Mit dem Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ist man auf alles vorbereitet. Mit dem Optionsrecht können Leistungen und Vertrag der privaten Krankenversicherung an die individuelle Lebenssituation angepasst werden. Wann man von seinem Optionsrecht Gebrauch machen kann und was es dabei zu beachten gibt, erklärt der folgende Artikel.
Das tarifliche Optionsrecht ermöglicht es in der privaten Krankenversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern.
Es kann zu vereinbarten Zeitpunkten oder bei bestimmten Anlässen genutzt werden, jedoch oft mit zeitlicher Begrenzung oder Altersbeschränkungen.
Beispiele für die Nutzung des Optionsrechts sind die Anpassung des Versicherungsschutzes oder die Umwandlung der PKV in eine Zusatzversicherung, etwa wenn man in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrt.
Das tarifliche Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung ermöglicht es, den Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erweitern. Es ist dann möglich ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen höherwertigen Tarif zu wechseln oder Leistungen auszuweiten, etwa wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.
Bei einigen PKV-Tarifen ist das Optionsrecht inbegriffen, bei einigen Versicherungsunternehmen kann ein Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Wann kann man von seinem Optionsrecht Gebrauch machen?
Das Optionsrecht kann zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten wahrgenommen werden (z.B. nach 3 oder 5 Jahren nach PKV-Abschluss) oder auch bei bestimmten Anlässen. Oftmals muss das Optionsrecht bis zu einem bestimmten Alter wahrgenommen werden oder es kann nicht mehr geltend gemacht werden.
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Mit dem Optionsrecht hält man sich die Option offen später Leistungen der PKV zu erweitern. Sogar, wenn man die private Krankenversicherung wieder verlassen muss. Diese zwei Beispiele zeigen, was das konkret heißt:
Versicherungsschutz anpassen:
Einige Tarife mit Optionsrecht bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz zu erhöhen – selbst wenn sich der Gesundheitszustand verändert hat.
Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Tarifs mit Optionsrecht (Optionstarif), zum oder eines Zusatzbausteins.
Zu beachten: Das Optionsrecht ist zeitlich in der Regel begrenzt und kann beispielsweise nur fünf Jahre lang oder erst nach dem dritten Versicherungsjahr genutzt werden.
Versicherungsschutz umwandeln:
Muss man als PKV-Versicherter zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, weil man zum Beispiel unter die JAEG gefallen ist, kann man mit dem Optionsrecht die private Versicherung in eine Zusatzversicherung umwandeln. So werden zumindest einige der PKV-Vorteile in die gesetzliche Krankenversicherung mitgenommen. Auch dabei entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.
Voraussetzung: Abschluss eines entsprechenden Tarifs
Zu beachten: Auch hier gelten bestimmte Fristen und Bedingungen. Entscheidend ist auch, welche Bereiche das Optionsrecht betrifft, zum Beispiel ambulante oder dentale.
Optionsrecht für zukünftige Beamte
Auch in Beihilfetarifen spielt das Optionsrecht eine Rolle. Bei ottonova können beispielsweise Lehramtsstudierende und Polizisten in Ausbildung einen speziellen Tarif abschließen, der es ihnen nach dem Ende der Ausbildungszeit erlaubt, ohne erneute Gesundheitsprüfung in alle ottonova Beihilfetarife wechseln.
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FAQ's zum Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung
Das Optionsrecht in der privaten Krankenversicherung erlaubt es, den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anzupassen. Man hält sich also die Option offen, den Leistungsumfang noch einmal anzupassen. PKV-Versicherte können damit aber auch ihre Voll- in eine Zusatzversicherung umwandeln.
Wer erst nach der Beamtenausbildung in die PKV möchte, sich bei den Leistungen noch nicht festlegen kann oder von der PKV wieder in die GKV muss, profitiert vom Optionsrecht.
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