Beiträge private Krankenversicherung bei Berufsunfähigkeit: Das solltest du wissen
Was passiert im Falle einer Berufsunfähigkeit mit deinen Beiträgen für die private Krankenversicherung? Welche Leistungen kannst du bei Arbeitsunfähigkeit von einer PKV erwarten – im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenkasse? Wir haben die Antworten für dich.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Berufsunfähigkeit - kurzer Überblick:
Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn eine Person für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 % ihrer Arbeitskraft nicht mehr arbeiten kann, oft aufgrund von Unfällen oder psychischen Erkrankungen.
Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend, während Berufsunfähigkeit eine dauerhafte Unfähigkeit darstellt, den Beruf auszuüben.
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse nach einer gewissen Zeit Krankengeld, während bei Berufsunfähigkeit eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Rente auszahlt.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben auch bei Berufsunfähigkeit bestehen, jedoch entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld, das zur Absicherung während der Wartezeit bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit dient.
Definition: Berufsunfähigkeit einfach erklärt
Ein Unfall oder eine psychische Erkrankung können das ganze Leben verändern und beispielsweise zu einer Berufsunfähigkeit führen. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig bist.
Wenn du nicht mehr arbeiten kannst und angestellt bist, zahlt dein Arbeitgeber mindestens sechs Wochen lang weiterhin Gehalt. Wenn du gesetzlich versichert bist, übernimmt danach die Krankenkasse – allerdings nur weitere 72 Wochen lang.
Bist du privat versichert und hast eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, bekommst du nach Ablauf der Karenzzeit ein steuerfreies Krankentagegeld für die gesamte Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit – solange bis die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, denn bis dahin vergehen oft viele Monate.
Um dich umfassend und langfristig gegen den Verdienstausfall bei Berufsunfähigkeit zu schützen, solltest du über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
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Unterscheidung: Arbeitsunfähig oder berufsunfähig?
Manchmal ist es nicht nur eine lästige Migräne oder eine kurze Magen-Darm-Grippe, die dich davon abhält, im Job alles zu geben. Wenn das Schicksal zuschlägt, du zum Beispiel einen schweren Unfall hast oder plötzlich chronisch krank wirst, bist du unter Umständen nicht mehr arbeitsunfähig, sondern berufsunfähig. Worin genau liegt der Unterschied?
Wer arbeitsunfähig ist, dem attestiert ein Arzt, dass er seinen Job krankheitsbedingt über einen gewissen Zeitraum nicht ausüben kann. Es besteht jedoch grundsätzlich die Aussicht darauf, dass die Arbeitskraft des Erkrankten wieder vollständig hergestellt werden kann. Bei einer Berufsunfähigkeit sieht das anders aus: Hier kann der Betroffene seine Tätigkeit auf unabsehbare Zeit, jedoch für mindestens sechs Monate, nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben.
Klar, dass durch eine Berufsunfähigkeit ein enormer finanzieller Engpass entstehen kann – bis hin zur Existenzbedrohung. Schließlich laufen die monatlichen Kosten wie Miete, Kreditraten usw. weiter, auch wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Vor diesem Horrorszenario soll eine rechtzeitig abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung schützen. Sie springt dann ein und zahlt eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus. Allerdings gibt es bei der BU-Rente einiges zu beachten: Ab wann greift diese private Versicherung überhaupt? Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei BU, was hingegen die PKV? Wie sieht es mit anfallenden Steuern und den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung bei Berufsunfähigkeit aus?
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Durch eine Berufsunfähigkeit kann ein enormer finanzieller Engpass entstehen
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Leistungen von GKV & PKV bei Arbeitsunfähigkeit
Spielen wir es mal durch: Was passiert, wenn du längerfristig erkrankt bist? Bei gesetzlich Versicherten übernimmt nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zunächst die GKV. Das ist normalerweise nach sechs Wochen der Fall. Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – und zwar in Höhe von maximal 90 % des letzten Nettogehalts. Die Obergrenze liegt bei etwa 102 Euro täglich, ausgezahlt wird maximal 72 Wochen lang. Lohnfortzahlung plus Krankengeld ergibt eine maximale Versorgung von 78 Wochen für gesetzlich Versicherte.
Nach den 78 Wochen erfolgt die "Aussteuerung". Der/die Versicherte erhält dann nochmals geminderte Leistungen von der Agentur für Arbeit. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren aber zahlreiche Leistungen gestrichen. Diese Versorgungslücke kannst du mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.
