Duales Studium: Lohnt sich eine PKV für Beamtenanwärter in Ausbildung?
Dual Studierende sind ab Beginn ihrer Ausbildung nicht mehr über ihre Eltern familienversichert. In aller Regel werden sie als Arbeitnehmer nun Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders verhält es sich im dualen Studium für Beamtenanwärter. Sie haben die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Alles wichtigen Details rund um das Thema duales Studium und private Krankenversicherung bei einer Beamtenlaufbahn klärt folgender Beitrag konkret.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhaltsverzeichnis
Duales Studium und PKV - kurzer Überblick:
Vollzeitstudierende haben die Wahl zwischen PKV und GKV, während duale Studenten in der Regel in der GKV pflichtversichert sind.
Beamtenanwärter im dualen Studium haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wobei die PKV aufgrund der Beihilfevorschriften attraktiver ist.
Die Kosten der PKV hängen von individuellen Faktoren wie gewünschten Leistungen, Anbieter, Gesundheitszustand und Beihilfevorschriften ab, wobei Anwärter von besonders günstigen Tarifen profitieren können.
Duales Studium und PKV: Für wen ist das möglich?
Im dualen Studium wechseln sich Theoriephasen und Praxisphasen ab. Anders als regulär Vollzeit-Studierende gelten duale Studenten aufgrund ihres festen Lohns als Arbeitnehmer. Mit einem monatlichen Einkommen, das über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht, entfällt für sie etwa auch die beitragsfreie Familienversicherung. Da seit dem 01.01.2009 in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht, rückt mit dem Beginn des Studiums auch die Wahl der Versicherung in den Fokus.
Die Art des Studiums (Vollzeit/dual) und der Status (Anwärter/kein Anwärter) entscheiden über die Versicherungsmöglichkeiten von Studenten:
Vollzeitstudierende können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen und zwischen der PKV und GKV wählen. Oft sind sie unter 25 Jahren sind sie entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert (Einkommen unter 485 €) oder privat über ihre Eltern abgesichert. Ab 25 mit Wegfall der gesetzlichen Familienversicherung können sie nochmals zwischen GKV und PKV wählen. Wählen sie im Studium im Anschluss an eine zuvor private Versicherung die GKV, besteht die Möglichkeit eine Anwartschaft zu beantragen. Das bedeutet kurzum: Der Privattarif ruht und kann nach dem Studium wieder aufgenommen werden.
Reguläre duale Studenten sind während des Studiums in der GKV pflichtversichert. Für sie gibt es nicht wie für reguläre Vollzeitstudierende die Möglichkeit sich von der Krankenversicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen. Der Grund: Als Angestellte können sie sich erst ab einem Jahresgehalt von 69.300 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze oder Versicherungspflichtgrenze) freiwillig in der PKV versichern. Unterhalb dieser Grenze, die Studierende nicht überschreiten, werden sie sich in der GKV pflichtversichert. Der Arbeitgeber trägt dabei etwa die Hälfte des Krankenkassenbeitrags, während der übrige Anteil direkt vom Ausbildungsgehalt abgezogen wird. Der Beitragssatz für die GKV liegt aktuell bei etwa 14,6 % des Bruttolohns. (Plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung sind es ca. 19 %.)
Dualen Studenten mit dem Status Beamte auf Widerruf (z.B. Auszubildende zum Verwaltungsbeamten, Finanzwirt/Diplomfinanzwirt oder im gehobenen Dienst des Verfassungsschutzes) steht hingegen die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und privaten Krankenversicherung offen. Sie gelten während des Vorbereitungsdienstes als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, oder kurz Beamtenanwärter. Nach Abschluss ihres Studiums mit dem ersten Staatsexamen heißen sie Referendare. Der entscheidende Vorteil für Beamtenanwärter: Neben ihren regulären Dienstbezügen haben sie einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn. Die Beihilfe dient der anteiligen Erstattung der Krankheitskosten.
Duales Studium und Versicherungen: Lohnt sich die PKV oder GKV für Beamtenanwärter?
Beamte auf Widerruf im dualen Studium haben grundsätzlich die freie Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.
Da sie einen Anspruch auf Beihilfeleistungen haben, ist es dennoch wichtig, dass sie eine Versicherung abschließen, der sich optimal mit der Beihilfe ergänzt. In den meisten Bundesländern ist dies nur in der privaten Krankenversicherung möglich.
Zum Vergleich:
Freiwillige GKV-Mitgliedschaft: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet ausschließlich Vollkostentarife an. Dabei rechnet die Krankenkasse alle medizinisch notwendigen Behandlungen als Sachleistungen direkt mit dem behandelnden Arzt ab. Das bedeutet: Arztrechnungen werden nicht wie in der PKV zunächst an den Versicherten versendet. Da die Beihilfe Belege über ärztliche Behandlungen verlangt, kommt der Beihilfeanspruch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtenanwärter in Realität nicht zum Wirken. Zudem müssen freiwillig GKV-Versicherte den Gesamtbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst tragen – die Arbeitgeber- sowie die Arbeitnehmeranteile. Das bedeutet in aller Regel: 14,6% des Bruttogehalts plus den jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Die einzige Ausnahme: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Brandenburg, Thüringen, Bremen und Berlin übernimmt der Dienstherr bei Wahl der pauschalen Beihilfe auch bei GKV-Versicherten die Hälfte der Beiträge - genau wie gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Zuschuss durch ihren Arbeitgeber erhalten.
