Jeder ottonova Pro-Tarif zeichnet sich durch einen 0€ Selbstbehalt aus, was bedeutet, dass alle Leistungen ab der ersten Rechnung vollständig gemäß den Tarifbedingungen erstattet werden. Versicherte müssen somit keine Selbstbeteiligung für Behandlungskosten tragen.
Beitragsrückerstattung - gesund bleiben wird belohnt
In den Pro-Tarifen von ottonova wird ein gesundheitsbewusster Lebensstil durch eine attraktive Beitragsrückerstattung honoriert. Wenn Versicherte ein Kalenderjahr lang keine Rechnungen einreichen – mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen gemäß gesetzlichen Programmen, professioneller Zahnreinigung und Impfungen (ausgenommen Auslandsimpfungen) – erhalten sie einen Teil ihrer Beiträge zurückerstattet. Diese Rückerstattung kann bis zu einem durchschnittlichen Monatsbeitrag des jeweiligen Jahres betragen.
Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung
Leistungsfreiheit: Im vorangegangenen Kalenderjahr dürfen keine Leistungen eingereicht worden sein, mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen gemäß gesetzlichen Programmen, der professionellen Zahnreinigung und Impfungen (ausgenommen Reiseimpfungen).
Ununterbrochener Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz muss während des gesamten Kalenderjahres ohne Unterbrechung bestanden haben.
Vollständige Beitragszahlung: Alle fälligen Beiträge für das vorangegangene Kalenderjahr müssen bis spätestens 15. Januar des Folgejahres vollständig entrichtet worden sein.
Höhe der Beitragsrückerstattung
Die garantierte Beitragsrückerstattung entspricht einem durchschnittlichen Monatsbeitrag des vorangegangenen Kalenderjahres, berechnet als Summe der gezahlten Beiträge (ohne gesetzlichen Zuschlag) dividiert durch zwölf.
Auszahlung der Beitragsrückerstattung
Die Auszahlung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte des Folgejahres. Es ist wichtig zu beachten, dass nachträglich eingereichte Leistungen, auch wenn sie nur anteilig erstattet werden, zum Verlust des Anspruchs auf die Beitragsrückerstattung führen können.
Bonus-Tipp: Belohnungsprogramm health X
Mit jedem ottonova-Tarif erhältst du Zugang zu health X, dem exklusiven Belohnungsprogramm von ottonova. Dein Feedback hilft uns, das Angebot stetig zu verbessern – und als Dankeschön erhältst du ein Budget, das du für einen gesunden Lebensstil nutzen kannst.
Top für Familien - finanzielle Entlastung während der Elternzeit
Der First Class Pro+ Tarif von ottonova bietet eine besondere Entlastung für Familien: Während des Bezugs von Elterngeld entfällt die Beitragszahlung für bis zu neun Monate. Damit geht ottonova über den PKV-Marktdurchschnitt hinaus, der im Vergleich üblicherweise nur eine beitragsfreie Zeit von bis zu sechs Monaten vorsieht.
Diese Regelung verschafft jungen Familien mehr finanzielle Flexibilität in einer Phase, in der das Einkommen oft reduziert ist. Eltern müssen sich so keine Sorgen um die Versicherungsbeiträge machen.
Diese familienfreundliche Unterstützung ist ein großer Vorteil gegenüber vielen anderen privaten Krankenversicherungen und macht den First Class Pro+ Tarif besonders attraktiv für werdende und junge Eltern.
Für die Beitragsbefreiung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für die versicherte Person besteht mindestens 8 Monate vor der Geburt ununterbrochener Versicherungsschutz.
Der Elterngeldbescheid wird spätestens 6 Monate nach Ausstellungsdatum vorgelegt.
Alle vorherigen Beiträge wurden fristgerecht bezahlt.
Zahnreinigung unlimited - immer das beste Lächeln
Mit dem First Class Pro+ Tarif von ottonova profitierst du von einer unbegrenzten Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt oder der Zahnärztin.
Während viele Versicherer am PKV-Markt die Anzahl der erstatteten Zahnreinigungen begrenzen, kannst du bei ottonova so oft du möchtest eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen – und das ohne zusätzliche Kosten, sodass du deine Zahngesundheit ohne finanzielle Einschränkungen bestmöglich erhalten kannst.
