Wie die private Krankenversicherung zur Corona-Eindämmung beiträgt
Auch wenn die Pandemie offiziell als beendet erklärt wurde, bleibt Corona als Krankheit erhalten. Die private Krankenversicherung trug ihren Teil zur Pandemie-Bekämpfung bei und bietet auch weiterhin Leistungen. Was das für die Menschen bedeutet, wer die Kosten bei einer Corona-Infektion übernimmt und wann die Kosten für Corona-Tests übernommen werden, erklärt dieser Artikel.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Corona Leistungen in der PKV - kurzer Überblick:
Private Krankenversicherungen leisten während der Covid-19-Pandemie einen Beitrag zur Bewältigung der Gesundheitsausgaben und unterstützen Schutzmaßnahmen sowie die Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Neben der Begleichung von Arztrechnungen sind private Krankenversicherungen auch in anderen Bereichen aktiv, wie z.B. dem Pflegeprüfdienst während des Lockdowns.
Kosten für Schutzausrüstung, Hygienemaßnahmen, Corona-Tests und akutstationäre Behandlungen werden von privaten Krankenversicherungen übernommen.
Die private Krankenversicherung unterstützt auch bei Behandlungskosten im Falle eines positiven Corona-Tests, bietet Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer und trägt die Kosten für stationäre Behandlungen sowie für Behandlungen im Ausland.
Welche Leistungen übernehmen private Krankenversicherungen?
Die Covid-19 Pandemie geht alle etwas an. Die Bewältigung der Pandemie ist eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der auch die privaten Krankenversicherungen ihren Teil leisten, um sie in den Griff zu kriegen und entstandene Gesundheitsausgaben aufzufangen.
Mit der privaten Krankenversicherung ist man meist nur in Kontakt, wenn sie die Arzt-Rechnungen begleicht. Im Hintergrund leisten private Krankenversicherungen allerdings noch viel mehr: Sie übernehmen aktuell auch Kosten für Schutzmaßnahmen medizinischer Leistungserbringer und treiben die Digitalisierung voran.
Während des Lockdowns waren manche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sogar ehrenamtlich aktiv: Der Pflegeprüfdienst der privaten Krankenversicherung, der während des Lockdowns nicht seiner Arbeit nachgehen konnte, unterstütze Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Gesundheitsämter. Insgesamt leisteten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen 11.000 Stunden ehrenamtlicher Arbeit.
Daneben tragen die privaten Krankenversicherungen gemeinsam mit anderen Institutionen dafür Sorge, dass man im Krankheitsfall sowohl ambulant als auch stationär gut betreut wird.
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An welchen Kosten beteiligt sich die private Krankenversicherung?
Schutzausrüstung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Hygienemaßnahmen und Online-Sprechstunden in Arztpraxen
akutstationäre Behandlungen in Rehabilitationskliniken
diverse Corona-Tests
Hygienepauschale für Zahnarztpraxen
Die Finanzierung von Corona-Tests hat in letzter Zeit für Verwirrung gesorgt. Wann tragen Versicherte selbst die Kosten, wann kommt die private Krankenversicherung auf?
Wo wird geimpft?
Dort ist eine Impfung gegen Corona derzeit möglich:
Hausarztpraxen
Facharztpraxen
Betriebsärzte
bald sollen Tierärzte/Tierärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen sowie Apotheken ebenfalls Coronaimpfungen durchführen dürfen.
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Wer übernimmt die Kosten für Corona-Tests?
Krankheitssymptome
Wenn der Arzt oder die Ärztin einen Corona-Test anordnet, weil man mit Fieber, trockenem Husten und Abgeschlagenheit in der Praxis erscheint, kommt die private Krankenversicherung für die Kosten auf. Bei Abrechnung nach Regelsatz werden zunächst 174 Euro gezahlt, die dann erstattet werden.
