Viele Unternehmen können ihre Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise nicht mehr Vollzeit beschäftigen und beantragen Kurzarbeitergeld. Was heißt das für deinen Schutz als PKV-Versicherter? Kann man trotz Kurzarbeit in der privaten Krankenversicherung bleiben und verändert sich die Beitragshöhe? Der folgende Artikel klärt rund um das Thema PKV und Kurzarbeit auf.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Kurzarbeit in der PKV - kurzer Überblick:
Kurzarbeit bedeutet vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, die alle oder bestimmte Angestellte betrifft.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt normalerweise 60% des ausgefallenen Nettogehalts, steigt aber auf 70% nach dem vierten Monat und auf 80% nach dem achten Monat.
Bei Kurzarbeit bleibt man trotz reduziertem Gehalt privat krankenversichert, solange das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die PKV-Beiträge während der Kurzarbeit werden vom Arbeitgeber großzügiger unterstützt, und Selbstständige können staatliche Hilfe beantragen, falls ihre Einnahmen sinken.
Was bedeutet Kurzarbeit und wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Verringerung der bisherigen, regelmäßigen Arbeitszeit. In einem Betrieb können einzelne Personen oder aber auch alle Angestellten betroffen sein.
Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von dem Einkommen ab. Geregelt sind 60 % des ausgefallenen Nettogehalts. Ab dem vierten Bezugsmonat sind es 70 %, ab dem achten Monat sind es 80 %. Während der Corona-Pandemie galt diese Regelung bis zum 31.12.2021 für alle, die spätestens für März 2021 zum ersten Mal Kurzarbeitergeld bekommen haben.
Sinkt das Gehalt während der Zeit der Kurzarbeit unter die Versicherungspflichtgrenze, hat man trotzdem Anspruch auf eine private Krankenversicherung.
Für die Zeiten der Kurzarbeit wird die geltende Höchstgrenze sowie die Deckelung aufgehoben. Der Zuschuss des Arbeitgebers kann bis zu 100 % betragen.
Kann man trotz Kurzarbeit in der PKV versichert sein?
Kurz gesagt: Ja. Denn wenn man nur für eine kurze Zeit unter die Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro fällt, muss man nicht von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das ergäbe wenig Sinn, schließlich ist davon auszugehen, dass die Kurzarbeit mittelfristig vorbei ist und man schon bald wieder das gewohnte Einkommen erhält.
Laut dem GKV-Spitzenverband gibt es übrigens keine starren Zeitgrenzen, wie lange man unter die Versicherungspflichtgrenze fallen darf. Meist gehen die Versicherer jedoch davon aus, dass die Kurzarbeit nicht länger als drei Monate dauert.
Was ist das Transferkurzarbeitergeld?
Es wird dann gezahlt, wenn dauerhafte Arbeitsausfälle anstehen, zum Beispiel im Zuge eines Insolvenzverfahrens. Der Staat übernimmt die Zahlung des Transferkurzarbeitergeldes, damit die Beschäftigten nicht arbeitslos werden und möglichst direkt in den nächsten Job wechseln können. Weil die Stelle also abgebaut wird, ist nicht automatisch anzunehmen, dass der Betroffene in Zukunft dasselbe Gehalt wie bisher haben wird. Wer Transferkurzarbeitergeld erhält, kann deshalb nur in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn sich sein Einkommen immer noch über der Versicherungsgrenze befindet.
Ist es möglich auf Wunsch von der privaten Krankenversicherung in die GKV wechseln?
Nein, es ist nicht möglich, aufgrund von Kurzarbeit in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, auch wenn man temporär unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Denn die Kurzarbeit wird als Übergangslösung angesehen und berührt daher die gängigen Regelungen des Versicherungswechsels nicht.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn Angestellte dauerhaft unter 69.300 Euro verdienen oder Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze wechseln.
Ist man dagegen freiwillig oder pflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ändert sich nichts. Man ist somit weiterhin gesetzlich versichert.
Du kannst dich privat krankenversichern? Dann komm in die PKV von ottonova und sichere dir:
Top-Preis-Leistung: Zahle günstige Beiträge für maximalen Schutz
Premium Kundensupport: Erhalte beste Beratung via Chat, Telefon oder Mail
Digital & Schnell: Regel alles papierlos und bequem per App
Wie verändern sich die PKV-Beiträge & Zuschuss während der Kurzarbeit?
Man könnte meinen, dass die gängige Berechnung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch bei Kurzarbeit greift: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die PKV-Beiträge jeweils zur Hälfte. Dem ist jedoch nicht so. Die Regelungen sind etwas komplexer.
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung auf Basis des Kurzlohns, jedoch zusätzlich einen weiteren, der sich an einem fiktiven Einkommen orientiert. Es ist fast so hoch wie das normale Gehalt des Arbeitnehmers. So viel sei an dieser Stelle schon verraten: Summa Summarum erhält man einen größeren Zuschuss als sonst!
Was bedeutet das genau? Wir haben ein fiktives Beispiel.
