Private Krankenversicherung & Steuererklärung: Ist PKV steuerlich absetzbar?

Wenn du kürzlich in die private Krankenversicherung gewechselt bist, fragst du dich vielleicht, ob du die Kosten möglicherweise sogar von der Steuer absetzen kannst? Wir erklären dir, wo du was eintragen musst und wie du die PKV in der Steuererklärung so angibst, dass du dabei auch noch sparst.

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Inhalt des Ratgebers

Steuererklärung PKV - kurzer Überblick:

  • Durch das seit 2010 bestehende Bürgerentlastungsgesetz kannst du einen Teil der Kosten der privaten Krankenversicherung steuerlich geltend machen
  • Auch für Eheleute und Kinder kann der Beitrag der Basisabsicherung steuerlich geltend gemacht werden
  • Diese Basisabsicherung kann zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden
  • Wichtig: Der Versicherer muss die Beiträge elektronisch an das Finanzamt melden, damit diese auch steuerlich voll berücksichtig werden können

In welcher Höhe sind die PKV-Beiträge steuerlich absetzbar?

Du kannst einen Teil der Kosten für die private Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen, das besagt das Bürgerentlastungsgesetz seit 2010. Und zwar den Teil, der als Basisabsicherung gilt. Wie hoch dieser Anteil ist, bescheinigt dir deine private Krankenversicherung jährlich und du musst diesen nicht selbst ausrechnen. Der Basisanteil entspricht den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Je nach Tarif sind dies bei ottonova ca. 80%, die du ansetzen kannst. Das Krankentagegeld ist nicht berücksichtigungsfähig, dafür wird die Pflegepflichtversicherung zu 100 Prozent berücksichtigt.

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Auch die Basisabsicherung deines Ehepartners/deiner Ehepartnerin und deiner Kinder kannst du von der Steuer absetzen. Dadurch kannst du jedes Jahr eine ordentliche Summe Steuern sparen. Vor allem, wenn du eine Familie hast.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Kann ich auch Wahlleistungen in der Steuererklärung geltend machen?


Die Kosten deiner Basisabsicherung kannst du als Sonderausgaben in voller Höhe geltend machen, egal, um welche Beträge es sich dabei handelt. Komplizierter wird die Sache, wenn du weitere Versicherungen oder Wahlleistungen absetzen möchtest. Das geht nämlich nur, wenn deine PKV-Beiträge niedrig sind und sich unter einem bestimmten Höchstbetrag befinden. 

Der Höchstbetrag, den du steuerlich geltend machen kannst, liegt bei:


Wer die Basisabsicherung seiner privaten Krankenversicherung steuerlich absetzt, liegt meist bereits über dem Höchstbetrag. Das ist in Ordnung, du kannst in diesem Fall nur keine weiteren Kosten geltend machen. Anders sieht es aus, wenn du dich unter dem Höchstbetrag befindest. Die Kosten für deinen Basistarif müssten monatlich also unter 158 oder 233 Euro liegen, damit du noch Spielraum hast.

Sollte das bei dir der Fall sein, kannst du weitere Kosten steuermindernd gelten machen, die unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" fallen.


Beispiele für sonstige Vorsorgeaufwendungen:


Zusatzleistungen erkennt der Staat ebenfalls nur als steuermindernd dann an, wenn der Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. Wenn dein Tarif zum Beispiel eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelbettzimmer im Krankenhaus enthält, kannst du diese Extra-Leistungen nur in diesem Fall absetzen. Beim Krankentagegeld ist es genauso.

Kann ich Arztrechnungen geltend machen, die ich selbst bezahlt habe?


Wer keine Arztrechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht, kann bei manchen Anbietern eine Beitragsrückerstattung erhalten. Deshalb zahlen manche Versicherte kleinere Rechnungen erst einmal aus eigener Tasche. Einige Versicherte kommen für Arztrechnungen auch selbst auf, weil sie einen Tarif mit hohem Selbstbehalt gewählt haben.

Spätestens wenn du deine Steuererklärung machst, stellt sich die Frage:
 

Was ist mit den selbst bezahlten Arztrechnungen? Sind sie steuerlich absetzbar?


