Private Krankenversicherung für Studenten ab 30

Mit dem 30. Geburtstag endet für Studierende die vergünstigte studentische Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bis zu diesem Zeitpunkt konnten Studierende zu besonders günstigen Tarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Ab dem 30. Lebensjahr ist das nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass sich betroffene Studierende nun entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern müssen.

Top

Warum endet die studentische Krankenversicherung mit 30?

Die studentische Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist eine vergünstigte Sonderregelung für junge Studierende. Sie sorgt dafür, dass Studierende während ihres Studiums nur einen ermäßigten Beitragssatz zahlen müssen. Doch diese Regelung ist zeitlich begrenzt.

Spätestens mit dem 30. Geburtstag endet die Möglichkeit, in dieser vergünstigten studentischen gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Das bedeutet, dass Studierende sich nun neu versichern müssen – entweder in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Entscheidend dafür ist seit 2020 alleine das Alter und nicht mehr die Anzahl des Semesters.

Welche Ausnahmen gelten bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten ab 30?

Es gibt jedoch einige Ausnahmeregelungen, die eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung über das 30. Lebensjahr hinaus ermöglichen. Dazu gehören:

Falls keine dieser Sonderregelungen zutrifft, müssen sich Studierende nach ihrem 30. Geburtstag neu versichern.

Top

Welche Versicherungsoptionen gibt es als Student nach dem 30. Geburtstag?

Studenten und Studentinnen ab 30 haben die Möglichkeit sich zwischen dem Krankenversicherungsschutz den Studententarifen der privaten oder der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.

Doch wie unterscheiden sich diese in Leistungen und Kosten? Und was ist die beste Wahl?

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Studenten mit 30

Wer weiterhin gesetzlich versichert bleiben möchte, kann sich als freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Allerdings ist dies mit deutlich höheren Beiträgen verbunden. Während die studentische Krankenversicherung noch einen stark subventionierten Beitragssatz hatte, gelten nach dem 30. Geburtstag die regulären Mindestbeiträge für freiwillig gesetzlich Versicherte.

Wie hoch sind die Kosten für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Studenten ab 30?

Die Beitragshöhe richtet sich nach einem fiktiven Mindesteinkommen, das von der Krankenkasse als Berechnungsgrundlage angesetzt wird. Auch wenn Studierende nach ihrem 30. Geburtstag kein festes Einkommen haben oder nur einen Nebenjob ausüben, werden sie so behandelt, als würden sie mindestens ein gewisses Einkommen erzielen.

Der Beitrag ist dementsprechend vergleichsweise hoch und liegt je nach gewählter Krankenkasse bei etwa 190 Euro bis 210 Euro pro Monat. Mit Pflegeversicherung kostet die gesetzliche Krankenversicherung für kinderlose Studierende ab 30 zwischen 245 und 277 Euro pro Monat.

Was leistet die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Studierende?

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind standardisiert, es ist nicht möglich zwischen Tarifen zu wählen. Leistungen wie die Übernahem von Sehhilfen oder Privatarztrechnungen oder weltweiter Krankenversicherungsschutz sind nicht enthalten.

Wer zusätzliche Leistungen zum Beispiel für die Zähne oder Chefarztbehandlung wünscht, kann aber eine private Zusatzversicherung abschließen.

Private Krankenversicherung (PKV) für Studenten mit 30

PKV & Student ab 30, geht das? Ja, eine Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Viele private Krankenversicherer bieten spezielle Studententarife an, die oft günstiger sind als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Studenten ab 30?

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind nicht einkommensabhängig – sie werden anhand des Alter, des Gesundheitszustands und der gewünschten Leistungen, also des gewählten Tarifs berechnet und können damit gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse sparen.

Studenten und Studentinnen ab 30 zahlen inklusive Pflegeversicherung etwa 175 - 191 Euro pro Monat in der privaten Krankenversicherung.

Welche Vorteile bietet die PKV für Studierende?

Der Hauptvorteil der privaten Krankenversicherung liegt in den wählbaren Tarifen und dem oft höheren Leistungsumfang je nach Tarif.

