Stoßwellentherapie in der privaten Krankenversicherung

Die Stoßwellentherapie ist ein modernes Verfahren der Orthopädie zur Behandlung von Schmerzen und Entzündungen im Bewegungsapparat. Sie kostet in der Regel zwischen 100 und 300 Euro pro Sitzung. Im folgenden Artikel erfährst du, wann die Stoßwellentherapie sinnvoll ist, wie sie wirkt und ob sie von der privaten Krankenversicherung übernommen wird.

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Inhalt des Ratgebers

Stoßwellentherapie - kurzer Überblick:

  • Die Stoßwellentherapie nutzt hochenergetische Stoßwellen, um orthopädische Erkrankungen wie Tennisellenbogen, Fersenschmerz und Achillessehnenentzündung zu behandeln.
  • Die Therapie wird meist von Orthopäden oder in physiotherapeutischen Praxen durchgeführt, wobei wassergefüllte Kissen als Medium dienen, um gezielte Stoßwellen auf betroffene Gewebe zu lenken.
  • Die Stoßwellentherapie eignet sich für eine Vielzahl von orthopädischen Beschwerden wie Tennisellenbogen, Fersenschmerz und Schulterbeschwerden und ist eine Option, wenn andere Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Was ist die Stoßwellentherapie?

Die Stoßwellentherapie, die erstmals 1980 zur Zerstörung von Nierensteinen entwickelt wurde, hat im Laufe der Jahre vielseitige Anwendungen bei orthopädischen Erkrankungen gefunden. Ursprünglich für die Nierensteinbehandlung konzipiert, entdeckte man bald, dass Stoßwellen auch bei nichtentzündlichen Sehnenerkrankungen und muskulären Verspannungen äußerst vorteilhaft sein können.

Die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) nutzt Stoßwellen, eine besondere Form mechanisch-akustischer Energie, durch die gezielte Wirkungen auf eine Stelle im Körper, die behandelt werden soll, zu erzielt werden sollen. Diese Wellen zeichnen sich durch ihre hohe Druckamplitude und kurze Impulsdauer aus.

Eine entscheidende Eigenschaft der Stoßwellen ist ihre Fähigkeit, Gewebeschichten zu durchdringen und ihre Effekte erst in vorher festgelegter Tiefe zu entfalten. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Wellen ein Medium mit ähnlichem Widerstand auf dem Weg vom Generator zum Körper.


Wie wird die Stoßwellentherapie durchgeführt?

Eine Stoßwellentherapie wird meist von einem/einer Orthopäden/Orthopädin oder in einer physiotherapeutischen Praxis durchgeführt. In dieser Therapie wird in der Regel ein wassergefülltes Kissen als Medium verwendet, da es dem menschlichen Gewebe ähnelt und Reflexionen minimiert. Dabei ist wichtig, dass keine Organe mit unterschiedlichem akustischem Widerstand wie Knochen oder Lunge zwischen den Stoßwellen und dem zu behandelnden Gewebe liegen.

Die gezielte Fokussierung der Stoßwellen verhindert Schäden an umliegendem Gewebe. Diese Wellen dringen in elastisches Gewebe wie Muskulatur und Bindegewebe ein. Wenn sie auf härteres Gewebe wie Knochen oder Verkalkungen treffen, führt dies zu einer gezielten Bündelung der Wellen und letztendlich zur Auflösung von Verhärtungen.

Bei radialen Stoßwellen hingegen erfolgt eine großflächigere Ausbreitung. Sie stimulieren Nervenzellen und fördern biologische Reaktionen, wie den Stoffwechsel, was wiederum zu einer Verbesserung von Heilungsprozessen führen kann.

Wann ist eine Stoßwellentherapie sinnvoll?

Stoßwellentherapie hat sich bei der Behandlung bestimmter orthopädischer und muskuloskelettaler Erkrankungen und Beschwerden erwiesen. Bei folgenden Erkrankungen kann der Einsatz dieser Therapieform sinnvoll sein kann:

 

Tennisellenbogen (Epicondylitis humeri radialis):

Stoßwellentherapie wird häufig zur Behandlung von Tennisellenbogen eingesetzt. Die hochenergetischen Stoßwellen können die Schmerzen lindern und die Heilung fördern.

 

Fersenschmerz (Plantarfasziitis):

Bei dieser häufigen Ursache von Fersenschmerzen kann die Stoßwellentherapie Schmerzlinderung und Entzündungsreduktion bieten.

 

Achillessehnenentzündung (Achillodynie):

Stoßwellentherapie kann helfen, die Heilung der Achillessehne zu unterstützen und die Beschwerden zu verringern.