Aus eigener Tasche bezahlte Arztrechnungen gelten als außergewöhnliche Belastungen. Das bedeutet: Du kannst sie nur geltend machen, wenn die außergewöhnlichen Belastungen eine bestimmte Grenze übersteigen. Wie hoch diese Grenze ist, hängt von deinem Familienstand und deinem Jahreseinkommen ab.

Zur Berechnung haben wir hier alle Eckdaten in der Übersicht:

 

Jahresnettoeinkommen bis 15.340 Euro

Jahresnettoeinkommen bis 51.130 Euro

Jahresnettoeinkommen ab 51.130 Euro

 

Wenn du Single bist, 50.000 Euro netto im Jahr verdienst und keine Kinder hast, liegt deine persönliche Belastungsgrenze bei 3.000 Euro. Alles, was darunterfällt, wird der Fiskus nicht anerkennen. Kommst du mit deinen Arztrechnungen und weiteren außergewöhnlichen Belastungen über die Grenze, kannst du die Kosten angeben.


Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören laut Lohnsteuerhilfeverein zum Beispiel:

Spar-Tipp:

Wenn du weißt, dass in nächster Zeit mehrere Selbstzahler-Leistungen anstehen, könntest du sie gezielt im selben Jahr durchführen lassen. Die Lasik-OP, die unsichtbare Zahnspange oder die Akupunktur gegen Stress ergeben schnell ein höheres Sümmchen, das die Grenze für die Angabe deiner außergewöhnlichen Belastungen übersteigt. Berechne hier die Summe also vorab um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wo trage ich die private Krankenversicherung in der Steuererklärung ein?


Die PKV-Beiträge gelten als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“. Deshalb musst du sie in die Anlage „VOR“ eintragen – und zwar in Zeile 24. Hier darfst du aber nur die Versicherungsbeiträge der Basisversorgung notieren. Hast du Rückerstattungen und Kürzungen von deiner Kranken- oder Pflegepflichtversicherung erhalten, sind sie in Zeile 26 zu vermerken. Sie vermindern den insgesamt absetzbaren Betrag.

Wenn du Wahlleistungen in Anspruch genommen oder Zusatzversicherungen abgeschlossen hast, kannst du entsprechende Beträge in Zeile 28 eintragen. Wenn du Erstattungen erhalten hast, musst du sie vorher kürzen bzw. abziehen.

Du bist Angestellter: Was musst du tun, wenn dein Arbeitgeber einen Teil der PKV-Beiträge trägt?


Wenn du angestellt bist, kannst du bei entsprechendem Verdienst ebenfalls Mitglied in der privaten Krankenversicherung sein. In diesem Fall trägt dein Arbeitgeber einen Teil der Beitragskosten, den du natürlich nicht für eine Steuerersparnis nutzen kannst. Das Finanzamt rechnet den Arbeitgeberzuschuss in voller Höhe an und zieht ihn von den Kosten für die Basisabsicherung ab. Das heißt für dich: Du musst den Beitrag für die private Krankenversicherung in der Steuererklärung inklusive Arbeitgeberanteil nennen – um den Rest kümmert sich der Fiskus.

Extra-Tipp: Private Krankenversicherung clever absetzen & mit Berater Steuern mindern


Du kannst die Versicherungsbeiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung auch in einem anderen Jahr angeben, in dem die Kosten anfallen, indem du deine Beiträge zur privaten Krankenversicherung für das gesamte Jahr vorauszahlst.

Wenn du noch mehr Steuern sparen willst oder dich gar nicht erst damit beschäftigen möchtest, kann es auch sinnvoll sein, einen Steuerberater / eine Steuerberaterin mit ins Boot zu holen, der dir die Steuerersparnis deiner PKV berechnet. Dann musst du ihm / ihr nur alle Belege zuschicken und er / sie erledigt den Rest. Hast du allerdings nur wenige Standard-Ausgaben, wird es nicht so viel Zeit verschlingen, die Steuererklärung selbst zu machen.

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