Stand 2024 tragen in Deutschland mehr als die Hälfte aller Erwachsenen eine Brille, und 5,5 % davon nutzen Kontaktlinsen. Brillen und andere Sehhilfen können hohe Kosten verursachen und sind oft ein Leben lang notwendig. Dank der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung (PKV) lassen sich diese Ausgaben reduzieren. Welche Leistungen die private Krankenversicherung genau übernimmt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst du in diesem Artikel.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Brille in der PKV - kurzer Überblick:
PKV erstattet Kosten für Sehhilfen bei medizinischer Notwendigkeit, bestätigt durch Ärzte oder Optiker.
PKV deckt ein breites Spektrum an Sehhilfen ab, von Brillen über Kontaktlinsen bis zur Bildschirmlupe.
PKV übernimmt regelmäßig Kosten für Sehhilfen, abhängig vom Tarif, ohne Wartezeit bei ottonova.
GKV übernimmt Kosten unter bestimmten Voraussetzungen, während Brillenversicherung Versicherungslücken schließen kann.
Welche Sehhilfen werden von der privaten Krankenversicherung erstattet?
Brillen, Kontaktlinsen und Co. sind ein fester Bestandteil der Leistung einer PKV. Die Kosten für eine Sehhilfe werden dann erstattet, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Wann ist eine Sehhilfe medizinisch notwendig?
Die medizinischen Notwendigkeit für Brillen und Sehhilfen liegt dann vor, wenn sie von einer Ärztin oder einem Arzt bestätigt wurde. Auch eine Refraktionsbestimmung durch eine Optikerin oder einen Optiker kann als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit dienen.
Was zählt als Sehhilfe in der privaten Krankenversicherung?
Eine Brille ist heutzutage nicht mehr das einzige Hilfsmittel für Menschen mit eingeschränkter Sehkraft. Die private Krankenversicherung deckt mit ihren Leistungen dementsprechend ein großes Spektrum an Sehhilfen ab - von der Brille über Kontaktlinsen bis hin zur Bildschirmlupe.
Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung?
Günstigerer Beitrag: Du kannst bis zu 3.000 € im Jahr einsparen
Mehr Leistungen: Bei vielen Behandlungen übernimmt die PKV mehr Kosten als die GKV (z.B. Heilpraktiker)
Individueller Selbstbehalt: Frei wählbare Selbstbeteiligung an Behandlungskosten, um Beitragshöhe zu senken
Nachhaltig kalkulierter Beitrag: Unabhängig von deinem Einkommen und der demografischen Entwicklung
Kontrolle über Leistungen: Du kannst deine Leistungen und damit den Beitrag an deine Bedürfnisse anpassen
Den Versicherten ist es in der Regel selbst überlassen, ob sie sich für eine Brille, Kontaktlinsen oder das Lasern als Sehhilfe entscheiden.
*ottonova beteiligt sich auch an den Kosten für das Korrigieren der Fehlsichtigkeit durch ein operative Laser-OP.
Die folgende Tabelle zeigt, welches Hilfsmittel für welche Person geeignet ist, und führt die jeweiligen Vor- und Nachteile der Maßnahme auf.
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Sehschärfekorrekturen im Überblick
Lesebrillen, Gleitsichtbrillen und Bildschirmbrillen: Was wird erstattet von der PKV?
Brille ist nicht gleich Brille: Abhängig davon, auf welche Art die Sehstärke (Kurz- oder Weitsichtigkeit) eingeschränkt ist, schaffen unterschiedliche Modelle Abhilfe im Alltag. Wofür die Pauschale der privaten Krankenversicherung eingesetzt wird, ist dabei den Versicherten überlassen.
Diese können sich eine Brille für die Fernsicht oder Nahsicht, aber auch eine Lesebrille oder eine Gleitsichtbrille anschaffen und sich die Kosten dafür ganz oder teilweise durch die private Krankenversicherung erstatten lassen. Auch die Kostenerstattung für eine Bildschirmbrille durch die private Krankenversicherung ist möglich.
In allen Fällen gilt jedoch, dass für eine Erstattung eine medizinische Notwendigkeit vorliegen muss, auch für eine Bildschirmbrille ohne Sehstärke. Es ist deshalb bei Unsicherheit empfehlenswert, vor der Anschaffung Kontakt zu dem Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin der PKV beziehungsweise beim Versicherungsmakler oder der Versicherungsmaklerin nachzufragen und das Anliegen individuell zu besprechen.
Für welche Ursachen für eingeschränkte Sehkraft übernimmt die PKV die Kosten?
