Welche 3 Arten des Versicherungsbeginns in der privaten Krankenversicherung gibt es?
Nimmt die private Krankenversicherung den Antrag an, ist man ab diesem Zeitpunkt stolzer Versicherungsnehmer. Doch beginnt mit der Antragsannahme auch der Versicherungsschutz?
In der privaten Krankenversicherung unterscheidet man zwischen
drei Arten des Versicherungsbeginns: dem formellen, dem technischen und
dem materiellen Beginn.
- Formell beginnt die Versicherung mit dem
Vertragsabschluss. Der Versicherungsvertrag wird wirksam, sobald die Police den Versicherungsnehmer erreicht hat.
- Technisch beginnt
die Versicherung mit dem Tag, an dem der erste Beitrag
gezahlt wird. Diesen Zeitpunkt legt man im Rahmen des Antrags fest. Er steht in der Versicherungspolice.
- Der materielle Versicherungsbeginn meint den Zeitpunkt, ab welchem tatsächlich Versicherungsschutz besteht.
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Welche Besonderheiten beim Versicherungsbeginn gibt es?
Die drei Arten des Versicherungsbeginns fallen bei einer
PKV-Vollversicherung selten zusammen. Das liegt zum einen an
Kündigungsfristen bei der vorherigen Versicherung. Zum anderen können bei privaten Zusatzversicherungen Wartezeiten bestehen.
- Der technische Versicherungsbeginn kann theoretisch vor dem formellen
liegen. In diesem Fall sind die Beiträge rückwirkend zu zahlen.
- Der
technische Beginn fällt meistens mit dem materiellen
Versicherungsbeginn zusammen. Grund ist die erweiterte Einlöseklausel.
Was besagt die erweiterte Einlöseklausel im Versicherungsrecht?
Voraussetzung dafür, dass die PKV Gesundheitskosten
erstattet, ist die pünktliche Zahlung des Beitrags. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Die erweiterte Einlösungsklausel besagt, dass Versicherungsschutz ab dem technischen Beginn gewährt wird, wenn der Versicherungsnehmer unverzüglich nach Erhalt der Police die Prämie bezahlt. Eine erteilte Einzugsermächtigung erfüllt diese Voraussetzung.