Besonders zum Jahreswechsel befürchten viele Privatversicherte, dass sie Post mit der Ankündigung einer Beitragsanpassung (kurz BAP) bekommen. Doch warum und wann können die Beiträge in der PKV angepasst werden? Wie oft kann das passieren, und welche Handlungsoptionen hast du, wenn dein Beitrag steigt? In diesem Ratgeber erhältst du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Beitragsanpassung & PKV.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Wusstest du?
Eine Anpassung der Beiträge darf nur erfolgen, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben die in der Beitragskalkulation angenommenen Kosten um im Schnitt mindestens 5 % oder bis zu 10% abweichen, je nachdem wie dies in den Bedingungen festgelegt worden ist. Private Krankenversicherer müssen ihre Beiträge in diesem Fall sogar gesetzlich vorgeschrieben anpassen.
Ob es eine Anpassung der PKV-Beiträge gibt, wird jedes Jahr durch eine Prüfung ermittelt. Diese kann sowohl zu einer Beitragsreduktion als auch einer Beitragserhöhung führen.
Die Gründe für steigende Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind vor allem steigende Gesundheitskosten, durch allgemeine Kostensteigerung und medizin-technischen Fortschritt sowie eine längere Lebenserwartung.
Du kannst auf eine Beitragserhöhung reagieren, indem du in einen günstigeren Tarif deiner PKV wechselst, die Selbstbeteiligung anpasst oder in eine andere private Krankenversicherung wechselst.
Gründe einer Beitragsanpassung in der PKV
Das Wichtigste vorweg: Eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung erfolgt nicht willkürlich, sondern ist durch wirtschaftliche und versicherungsmathematische Faktoren begründet.
Die privaten Krankenversicherer dürfen ihre Prämien nicht nach Belieben erhöhen. Eine Anpassung darf erst erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten um mindestens 5 Prozent oder bis zu 10 Prozent übersteigen, je nachdem wie dies in den Tarifbedingungen festgelegt worden ist. Auch eine Änderung der Sterbewahrscheinlichkeit über 5 Prozent beeinflusst eine Beitragsanpassung. In diesen Fällen müssen die Versicherer sogar eine Beitragsanpassung vornehmen.
1. Medizinischer Fortschritt und steigende Gesundheitskosten
Neue Behandlungsmethoden, moderne Medizintechnik und bessere Medikamente sorgen für eine bessere Versorgung der Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen. Gleichzeitig führen diese Fortschritte meist aber auch zu Kostensteigerungen für die Krankenversicherer. Diese Kosten müssen auf die Versicherten umgelegt werden.
Zudem stiegen die Kosten für Behandlungen im Krankenhaus sowie Medikamente zuletzt stark an, was zu zusätzlichen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem führt und somit Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung in der Krankenversicherung.
2. Höhere Lebenserwartung
Die Menschen werden immer älter – das bedeutet, dass sie auch länger und somit mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Versicherungen müssen sicherstellen, dass auch in Zukunft genügend Kapital vorhanden ist, um die Kosten der Versicherten zu decken. Denn die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung ist anders die der Krankenkassen darauf ausgelegt, die Behandlungskosten der Versicherten langfristig zu decken.
3. Zinserwartungen
Die Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung dienen dazu, Beitragssteigerungen im Alter abzufedern. Diese werden am Kapitalmarkt angelegt. Erwirtschaften die Versicherungen geringere Erträge als erwartet, müssen sie die Beiträge anpassen, um das nötige Kapital für die zukünftigen Leistungen zu sichern.
ottonova sorgt hier mit einem Rechnungszins unter dem Marktdurchschnitt bei der Beitragsberechnung vor.
4. Steigende Inanspruchnahme von Leistungen
Wenn Privatversicherte häufiger ärztliche Behandlungen oder kostenintensive Therapien in Anspruch nehmen, steigen die Kosten für die gesamte Versichertengemeinschaft. Auch dies kann zu einer Beitragserhöhung führen.
Wie oft können Beitragsanpassungen in der PKV vorgenommen werden?
