Wie werden die Beiträge der Zahnzusatzversicherungstarife berechnet?
Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung berechnen sich anhand des Alters sowie die gewünschte Leistung, also des gewählten Tarifs.
Das Alter:
Je älter Versicherte sind, desto höher ist auch das Risiko, dass sie teure Zahnleistungen wie Zahnersatz in Anspruch nehmen müssen. Das bedeutet, dass die Kosten für die Gesundheit der Zähne im Alter steigen. Diese steigenden Kosten muss eine Zahnzusatzversicherung auffangen können, weshalb die Beiträge bei Abschluss in jüngeren Jahren günstiger sind als mit zunehmendem Alter. Je höher die Zahnersatzleistung für Zahnersatz desto höher kann auch der Tarif an sich werden.
Die Leistungen:
Ein höherer Umfang an Leistung bedeutet auch einen höheren Beitrag zur Zahnzusatzversicherung.
Gute Zahnzusatzversicherungstarife leisten für Zahnbehandlung wie eine Parondontose- oder Wurzelbehandlung sowie für Prophylaxemaßnahmen zur Zahnvorsorge wie die professionelle Zahnreinigung (PZR). Hier kann gewählt werden, wie hoch die Kostenerstattung für die professionelle Zahnreinigung sein soll. Eine PZR kostet je nach Zahnarzt oder Zahnärztin ca. 80 bis 125 Euro.
Außerdem sollten mindestens 70 Prozent Kostenerstattung für Zahnersatz wie Implantate, Brücken oder Kronen in den Tarifen enthalten sein (Tarif Premium Economy Zahn 70). Wer hier Wert auf einen höheren Leistungsumfang legt, kann die Tarife Business Class Zahn 85 oder First Class Zahn 100 wählen oder zusätzliche Tarifbausteine hinzufügen.
Auch das Thema Kieferorthopädie spielt eine Rolle bei der Wahl des Tarifs. Soll diese Leistung für Kinder oder sogar für Erwachsene versichert sein, muss ein entsprechender Tarif (Business Class Zahn85 oder First Class Zahn 100) gewählt werden.