Erhöhtes Risiko
Wenn man das Gesundheitsamt kontaktiert, werden die Testkosten aus dem Gesundheitsfonds bezahlt. Geht man zum Hausarzt, kommt die private Krankenversicherung dafür auf.
Generell gilt: In den meisten Bundesländern zahlt die PKV den Corona-Test, wenn ein begründeter Verdacht besteht oder man vorher auf Reisen war.
PKV oder GKV? Was passt zu dir?
Welches System ist das richtige für dich? Alles was du zum Thema Krankenversicherung wissen musst.
Wer übernimmt die Behandlungskosten, wenn der Test positiv ist?
Besteht tatsächlich eine COVID-19-Infektion, wird man selbstverständlich auf Kosten der privaten Krankenversicherung behandelt. Bei leichten Symptomen wird man laut RKI ambulant versorgt, das heißt der Arzt berät einen, worauf jetzt zu achten ist. Beispielsweise sollte man sich 14 Tage isolieren, auf eine gründliche Hygiene und die übliche Niesetikette achten. Alternativ kann auch an einer Online-Sprechstunde teilgenommen werden, wenn man sich informieren möchte.
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Aktuell empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) 3 Impfungen gegen Corona ab 12 Jahren und für Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen schon ab 5 Jahren. Eine vierte Impfung wird aktuell nur Personen über 60 Jahren empfohlen.
Wenn Impfstoffe entwickelt werden, bedeutet das noch nicht, dass sie sofort flächendeckend eingesetzt werden dürfen. Bevor Schutzimpfungen zugelassen werden, geht ein gründlicher Prozess der Wirkungs- und Qualitätsprüfung voran. Gerade in einer Ausnahmesituation wie dieser muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Risiken der Impfstoffe minimal sind und bei der Prüfung jede Richtlinie eingehalten wird.
Auch bei den Vakzinen gegen COVID-19 wurden trotz des Rekordtempos bei der Entwicklung alle wichtigen Prüfschritte sorgfältig eingehalten.
Diese Impfstoffe gegen COVID-19 gibt es:
Entwicklung der Impfkampagne: Aufhebung der Impfpriorisierung und Terminvereinbarung für alle
Zu Beginn der Impfkampagne waren nicht ausreichend Impfstoffe verfügbar, um allen Impfwilligen sofort eine Impfung anzubieten. Daher legte das Bundesgesundheitsministerium eine Impfpriorisierung fest, die genau bestimmte, wer zu welchem Zeitpunkt geimpft werden konnte.
Am 26. April 2021 einigten sich Bund und Länder darauf, die Impfpriorisierung ab Juni 2021 aufzuheben. Seitdem besteht theoretisch die Möglichkeit für jeden Impfwilligen, einen Impftermin zu vereinbaren.
Impftermine können neben Impfzentren und Arztpraxen auch über die Rufnummer 116117 gebucht werden. Informationen über impfende Einrichtungen in der Nähe, mobile Impfteams und die Terminvereinbarung sind auf einer interaktiven Karte der Bundesländer verfügbar.
Impfstoff
Art des Impfstoffs
Für wen empfohlen?
Wann zugelassen?
Comirnaty (BioNTech)
mRNA-Impfstoff
5-11 / ab 12
Dezember 2020
Spikevax (Moderna)
mRNA-Impfstoff
ab 6
Januar 2021
Vaxzevria (AstraZeneca)
Vektorimpfstoff
Empfehlung Stiko ab 60
Januar 2021
Jcovden (Janssen/Johnson & Johnson)
Vektorimpfstoff
Empfehlung Stiko ab 60
März 2021
Nuvaxovid (Novavax)
Totimpfstoff
ab 18
Dezember 2021
COVID-19 Vaccine Valneva
Totimpfstoff
18-50
Juni 2022
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Wie unterstützt die private Krankenversicherung?