Viele Versicherte fragen sich, ob ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung jedes Jahr steigen können. Denn sie sind ja möglicherweise aus der gesetzlichen Krankenversicherung gewechselt, um genau diesen fast jährlichen Beitragssteigerungen zu entgehen. Die kurze Antwort: Ja, aber nicht zwingend jedes Jahr.
Beitragsanpassungen erfolgen grundsätzlich nur dann, wenn es notwendig ist. In der Regel kommt es alle paar Jahre zu einer Erhöhung, wobei die Häufigkeit je nach Tarif und Versicherung unterschiedlich ausfällt.
Voraussetzung & Kalkulation für die Beitragsanpassung
Sowohl für das "Ob" als auch für das "Wie" (Erhöhung oder Senkung) gibt es ziemlich genaue Vorschriften (vor allem im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).
Außerdem muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Private Krankenversicherungen können ihre Beiträge also nicht - wie bei anderen Waren oder Dienstleistungen - nach rein geschäftspolitischen Überlegungen festlegen.
Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Beitragsanpassung?
Jedes Jahr sind private Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden Tarif und jede "Beobachtungseinheit" (Erwachsene, Kinder/Jugendliche, Auszubildende) einzeln die kalkulierten mit den tatsächlichen Versicherungsleistungen der letzten drei Jahre zu vergleichen.
Kommt es dabei zu Abweichungen von mehr als 5 Prozent oder 10% je nach Tarif, werden weitere Schritte fällig. Auch die Sterbewahrscheinlichkeit ist ein auslösender Faktor für eine Beitragsanpassung, wenn diese um mindestens 5 Prozent abweicht.
Als nächstes prüft die Krankenversicherung, ob die Abweichungen vorübergehend sind. Wenn der Treuhänder und der Versicherer zu der Einschätzung kommen, dass die Abweichungen durch besondere Ereignisse vorübergehend sind, gibt es keine Beitragsanpassung.
Wie wird eine Beitragsanpassung in der PKV kalkuliert?
Sind die Voraussetzungen für eine Beitragsanpassung (BAP) gegeben, steigen die Versicherungsanbieter in die Kalkulation ein. Das heißt die private Krankenversicherungen müssen die gesamten Tarife erneut mit aktuellen Daten kalkulieren.
Dabei werden nicht nur die Leistungsausgaben, sondern auch die Sterblichkeit, das Stornoverhalten - also wie viele Verträge gekündigt wurden - und die Entwicklung der Zinsen auf den neuesten Stand gebracht.
Diese Berechnungen werden dem Treuhänder geschickt, der diese prüft und der Beitragsanpassung zustimmen muss. Dann wird die Neuberechnung auch bei der Bafin eingereicht.
Abschließend werden die Kunden und Kundinnen informiert. Dies muss mindestens1 Monat vor Inkrafttreten der Beitragsanpassung geschehen.
Durchschnittliche Beitragsentwicklung in der PKV im Vergleich zur PKV
In den letzten Jahren sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlicher gestiegen als die zur privaten Krankenversicherung (PKV). Im Durchschnitt wurden die Beiträge der GKV um 4,0 Prozent pro Jahr erhöht. Bei der PKV waren es im Vergleich dazu 3,1 Prozent pro Jahr:
SHARE
Statistik: Beitragssteigerungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung im Zeitverlauf
Handlungsoptionen bei Beitragsanpassungen
Wenn deine private Krankenversicherung die Beiträge nach oben anpasst, bedeutet das nicht, dass du die Erhöhung einfach hinnehmen musst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die steigenden Kosten abzufedern:
Sollte der aktuelle Tarif durch Beitragserhöhungen zu teuer werden, lohnt es sich über einen Tarifwechsel oder den Wechsel des Versicherers nachzudenken.
1. Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV
Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hast Du das Recht, innerhalb Deiner Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln – oft mit ähnlichen Leistungen, aber günstigeren Beiträgen. Dabei kannst du deine Altersrückstellungen mitnehmen.
