Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung - wann lohnt es sich?

Dein aktueller Tarif ist zu teuer oder du wünscht dir bessere Leistungen? Dann ist es Zeit, über einen PKV-Tarifwechsel nachzudenken. Das kann sich durchaus lohnen, denn Tarife unterscheiden sich trotz ähnlicher Leistungen manchmal stark im Preis. Wir zeigen, wie der PKV-Tarifwechsel funktioniert und was es dabei zu beachten gibt!

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Inhaltsverzeichnis

PKV-Tarifwechsel - kurzer Überblick:

  • PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft: Möglichkeit, den Versicherungsschutz innerhalb der gleichen Gesellschaft anzupassen
  • Tarifwechselrecht: Kostenloser Wechsel innerhalb der Gesellschaft mit Übertragung der Altersrückstellungen, jedoch mögliche Gesundheitsprüfung und höhere Beiträge bei Erweiterung des Leistungsumfangs. Bei geringeren Leistungen entfällt die Gesundheitsprüfung.
  • Wechsel zu einer anderen PKV: Altersrückstellungen können teilweise verfallen, aber ein Wechsel kann sich bei günstigeren Beiträgen lohnen, insbesondere bei frühzeitiger Entscheidung.
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Warum kann ein PKV-Tarifwechsel sinnvoll sein?

Es gibt viele Gründe, warum sich ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung lohnen kann. Meist ändern sich die Bedürfnisse des Versicherten oder der Versicherer nimmt Anpassungen an seinen Tarifen vor. Folgende Punkte können für einen Tarifwechsel sprechen:

Was ist ein PKV-Tarifwechsel?

Ein PKV-Tarifwechsel bezeichnet die Möglichkeit für Versicherte in der privaten Krankenversicherung, innerhalb ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft von einem Tarif in einen anderen zu wechseln. Diese Option ermöglicht es Versicherten, ihre Krankenversicherung an veränderte Lebensumstände oder Bedürfnisse anzupassen, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

Ein entscheidender Vorteil des Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft besteht darin, dass bereits erworbene Rechte erhalten bleiben. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern keine Verbesserung des Versicherungsschutzes angestrebt wird. Dies bedeutet, dass bereits bekannte Vorerkrankungen und gesundheitliche Risiken nicht erneut bewertet und keine zusätzlichen Risikozuschläge erhoben werden. Außerdem bleiben bereits gebildete Altersrückstellungen vollständig erhalten und können in den neuen Tarif mitgenommen werden.

Welche Rechte haben Versicherte beim PKV-Tarifwechsel?

Dein Versicherungsvertrag bietet dir die Flexibilität, deinen Tarif innerhalb deiner privaten Krankenversicherung anzupassen oder ganz zu wechseln. Dabei bleiben deine bisherigen Rechte und Ansprüche vollumfänglich erhalten. 

Besonders erfreulich: Deine bereits angesparten Alterungsrückstellungen werden - anders als beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft - nahtlos in den neuen Tarif übertragen. 

Möchtest du deinen Versicherungsschutz erweitern und in einen Tarif mit mehr Leistungen wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Entscheidest du dich jedoch für einen neuen Tarif in deinem aktuellen oder weniger umfänglichen Leistungsniveau, entfällt diese Prüfung vollständig.

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Vorsicht beim Wechsel in Billigtarife

Bei Wechsel in einen sehr günstigen Tarif sind die Leistungen oft schlechter und es werden weniger Rückstellungen fürs Alter gebildet. Lockangebote mit besonders günstigen PKV-Tarifen sollte man also immer hinterfragen!

PKV-Wechsel oder Tarifwechsel?

Zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ist nicht in allen Fällen eine gute Idee. Denn die Altersrückstellungen, die über Jahre angesammelt wurden, können nicht oder nur teilweise mitgenommen werden (man spricht hier vom Übertragungswert). 

In manchen Fällen kann sich der Versicherungswechsel aber durchaus lohnen, wenn in einen kostengünstigeren Tarif gewechselt wird, dessen Beitrag trotz des gestiegenen Einstiegalters  noch unter der Beitragserhöhung der aktuellen privaten Krankenversicherung liegt. Grundsätzlich sollte man sich also möglichst früh für einen Wechsel entscheiden.

Oftmals reicht es in einen anderen Tarif bei der Versicherung zu wechseln. Bei geringeren Leistungen entfällt auch die Gesundheitsprüfung. Sie ist nur notwendig, wenn mehr Leistungen erhalten sein sollen. In jedem Fall werden die angesparten Altersrückstellungen behalten. Diese Art des PKV-Tarifwechsels ist in jedem Alter möglich!
 

