Erhebt die private Krankenversicherung aufgrund einer Erkrankung bei Vertragsabschluss einen Risikozuschlag, können alle Leistungen vom Vertrag ausgeschlossen werden, die im Zusammenhang mit dieser Erkrankung stehen.
Das bedeutet, dass Versicherte die Behandlung aller Beschwerden, die durch die Vorerkrankung entstehen, aus eigener Tasche zahlen müssen. Gerade bei chronischen Krankheiten kann das eine hohe finanzielle Belastung darstellen.
Der Leistungsausschluss ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn man in die private Krankenversicherung will, aber eine Vorerkrankung auch mit dem Risikozuschlag nicht versichert werden kann. Das gilt jedoch nicht für Krankheiten, die in den Bedingungen der Versicherung grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Nach einer längeren Zeit ohne Behandlungen und Beschwerden kann es sich lohnen, den Leistungsausschluss erneut zu prüfen und zu streichen.