Privatärztliche Behandlung in der PKV: Was ist der Unterschied?
Was bedeutet es eigentlich, ein Privatpatient oder Privatpatientin zu sein? Und wie läuft eine privatärztliche Behandlung ab? Diese Fragen stellen sich viele Menschen, die vor der Entscheidung stehen, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder sich für eine privatärztliche Behandlung als Selbstzahler zu entscheiden. In diesem Ratgeber erklären wir, was es mit der privatärztlichen Behandlung auf sich hat, welche Vorteile und Besonderheiten sie bietet und welche Unterschiede zwischen Privat- und einem Kassenpatienten bestehen.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Privatärztliche Behandlung - kurzer Überblick:
Privatpatienten und -patientinnen haben die Möglichkeit, zwischen Privatarzt und Vertragsarzt zu wählen, erhalten dadurch schneller Termine, einen erweiterten Leistungsumfang im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und können bei Krankenhausaufenthalten Wahlleistungen wie Ein- und Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt wählen.
Um privatärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen, musst du entweder privat versichert sein, eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder die Kosten selbst übernehmen können.
Die Abrechnung bei privatärztlicher Behandlung erfolgt direkt zwischen Patient oder Patientin und Arzt oder Ärztin, basierend auf der Gebührenordnung für Ärzte, im Gegensatz zur festgelegten Erstattung bei Vertragsärzten durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Was ist ein Privatpatient?
Ein Privatpatient oder eine Privatpatientin beschreibt ist in Deutschland jemanden, der oder die sich auf privater Basis von medizinisch behandeln lässt. Dabei kommt es zu einem direkten Behandlungsvertrag zwischen Privatpatient oder Privatpatientin und den jeweiligen Leistungserbringern wie beispielsweiseeinem Arzt, Zahnarzt, Physio- oder Psychotherapeuten, einer Apotheke, einem Krankenhaus oder anderen medizinischen Fachkräften. Die Kosten für die medizinischen Leistungen werden dem Privatpatienten direkt in Rechnung gestellt, und er ist selbst für die Bezahlung dieser Rechnungen verantwortlich.
Im Gegensatz dazu steht der oder die sogenannte „Kassenpatient“ oder „Kassenpatientin“. Bei diesem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Abrechnung der medizinischen Leistungen. Das geschieht über das Sachleistungsprinzip, bei dem die Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung als Vermittler auftritt. Der Arzt, die Zahnärztin oder Psychotherapeutin erhält für die erbrachte Leistung eine Vergütung durch die GKV, die entweder nach einem variablen Punktesystem oder pauschal abgerechnet wird.
Privatpatienten und -patientinnen sind in der Regel entweder in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert oder haben eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Diese Zusatzversicherung kann beispielsweise die Kostenübernahme spezieller Behandlungen oder bestimmter Komfortleistungen im Krankenhaus oder in der Zahnarztpraxis umfassen.
Was ist ein Privatarzt?
Privatärzte und Privatärztinnen haben keine Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen, um ihre Leistungen mit diesen abzurechnen. Sie rechnen ihre Leistungen privat direkt mit ihren Patienten und Patientinnen per Rechnung ab. Das ist der Grund dafür, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlung bei einem Privatarzt oder einer Privatärztin für ihre Mitglieder in der Regel nicht übernehmen kann.
Für gesetzlich Versicherte besteht deshalb – außer in Notfällen – kein Anspruch auf eine Behandlung in einer Privatpraxis. Wenn sie sich dort behandeln lassen wollen, müssen sie privatärztliche Leistungen in den allermeisten Fällen selbst zahlen, da die gesetzliche Krankenkasse diese in der Regel nicht übernimmt. Private Krankenversicherungen wiederum übernehmen Privatarztrechnungen gemäß des gewählten Tarifs.
Dass ein Privatarzt oder eine Privatärztin keine Zulassung zur Behandlung von GKV-Patienten und -Patientinnen hat, sagt aber nichts über seine oder ihre Qualifikation aus. Privatärzte oder Privatärztinnen sind approbiert und Pflichtmitglied in der zuständigen Ärztekammer. Außerdem sind sie wie alle Ärzte und Ärztinnen an das Berufsrecht gebunden.
Ein Privatarzt oder eine Privatärztin ist nicht an die Regelungen des Sozialgesetzbuches gebunden. Seine oder ihre Arbeit erfolgt unabhängig von den Vorgaben und Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Viele Ärzte oder Ärztinnen geben ihre Zulassung freiwillig ab, um flexibler in ihre Behandlung zu sein. Denn der Beruf des Privatarztes zählt in Deutschland und Österreich zu den Freien Berufen. Dies ermöglicht es, die eigene Praxis unabhängig zu führen und möglicherweise Leistungen anzubieten, die in kassenärztlichen Praxen nicht angeboten werden.