Ablauf eines PKV-Tarifwechsels

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Kennst du das PKV-Wechselrecht?

Man hat das gesetzlich verbriefte Recht (§ 204 VVG), in einen gleichartigen Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Erworbene Rechte bleiben dabei bestehen. Es müssen zum Beispiel keine neuen oder zusätzlichen Risikozuschläge gezahlt werden, auch wenn man heute nicht mehr so fit ist wie damals bei Vertragsabschluss. Bei Vertragsabschluss vereinbarte Risikozuschläge werden in den neuen Tarif überführt. Das gilt allerdings nur, wenn man in einen Tarif mit ähnlichen Leistungen wechselt. Bei Mehrleistungen ist es durchaus möglich, dass die private Krankenversicherung einen Risikozuschlag verlangt. Alternativ ist ein Leistungsausschluss für die Mehrleistungen möglich.

Das Tarifwechselrecht nach VVG besteht nicht für Studenten, Beamtenanwärter und Expats.

Vergleiche die möglichen, alternativen Tarife deiner PKV

Zunächst geht es darum, möglichst umfassende Informationen zu sammeln. Es empfiehlt sich bei der Versicherung also eine Gegenüberstellung aller möglichen Tarife anzufragen – inklusive der Leistungen und der Beiträge.

Damit man nicht mit einem begrenzten Angebot drittklassiger Tarife abgespeist wird, kann die Anfrage noch konkreter gestaltet werden. Das ist vor allem bei Versicherern wichtig, die ein breites Spektrum an Tarifen haben und dir der Übersichtlichkeit halber nur eine Auswahl präsentieren können.

Jetzt gilt es, genau hinzusehen und die Angebote mit dem aktuellen Vertrag zu vergleichen. Welche Leistungen kommen dazu, welche fallen weg?

Die Tarife können zum Beispiel auf folgende Fragen überprüft werden:

 

Wichtig ist, dass man seinen persönlichen Bedarf und finanziellen Spielraum gut kennt. So kann sichergestellt werden, dass wichtige Leistungen auch in Zukunft abgesichert sind. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch mit der privaten Krankenversicherung zu vereinbaren.

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Was muss beim PKV-Tarifwechsel beachtet werden?

  • Beim Wechsel in einen Tarif mit weniger Leistungen kann später nicht so einfach zurück in einen höherwertigen Tarif gewechselt werden. Hier ist wieder eine Gesundheitsprüfung fällig. Für die Mehrleistung kann ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss erfolgen.
  • Bei einem Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen kann die Versicherung auch einen Risikozuschlag verlangen oder es kann, je nach Versicherer, eine tarifliche Wartezeit für die höheren Leistungen festgelegt werden. ottonova verzichtet auf diese Art von neu festgelegter Wartezeit.
  • Auf jeden Fall solltest du dich genau über die Tarifalternativen und die Auswirkungen eines Tarifwechsels bei deinem Versicherer informieren. Vereinbare am besten einen Beratungsgespräch mit deinem Ansprechpartner.

Welches Preis-Leistungsverhältnis in der PKV ist noch optimal?

Viele private Krankenversicherungen bieten attraktive Neukundentarife an, um mehr Mitglieder zu gewinnen. Sie stehen auch Bestandskunden offen!

Es kann aber auch sein, dass die bestehenden Tarife der Versicherung insgesamt unattraktiv geworden ist. Zum Beispiel, weil die Versicherung in letzter Zeit viele Verträge mit Menschen angesammelt hat, die überdurchschnittlich häufig krank sind.

Die hohen Kosten muss dann das entsprechende Kollektiv tragen – die Beiträge steigen also mehr als bei anderen Versicherungen.

Aber es kann auch sein, dass sich die Bedürfnisse im Laufe der Zeit geändert haben. Vielleicht reicht jetzt doch ein Zweibettzimmer im Krankenhaus oder man hat die Naturheilkunde für sich entdeckt.

Es lohnt sich so oder so, seinen Tarif prophylaktisch alle paar Jahre zu überprüfen. Im besten Fall werden durch eine Optimierung der Krankenversicherung ein zwei- bis dreistelligen Betrag gespart oder man kann die Leistungen in der privaten Krankenversicherung deutlich verbessern.

