Laufe der Zeit angehoben. Während sie 2013 noch bei 52.200 Euro lag, liegt die Versicherungspflichtgrenze 2024 bei 69.300. Im Folgenden siehst du die Entwicklung über die letzten Jahre:

JAHR

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

2025

73.800 Euro

2024

69.300 Euro

2023

66.600 Euro

2022

64.350 Euro

2021

64.350 Euro

2020

62.550 Euro

2019

60.750 Euro

2018

59.400 Euro

2017

57.600 Euro

2016

56.250 Euro

2015

54.900 Euro

2014

53.550 Euro

2013

52.200 Euro

Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht?

Für Selbstständige und Beamte gibt es keine Grenze, die den Beitritt zur privaten Krankenversicherung regeln würde. Sie kommen unabhängig von ihrem Einkommen in den Genuss der PKV. Hierzu zählen auch niedergelassene Ärzte, selbstständige Unternehmer und Freiberufler. 

Für Studenten, Praktikanten, Kinder, Hausfrauen und Hausmänner gilt ebenfalls keine Versicherungspflichtgrenze.

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eher für gesetzlich Versicherte interessant, denn sie wird zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen. 

Normalerweise steigen die Beiträge, wenn die gesetzlich Versicherten mehr verdienen. Es gibt hier allerdings eine Deckelung. Wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro im Jahr liegt, wird alles Einkommen darüber nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen.

Die Versicherungspflichtgrenze gibt hingegen an, ab welchem Gehalt Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.

Seit Jahren steigt die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer – und damit auch die Beitragsbemessungsgrenze. 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro pro Jahr, was einem monatlichen Einkommen von 5.512,50 Euro entspricht. Deshalb steigt auch der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Infografik: Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze (JAEG) und Beitragsbemessungsgrenze

Entwicklung der JAEG und der BBG im Zeitverlauf

Bis Ende 2002 war die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Danach wurde beides entkoppelt – die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung ist seitdem deutlich höher. Mit der Intention, dass mehr Menschen gesetzlich versichert bleiben, die dann jedoch den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen.

1970

JAEG & BBG: 7.362,60 € p.a.

1980

JAEG & BBG: 19.326,84 € p.a.

1990

JAEG & BBG: 28.990,26 € p.a.

2000

JAEG & BBG: 39.574,00 € p.a.

2003

JAEG: 45.900,00 € ; BBG: 41.400,00 € p.a.

2010

JAEG: 49.950,00 € ; BBG: 45.000,00 € p.a.

2024

JAEG: 69.300,00 € ; BBG: 62.100,00 € p.a.

2025

JAEG: 73.800,00 € ; BBG: 66.150,00 € p.a.

1970 Heute

Was zählt als Gehalt in der privaten Krankenversicherung?

Grundlage ist das Bruttojahresgehalt, das im Arbeitsvertrag steht und das regelmäßig ausgezahlt wird. Ist man bei mehreren Betrieben angestellt, werden die Gehälter zusammengerechnet. Ein Minijob zählt allerdings nicht.

Zum Bruttojahresgeld wird folgendes hinzuaddiert:

Manche dieser Punkte sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Hier besteht durchaus Spielraum.

Vielleicht ist man es gewohnt, dass jede Überstunde einzeln abgegolten wird. Aber es kann durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu einer pauschalen Abrechnung bereit ist.

Was nicht als PKV-relevantes Einkommen zählt:

Was passiert, wenn das Gehalt wieder sinkt?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie dein Gehalt wieder unter der Grenze für die private Krankenversicherung bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinken kann. In jedem Fall bist du weiterhin lückenlos krankenversichert. Ob privat oder gesetzlich ist abhängig von deiner Situation.

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Was passiert, wenn das Gehalt wieder unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?