Zudem ist die Zahl der Zulassungen für Vertragsärzte und -ärztinnen in vielen Gebieten begrenzt und nicht immer sind genügend Zulassungen verfügbar.
Was ist der Unterschied zwischen Privatarzt & Vertragsarzt?
Der Hauptunterschied zwischen einem Privatarzt und einem Vertragsarzt liegt in der Art der Patienten, die sie behandeln, und in der Abrechnung ihrer Leistungen.
Privatarzt
Vertragsarzt
Patienten: Behandelt ausschließlich Privatpatienten oder Selbstzahler.
Patienten: Behandelt in der Regel gesetzlich versicherte Patienten, kann aber auch Privatpatienten behandeln.
Abrechnung: Rechnet seine Leistungen direkt mit dem Patienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Abrechnung: Rechnet seine Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.
Flexibilität: Ist in der Regel flexibler in der Terminvergabe, der Gestaltung der Behandlung und Angebot der Leistungen.
Regelung: Ist in der Terminvergabe und Behandlungsablauf stärker an die Vorgaben der Krankenkassen gebunden.
Kostenübernahme: Gesetzlich Versicherte müssen privatärztliche Behandlungen in der Regel selbst zahlen, von privaten Krankenversicherungen werden Privatarztrechnungen aber gemäß Tarif übernommen.
Kostenübernahme: Die Behandlungskosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse gemäß Leistungskatalog und der privaten Krankenversicherung gemäß Tarif übernommen.
Was ist eine Privatpraxis?
Eine Privatpraxis wird von medizinischen Dienstleistern betrieben, die keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen haben und somit keine Kassenzulassung besitzen. Das bedeutet, dass die Behandlungskosten in diesen Praxen in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden – es sei denn, es handelt sich um besondere Ausnahmefälle wie beispielsweise akute Notfälle.
Eine Privatpraxis kann zum Beispiel von Ärzten und Ärztinnen, Zahnärzten und Zahnärztinnen, Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen oder Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen betrieben werden.
Da diese Fachleute keine Verträge mit den Krankenkassen haben, gilt für die Abrechnung ihrer Leistungen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Darüber hinaus unterliegen sie den berufsrechtlichen Regelungen der jeweiligen Ärztekammern, Psychotherapeutenkammern oder Zahnärztekammern.
Privatärztliche Behandlung: einfach erklärt
Als Privatpatient oder Privatpatientin steht dir eine privatärztliche Behandlung offen. Hinter dem Begriff stecken alle Leistungen und Behandlungsformen, die von deiner privaten krankenversicherung (PKV) abgedeckt sind. Diese sind deutlich umfangreicher als für gesetzlich versicherte Patienten.
So zeigt sich die privatärztliche Behandlung in der Praxis
Freie Arztwahl: In der PKV kannst du dir deinen Arzt oder deine Ärztin frei aussuchen – sowohl ambulant als auch im Krankenhaus. Auch das Krankenhaus darfst du frei wählen.
Umfangreiche Leistungen: Du bekommst einen höheren Leistungsumfang als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft auch Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel.
Angenehme Unterbringung: Bei einem Krankenhausaufenthalt kannst du je nach Tarif zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer wählen.
Top-Behandlung: Du kannst dich im Krankenhaus vom Chefarzt oder von der Chefärztin behandeln lassen.
Wer kann eine privatärztliche Behandlung in Anspruch nehmen?
Es gibt zwei Varianten um eine privatärztliche Behandlung bekommen zu können:
Du hast eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abgeschlossen
Du nimmst die Leistung als Selbstzahler war und übernimmst die Kosten selbst
Bist du noch gesetzlich krankenversichert?
Dann kann das ganz schön teuer werden! Bereits im Juli 2024 haben manche Krankenversicherungen ihren Zusatzbeitrag erhöht, sodass der Höchstbeitrag monatlich auf bis zu über 1.100 € steigt!
Gehörst du auch dazu? Dann kann sich eine private Krankenversicherung für dich lohnen. Bei ottonova gibt es sogar Tarife mit Beitragsrückerstattungen, du könntest also doppelt sparen.
In unserem Beitragsrechner kannst du ganz kostenlos & unverbindlich deinen Beitrag berechnen und vergleichen, wie viel du mit einer privaten Krankenversicherung an Beitrag einsparen kannst.
Hast du generell Fragen zur privaten Krankenversicherung? Alle wichtigen Informationen findest du in unserem Ratgeber!
