Krankenversicherung für Geschäftsführer: Der Weg in die PKV
Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin kannst du in vielen Fällen die Entscheidung treffen, welche Krankenversicherung am besten zu dir passt. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bietet zwar eine gute Grundversorgung, doch viele Geschäftsführer schätzen die Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) in Bezug auf Leistungen und den einkommensunabhängigen Beitrag. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du über die private Krankenversicherung für Geschäftsführer wissen musst.
Inhaltsverzeichnis
Erster Überblick zur privaten Krankenversicherung für Geschäftsführer
Geschäftsführer können in der privaten Krankenversicherung (PKV) sowohl von finanziellen Vorteilen als auch von einem breiten Leistungsspektrum profitieren.
Angestellte Geschäftsführer können ab einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständigen steht der Wechsel in die private Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen frei.
Definition: Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin ist die Person, die die Leitung und die Geschäftsführung eines Unternehmens übernimmt. Im Detail umfasst die Rolle des Geschäftsführers folgende Aspekte:
Geschäftsleitung und strategische Entscheidungen
Vertretung des Unternehmens nach Außen
Rechtliche Verantwortung
Finanzverantwortung
Personalverantwortung
Geschäftsführern haben also eine sehr zentrale und verantwortungsvolle Rolle in Unternehmen. In Deutschland gibt es dabei Unterschiede in der Rolle und den Befugnissen eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin je nach Unternehmensform. Zum Beispiel:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Hier hat die Geschäftsführung umfangreiche Befugnisse und Pflichten, die im GmbH-Gesetz geregelt sind.
AG (Aktiengesellschaft): In einer AG wird die Geschäftsführung vom Vorstand übernommen, wobei der Vorstandsvorsitzende eine ähnliche Rolle wie ein Geschäftsführer in einer GmbH hat.
Die Position des Geschäftsführers ist also von zentraler Bedeutung für den Erfolg und die rechtliche Sicherheit eines Unternehmens.
Welche Organe gibt es in einer GmbH?
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verfügt über drei wesentliche Organe, die jeweils unterschiedliche Funktionen und Verantwortlichkeiten haben. Diese Organe sind die Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführer und, in bestimmten Fällen, der Aufsichtsrat.
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Beschlussorgan der GmbH und setzt sich aus allen Gesellschaftern der Gesellschaft zusammen. Sie trifft grundlegende Entscheidungen, wie etwa die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen sowie die Ausschüttung von Gewinnen.
Der GmbH-Geschäftsführer leitet die Geschäfte der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und vertritt sie nach außen. Er ist für die Umsetzung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung verantwortlich und trägt die operative Verantwortung für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
Die Geschäftsführung wird von der Gesellschafterversammlung bestellt und kann aus den Reihen der Gesellschafter oder extern rekrutiert werden.
Der Aufsichtsrat ist ein zusätzliches Kontrollorgan, das in bestimmten Fällen, etwa bei großen GmbHs oder durch Satzungsbestimmung, eingerichtet wird. Er überwacht die Geschäftsführung und berät diese. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in der Regel von der Gesellschafterversammlung gewählt.
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Organe einer GmbH
Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht: Sind Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Sind Geschäftsführer angestellt oder selbstständig? Warum diese Frage relevant ist, ergibt sich aus der Sozialversicherunspflicht. Denn der Vorteil als Selbstständiger ist, dass man für bestimmte Sozialversicherungen nicht versicherungspflichtig ist: die Pflicht für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung entfällt. Die Pflicht zur Krankenversicherung bleibt jedoch auch für Selbstständige bestehen.*
Die Frage nach dem Berufsstatus und damit der Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Aspekte und Kriterien, die für die Beurteilung der Selbstständigkeit und damit der Befreiung von bestimmten Sozialversicherungen relevant sind.
Kriterien für die Selbstständigkeit:
Gesellschaftsanteile:
In der Regel gilt: Je höher der Anteil der Geschäftsführung an der Gesellschaft, desto wahrscheinlicher ist seine Selbstständigkeit. Ab einem Anteil von 50 Prozent besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von der Sozialversicherungspflicht befreit zu werden.
Entscheidungskompetenz:
Ist der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin in seinen Entscheidungen stark eingeschränkt und an Weisungen gebunden, spricht dies eher für eine abhängige Beschäftigung und die damit verbundene Sozialversicherungspflicht.
Finanzielles Risiko:
Übernimmt die Geschäftsführung ein eigenes finanzielles Risiko, beispielsweise durch die Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft, kann dies seine Selbstständigkeit untermauern.
Weitere unternehmerische Tätigkeiten:
Zusätzliche Einkünfte aus anderen Geschäftsaktivitäten oder der Betrieb eines eigenen Gewerbes mit unternehmerischem Risiko können die Einstufung als selbstständig stützen.
Die genannten Kriterien sind jedoch nicht abschließend. Die endgültige Beurteilung der Sozialversicherungspflicht erfolgt durch die Rentenversicherung und ggf. Sozialgerichte. Dabei wird auch das tatsächliche Verhalten des Geschäftsführers im Berufsalltag genauestens unter die Lupe genommen.
Unsicherheiten hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht können durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden. Dieses Verfahren bietet Rechtssicherheit für den Geschäftsführer und die Gesellschaft.