Ist man Arbeitnehmer und kann weder im Büro noch im Homeoffice arbeiten, erhält man wie bei anderen Krankheiten auch eine Lohnfortzahlung. Selbstständige bekommen eine äquivalente Unterstützung nur, wenn eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen wurde. Dann erhält man den pro Tag vereinbarten Betrag, wenn man wegen Corona nicht arbeiten kann.
Sollte man stationär behandelt werden müssen, trägt die Krankenversicherung alle Kosten, die im Tarif vereinbart wurden. Das gilt häufig auch, wenn man im Ausland behandelt werden muss. Enthält der Tarif einen Auslandskrankenschutz, übernimmt die private Krankenversicherung die Behandlung fernab der Heimat. Ein Blick in die Unterlagen zeigt, ob der Auslandskrankenschutz auf bestimmte Länder beschränkt ist. Hier ist auch festgehalten, ob ein Rücktransport wie bei ottonova mitversichert ist. Häufig kommen private Krankenversicherungen bei medizinischer Notwendigkeit für den Rücktransport auf. Das gilt nicht nur in Corona-Zeiten, sondern immer.
Gibt es zusätzliche Finanzierung durch Privatversicherte?
Die Kosten für den medizinischen Mehraufwand und die Rettungsschirme für die Wirtschaft werden zu einem großen Teil durch Steuern und neue Schulden finanziert. Insofern tragen unter anderem sowohl Privatversicherte wie du als auch private Krankenversicherungen indirekt die Kosten der Corona-Krise. Denn die Steuerzahlungen kommen dem Staat bei der Bewältigung der Kosten zugute.
Aber auch unabhängig von der Coronapandemie leistet die private Krankenversicherung einen großen Teil bei der Finanzierung des Gesundheitssystems.
Kliniken erhalten beispielsweise für Wahlleistungen der PKV jährlich 2,99 Milliarden Euro extra zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Auch im ambulanten Sektor trägt die PKV zu einem Mehrumsatz von 6,43 Milliarden Euro bei und können so zusätzliches Personal und medizinische Ausstattung finanzieren. Das bedeutet 55.000 Euro mehr pro Arztpraxis pro Jahr, als wenn die Praxen nur nach den Regeln der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen würden.
Die gute ambulante Versorgung in Deutschland hat sich auch während der Coronakrise bewährt und macht in der Krisenbewältigung einen entscheidenden Unterschied zu anderen europäischen Staaten. Denn viele Patientinnen und Patienten konnten auch außerhalb des Krankenhauses behandelt werden.
Die private Krankenversicherung ottonova
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Treiben private Krankenversicherungen die Entwicklung des Gesundheitswesens voran?
Wird die Welt nach Corona eine andere sein? Wir werden sehen. Eines zeichnet sich jedoch bereits ab: Der lang ersehnte Digitalisierungsschub kommt nun mit geballter Kraft und verändert das Gesundheitswesen bereits heute.
Konnte die Telemedizin durch Corona ausgebaut werden?
Die private Krankenversicherung vergütet Videosprechstunden seit jeher ohne Deckelung. Das bedeutet für dich: Als Privatpatient können Online-Sprechstunden in Anspruch genommen werden, ohne dafür zahlen zu müssen. Die gesetzlichen Kassen zogen aufgrund der Corona-Pandemie nach. Sie ermöglichten Ärzten erst ab April, Online-Sprechstunden unbegrenzt abzurechnen. Prof. Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, sieht die fortschreitende Digitalisierung als positive Folge von Corona. Jahrelang wurde beispielsweise über die Digitalisierung der öffentlichen Gesundheitsämter diskutiert, die jetzt ohne mit der Wimper zu zucken umgesetzt wird.
Treibt die private Krankenversicherung die Digitalisierung voran?