Top 5 der Vorteile einer privatärztlichen Behandlung
Eine privatärztliche Behandlung ist also viel flexibler und vor allem individueller als die Behandlung in einer kassenärztlichen Praxis. Als Privatpatient oder Privatpatientin hast du dadurch viele Vorteile. Hier sind deine Top-5-Vorteile im Überblick:
Der Arzt oder die Ärztin kann sich mehr Zeit für dich nehmen, und dir so alles ganz genau erklären, dich sorgfältig beraten und mit dir gemeinsam die für dich passende Therapie finden, damit du schnell und effizient wieder gesund wirst.
Der Arzt oder die Ärztin kann deine individuellen Wünsche bei der Behandlung berücksichtigen und muss sich nicht starr an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse halten.
Bei Arzneimitteln hat dein Arzt oder deine Ärztin mehr Auswahlmöglichkeiten und kann dir auch teure Arzneimittel verschreiben, wenn dein Gesundheitszustand es erfordert.
Deine Symptome sind nicht 100 % eindeutig? Als Privatpatient oder Privatpatientin profitierst du von umfangreicher und modernster Diagnostik.
Als Privatpatient oder Privatpatientin bekommst du oft schneller einen Termin bei einer Spezialistin oder bei einem Allgemeinarzt, da du mehr Auswahl hast.
So rechnen Ärzte bei Privatpatienten ab
Die gesetzlichen Versicherungen dürfen Leistungen von Vertragsärzten nur in einem festgelegten Rahmen erstatten. Deshalb ist genau vorgegeben, wie viel ein Arzt oder eine Ärztin bei gesetzlich versicherten Patienten und -Patientinnen mit dessen Krankenkasse abrechnen darf.
In der privaten Krankenversicherung dagegen ist der Arzt oder die Therapeutin dein(e) Vertragspartner(in) und rechnet seine oder ihre Leistungen direkt mit dir ab. Nach abgeschlossener Behandlung erhältst du die Rechnung mit der Übersicht aller Leistungen, die dein Arzt oder deine Ärztin erbracht hat. Diese Kosten kannst du dir dann anschließend von deiner privaten Krankenversicherung erstatten lassen.
Die Höhe für die Erstattung richtet sich nach deinem Tarif und dem Selbstbehalt, den du mit deiner privaten Krankenversicherung vereinbart hast. Die Basis für die Rechnung, die dein Arzt/deine Ärztin dir stellt, bildet die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ).
Du willst nicht in Vorkasse für Arztrechnungen gehen? Dank der blitzschnellen Rechnungserstattung von ottonova musst du das in der Regel gar nicht mehr.
Privatärztliche Behandlung für GKV-Patienten
Die privatärztliche Behandlung ist nur Versicherten von ottonova oder anderen privaten Versicherungen vorbehalten. Bist du Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, hast du allerdings trotzdem die Möglichkeit, in den Genuss einer privatärztlichen Behandlung zu kommen. Es steht dir frei, eine Privatpraxis aufzusuchen – allerdings musst du die Behandlungskosten dann selbst tragen.
Gegen zu hohe Kosten kannst du dich als gesetzlich Versicherter schützen: Durch den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen erhältst du ähnliche Leistungen wie privat Versicherte – und das zu einem moderaten Monatsbeitrag.
Privatpatient beim Zahnarzt
Erstklassige Zahnbehandlungen, hochwertiger Zahnersatz und Zuschüsse zu deiner Zahnvorsorge – das bietet dir die private Zahnzusatzversicherung von ottonova. Sie ist die wohl bekannteste Zusatzversicherung und eine, die sich wirklich lohnt. Denn die gesetzlichen Leistungen für deine Zähne decken nur das Nötigste ab.
Auch wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist, bekommst du mit der Zahnzusatzversicherung wie ein Privatpatient eine Rechnung von deinem Zahnarzt oder deiner Zahnärztin.
Mit der blitzschnellen Zahnzusatzversicherung von ottonova ist das Geld in der Regel auf deinem Konto bevor es beim Zahnarzt oder bei der Zahnärztin sein muss.
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Privatärztliche Behandlung für GKV-Mitglieder im Krankenhaus
Eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus und die bequeme Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer sicherst du dir über die ottonova Krankenhauszusatzversicherung. Unsere stationäre Zusatzversicherung ist je nach gewünschten Leistungen schon sehr günstig zu haben und lohnt sich für dich im Fall eines Krankenhausaufenthalts sehr schnell.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für viele Menschen ein Ausnahmezustand. Gut, wenn du diese Erfahrung so angenehm wir möglich gestalten, dich auf erstklassige Versorgung verlassen und das Krankenhaus frei wählen kannst.
HIER SCHREIBTottonova Sales Experten
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!