 

Schulterbeschwerden (z.B. Schleimbeutelentzündung):

Stoßwellentherapie kann bei verschiedenen Schulterproblemen, einschließlich Schleimbeutelentzündungen, zur Schmerzlinderung und Verbesserung der Beweglichkeit beitragen.

 

Femoro-patellares Schmerzsyndrom (Kniescheibenschmerzen):

Für Patienten mit Kniescheibenschmerzen kann die Stoßwellentherapie helfen, die Beschwerden zu reduzieren und die Funktion des Knies zu verbessern.

 

Hüftschmerzen durch Trochanteritis:

Menschen mit Hüftschmerzen durch Trochanteritis können von der Stoßwellentherapie profitieren, um Schmerzen zu lindern und die Funktion der Hüfte zu verbessern.

 

Kalkschulter (Tendinosis calcarea):

Bei Kalkablagerungen in der Schulter kann die Stoßwellentherapie helfen, die Ablagerungen aufzulösen und die Schmerzen zu verringern.

Stoßwellen gelten als eine Therapieoption, die insbesondere dann in Betracht gezogen wird, wenn andere Behandlungsansätze nicht die gewünschte Linderung bringen. Sie zeichnen sich durch ihre geringen Nebenwirkungen und hohe Wirksamkeit bei akuten und chronischen Schmerzzuständen aus.

Wann ist die Stoßwellentherapie nicht zu empfehlen?

Die Stoßwellentherapie ist ein nicht-invasives medizinisches Verfahren, das zur Behandlung von verschiedenen orthopädischen und muskuloskelettalen Erkrankungen eingesetzt wird. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen die Anwendung der Stoßwellentherapie nicht empfohlen wird:


Schwangerschaft:

Während der Schwangerschaft sollte die Stoßwellentherapie vermieden werden, um potenzielle Risiken für das ungeborene Kind zu vermeiden. Es gibt bisher keine ausreichenden Studien über die Sicherheit der Stoßwellentherapie für Schwangere.


Blutgerinnungsstörungen oder Antikoagulantien-Therapie:

Personen, die an Blutgerinnungsstörungen leiden oder blutverdünnende Medikamente (Antikoagulantien) einnehmen, sollten die Stoßwellentherapie nicht erhalten, da dies zu erhöhten Blutungsrisiken führen könnte.


Offene Wunden oder Hautinfektionen im Behandlungsbereich:

Wenn im Bereich, der behandelt werden soll, offene Wunden, Hautinfektionen oder Hautläsionen vorhanden sind, sollte die Stoßwellentherapie verschoben werden, da dies das Infektionsrisiko erhöhen könnte.


Tumore oder Krebs im Behandlungsbereich:

Die Stoßwellentherapie sollte nicht bei Personen angewendet werden, die Tumore oder Krebs im Bereich der geplanten Behandlung haben, da dies die Tumorausbreitung fördern oder das Gewebe zusätzlich schädigen könnte.


Akute Entzündungen oder Infektionen im Behandlungsbereich:

Bei akuten Entzündungen oder Infektionen im Bereich, der behandelt werden soll, ist es ratsam, die Stoßwellentherapie zu verschieben, um eine Verschlimmerung oder Ausbreitung der Entzündung oder Infektion zu vermeiden.


Was können Nebenwirkungen der Stoßwellentherapie sein?

Die Stoßwellentherapie ist im Allgemeinen eine sichere und gut verträgliche Behandlungsmethode. Die meisten Patienten erleben nur geringfügige oder keine Nebenwirkungen. Dennoch können in einigen Fällen folgende Nebenwirkungen auftreten:

  1. Schmerzen oder Beschwerden während der Behandlung
  2. Hautreizungen oder Rötungen
  3. Schwellung und Blutergüsse
  4. Kribbeln oder Taubheit
  5. Vorübergehende Verschlechterung der Symptome

Die Behandlung sollte von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten durchgeführt werden, die die besten Praktiken und Sicherheitsvorkehrungen beachten, womit ernsthafte Nebenwirkungen sehr selten sind.

Was kostet eine Stoßwellentherapie?

Die Kosten für eine Stoßwellentherapie variieren je nach Anbieter, Anzahl der Sitzungen und Art der Behandlung. In der Regel liegen die Kosten je nach Therapieform pro Sitzung zwischen 30 und 200 Euro. Bei einer Behandlung von mehreren Sitzungen können die Kosten also schnell mehrere hundert Euro betragen. Auch Kosten für Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen können hinzukommen.

In Deutschland richten sich die Kosten für die Stoßwellentherapie für privatversicherte Patienten und Patientinnen in der Regel nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) der Bundesärztekammer.

Es ist wichtig, vorab mit deiner Krankenversicherung zu klären, welche Kosten übernommen werden und ob zusätzliche Kosten oder Selbstbeteiligungen anfallen könnten.

