Private Krankenversicherung während der Elternzeit

Wie ist man in der Elternzeit versichert? Im Mutterschutz oder der Elternzeit ist man eigentlich weiterhin normal bei seiner Krankenversicherung versichert. Jedoch können sich die Beiträge in dieser Zeit ändern. Dieser Artikel erklärt dir alles Wissenswerte zur privaten Krankenversicherung während der Elternzeit.

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Inhalt des Ratgebers

Elternzeit in der PKV - kurzer Überblick:

  • Beitragszahlung während der Elternzeit: In der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen Versicherte ihre Beiträge während der Elternzeit vollständig selbst entrichten, da der Arbeitgeberzuschuss in dieser Zeit entfällt.
  • Mögliche Zuschüsse durch den Partner: Der Arbeitgeber des Partners kann einen höheren Zuschuss zur Krankenversicherung gewähren, sofern der maximale Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Option auf Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Durch Teilzeitarbeit während der Elternzeit kann das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, was einen Wechsel von der PKV in die GKV ermöglicht.

Beiträge der privaten Krankenversicherung während der Elternzeit

In der privaten Krankenversicherung müssen die Beiträge während der Elternzeit selbst gezahlt werden, da der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Der Partner kann jedoch einen höheren Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, wenn dieser den maximalen Zuschuss nicht ausgeschöpft hat. Ein Wechsel in die Teilzeitarbeit ermöglicht auch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung.

Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung während der Elternzeit

  • Während der Elternzeit ist man in der Pflichtversicherung beitragsfrei versichert sofern kein Einkommen erzielt wird.
  • Als freiwillig versicherte Person sind Beiträge oder ggf. der Mindestbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss zu zahlen. Wenn ein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung in der GKV existiert, kann diese genutzt werden.
  • Wird während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, sind entsprechende Beiträge zu zahlen.
  • Als Student ist der Studentenbeitrag in der Krankenversicherung weiterhin zu zahlen.
  • Sollte vor der Elternzeit eine Familienversicherung bestehen, ändert sich während der Elternzeit nichts daran.

Elterngeld

Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung (Lohnersatzleistung), welche grundsätzlich einen Teil des Einkommensausfalls während der Elternzeit auffangen soll und somit der Sicherung des Lebensunterhalts dient.

Nach der Geburt des Kindes kann es für zwölf Monate oder 24 Monate (bei 50 % Bezug) beansprucht werden. Das Elterngeld entspricht in etwa 70 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro mindestens aber 300 Euro. Grundsätzlich sind Regelungen zu der Elternzeit sowie -geld kompliziert und kommen Hand in Hand mit vielen Voraussetzungen sowie Bedingungen.

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Bei ottonova ist das Krankentagegeld während der Elternzeit beitragsfrei.

Heribert PKV-Experte & Sales Coach

Wie sieht es mit Teilzeit und Elterngeld aus?

Arbeitet man in Teilzeit, kann seit dem 01.09.2021 nun auch noch bei 32 Wochenstunden statt wie bisher bei 30 Wochenstunden Elterngeld beziehen. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit sind statt 25 bis 30 Wochenstunden jetzt 24 bis 32 Wochenstunden möglich.

Wie sieht es bei Frühgeburten und Elterngeld aus?

Kommt das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin, erhalten beide Elternteile seit dem 01.09.2021 einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Ist das Kind acht Wochen zu früh, sind es zwei zusätzliche Monate, bei zwölf Wochen drei und bei 16 Wochen bedeutet es sogar vier zusätzliche Monate Elterngeld.

Privatversichert in Mutterschutz

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt – beziehungsweise zwölf Wochen, wenn mehr als ein Kind auf einmal unterwegs ist – zahlt der Arbeitgeber der Mutter ihr Gehalt fort – abzüglich 13 Euro pro Kalendertag, die die Krankenkasse der Mutter erstattet. Ist die Mutter in der privaten Krankenversicherung versichert, erhält sie in dieser Zeit ebenfalls ihr Gehalt abzüglich der 13 Euro, die allerdings nicht erstattet werden. Dafür erhalten privatversicherte Mütter auf Antrag einmalig ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro.

Kann man seine ganze Familie privat krankenversichern?

Setzt man sich mit der privaten Krankenversicherung auseinander, begegnet einem früher oder später die Aussage: Die private Krankenversicherung ist nichts für Familien. Abgesehen davon, dass es dabei ganz auf den Einzelfall ankommt, ist diese Aussage inzwischen verstaubt. Denn längst gibt es neben der typischen kinderreichen Familie, für die nur ein Elternteil den Unterhalt verdient, auch unzählige Familienkonstellationen, in denen eine private Krankenversicherung durchaus Sinn machen kann.

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FAQ Elternzeit

  • Gesetzlich Versicherte müssen während der Elternzeit keine Beiträge zahlen, wenn sie vorher pflichtversicherte Angestellte waren und weiterhin gesetzlich versichert sind. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für Einnahmen die über das Elterngeld hinaus erzielt werden.
  • Privat Versicherte müssen während der Elternzeit weiterhin den Beitrag zahlen. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit in die GKV zu wechseln.

Die kommende Elternzeit sollte frühzeitig bei der Krankenkasse bekannt gegeben werden. Es besteht Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Die Elternzeit muss nicht auf einmal genommen werden und kann auch aufgeteilt werden.

In der GKV müssen die Beiträge nur gezahlt werden, wenn neben dem Elterngeld weitere Einnahmen erzielt werden - zum Beispiel wenn in Teilzeit gearbeitet wird.

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern bleibt die Versicherung beitragsfrei bestehen. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beschäftigten prüft die Krankenkasse, ob die Mitgliedschaft beitragsfrei weitergeführt werden kann.

Marie-Theres Rüttiger
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Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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