Diese Top-Leistung zählt zu den Besonderheiten am PKV-Markt und hilft dabei, Zahnerkrankungen frühzeitig vorzubeugen. Regelmäßige Zahnreinigungen sorgen für strahlend weiße Zähne, reduzieren das Risiko von Karies und Parodontitis und tragen somit zur optimalen Mundgesundheit bei.
Überblick der Leistungen in den Pro-Tarifen von ottonova
Die ottonova Pro-Tarife bieten den idealen Schutz für deine Gesundheit. Du profitierst von:
Ambulante Leistungen
100 % Erstattung ambulanter Arztbehandlung und direkte Facharzt-Behandlung (bis zu 5-facher Satz der Gebührenordnung für Ärzte)
Freie Arztwahl sowie mehr Ärzten und Ärztinnen zur Auswahl durch Übernahme von Privatarztrechnungen
Erstattung vieler Behandlungsmethoden im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in wesentlich mehr Fällen: z.B. Akupunktur, Heilpraktiker, Chiropraktiker, Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur sowie Vorsorgeleistungen ohne Altersbegrenzung
Klinik-Leistungen
Wahl zwischen 1-Bett- und 2-Bett-Zimmer
Chefarztbehandlung
Freie Klinikwahl und mehr Auswahl durch Übernahme von Privatarztrechnungen
Alternative Heilmethoden
Wir erstatten dir Heilpraktiker-Behandlungen mit alternativen Methoden wie z.B. Naturheilverfahren oder Homöopathie
100 % Erstattung alternativmedizinischer Behandlungen, die von Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden
Arzneimittel
Du brauchst Medikamente? Alle verschriebenen Arzneimittel (sowie Hochpreismedikamente) werden erstattet
Dein Vorteil: Auch Arzneimittel, die dir dein Arzt oder deine Ärztin verschreibt, welche nicht unbedingt verschreibungspflichtig sind wie z.B. Kopfschmerztabletten oder Nasenspray, werden von ottonova übernommen
Heil- und Hilfsmittel
100 % Erstattung von Heilmitteln wie Massagen, Krankengymnastik, Ergotherapie, Physiotherapie, Fango, uvm.
Hilfsmittel wie z.B. Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle werden ebenfalls zu 100 % erstattet
Zahngesundheit
100 % Übernahme von Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen oder Wurzelbehandlungen (bis zu 5-facher Satz der Gebührenordnung der Zahnärzte)
Erstattung der professionellen Zahnreinigung bis zu zweimal pro Versicherungsjahr (BC100 Pro) oder unbegrenzt (FC100 Pro+)
Bis zu 90 % Erstattung von Zahnersatz wie z.B. Implantate, Kronen, Brücken, Keramik-Inlays und -Onlays
Dein Kind braucht eine Zahnspange? Leistungen der Kieferorthopädie erstattet ottonova bei Kindern bis zu 100 % (bis Vollendung des 21. Lebensjahres)
Familie & Schwangerschaft
Kinderwunschbehandlung Erstattung bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt (nach vorheriger Zusage in Textform, in den Business und First Class Tarifen)
100 % Erstattung von Geburtsvorbereitungskursen, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik
Umfassende Pränataldiagnostik (3x in der Schwangerschaft)
Hebammenleistungen vor, während und nach der Geburt sowie intensive Betreuung bis zu dreimal täglich
Erstattung von Leistungen bei Entbindung in Geburtshäusern (Business und First Class Tarife)
Entbindungspauschale in Höhe von 400 € (Business Class Tarife) bzw. 600 € pro Entbindung (First Class Tarife)
Wenn kleinere Kinder im Krankenhaus behandelt werden, möchten viele Eltern gerne bei ihnen bleiben. ottonova erstattet die Unterbringung der Begleitperson (Rooming-in) bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr
Bis zu 9 Monate Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug im Tarif First Class Pro+
Leistungen im Ausland
6 Monate weltweiter Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag
Unbegrenzter Versicherungsschutz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes
Erstattung von Krankenrücktransporten aus dem Ausland
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.