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Werden die ESWT-Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen?

Die Kosten für eine Stoßwellentherapie bei orthopädischen Erkrankungen werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen. In welchem Umfang und bei welchen Krankheitsbildern genau die Stoßwellentherapie von der privaten Krankenversicherung übernommen wird, ist von der jeweiligen Versicherung und dem gewählten Tarif abhängig.

Die private Krankenversicherung kann eine umfassendere Abdeckung für medizinische Leistungen. In vielen Fällen ermöglicht die private Krankenversicherung eine schnellere Verfügbarkeit von Stoßwellentherapiebehandlungen, da diese auch die Kosten für eine Behandlung in einer Privatarztpraxis übernimmt. Gesetzlich Versicherte müssten diese Kosten selbst tragen.

Die Kostenübernahme ist dabei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss die Behandlung medizinisch notwendig sein. Das heißt, die Kosten werden dann übernommen, wenn die Behandlung von einer/einem für Stoßwellentherapie qualifizierten Ärztin/Arzt angeordnet und von dieser/diesem oder in einer Physiotherapiepraxis durchgeführt wird.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten dieser Therapie hingegen nur bei einem Fersensporn, einige Krankenkassen erstatten Stoßwellentherapie bei der Behandlung von Nierensteinen. Andere Anwendungsbereiche der Stoßwellentherapie sind für gesetzliche Versicherte eine IGeL-Leistung und müssen selbst gezahlt werden.

Weitere Vorteile der privaten Krankenversicherung!

Marie-Theres Rüttiger
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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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FAQs

Die Erstattung richtet sich nach der Versicherung und dem Tarif. Offene Heil- und Hilfsmittelkataloge schließen keine konkreten Heil- und Hilfsmittel aus, sondern erlauben im Gegenteil sogar die Erstattung von neuartigen Therapien und Hilfsmitteln.

Medizinisch notwendig ist eine Behandlung dann, wenn sie dazu geeignet ist, deine Krankheit zu heilen oder deine Beschwerden zu lindern. Dein Arzt muss eine Diagnose stellen, um dann über eine geeignete Therapie zu entscheiden. Diese muss wissenschaftlich anerkannt sein.

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Beitrag ist einkommensabhängig, es gibt Mindest- und Höchstgrenzen
  • Beitrag kann nur über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag beeinflusst werden
  • Beitrag beruht auf Schätzung der Einkünfte
  • Es kann zu Nachzahlungen am Ende des Jahres kommen

Private Krankenversicherung:

  • Beitrag hängt von Gesundheitszustand, Alter und Leistungswünschen ab
  • Beitragshöhe anpassbar mit Komponenten wie Selbstbehalt
  • Keine Nachzahlungen

Unser Rechnungsprozess ist ganz einfach. Lade dir hierzu unsere ottonova-App herunter und reiche zukünftig Rechnungen bequem per Foto mit dem Smartphone ein. Dazu lädst du das Foto der Rechnung einfach hoch und hast dein Geld innerhalb von wenigen Tagen auf deinem Konto.

Je älter du wirst, desto mehr teure Zahnbehandlungen brauchst du in der Regel. Das verursacht natürlich höhere Kosten.

Deswegen steigt der Beitrag deiner Zahnzusatzversicherung ab dem 18. bis zum 60. Lebensjahr in leichten Sprüngen an. Dies geschieht in der Regel alle fünf Jahre und ist im Vorhinein geplant.

Der Beitrag hängt damit (vereinfacht gesagt) von den Kosten ab, die deine jeweilige Altersgruppe im Durchschnitt verursacht

Hier findest du die Beitragstabelle.

In der PKV rechnest du als Patient direkt mit dem Arzt ab und bist deshalb Selbstzahler. Mit dem Kostenerstattungsprinzip lässt du dir die Kosten für deine Rechnung von deiner PKV erstatten. Für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip. Sie können auf Antrag jedoch das Kostenerstattungsprinzip wählen.

Bei uns sind nur alle zukünftigen Behandlungen versichert. Behandlungen, die dir von deinem Arzt oder deiner Ärztin empfohlen worden, fallen nicht unter unsere Leistungspflicht. Darunter zählt auch, wenn du dich bereits in Behandlung befindest.

Das hängt davon ab, welchen Tarif du gewählt hast.

  • Für Zahnbehandlungen übernehmen wir n allen 3 Tarifen übernehme wir bis zu 100 % der Kosten.
  • Für Zahnersatz übernehmen wir in der Regel zusammen mit deiner gesetzlichen Krankenkasse mindestens 70 % der Kosten im Tarif Economy Class, im Business Class erhöht sich die Erstattung auf mindestens 85 % und im First Class übernehmen wir bis zu 100 % der Kosten.

Es gelten die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen.

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