Die privaten Krankenversicherungen sind nicht nur gegenüber Online-Sprechstunden aufgeschlossen, sondern für viele weitere Digitalisierungsprozesse. So hat der PKV-Verband beispielsweise den Venture-Capital-Fonds „Heal Capital“ initiiert, der weltweit einer der ersten Fonds für den digitalen Gesundheitsmarkt ist. So sollen digitale Lösungen vorangetrieben werden. Aktuell unterstützt der Fonds beispielsweise ein Medical-Messaging-Start-up. Die Firma entwickelt eine App, die Datenaustausch von Ärzten, Pflegefachkräften und anderen Behandlern vereinfachen soll.
Corona hat gezeigt, wie wichtig Vernetzung und digitale Medizin sind.
Schutzimpfungen gegen Corona – Endlich sind die Impfstoffe da!
„Wir können uns nicht sicher sein, dass es überhaupt einen Impfstoff gegen Covid-19 geben wird - und wenn es einen geben wird, ob er alle Tests auf Wirksamkeit und Sicherheit überstehen wird.“ So fasste Dr. David Nabarro, Professor für globale Gesundheit am Imperial College in London, die Situation noch im Frühsommer 2020 zusammen.
Einen Impfstoff zu entwickeln kann Jahre dauern – egal, wie wichtig er ist und egal wie viel Geld in die Forschung fließt. Ob ein wirksamer Impfstoff gegen ein Virus gefunden werden kann und ob dieser zugelassen wird, hängt von vielen Faktoren ab. Doch der Corona-Impfstoff wurde in einem noch nie dagewesenen Rekordtempo entwickelt, da auf langjährige Forschungsarbeit zurückgegriffen wurden konnte und Ende 2020 gab es den Durchbruch beim Thema Vakzin gegen Covid-19:
Zulassungen der Europäischen Arzneimittelbehörde
Am Montag, den 21. Dezember 2020 wurde der mRNA-Impfstoff von BioNTech und Pfizer für die EU zugelassen und wird seither nach der Impfstrategie der Bundesregierung auch in Deutschland verimpft. Für Kritik sorgten Engpässe bei der Herstellung des Impfstoffes. Es ist mittlerweile der einzige Impfstoff, der für Personen unter 30 Jahren empfohlen wird.
Seit Mai 2021 ist der BioNTech-Impfstoff auch für Jungendliche ab 12 Jahren zugelassen.
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA gab am 6. Januar 2021 das Go für den zweiten Corona-mRNA-Impfstoff und empfahl die bedingte Zulassung für das Vakzin des US-Unternehmens Moderna. Die Bundesregierung hatte sich in Vorverträgen bereits 50,5 Millionen Impfdosen des Moderna-Impfstoffes gesichert.
Ende Januar 2021 wurde auch dem dritten Impfstoff gegen Corona, der vom Unternehmen AstraZeneca entwickelt wurde, seine Zulassung erteilt. Nach verschiedenen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission für unterschiedliche Altersgruppen ist der Vektorimpfimpfstoff mittlerweile nur noch für Personen ab 60 Jahren empfohlen.
Am 07. Januar 2021 hat auch das deutsche Biotech-Unternehmen CureVac die Zulassung ihres Impfstoffes bei der Europäischen Arzneimittelbehörde beantragt. Die Zulassung erfolgte jedoch aufgrund zu geringer Wirksamkeit nicht.
Im März 2021 folgte dann die Zulassung des Vakzins von Johnson&Johnson. Bei diesem Impfstoff handelt es sich um einen Vektorimpfstoff und es ist - anders als bei allen anderen zugelassenen Impfstoffen - nur eine Dosis für den vollständigen Impfschutz notwendig. Er ist allerdings nur für Personen ab 60 Jahren empfohlen.
Mit der Zulassung für ab 18-Jährige des US-Pharamunternehmens Novavax im Dezember 2021 ist nun ein fünfter Impfstoff in der EU zugelassen. Es ist der erste zugelassene Proteinimpfstoff, der im Labor hergestellte Kopien des Spike-Proteins des Sars-CoV-2-Virus enthält.