Unser Tipp: Gestalte die Tarifwechsel-Anfrage individuell

  • Bisex und Unisex-Tarife: Vor 2013 gab es nur Bisex-Tarife, seit 2013 nur Unisex-Tarife. Der Unterschied: Frauen zahlen in Bisex-Tarifen häufig etwas mehr, da sie etwa aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Kosten verursachen können. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif kann für Frauen also zunächst günstiger sein. Wichtig zu wissen, ist allerdings, dass man bei Bedarf von einem Unisex-Tarif nicht in den Standard-, sondern nur in den Basistarif wechseln kann. Beide bieten zwar eine Grundabsicherungen auf GKV-Niveau, aber der Basistarif ist etwas teurer. Wenn man in einem Bisex-Tarif versichert ist, ist ein Wechsel innerhalb Bisex-Tarifen möglich und auch in den Standardtarif. Wenn in einen Unisex-Tarif gewechselt wird, ist kein Wechsel mehr in den Bisex-Tarif oder in den Standardtarif möglich.
  • Offene und geschlossene Tarife: Die private Krankenversicherung kann auch daraufhin hingewiesen werden, dass man sowohl Angebote für geschlossene als auch für offene Tarife möchte. Geschlossene Tarife werden nicht mehr zum Verkauf angeboten, aber Bestandskunden können trotzdem in solche Tarife wechseln.
  • Tarife mit gleichen Leistungen: Man kann die private Krankenversicherung zum Beispiel darauf hinweisen, dass für nur Tarife mit gleichen Leistungen infrage kommen. Wenn man ein besseres Leistungsangebot begutachten möchte, sollte vorher überlegt werden, ob man bereit zu einer erneuten Gesundheitsprüfung ist. Wenn nicht, können entsprechende Tarife von vornherein ausgeschlossen werden.
  • Günstigere Tarife: Wenn es darum geht, Beiträge zu sparen, fordere gezielt Informationen über günstigere Tarife an. Möglich ist auch eine Erhöhung des Selbstbehalts, zum Beispiel auf 600 oder 1.000 Euro pro Jahr. So können die Kosten des monatlichen Beitrags eventuell gesenkt werden.

Die meisten privaten Krankenversicherungen halten sich an die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbandes. Das bedeutet, sie beraten wechselwillige Kunden persönlich und antworten auf entsprechende Anfragen innerhalb der nächsten 15 Arbeitstage. Über 55-Jährigen schlagen sie außerdem von sich aus bei Beitragserhöhungen günstigere Tarifalternativen vor.

Alternative zum Tarifwechsel: PKV-Wechsel 

Wenn die private Krankenversicherung ihre Beiträge nach oben korrigiert, gibt es die Möglichkeit unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen und sofort zu wechseln. Hier greift nämlich das Sonderkündigungsrecht.

Ein Wechsel in eine zukunftssichere und preisstabile PKV kann sich langfristig lohnen, wenn dir die Tarife bei deinem Versicherer insgesamt zu teuer geworden sind oder dir wichtige Leistungen in den Tarifen deiner bisherigen private Krankenversicherung fehlen. Auch fehlender Service kann zu einer Unzufriedenheit mit deiner bisherigen PKV führen. 
Ein Analyse des Marktes und ein Wechsel des Versicherers lohnt sich dann gerade in jungen Jahren und bei gutem Gesundheitszustand. Hintergrund: Bei einem Wechsel wird eine Gesundheitsprüfung beim neuen Versicherer fällig, die mit Risikozuschlägen einhergehen kann. Auch sollte man in der Kalkulation berücksichtigen, dass ein Teil der angesparten Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers verloren geht. Gerade bei bereits längeren Vertragslaufzeiten sollte ein Wechsel demnach gut überlegt sein.

Was muss man bei einem PKV-Wechsel beachten?

Eintrittsalter beim PKV-Wechsel - Wie hängt es zusammen?

Beim PKV-Wechsel spielt das Alter bei der Kalkulation der neuen Tarife eine Rolle. Gerade für jüngere Versicherte kann der Wechsel lohnenswert sein. Ältere Generationen sollten sich einen Wechsel gut überlegen bzw. die einzelnen Optionen abwägen. Hintergrund: Die Tarife der PKV werden abhängig von Gesundheitszustand und Alter kalkuliert. Je nachdem kann der Beitrag aufgrund von Risikozuschlägen höher ausfallen oder der Antrag abgelehnt werden.

Ist man unzufrieden mit seinem derzeitigen Versicherer sollte man also nicht allzu lange abwarten und den Markt nach passenden Alternativen untersuchen.

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Ein früher Wechsel lohnt sich!