Beispiel zur Berechnung der Beiträge während der Kurzarbeit
Nehmen wir an, Max Müller verdient normalerweise 7.000 Euro brutto und bekommt jetzt 3.500 Euro Kurzarbeitergeld. Wie hoch sind dann seine PKV-Beiträge?
Arbeitgeberanteil: Der Arbeitgeberanteil macht die Hälfte des GKV-Beitragssatzes (7,3 %) und die Hälfte des Zusatzbeitrages (0,65 %) aus. Zusammen sind das 7,95 %.
Höhe des Arbeitgeberanteils: 7,95 % * 3.500 Euro = 278,25 Euro
Dieser Betrag entfällt also auf das IST-Entgeld, auf den Lohn, den Max Müller während der Kurzarbeit tatsächlich erhält. Hier sind wir allerdings noch nicht am Ziel. Denn für die schlussendliche Beitragsberechnung muss außerdem der Fiktivlohn ermittelt werden.
Der Fiktivlohn beträgt 80 % des Unterschieds zwischen dem normalen Bruttolohn bei Vollzeitbeschäftigung und dem Einkommen während der Kurzarbeit.
Bei Max Müller berechnet sich der Fiktivlohn so:
Bruttogehalt in Vollzeit
7.000 €
Unterschied zwischen Vollzeitgehalt und Kurzarbeiterlohn
3.500 € (7.000 € - 3.500 €)
Davon 80 % (Fiktivlohn)
2.800 €
Zur weiteren Berechnung müssen wir IST-Lohn und Fiktivlohn addieren:
IST-Lohn
3.500 €
Fiktivlohn
2.800 €
Summe
6.300 €
Die Summe liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 Euro. Davon wird nun der IST-Lohn abgezogen:
Beitragsbemessungsgrenze
4.987,50 €
IST-Lohn
- 3.500,00 €
Differenz
1.487,50 €
Dieser Betrag ist es, mit dem der Zuschuss auf den Fiktivlohn berechnet wird. Dafür wird der volle Beitragssatz verwendet. Er beträgt 15,9 %.
Differenz zur Beitragsbemessungsgrenze
1.487,50 €
Beitragssatz
* 15,9 %
Zuschuss auf Fiktivlohn
236,51 €
Der Höchstzuschuss besteht aus den Zuschüssen aus fiktivem Entgeld (236,51 €) und IST-Lohn (278,25 €) und beträgt in diesem Fall 514,77 Euro.
Max Müllers PKV-Beitrag liegt bei 600 Euro, von denen der Arbeitgeber also 514,77 Euro übernimmt. Das sind über 80 Prozent! Und damit deutlich mehr als Max Müller sonst zahlen würde, nämlich 50 Prozent. Statt 300 Euro entfallen auf Max Müller nur 85,23 Euro. Die niedrigeren Beiträge zur privaten Krankenversicherung entlasten ihn während der Kurzarbeit natürlich sehr.
Die private Krankenversicherung ottonova
Entdecke hier alle unsere Tarife für Angestellte, Beamte, Selbstständige und Studenten
Was sollen Selbstständige in der PKV bei bei Einkommenseinbrüchen tun?
Viele Solo-Selbstständige hatten während der Corona-Krise zu kämpfen. Wenn die Einnahmen wegbrechen, ist es möglich, staatliche Hilfe zu beantragen. Mit einmaligen Zuschüssen und erleichterten Zugängen zu Krediten unterstützt der Staat Selbstständige und Freiberufler dabei, ihre laufenden Kosten zu decken.
Gesetzliche Vorgaben regeln, wie in der privaten Krankenversicherung mit ausbleibenden Zahlungen umzugehen ist, an die sich auch ottonova hält. Als Versicherter in der privaten Krankenversicherung nimmt man am besten Kontakt zu der Versicherung auf und erfragt die Möglichkeit einer Stundung der Beiträge.
Sollte der Lebensunterhalt auf dem Spiel stehen, weil das Geld für Miete, Lebensmittel und Co. knapp wird, kann man einen Antrag auf Grundsicherung bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Fazit:
Ob Angestellter oder Selbstständiger – für den Lebensunterhalt und den Gesundheitsschutz ist gesorgt. Auch wenn es finanziell eng wird! Ist man Angestellter und die eigene Firma muss früher oder später doch Insolvenz anmelden, gibt es auch einen Weg. Häufig können auch Arbeitslose privat versichert bleiben.
Ja. Denn wenn man nur für eine kurze Zeit (ca. 3 Monate) unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, muss man sich nicht von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Da die Kurzarbeit als Übergangslösung angesehen wird, ist es nicht möglich, aufgrund von Kurzarbeit in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, auch wenn man temporär unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Die Kurzarbeit berührt daher die gängigen Regelungen des Versicherungswechsels nicht.
Soweit Beiträge für Kurzarbeitergeld zu zahlen sind, trägt der Arbeitgeber den vollen Beitrag zur Krankenversicherung als Zuschuss.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!