Standardtarif der PKV (Private Krankenversicherung)

Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) wurde 1994 eingeführt, um älteren Versicherten mit finanziellen Schwierigkeiten eine bezahlbare Absicherung zu bieten. Er steht Personen offen, die vor dem 1. Januar 2009 eine PKV abgeschlossen haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Leistungen des Standardtarifs sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar. Es ist jedoch zu beachten, dass der Standardtarif für Neuabschlüsse nach 2009 nicht mehr verfügbar ist; hier dient der Basistarif als Alternative.

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Inhalt des Ratgebers

Standardtarif - kurzer Überblick:

  • Zweck des Standardtarifs: Der Standardtarif wurde 1994 eingeführt, um älteren PKV-Versicherten mit finanziellen Schwierigkeiten eine bezahlbare Absicherung zu bieten.
  • Beitragsbegrenzung: Die Beiträge im Standardtarif dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten und sind oft sogar günstiger.

Was ist der Standardtarif der PKV? 

Der Standardtarif ist der älteste Sozialtarif in der PKV. Seit seiner Einführung im Jahr 1994 erfüllt er eine wichtige Schutzfunktion: Er hilft insbesondere älteren Versicherten, die ihren Beitrag nicht zahlen können.

Der Tarif stammt aus einer Zeit, in der PKV-Beiträge oft noch nicht so nachhaltig kalkuliert waren wie heute. Stark steigende Beiträge haben deshalb viele Menschen im Alter finanziell belastet. Um Versicherte davor zu schützen, ihre Beiträge im Alter nicht mehr bezahlen zu können, führten private Versicherer den Standardtarif ein.

Da ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab 55 Jahren oft kaum noch möglich ist und der GKV-Höchstbeitrag über die Jahre gestiegen ist, bietet der Standardtarif der privaten Krankenversicherung oft die größere Entlastung.
 

Voraussetzungen für den PKV Standardtarif

In den Standardtarif dürfen nur Personen wechseln, die ihren PKV-Vertrag schon vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben und sich noch in der alten Tarifwelt befinden. Hat der Kunde zwar seinen Ursprungsvertrag 1980 abgeschlossen, aber 2011 in die neue Tarifwelt umgestellt, bleibt nur die Option Basistarif. Für Standardtarif gelten die folgenden Bedingungen:

Als heutiger Neukunde in der PKV steht nur noch der Basistarif offen. Dieser lässt sich übrigens – anders als der Standardtarif – mit einer Zusatzversicherung für Zahn oder Klinik ergänzen.

Kosten im PKV Standardtarif

Die Höhe des Beitrags im Standardtarif hängt von der bisherigen Versicherungszeit und dem Alter des Versicherten ab. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag) nicht übersteigen, dieser ist momentan bei 1.174,16Euro.  Oft ist der PKV Standardtarif sogar günstiger als die GKV. Besonderer Vorteil: Eheleute zahlen zusammen nur maximal 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrags.

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Standardtarif PKV

Je länger ein Versicherter vor dem Wechsel in den Standardtarif in der privaten Krankenversicherung war, desto mehr Alterungsrückstellungen lassen sich anrechnen. Das ist auch der Grund, weshalb die meisten Menschen im Standardtarif viel weniger als den Höchstbeitrag zahlen.

Zum Vergleich: Der Höchstbeitrag im Basistarif liegt 2025 bei 942,64 Euro zzgl. Pflegepflichtversicherung. Diesen zahlen die meisten Versicherten im Basistarif. Ausnahme: Bei Hilfsbedürftigkeit kann dieser reduziert werden. 
 

Während immer weniger Versicherte den Notlagentarif benötigen, steigt die Tendenz bei Basis- und Standardtarif. Für Versicherte, die wählen können, ist der Standardtarif oftmals die bessere Wahl.

Was ist der Unterschied zwischen Standardtarif & Notlagentarif?

Mit dem Basistarif und dem Standardtarif hat die PKV Tarife geschaffen, deren Leistungsumfang mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diese Sozialtarife gewechselt werden. Im Unterschied dazu kann der befristete Notlagentarif allerdings nicht frei gewählt werden. Stattdessen gibt es Mechanismen, die deinen Tarif auf den Notlagentarif umstellen.

Was sind Leistungen und wie hoch ist der Beitrag im Standardtarif?

Was sind Leistungen und wie hoch ist der Beitrag im Notlagentarif?

Ist der PKV-Standardtarif eine bewährte Alternative?

Ja, denn die Wiederöffnung des Standardtarifs für alle Versicherten wäre für dich eine günstige Möglichkeit, deinen Beitrag zu reduzieren – ohne dass du hilfebedürftig dafür sein musst. Der Standardtarif ist als dauerhafte Lösung im Alter mit deutlich geringerem Beitrag und geringeren Leistungen gedacht.

Übrigens fordern Verbraucherschützer und die Versicherungsbranche, den Standardtarif auch für jüngere Versicherte wieder zu öffnen. Der Umfang der Leistungen ist meist nur unwesentlich geringer als im Basistarif und es werden wie im Basistarif weiterhin Altersrückstellungen gebildet.

FAQs zum Standardtarif

Die Beitragshöhe im Standardtarif hängt von der bisherigen Versicherungszeit und dem Alter des Versicherten ab. Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen, ist oft jedoch sogar günstiger als die GKV.

Du kannst unter bestimmten Voraussetzungen in die Sozialtarife wechseln. Im Unterschied dazu kannst du den befristeten Notlagentarif allerdings nicht frei wählen. Stattdessen gibt es Mechanismen, die deinen Tarif auf den Notlagentarif umstellen.

Der Basistarif ist der Nachfolger des Standardtarifs, welcher seit 2009 aktiv ist. Alle die in der PKV versichert sind und in eine kleine Notlage geraten, können in den Basistarif wechseln. Der Standardtarif gilt nur noch für die Versicherten, welche schon vor dem 01.01.2009 privat versichert waren. Für alle anderen gilt dann der Basistarif. Alles wichtige über den Basistarif findest du hier.

In den Standardtarif dürfen nur Personen wechseln, die ihren PKV-Vertrag schon vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben und sich noch in der alten Tarifwelt befinden.

Kannst du dir in der PKV den Beitrag im Basistarif z.B. aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr leisten, wirst du in den Notlagentarif umgestellt. Der Notlagentarif bietet PKV-Versicherten in finanziellen Notlagen dann trotzdem einen Mindestversicherungsschutz.

Marie-Theres Rüttiger
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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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