Je länger du mit dem Wechsel in die PKV wartest, desto höher können die Beiträge werden, da Alter und Gesundheitszustand sich auf die Kalkulation auswirken. Ein früher Wechsel lohnt sich daher. Warte also nicht unnötig lange, wenn du mit deiner jetzigen Krankenversicherung unzufrieden bist!

Höhe der Beiträge

Viele wechseln zu einem Krankenversicherer mit einem geringeren monatlichen Beitrag. Hierbei sollte der günstigere Tarif nicht nur auf das monatliche Einsparpotenzial, sondern auch auf Leistungsunterschiede geprüft werden. Leistungen wie beispielsweise die Übernahme von Hilfsmitteln können hier einen großen Unterschied ausmachen. Daher sollte der neue Tarif auf die persönlichen Bedürfnisse hin überprüft werden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sowie auch in der Zukunft. 
Bezüglich des Einsparpotenzials solltest du außerdem berücksichtigen, dass unter Umständen ein Teil deiner bisher angesparten Altersrückstellung verloren gehen können. Dies solltest du in deine Kalkulation mit einbeziehen.

Auch die Beitragsentwicklung sollte in deiner Entscheidung berücksichtigt werden. Häufig erfahren diese Art von "Billigtarife" in naher Zukunft eine Beitragserhöhung. Ein erneuter bzw. ständiger Wechsel des Krankenversicherers kann zu Nachteilen für dich führen, z.B. aufgrund verlorener Altersrückstellungen.

Wichtig ist also nicht nur wie viel du bei einem neuen Tarif einsparen kannst, sondern auch wie stabil der Tarif berechnet ist.

Beitragsstabilität

Im jungen Alter zahlst du mehr Beiträge in die private Krankenversicherung ein als du tatsächlich für deine Gesundheitskosten benötigst. Die Differenz wird Sparanteil genannt und in Form von Altersrückstellungen von der PKV zur Seite gelegt, um deinen Beitrag im Alter möglichst stabil zu halten.

Infografik zu Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung

Die Rückstellungen werden dabei von der PKV konservativ investiert, um Rendite zu erzielen. Der Rechnungszins beschreibt die angenommene Verzinsung dieser Altersrückstellungen. Viele Anbieter investieren schon seit vielen Jahren ihre Altersrückstellungen und haben dabei Investitionen mit langer Laufzeit und deutlich höherer garantierter Verzinsung als heute abgeschlossen. Diese Investitionen laufen nach und nach aus und neue Investitionen müssen aufgenommen werden zu deutlich schlechteren Konditionen. Die nicht mehr vorhandenen Zinserträge müssen durch Beitragserhöhungen ausgeglichen werden.
Tarife mit niedrigerem Rechnungszins sind daher stabiler, da sie weniger abhängig von einer guten Entwicklung am Finanzmarkt sind. Mit einem Rechnungszins von 1,25 % bzw. 1,75 % hat ottonova einen Vorteil. Deshalb ist eine Beitragssteigerung aufgrund des Rechnungszinses beinahe ausgeschlossen.

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Welche zusätzlichen Möglichkeiten hast du, um deinen PKV-Beitrag stabil halten?

Du kannst als Vertragsbestandteil bei der PKV eine Beitragsentlastungskomponente wählen. Damit zahlst du einen zusätzlichen festen Betrag, sodass sich zum Renteneintritt dein Beitrag um einen festgelegten Beitrag reduziert. Auch ottonova bietet diesen Beitragsentlastungstarif an.

Was passiert mit den Altersrückstellungen?

In der privaten Krankenversicherung zahlst du Altersrückstellungen, damit dein Beitrag auch im Alter stabil bleibt. Bei einem  Anbieterwechsel besagt der Übertragungswert, in welcher Höhe du die Altersrückstellungen mitnehmen kannst. Du kannst diesen bei deiner privaten Krankenversicherung erfragen.

Hast du deine PKV 2009 oder danach abgeschlossen?

Dann kannst du einen Teil deiner bereits gebildeten Altersrückstellungen auf deinen neuen Versicherungsvertrag übertragen. Dabei kann der Anteil der Rückstellung übertragen werden, welcher im Basistarif angespart worden wäre.

Dadurch reduziert sich dein Beitrag. Gerade wenn dein vorheriger Vertrag noch nicht allzu lange läuft und die Altersrückstellungen, die du bisher gebildet hast, noch nicht allzu hoch ausfallen, kann sich ein Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter lohnen.

Hast du deine PKV vor 2009 abgeschlossen?