Private Krankenversicherung: In der privaten Versicherung profitieren Beamtenanwärter dagegen in voller Gänze von den Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Bei kinderlosen Beamten auf Widerruf liegt der Beihilfesatz in den meisten Bundesländern bei 50 % der Krankheitskosten (z.B. Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte). Dadurch haben Beihilfeberechtigte den enormen Vorteil nur die Restkosten privat absichern zu müssen. Private Versicherungsgesellschaften bieten dazu attraktive Beihilfetarife mit Beihilfeergänzungstarifen an. Zukünftige Ehepartner und Kinder haben ebenso einen Anspruch auch Beihilfe. Für Kinder liegt dieser sogar bei 80%. Ein weiteres Plus als Beamter im Alter: Für Pensionäre erhöht sich regulär der Zuschuss an Beihilfeleistungen. So stellt die private Versicherung auch im Alter keinen Nachteil dar, da eventuelle Beitragssteigerungen so eher ausgeglichen werden (1).
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Kosten der PKV für Beamtenanwärter im dualen Studium
Während sich die Krankenkassenbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen des Versicherten richten, ist die Beitragsberechnung in der PKV für Beamtenanwärter und Beamte abhängig von folgenden Faktoren:
gewünschte Leistungen
Anbieter und Tarifwahl
Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
Alter des versicherten Anwärters
geltende Beihilfevorschrift
Eine pauschale Angabe über die Höhe der monatlichen Beiträge ist daher nicht möglich. Grundsätzlich gilt jedoch: Allein finanziell lohnt sich die PKV für die Berufsgruppe der Beamtenanwärter (und späteren Beamten) mehr als für alle andere Versicherten. Sie profitieren von Beihilfeleistungen in Kombination mit besonders geringen Versicherungsprämien und starken Versicherungsleistungen. Die sogenannte Restkostenversicherung (auch: Beihilfetarif) deckt dabei genau den Anteil der Aufwendungen ab, die die Beihilfe nicht übernimmt.
Besonders günstige Versicherungstarife für Beamtenanwärter in Ausbildung
Beamtenanwärter und Referendare können während der Ausbildung besonders günstige Versicherungstarife in Anspruch nehmen. Da für sie noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, ist der monatliche Beitrag besonders attraktiv.
Tarifwahl: Welcher PKV-Tarif ist sinnvoll für Beamtenanwärter im dualen Studium und Referendare?
Welcher Krankenversicherungstarif für Beamtenanwärter im dualen Studium am sinnvollsten ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bei der Auswahl des passenden Tarifs sollten vor allem die individuellen Bedürfnisse des Anwärters sowie die Versicherungsbedingungen genau in den Blick genommen werden. Kurzum: Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt!
Tarifwahl: Was gibt es zu beachten?
Ein leistungsstarker PKV-Tarif für Beamtenanwärter sollte folgende Leistungen beinhalten:
freie Arzt- und Krankenhauswahl
hohe Kostenerstattungen und volle ärztliche Leistungen
alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktikerleistungen oder Akupunktur)
Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung bei stationären Aufenthalten
volle Übernahme von Medikamentenkosten
hohe Erstattungen für Sehhilfen und Zahnersatz
Versicherungsschutz im Ausland
Optionsrecht nach Ende der Anwärterzeit für Wechsel in höherwertigen Versicherungsschutz
Einige Versicherungen bieten zudem Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Im Falle einer Selbstbeteiligung fällt der Monatsbeitrag etwas günstiger aus. Dafür übernimmt der versicherte Anwärter einen festen Betrag pro Jahr oder für jede Rechnung eine prozentual festgelegte Höhe der Kosten selbst.
Tarife mit Selbstbehalt sind für viele Beamtenanwärter oft nicht interessant, da die Ersparnis im Verhältnis zur Selbstbeteiligung nicht besonders attraktiv ist. Deshalb haben die ottonova Tarife für Beamtenanwärter keine Selbstbehalte.
FAQs zur PKV für Beamtenanwärter im dualen Studium
Beamtenanwärter haben grundsätzlich die freie Verssicherungswahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Da ihr Anspruch auf Beihilfe primär aber nur ganz genutzt werden kann, wenn sie privat versichert sind, ist ein Großteil aller Beamtenanwärter und Beamten privat versichert.
Seit dem 01.01.2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland. Da duale Studenten als Arbeitnehmer mit fester Ausbildungsvergütung nicht mehr in der Familienversicherung ihrer Eltern versichert sein können, haben sie sich mit Aufnahme der Ausbildung selbst zu versichern. Reguläre duale Studenten müssen sich gesetzlich pflichtversichern lassen, während Beamtenanwärter im dualen Studium die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben.
Der Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist für Versicherte unter 55 Jahren grundsätzlich möglich, wenn sie ein Beschäftigungsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht aufnehmen. Sprich: Wechselt ein Beamtenanwärter nach Abbruch seines Studiums in eine reguläre Ausbildung oder Anstellung stellt der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kein Problem dar.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.