Bei der Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen durch die private Krankenversicherung werden alle Ursachen für eine eingeschränkte Sehkraft als medizinisch notwendig betrachtet.
Zu den Ursachen zählen Myopie, Hyperopie, Alterssichtigkeit oder auch Bildschirmarbeit.
Myopie oder Hyperopie
Zu den häufigsten Ursachen für die Notwendigkeit einer Brille oder einer anderen Sehhilfe gehört eine Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit (Myopie oder Hyperopie). Erstere ist auf einen zu langen Augapfel oder eine zu starke Lichtbrechung zurückzuführen, bei Letzterer ist genau das Gegenteil der Fall. In vielen Fällen kommt zu der Kurz- beziehungsweise Weitsichtigkeit auch eine Hornhautverkrümmung, was einen unscharfen Blick sowohl in der Nähe als auch in der Ferne zur Folge hat. Weitere Symptome können unter anderem Kopf- und Augenschmerzen sowie Schwindel sein.
Alterssichtigkeit
Mit dem Alter nimmt die Flexibilität der Linse ab, was dazu führt, dass das Auge vor allem auf die Nähe langsamer scharf stellen kann - besonders auffällig ist dies beim Lesen. Alterssichtigkeit ist ein normaler Prozess und tritt in der Regel ab dem 40. Lebensjahr auf.
Bildschirmarbeit
Ein weiterer Faktor für das Nachlassen der Sehkraft ist die Arbeit am Bildschirm. Zum Einen werden die Augen durch zu weniges Blinzeln nicht ausreichend mit Tränenflüssigkeit benetzt. Zum Anderen können sie durch die Nähe zum Bildschirm sowohl unter- als auch überbeansprucht werden.
Als Auslöser für eine nachlassende Sehkraft konnte die Wissenschaft die Arbeit am Bildschirm nicht identifizieren. Jedoch kann sie dazu führen, dass bereits bestehende Einschränkungen der Sehkraft sich verstärken, wenn sie nicht ausreichend korrigiert wurden.
Bei ottonova fällt für Sehhilfen keine Selbstbeteiligung an. Denn diese gehören zum Bereich der Hilfsmittel und sind somit von der sonst üblichen Selbstbeteiligung ausgenommen.
Was zahlt die PKV üblicherweise bei Brillen und Kontaktlinsen?
Wer sich bei einer privaten Krankenversicherung versichert, kann aus unterschiedlichen Tarifen wählen, welche wiederum unterschiedliche Leistungen beinhalten. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Kostenübernahme ist deshalb nicht möglich, allerdings bewegen sich die meisten Tarife in einem ähnlichen Bereich.
ottonova übernimmt in der PKV für angestellte Versicherte beispielsweise je nach Tarif bis zu 150 € alle drei Jahre, 300 € alle zwei Jahre oder 500 € alle zwei Jahre die Kosten für Sehhilfen.
Je Tarif sind auch andere Erstattungsmodelle möglich. So können zum Beispiel Zuschüsse für die Brillenfassung sowie die Brillengläser geleistet werden.
Wie oft übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Brillen?
Die Sehkraft verändert sich im Laufe des Lebens und nur die wenigsten Versicherten benötigen keine Anpassungen bezüglich der Stärke ihrer Brille oder anderer Sehhilfen. Deshalb übernimmt die private Krankenversicherung nicht nur einmalig die Kosten für eine Sehhilfe, sondern in regelmäßigen Abständen.
Wie lange eine Brille oder andere Sehhilfen getragen werden muss, bevor eine erneute Kostenerstattung oder Zuschüsse möglich sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
So ist in der Regel eine Kostenübernahme alle drei beziehungsweise alle zwei Jahre im Versicherungsschutz enthalten.
Bei den Erstattungssätzen von ottonova handelt es sich um ein Budget, das innerhalb von 2 Jahren auch mehrfach für Leistungen in Anspruch genommen werden kann bis das Budget aufgebraucht ist, z.B. bei Kontaktlinsen (Monatslinsen).
Gibt es eine Wartezeit für die Kostenerstattung bei Sehhilfen?
Wer eine private Krankenversicherung bei ottonova abschließt, hat das Glück, dass keine Wartezeiten für den Zuschuss einer Brille oder anderer Sehhilfen bestehen.
Versicherte können also direkt nach Beginn der Versicherung sich die Kosten für die Sehhilfe erstatten lassen.
Zusammengefasst: Welche Voraussetzungen gibt es für die Erstattung von Sehhilfen durch die PKV?
Für die Kostenübernahme oder für den Zuschuss zur Brille oder einer anderen Hilfe zum Sehen durch die private Krankenversicherung gelten bestimmte Voraussetzungen.