Wenn du bereit bist, einen höheren Anteil der Behandlungskosten selbst zu übernehmen, kannst du durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oft den monatlichen Beitrag senken.
3. Wechsel des Versicherers (Vorsicht geboten!)
Ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung kann auf den ersten Blick attraktiv wirken, bringt für Privatversicherte aber einige Risiken mit sich:
Neue Gesundheitsprüfung: Falls sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann der neue Anbieter Risikozuschläge verlangen oder dich ablehnen.
Verlust von Altersrückstellungen: Bei einem Wechsel geht ein Teil deiner Altersrückstellungen verloren. Denn du darfst nur die Höhe mitnehmen wie du sie im Basistarif angespart hättest. Wurde dein Vertrag vor 2009 abgeschlossen, sind deine Altersrückstellungen nicht mitnahmefähig und gehen komplett für dich verloren.
Eingeschränkte Leistungen: Der neue Tarif könnte zwar günstiger sein, dir aber schlechtere Konditionen bieten als dein bisheriger Vertrag. Prüfe deshalb genau die Tarif- und allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Daher sollte ein Wechsel gut durchdacht sein. Lass dich hierzu am besten von einem Experten oder einer Expertin beraten.
4. Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Für bestimmte Personengruppen ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich. Ein Wechsel ist jedoch an strenge Vorgaben gebunden und ist nur für bestimmte Versicherte unter 55 Jahren möglich.
Diese Möglichkeit haben zum Beispiel Selbstständige, die in eine angestellte Tätigkeit mit einem Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (73.800 € brutto pro Jahr) wechseln, oder Versicherte, die ihre Arbeitszeit reduzieren und deshalb dauerhaft unter der Gehaltsgrenze verdienen.
Sollte es die Möglichkeit zur Versicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung geben, besteht ebenfalls die Möglichkeit zum Wechsel.
Beratung zur Beitragsanpassung in der PKV
Fragen zur Beitragsanpassung in der PKV
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen aufgrund höherer Gesundheitskosten durch Fortschritt und medizinische Inflation und steigender Lebenserwartung.
Die Versicherungen dürfen aber nur dann die Beiträge erhöhen, wenn die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Kosten je nach Tarif um mindestens 5 Prozent oder bis 10 Prozent übersteigen oder die Sterblichkeit um 5 Prozent abweicht.
Ja, die Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist gesetzlich geregelt. Anpassungen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen, z. B. wenn die Kosten die Kalkulationen der Versicherer 5 Prozent oder bis 10% Prozent überschreiten oder die Sterblichkeit der Versicherten um mindestens 5 Prozent abweicht . Eine unabhängige Treuhandstelle muss jede Erhöhung prüfen und genehmigen.
Theoretisch ja, aber in der Praxis steigen die Beiträge nicht unbedingt jedes Jahr. Manche Tarife bleiben über Jahre hinweg stabil, während andere Tarife eher angepasst werden müssen.
Direkt verhindern kannst du eine Anpassung nicht, aber du hast verschiedene Handlungsoptionen, z. B. einen Tarifwechsel innerhalb deiner PKV oder eine Erhöhung der Selbstbeteiligung, um die Kosten zu senken.
Falls die private Krankenversicherung (PKV) zu teuer wird, gibt es verschiedene Optionen:
Wechsel in einen günstigeren Tarif innerhalb der PKV
Erhöhung der Selbstbeteiligung
Wechsel in den Basistarif (mit reduzierten Leistungen)
Wechsel der PKV
Nur unter bestimmten Bedingungen: Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Falls deine Beiträge deutlich gestiegen sind und du etwas dagegen unternehmen möchtest, solltest du dich professionell beraten lassen, um einen passenden Tarifwechsel vorzunehmen oder Alternativen wie einen PKV-Wechsel zu prüfen.
Versicherungsberater und -beraterinnen finden gemeinsam mit dir die beste Option bei einer Beitragserhöhung. Auch unser Expertenteam berät dich gerne zum Thema Beitragsanpassung in der PKV.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!