Für alle vor 2009 abgeschlossenen Verträge würde ein PKV-Wechsel bedeuten, dass du alle deine gebildeten Altersrückstellungen verlierst.
 

Warum lohnt sich ein Wechsel zu ottonova langfristig?

FAQs zum Tarifwechsel innerhalb der PKV

Zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ist nicht in allen Fällen eine gute Idee. Denn die Altersrückstellungen, die über Jahre angesammelt wurden, können nicht oder nur teilweise mitgenommen werden. (Man spricht hier vom Übertragungswert.) Das bedeutet, ein Teil der Altersrückstellungen verbleibt im alten Kollektiv und kann nicht mitgenommen werden.

In manchen Fällen kann sich der Versicherungswechsel aber durchaus lohnen. Zum Beispiel, wenn der Tarif der neuen Versicherung trotz höheren Einstiegsalters kostengünstiger ist und ähnliche Leistungen bietet. Das höhere Eintrittsalter wird teilweise durch den Übertragungswert ausgeglichen.

Durch das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG oder auch Tarifwahlrecht besteht der Anspruch einen PKV-Tarifwechsel zu beantragen. Etwa, wenn eine günstigere Alternative zu dem jetzigen Beitrag gefunden wurde oder man seine Leistungen mit einem leistungsstärkeren Tarif aufstocken möchte.

Dabei darf kein Nachteil entstehen: Das heißt zum Beispiel alle Rechte und Alterungsrückstellungen bleiben beim PKV-Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung erhalten.

Es gibt grundsätzlich Bi- und Unisex-Tarife. Der Unterschied liegt darin, dass Frauen in Bisex-Tarifen häufig etwas mehr zahlen. Ein Wechsel in einen Unisex-Tarif kann für Frauen also zunächst günstiger sein. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass man bei Bedarf von einem Unisex-Tarif nicht in den Standard-, sondern nur in den Basistarif wechseln kann. Beide stellen eine Grundabsicherungen auf GKV-Niveau dar, aber der Basistarif ist etwas teurer.

Du kannst entweder den Tarif innerhalb deiner PKV wechseln oder den PKV-Anbieter. Durch das Sonderkündigungsrecht geht das unabhängig von der Mindestlaufzeit.

Deine PKV kannst du gemäß deinen Vertragsbedingungen (Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres und Mindestvertragslaufzeit) wechseln. Bei Beitragserhöhungen greift das Sonderkündigungsrecht und du kannst sofort wechseln.

Beim Tarifwechsel bleiben deine Altersrückstellungen im Normalfall erhalten. 

Bei Verträgen ab dem Jahr 2009 können die Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel teilweise mitgenommen werden. Beachte hier den Übertragungswert. Verträge vor 2009 verlieren ihre Altersrückstellungen beim Wechsel vollständig.

Ja, du bist bei einem Versicherungswechsel Neukunde und musst in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung ablegen.

Dir stehen beim Wechsel alle Tarife der PKV offen, für die du dich eignest (z.B. Angestellte = Tarife für Angestellte, Beamte = Beihilfetarife, Expat = Expattarif, etc.)

Von der PKV in die GKV wechseln - Lohnt sich das?

Wenn du in die Gesetzliche zurück wechselst, werden deine Altersrückstellungen dem Kollektiv vererbt. Ein Wechsel in die GKV ist ohnehin nur dann möglich, wenn erneut die Versicherungspflicht eintritt (z.B. bei Wechsel von Selbstständigkeit in eine Festanstellung mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze). Langfristig ist die Beitragssteigerung gerade für Gutverdiener, die den Höchstbeitrag zahlen, in der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich höher als in der privaten Krankenversicherung. Dieser liegt in 2024 für eine Person über 23 Jahre, ohne Kinder, mit 1,7 % Zusatzbeitrag bei 1.050,53 Euro im Monat.

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Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!

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* Solltest du dich entscheiden, mit deiner Krankenversicherung zu einer anderen deutschen privaten Krankenversicherung zu wechseln, übertragen wir 100% deiner Alterungsrückstellungen an deinen neuen Krankenversicherer. Hierfür musst du deinen Versicherungsvertrag über die Krankheitskostenvollversicherung fristgerecht ordentlich zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres kündigen. Einzelheiten hierzu entnimmst du bitte § 14 der betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB/KKV). Somit kannst du auch in deiner neuen Versicherung einen möglichst günstigen Beitrag erhalten. Eine Auszahlung an dich ist leider nicht möglich. Eine Rückzahlung bzw. Übertragung erfolgt auch nicht, wenn dein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung oder ins Ausland erfolgt.

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