Hier noch einmal alle Informationen zu der Leistung im Überblick:
Die private Krankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für Brillengläser und -gestelle, sondern zum Beispiel auch für Linsen.
Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn ein Rezept, also eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Wie oft ein Zuschuss zur Brille oder einer anderen Sehhilfe möglich ist, hängt vom Tarif in der privaten Krankenversicherung ab. So können zum Beispiel alle zwei oder drei Jahre neue Sehhilfen bezuschusst werden.
Die Kostenerstattung für Sehhilfen erfolgt bei ottonova sofort und nicht erst nach einer Wartezeit. Brillen-Käufe vor Abschuss der Vertrags werden nicht erstattet.
Erstattet die gesetzliche Krankenversicherung Sehhilfen?
Die Erstattung der Kosten für Brillen ist auch durch die GKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Erwachsenen lediglich Kosten, wenn auf einem Auge über sechs Dioptrien Weit- oder Kurzsichtigkeit vorliegt, oder bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien.
Auch eine starke Einschränkung der Sehkraft ermöglicht eine Übernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Dafür darf die Sehfähigkeit trotz Hilfsmitteln maximal 30 % betragen.
In der GKV werden für Kinder und Jugendliche Brillengläser auf Rezept übernommen. Das Gestell muss selbst bezahlt werden.
Lohnt sich eine Brillenversicherung?
Eine Brillenversicherung kann Versicherungslücken schließen und Kosten in Teilen oder sogar komplett übernehmen. Besonders Brillenträger im Erwachsenenalter in der GKV können hiervon profitieren, denn sie müssen die Unkosten meist selber tragen. Beim Verlust einer Brille, einem Diebstahl oder dem zu Bruch gehen erstattet die Brillenversicherung die entstandenen Kosten. Die meisten Versicherer bezuschussen zudem alle zwei bis drei Jahre die Kosten für eine neue Brille oder neue Kontaktlinsen, auch wenn keine Beschädigung vorliegt.
Die Leistungen der Brillenversicherung sind je nach Anbieter unterschiedlich. Einige ersetzen die ehemaligen Kassenleistungen, manche bieten auch Leistungen darüber hinaus an.
Besteht eine medizinische Notwendigkeit für einen Sehtest, dann werden die Kosten für Brillenträger von der privaten Krankenversicherung erstattet. Dieser ist notwendig, um herauszufinden, welche Sehstärke für neue Brillen und Kontaktlinsen notwendig ist oder ob sich die Sehkraft verändert hat. Der Sehtest kann von einem Augenarzt oder einer Augenärztin durchgeführt werden, aber auch eine Untersuchung beim Optiker oder der Optikerin wird in der Regel von der PKV erstattet.
Wo die Versicherten ihre Sehhilfe kaufen, spielt im Prinzip keine Rolle. So können die Brillen oder Kontaktlinsen vor Ort in einem Geschäft gekauft, aber auch über das Internet bestellt werden. Wichtig ist lediglich, dass die Rechnung aufbewahrt und bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden kann. Denn ohne Quittung ist die Erstattung der Kosten durch die PKV nicht möglich.
Der Ersatz oder die Reparatur der Brille bei Verlust oder Beschädigung gehören nicht zu den Leistungen der PKV, können aber je nach Fall durch andere Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung oder die Unfallversicherung abgedeckt sein.
Ob eine Brille oder Kontaktlinsen für den Träger oder die Trägerin gesünder sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Beide erfüllen dieselbe Funktion und keine Variante ist bei richtiger Anwendung besser oder schädlicher als die andere.
Kontaktlinsen bieten - insofern sie vertragen werden - oft ein besseres Nutzungserlebnis und sind beispielsweise beim Sport praktischer.
Auch wenn es keine allgemeinen Empfehlungen zu diesem Thema gibt, ist bei trockenen oder leicht reizbaren Augen sowie bei Allergien oder Infektionen am Auge die Brille aus gesundheitlicher Sicht klar vorzuziehen.
Abgesehen davon ist die Frage Brille oder Kontaktlinsen eine persönliche Entscheidung. Oftmals kann eine Kombination beider Varianten die beste Lösung sein. Die Empfehlungen des Arztes oder der Ärztin sollten in jedem Fall berücksichtigt werden.
Abhängig vom Tarif können beispielsweise alle zwei oder drei Jahre neue Sehhilfen in der privaten Krankenversicherung bezuschusst werden.
Bei einer Veränderung von 0,5 Dioptrien oder mehr kann auch ein schnellerer Zuschuss möglich sein.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!