So haben privatversicherte Studierende häufig Zugang zu Chefarztbehandlungen, Übernahme von Sehhilfen und Privatarztrechnungen sowie umfangreichen Zahnleistungen wie professioneller Zahnreinigung oder hochwertigem Zahnersatz.

Zudem bieten viel PKV-Tarife für Studierende auch weltweiten Versicherungsschutz bei einem Aufenthalt im Ausland. Bei ottonova bis zu 6 Monate ohne zusätzlichen Beitrag.

Die tariflichen Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind außerdem vertraglich garantiert, sodass man sich mit Sicherheit auf diese verlassen kann und sie nicht einfach gekürzt werden können.

Top

Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Studium – Ist das möglich?

Der Wechsel in die private Krankenversicherung für Studierende ab 30 bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie für immer privatversichert bleiben müssen. Nach dem Studium gibt es durchaus die Möglichkeit, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren.

Sobald ein Absolvent oder eine Absolventin zum Beispiel eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnimmt und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient (73.800 € brutto jährlich), tritt automatisch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und er oder sie muss sich dort versichern.

Top

Befreiung von der Versicherungspflicht mit 30

Studierende, die sich nach ihrem 30. Geburtstag für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreien lassen. Diese Befreiung ist notwendig, da Studierende in Deutschland grundsätzlich der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen und nur durch eine offizielle Befreiung zur privaten Krankenversicherung wechseln können.

Bis wann muss die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden?

Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden. Das bedeutet, dass Studierende, die ab dem 30. Geburtstag nicht mehr über die vergünstigte studentische gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sein können, rechtzeitig aktiv werden müssen. Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Beginn der Versicherungspflicht, sofern bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen aus der GKV in Anspruch genommen wurden. Falls bereits Leistungen genutzt wurden, tritt die Befreiung erst ab dem ersten Tag des Kalendermonats nach der Antragstellung in Kraft.

Kann die Befreiung wieder rückgängig gemacht werden?

Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass diese Entscheidung endgültig ist: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Wer sich im Studium einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann bis Studienende nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren

Wie funktioniert die Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten ab 30?

Studierende ab 30 können die Befreiung von der Versicherungspflicht bei ihrer aktuellen gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Damit die Befreiung wirksam wird, muss der Studierende einen Nachweis über eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erbringen. Das bedeutet, dass bereits ein Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen sein muss, bevor der Antrag auf Befreiung genehmigt wird.

Studierende sollten während des Übergangs von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung darauf achten, nicht doppelt versichert zu sein und so Beiträge für beide Versicherungen zahlen zu müssen.

Sollten Studenten und Studentinnen trotzdem bereits Beiträge für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gezahlt haben, obwohl sie sich für die private Krankenversicherung entschieden haben, erfolgt in der Regel eine rückwirkende Erstattung der gezahlten Beiträge durch die Krankenkasse. Wichtig ist, dass keine Lastschriften eigenmächtig zurück gebucht werden, da dies zusätzliche Kosten verursachen kann, die der Studierende selbst tragen müsste. In diesem Fall sollte man am besten Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen, um die Rückzahlung zu klären.

Beispielschreiben für die Befreiung von der Versicherungspflicht

Das folgende Beispielschreiben für die Befreiung von der Versicherungspflicht kann dir als Hilfestellung dienen:

Befreiung von der Versicherungspflicht

Versichertennummer:

Sehr geehrte Damen und Herren,​

hiermit beantrage ich die Befreiung von der Versicherungsplicht aufgrund Einschreibung als Student nach SGB V § 8 Abs (1) Nr. 5 zum xx.xx.xxxx. ​

Der Nachweis meiner Privaten Krankenversicherung ist anbei.​

Der ideale Gesundheitsschutz für Studenten über 30

  • Top-Leistungen für dein Studium
    Hervorragende Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung
  • Auch nach dem Studium eine gute Option
    Stabile Beiträge und Top-Leistungen für deine Zukunft
  • Private Krankenversicherung mit Bestbewertung
    Top Zufriedenheit - 95% Weiterempfehlung

 

Top

Private Krankenversicherung für Studenten: Deine Vorteile im Video erklärt

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

Weitere Artikel finden

Weitere Artikel