*Ausnahme: Bei Handwerkern besteht eine Sozialversicherungspflicht für die Rentenversicherung auch bei Selbstständigkeit. Von dieser können sie sich aber nach 18 Jahren der Zugehörigkeit befreien lassen.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für GmbH-Geschäftsführer und Manager
Geschäftsführer und Leitende Angestellte profitieren in der Regel von einem überdurchschnittlich hohen Einkommen, was ihnen in der privaten Krankenversicherung finanzielle Vorteile durch niedrigere Beiträge gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eröffnen kann. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen sie den Höchstbeitrag, in der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge allerdings unabhängig vom Einkommen berechnet.
Die private Krankenversicherung bietet für Geschäftsführer aber zahlreiche Vorteile in Hinblick auf den Leistungsumfang, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen kann. Dazu zählen unter anderem die freie Arztwahl, die oft eine schnelle Terminvergabe sicherstellt, Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie die Übernahme von Privatarztrechnungen je nach Tarif.
Zusätzlich bietet die PKV hochwertigen Zahnersatz, Übernahme von Sehhilfen und Komfortleistungen wie ein Doppel- oder Einzelzimmer im Krankenhaus, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht abgedeckt sind.
Für Geschäftsführer und Manager, die hohen Wert auf erstklassige medizinische Versorgung legen, stellt die private Krankenversicherung somit eine attraktive Option dar.
Vor allem die Möglichkeit, durch die Tarifwahl individuell auf die persönlichen Gesundheitsbedürfnisse einzugehen und den Zugang zu erstklassigen medizinischen Dienstleistungen zu gewährleisten, macht die PKV für diese Berufsgruppe besonders vorteilhaft.
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Wann können Geschäftsführer in die private Krankenversicherung wechseln?
Es gibt verschiedene Voraussetzungen dafür, ob sich jemand privat versichern kann. Ob der Wechsel der Versicherung für Geschäftsführer möglich ist, hängt vom Berufsstatus des Geschäftsführers - angestellt oder selbstständig - ab.
Angestellte Geschäftsführer:
Versicherungspflicht in der GKV: Angestellte Geschäftsführer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300€) liegt, sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Freie Wahl bei Überschreiten der Grenze: Sobald das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (69.300 €) überschreitet, haben angestellte Geschäftsführer die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Fremdgeschäftsführer:
Versicherungspflicht in der GKV bis zur Grenze: Ähnlich wie bei angestellten Geschäftsführern gilt für Fremdgeschäftsführer mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenverischerung.
Freie Wahl oberhalb der Grenze: Über der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben auch Fremdgeschäftsführer die freie Wahl zwischen GKV und PKV.
Prüfung der Grenzüberschreitung: Wichtig ist für Fremdgeschäftsführer, dass sie bei einem Übertritt über die Jahresarbeitsentgeltgrenze prüfen, ob diese dauerhaft oder nur temporär ist.
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer:
Grundsätzlich freie Wahl: GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben in der Regel die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Die individuelle Entscheidung für die Kranken- und Pflegeversicherung für Geschäftsführer hängt von individuellen Faktoren ab. Es empfiehlt sich, eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die für die persönliche Situation beste Entscheidung zu treffen, welche Krankenversicherung die richtige ist.
FAQs zum GmbH-Geschäftsführer
Grundsatz:
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Geschäftsführer grundsätzlich als Organ der GmbH und nicht als Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hingegen unterscheidet zwischen Bestellung und Anstellungsvertrag.
Arbeitnehmerstatus:
Ein Geschäftsführer kann als Arbeitnehmer gelten, wenn er persönlich abhängig von der GmbH ist. Dies ist der Fall, wenn er in die Betriebsabläufe eingegliedert und weisungsgebunden ist.
Keine persönliche Abhängigkeit:
Die persönliche Abhängigkeit ist ausgeschlossen, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter mit einem hohen Anteil und maßgeblichem Einfluss auf die Gesellschafterversammlung ist. Dies gilt in der Regel bei einer Mehrheit der Anteile.
Fremdgeschäftsführer:
Auch Fremdgeschäftsführer ohne Anteile können Angestellteƒ sein, wenn sie keine selbstständige Entscheidung über Zeit und Ort ihrer Arbeitsleistung treffen können und weisungsgebunden sind.
Ein Fremdgeschäftsführer ist eine Person, die als Geschäftsführer in einem Unternehmen tätig ist, ohne selbst Gesellschafter oder Eigentümer des Unternehmens zu sein. Diese Person wird extern eingestellt, um das Unternehmen zu leiten und die Geschäftsführung zu übernehmen.
Ein angestellter Geschäftsführer ist eine Person, die als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig ist und dort in einem Angestelltenverhältnis steht. Das bedeutet, dass der Geschäftsführer nicht Eigentümer oder Gesellschafter des Unternehmens ist, sondern als Angestellter von den Gesellschaftern oder Eigentümern eingestellt und bezahlt wird, um die Geschäftsführung zu übernehmen.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine Person, die sowohl Gesellschafter (Teilhaber) als auch Geschäftsführer eines Unternehmens ist. Das bedeutet, dass sie Anteile am Unternehmen besitzt und gleichzeitig die Verantwortung für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens trägt.
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Anmerkung:
Die Verwendung des generischen Maskulinums "Geschäftsführer" erfolgt ausschließlich zur besseren Lesbarkeit des Textes und soll keine Geschlechter ausschließen.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!