Und was ist, wenn du dich für eine private Krankenversicherung entschieden hast? Dann hast du die Möglichkeit, zusätzlich zu deiner Krankenvollversicherung eine Krankentagegeldversicherung mitabzuschließen. Die Höhe des Krankentagegelds richtet sich nach deinem Einkommen bzw. bei Selbstständigen nach ihrem Beruf.
Bei ottonova bekommst du nach einer festgelegten Karenzzeit maximal 300 Euro pro Tag steuerfrei ausgezahlt – und zwar unbegrenzt für die gesamte Dauer deiner vollständigen Arbeitsunfähigkeit.
Ein Krankentagegeld ist deshalb so wichtig, weil mehrere Monate vergehen können, bis dir anstelle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit vom Arzt oder der Ärztin attestiert werden. Eine vorübergehende Berufsunfähigkeitsrente wird ausbezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate beträgt und auf weitere nicht absehbare Zeit anhält.
Erst wenn deine Berufsunfähigkeit vom Versicherungsanbieter deiner BU offiziell anerkannt wurde, bekommst du die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Damit du voll abgesichert bist, bis deine Berufsunfähigkeitsversicherung greift, solltest du dich als PKV-Mitglied mit einer Krankentagegeldversicherung vor finanziellen Einbußen schützen.
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Die Berufsunfähigkeit wurde attestiert – und jetzt?
Private Krankenversicherungen zahlen das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld solange aus, bis ein Arzt die Berufsunfähigkeit feststellt. Danach endet diese Zahlung mit einer Frist von drei Monaten und die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt. Durch die BU-Rente sollen Gehaltseinbußen ausgeglichen werden, die entstehen, wenn du dauerhaft deinem Beruf nicht mehr nachgehen kannst. Doch wer zahlt die Krankenversicherung, wenn du eine BU-Rente erhältst?
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben auch bei Berufsunfähigkeit in voller Höhe bestehen. Das bedeutet, wer Mitglied einer PKV ist, muss weiterhin den gleichen Beitrag entrichten, auch wenn er inzwischen berufsunfähig geworden ist. Lediglich der Beitrag für das Krankentagegeld entfällt. Es ist allerdings möglich, durch einen reduzierten Beitrag eine Anwartschaft für das Krankentagegeld aufrechtzuerhalten. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn deine Berufsunfähigkeit voraussichtlich nicht ein Leben lang anhält. Durch diese Anwartschaft auf das Krankentagegeld kannst du nach Ende der Berufsunfähigkeit ohne eine erneute Gesundheitsprüfung deinen ursprünglichen Beitrag wieder einbezahlen.
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Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bleiben auch bei Berufsunfähigkeit in voller Höhe bestehen
Wie die BU-Rente versteuert wird
Bei gesetzlich Versicherten kommt es darauf an, ob sie Pflichtmitglieder oder freiwillige Mitglieder in der Krankenkasse sind. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen Krankenversicherungsbeiträge auf alle Einkünfte leisten. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen, Mieteinnahmen und auch die private BU-Rente. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 62.100 liegt, muss der volle Beitragssatz beglichen werden. Das heißt, es fallen sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberbeitrag an. Wer hingegen als Pflichtmitglied Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente hat, muss auf die BU-Rente keine GKV-Beiträge bezahlen. Ist die Berufsunfähigkeitsrente Teil der betrieblichen Altersvorsorge, ist sie mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig.
Neben den Beiträgen für die private Krankenversicherung bzw. für die gesetzliche Krankenkasse fallen für eine private Berufsunfähigkeitsrente auch Steuern an. Die Höhe der Abgaben hängt davon ab, wie lange die BU-Rente voraussichtlich ausbezahlt wird.
Die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente ergibt sich aus der Vereinbarung mit der BU-Versicherung bei Vertragsabschluss. Sie kann z.B. bis zum 60., 62., 65. oder auch 67. Lebensjahr vereinbart sein.
Besteuert wird nur der sogenannte Ertragsanteil für zeitlich begrenzte Renten. Das ist ein gesetzlich festgeschriebener Prozentsatz für lebenslange Renten. Dabei gilt: Je länger die Leistungsdauer deiner BU-Rente ist, desto höher ist dein zu versteuernder Ertragsanteil.
HIER SCHREIBTottonova Sales Experten
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!