Warum müssen sich Studenten ab 25 selbst versichern?
Bis zum 25. Geburtstag können Studierende in der Regel beitragsfrei über die Familienversicherung der Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert bleiben. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das eigene Einkommen darf 535 Euro im Monat nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um einen Minijob, bei dem die Einkommensgrenze bei 556 Euro liegt.
Sobald jedoch das 25. Lebensjahr erreicht wird, endet die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse automatisch. Studierende müssen sich dann eigenständig um ihre Krankenversicherung kümmern.
Es gibt zwei mögliche Wege im Studium weiter krankenversichert zu sein: Entweder die studentische Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkasse oder der Wechsel in einen Studententarif der privaten Krankenversicherung.
Sie stehen vor der Frage, welche Versicherung die richtige für sie während des Studiums und auch langfristig nach Studienende ist: Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder doch einen Studierendentarif der privaten Krankenversicherung abschließen?
Private Krankenversicherung für Studenten ab 25: Voraussetzungen & Optionen im Studium
Grundsätzlich steht es Studierenden offen, sich für eine private Krankenversicherung während des Studiums zu entscheiden.
Wann kann ich als Student in die PKV wechseln?
Für diese Entscheidung gibt es drei Zeitpunkte:
- Zu Studienbeginn (3 Wochen Zeit für Befreiung von der Versicherungspflicht)
- Ab dem 25. Lebensjahr (Ende der Familienversicherung)
- Ab dem 30. Lebensjahr (freiwillige Krankenversicherung)
Wer nach Vollendung des 25. Lebensjahres im Studium privat versichert sein möchte, muss jedoch bedenken, dass der Wechsel innerhalb von drei Monaten nach Ende der Familienversicherung erfolgen muss.
Nach Ablauf dieser Frist wird ist der Wechsel in die PKV während des Studiums erst wieder ab 30 möglich. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Studierende nämlich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Wie kann ich als Student in die PKV wechseln?
Menschen, die eine PKV abzuschließen wollen, sollten sich zunächst genau informieren und sowohl Versicherer als auch Tarife vergleich und sich beraten lassen.
Ist die Wahl auf eine bestimmte private Krankenversicherung gefallen, sind das die nächsten Schritte:
- Antragstellung: Bei ottonova ist der Antragsprozess komplett digital möglich.
- Risikoprüfung inkl. Gesundheitsfragen: Denn der Beitrag in der PKV wird anhand des Alters, des Gesundheitszustands sowie des gewählten Tarifs berechnet.
- Befreiung von der Versicherungspflicht: Diese muss spätestens 3 Monate nach dem 25. Geburtstag erfolgen.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung im Studium?
Eine private Krankenversicherung bietet Studierenden zahlreiche Vorteile:
- Sparpotential: Der Beitrag der Studententarife der privaten Krankenversicherung ist häufig günstiger als die gesetzliche studentische Krankenversicherung. Diese kostet aktuell für Studierende ab 25 bei mindestens 139 Euro pro Monat.
- Top-Leistungen: Die PKV bietet Studierenden Versicherungsschutz, der teilweise über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht: z.B. tarifgemäße Übernahme von Privatarztrechnungen, Sehhilfen, altersunabhängiger Vorsorge und Zahnbehandlungen.
- Krankenversicherungsschutz im Ausland: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind privat versicherte Studenten und Studentinnen auch weltweit abgesichert. (Bei ottonova gilt dies für bis zu 6 Monate ohne Zusatzbeitrag.)
- Tarifwahl: In der privaten Krankenversicherung haben Studierende die Möglichkeit zwischen verschiedenen Tarifen zu wählen und sich so für den Gesundheitsschutz zu entscheiden, die ihnen im Studium wichtig sind.
- Flexibler Selbstbehalt: Studierende können in der privaten Krankenversicherung zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen.
Ist es möglich für Studenten einen Zuschuss zur Krankenversicherung zu bekommen?
Im Alter von 25 endet nicht nur die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, du bekommst auch kein Kindergeld mehr, was zuvor möglicherweise als finanzielle Unterstützung für dein Studium gedient hat.
Studierende, die Bafög beziehen, haben allerdings die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die ihre Krankenversicherung zu erhalten - sowohl für die gesetzliche studentische Krankenversicherung als auch für die private Krankenversicherung.
Der Zuschuss für Studierende ab 25 zur Krankenversicherung beträgt 102 Euro und der Zuschuss zur Pflege-Versicherung 35 Euro.
Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten ab 25
Studierende, die sich nach dem 25. Geburtstag für eine private Krankenversicherung entscheiden, müssen sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Diese Befreiung ist notwendig, da in Deutschland grundsätzlich eine Versicherungspflicht für Studierende besteht.
Wie funktioniert die Befreiung von der Versicherungspflicht?
Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 25. Lebensjahres (Beginn der Versicherungspflicht) bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Das bedeutet, dass Studierende, die sich ab ihrem 25. Geburtstag nicht mehr über die Familienversicherung absichern können, diesen Antrag innerhalb dieses Zeitraums stellen müssen.
Infos dazu, findest auch auf der Webseite deiner jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse.
Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Beginn der Versicherungspflicht, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen wurden. Falls bereits Leistungen genutzt wurden, tritt die Befreiung erst ab dem ersten Tag des Kalendermonats nach der Antragstellung in Kraft.
Ein besonders wichtiger Punkt ist, dass diese Entscheidung endgültig ist: Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann für Studierende nicht widerrufen werden. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, kann nicht während des Studiums in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
Voraussetzung für die Befreiung
Damit die Befreiung wirksam wird, muss der Student oder die Studentin nachweisen, dass er über eine alternative Absicherung im Krankheitsfall verfügt – in diesem Fall durch den Nachweis über den Abschluss einer privaten Krankenversicherung.