Seit Dezember 2021 wird auch die Zulassung des Totimpfstoffs des französisch-österreichischen Biotechnologie-Unternehmens Valneva von der Europäischen Arzneimittelbehörde geprüft. Dieser enthält inaktivierte Sars-CoV-2-Viren und ist damit ein klassischer Totimpfstoff.
So funktionieren Schutzimpfungen
Ob gegen Pneumokokken, Masern oder Röteln, für Infektionskrankheiten existieren verschiedene Arten von Impfungen. Einige Schutzimpfungen werden mit Lebendimpfstoffen durchgeführt, andere mit Totimpfstoffen oder genbasierten Impfstoffen. Laut dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) sind diese drei Arten von Impfungen diejenigen, die für Corona-Impfstoffe in Frage kommen.
Lebendimpfstoffe/Vektorimpfstoffe:
Beim Impfen mit Lebendimpfstoffen werden sogenannte Vektorviren genutzt, die dem Körper suggerieren, dass er an der Infektionskrankheit, in diesem Fall Covid-19, erkrankt ist. Die Vektorviren an sich sind harmlos, dennoch bildet das Immunsystem Antikörper dagegen. Bei einer echten Infektion „erinnert“ sich der Körper daran und produziert diese Antikörper erneut. Der Antikörper-Aufbau steht zum Beispiel in der Forschung von Johnson & Johnson im Mittelpunkt, sowie in den Projekten der University of Oxford und dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF).
Totimpfstoffe:
Ein Totimpfstoff enthält entweder abgetötete Krankheitserreger oder Teile davon. Diese werden wiederum vom Körper erkannt und der Antikörper-Aufbau beginnt. Da sich die toten Erreger nicht vermehren können, kann keine Krankheit ausbrechen. Momentan forschen zum Beispiel Novavax oder das Beijing Institute of Biological Products an dieser Form des Impfschutzes.
Genbasierte Impfstoffe (mRNA-Impfstoffe):
Die beiden Impfstoffe sind mRNA-Impfstoffe. Das bedeutet, dass das Präparat genetische Informationen des Coronavirus enthält. Aus diesen Informationen stellt der Körper ein Viruseiweiß her. Wirksam wird die Impfung, indem sie, den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen dieses Protein anregt. So können die Viren abgefangen werden, noch bevor sie in die Zellen eindringen und sich dort vermehren können.
Wer bekam am Anfang zuerst einen Corona-Impftermin?
Begonnen wird mit denjenigen, die ein besonders hohes Risiko haben, einen schweren Verlauf der Lungenkrankheit Covid-19 zu erleiden sowie mit denjenigen, die einem sehr hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind. Um den derzeit knappen Impfstoff gerecht zu verteilen, hat das Bundesgesundheitsministerium die Menschen in Gruppen eingeteilt.
So sah die ursprüngliche Prioritätenliste der Bundesregierung aus:
Gruppe 1:
80 Jahre und älter
Bewohner und Personal von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie von ambulanten Pflegediensten
Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko, beispielsweise im Rettungsdienst, in Notaufnahmen und auf Covid-19-Stationen
Personal, das in medizinischen Einrichtungen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen hat
Gruppe 2:
70 Jahre und älter
Menschen mit einem hohen Risiko für einen tödlichen Krankheitsverlauf, etwa aufgrund einer Demenz, einer geistigen Behinderung, Trisomie 21 oder nach einer Organtransplantation
Enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen
Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen Ansteckungsrisiko, zum Beispiel Ärzte und Pfleger mit regelmäßigem direkten Patientenkontakt
Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst in relevanten Positionen
Bewohner und Beschäftigte in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen
Gruppe 3:
60 Jahre und älter
Personen mit folgenden Vorerkrankungen: Adipositas, chronische Nierenerkrankung oder Lebererkrankung, Immunschwäche oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder Bluthochdruck, Erkrankungen der Blutgefäße im Gehirn oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder rheumatische Erkrankungen
Personal in Schlüsselpositionen der Bundes- und Landesregierungen
Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur, zum Beispiel in Apotheken, im Transportwesen und im Einzelhandel
Personal in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Ansteckungsrisiko, etwa im Labor
Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Fakten zur Booster-Impfung:
Je länger die Impfung zurück liegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit sich mit COVID-19 zu infizieren. Denn nach mehreren Monaten lässt der Impfschutz deutlich nach.
Laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission us dem November 2021 sollte jede Person über 18 Jahren die Möglichkeit haben, die Coronaschutzimpfung aufzufrischen.
Seit 21. Dezember 2021 wird empfohlen, dass die Auffrischimpfung soll nach 3 Monaten nach der zweiten Impfung erfolgen.
Wenn man mit Johnson & Johnson geimpft wurde, wird diese bereits nach 4 Wochen mit einem mRNA-Impfstoff von BioNTech oder Moderna empfohlen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt einen mRNA-Impfstoff (also z.B. BioNTech/Pfizer oder Moderna), unabhängig davon, mit welchem Impfstoff man vorher geimpft wurde.
Ärzte und Ärztinnen in Praxen und Betriebsärzte, sowie in einigen Bundesländern wie Bayern oder Berlin auch Impfzentren sollen die Booster-Impfung durchführen. Aber auch mobile Impfteams sollen eingesetzt werden.
Schutzimpfung Corona: Wird sie Pflicht?
Außer Frage steht, dass es eine Covid-19 Impfempfehlung geben wird, sobald der Impfstoff zugelassen ist. Doch eine Impfpflicht soll es nicht geben. Das gab die Bundesregierung am 9. November bekannt.
Die Möglichkeit einer Impfpflicht hatte vielfache Diskussionen ausgelöst. Bereits die Pflicht zur Impfung gegen Masern hatte zuletzt große Diskussionen mit Impfgegnern ausgelöst. Nicht anders sieht es aus, wenn es um die Covid-19 Impfempfehlung geht.
Was, wenn die Impfung gegen Corona doch nicht möglich ist?
Dass eine Schutzimpfung für Corona gefunden wird, ist leider nicht selbstverständlich. Das Beispiel Aids zeigt, dass jahrzehntelang intensiv an Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten geforscht werden kann, nur um an Ende ohne großen Erfolg dazustehen. Natürlich gibt es bereits Fortschritte und die Hoffnung auf eine wirksame Impfung gegen Corona ist hoch wie nie. Doch noch ist kein Impfstoff in der EU zugelassen. Welche Alternativen gäbe es zur Impfung?
Zum einen die Entwicklung eines wirksamen Medikaments. Dieses könnte die Sterberate deutlich verringern und das Gesundheitssystem entlasten. Bereits jetzt ist in den USA das Medikament Remdesivir, das ursprünglich als Gegenmittel für Ebola entwickelt wurde, per Eilverfahren auch für Corona zugelassen worden. Bei einer Studie des National Institute of Allergy and Infectious Disease mit 1.000 Patienten zeigte sich unter anderem eine im Durchschnitt vier Tage kürzere Erholungszeit der Infizierten, die mit Remdesivir behandelt wurden. Die Euphorie sollte sich jedoch auch hier in Grenzen halten. Denn wem und wie das Medikament wirklich hilft, ist bisher noch nicht völlig klar und viele Studien, die eine Wirkung belegen sollen, sind nicht repräsentativ.
Sollte es wider Erwarten doch keine ausreichende Wirksamkeit der Impfstoffe geben, bliebe nur noch ein Leben mit Corona. Um dieses möglich zu machen, müsste vor allem auf umfangreiche Testverfahren und die Nachverfolgung von Infektionsketten gesetzt werden. Die Selbstisolation bei Symptomen, Social Distancing im Alltag und im Beruf sowie der besondere Schutz von Risikogruppen würden noch sehr lange das öffentliche Leben bestimmen.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!