  1. JAEG steigt über dein Gehalt: Das ist kein Problem für dich. Steigt die JAEG an (wie z.B. 2025 auf 73.800 €) und dein Gehalt liegt auf einmal wieder unter der JAEG, dann kannst du dennoch in der privaten Krankenversicherung bleiben. Da du versicherungspflichtig wirst, musst du dich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.
  2. Dein Gehalt sinkt unter die JAEG: Sinkt den Gehalt bis unter die JAEG – z.B. aufgrund eines Jobwechsels oder Verminderung der Arbeitszeit – dann musst du wieder zurück in gesetzliche Krankenversicherung. Bist du über 55 Jahre alt und bereits 5 Jahre PKV versichert, dann bist du auch mit geringerem Einkommen versicherungsfrei. Bei einer Arbeitszeitverkürzung kann unter bestimmten Umständen auch eine Befreiung möglich sein.

PKV-Einkommen & Elternzeit

Die Partnerin ist schwanger und man möchte auch gerne zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. In diesen zwei Monaten erhält man zwar Elterngeld, aber das zählt nicht als Einkommen.

Rutscht man aufgrund der Elternzeit unter die PKV-Gehaltsgrenze, die aktuell gilt, tritt aber keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen ein. Die "fehlenden" Monate spielen bei der JAEG keine Rolle.

Testimonial Image

Bei einem monatlichen Einkommen von 5.900 Euro für 10 Monate + zwei Monate Elternzeit dazwischen gilt die JAEG bei Wiedereintritt nach Elternzeit als überschritten. Bei der Jahresarbeiteintgeltgrenze zählt immer die vorausschauende Betrachtung und nicht das tatsächliche Einkommen.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Unter der Einkommensgrenze wegen Sabbatical: Kann man die Privatversicherung behalten?

Wenn du privat versichert bist und ein Sabbatical machst, kannst du weiterhin in der PKV versichert bleiben. Allerdings fällt dann der Arbeitgeberzuschuss weg und der Beitrag ist
alleine zu bezahlen. Das Krankentagegeld kann während des Sabbaticals in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt werden.

Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze

Bei Arbeitslosigkeit tritt die Versicherungspflicht in der GKV inkraft; es besteht aber die Möglichkeit, privat versichert zu bleiben. Bist du seit mindestens 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung, kannst du dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben. Die Agentur für Arbeit zahlt dir dann auch einen Zuschuss zu deinem Beitrag.

Bist du bereits über 55 Jahre, dann greift diese Regelung nicht mehr und du verbleibst in der PKV und kannst nicht zurück in die GKV wechseln.

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Was passiert, wenn dir der PKV-Beitrag zu hoch wird?

  1. PKV-Tarif anpassen: Du kannst jederzeit ganz einfach deinen jetzigen Tarif anpassen, z.B. indem du Leistungsbausteine anpasst. Eine Möglichkeit ist auch deine gewählte Selbstbeteiligung an Behandlungskosten zu erhöhen, um den monatlichen Beitrag zu senken.
  2. PKV-Tarif wechseln: Sollte dir der Beitrag in deinem jetzigen Tarif zu hoch sein, dann kannst du gegebenenfalls in einen günstigeren Tarif deines Versicherers wechseln. Auch dieser kann wie in deinem vorherigen Tarif an deine individuellen Anforderungen angepasst werden, um dir weiterhin einen guten Schutz zu gewährleisten.
  3. Umstellung auf den Notlagentarif: Solltest du deinen Beitrag nicht mehr bezahlen können, stellt die private Krankenversicherung deinen Vertrag auf den Notlagentarif um. Somit ruht der alte Versicherungstarif. Ein Teil des Beitrags deckt sie mit den bisher gebildeten Alterungsrückstellungen ab, neue Rückstellungen werden vorerst nicht gebildet.
  4. Wechsel in die GKV: Der Wechsel in die GKV ist nur bei Eintritt

    von Versicherungspflicht (z.B. Wechsel von der Selbstständigkeit in einen Angestellten-Job mit Gehalt unter der JAEG) oder bei Anspruch auf Familienversicherung
    möglich.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über E-Health, InsurTech und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

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