Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung
Bei privat versicherten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber mit den Arbeitgeberzuschuss steuerfrei einen Teil des PKV-Beitrags. Der maximale Betrag, den der Arbeitgeber übernimmt, beträgt 2024 monatlich 421,76€ (in allen Bundesländern). Wie wird der Arbeitgeberzuschuss festgelegt und welche Besonderheiten gibt es?
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Arbeitgeberzuschuss - kurzer Überblick:
Unternehmen haben viele Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter mit Incentives zu verwöhnen. Es gibt aber auch Leistungen deines Arbeitgebers, auf die du immer Anspruch hast. Dazu gehört der Arbeitgeberzuschuss.
Für Angestellte übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung, den sogenannten Arbeitgeberzuschuss.
Dieser beteiligt sich auch an den Beiträgen zu deiner Pflegeversicherung.
Auch dein Ehepartner/deine Ehepartnerin und deine Kinder können von einem Zuschuss unter bestimmten Voraussetzungen profitieren.
Was ist der Arbeitgeberzuschuss?
Bist du gesetzlich versichert oder privat versichert und angestellt, übernimmt dein Arbeitgeber mit diesem Zuschuss einen Teil deines GKV- oder PKV-Beitrags – und das steuerfrei. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten freiwillig gesetzlich und privatversicherte Angestellte also als Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag steuerfrei von ihrem Arbeitgeber.
Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses beträgt 50 Prozent vom Beitrag, maximal aber 50 Prozent des durchschnittlichen Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte orientiert sich also an dem Arbeitgeberbeitrag gesetzlich versicherter Angestellter, sodass er nicht höher als dieser ausfällt.
Achtung: Wenn Arbeitnehmer folgende Leistungen beziehen, erhalten sie keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur PKV:
Laut Gesetzgeber ist eine Beteiligung des Arbeitgebers zu den Beiträgen deiner Krankenversicherung unter bestimmten Vorgaben vorgeschrieben.
Dies ist für gesetzlich Pflichtversicherte in § 249 SGB V geregelt. § 257 SGB V betrifft Beitragszuschüsse für freiwillig in der GKV Versicherte bzw. für PKV-versicherte Personen.
Hier wird dir gesetzlich eine Beteiligung für dich selbst und deine Familienmitglieder
zugesichert. Dabei darf der PKV-Zuschuss deines Arbeitgebers nicht höher
ausfallen als bei einem vergleichbaren GKV-versicherten Arbeitnehmer.
Um den Arbeitgeberzuschuss geltend zu
machen, musst du als PKV-Versicherter deinem Arbeitgeber einen
Nachweis darüber vorlegen, bei welchem Versicherer du versichert bist.
Es gibt Phasen, in denen der Arbeitgeber keinen Zuschuss zur PKV zahlt.
Das ist dann der Fall, wenn du folgende Leistungen beziehst:
Krankentagegeld (bei Krankheit länger als 6 Wochen)
Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist vor der Entbindung (Mutterschutz)
Elterngeld in der Elternzeit
In diesen Fällen zahlen Privatversicherte ihre Prämie selbst, können aber zum Beispiel über ihren Ehepartner/ihre Ehepartnerin einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Außerdem fällt bei privat Versicherten das Elterngeld in der Regel etwas höher aus als bei gesetzlich Versicherten.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Es gibt verschiedene Faktoren, die Einfluss auf die Höhe des Zuschusses haben:
PKV-Beitrag: Die Höhe des Zuschusses ist wie in der GKV auch in der privaten Krankenversicherung abhängig von deinem Beitrag.
Orientiert an GKV: Er kann höchstens so hoch sein wie der Arbeitgeberbeitrag, den ein gesetzlich Versicherter bekommen würde.
Höchstens 50 %: Der Zuschuss darf nicht mehr als die Hälfte des Beitrags betragen, weil ansonsten Steuern fällig werden.
Ohne Selbstbehalt: Der Zuschuss betrifft nur tatsächlich geleistete Beiträge. Hast du einen Selbstbehalt vereinbart, gibt es dazu keinen Zuschuss.
Wie hoch ist oder wäre dein Beitrag in der privaten Krankenversicherung?
Damit dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss zahlt, musst du ihn darüber informieren, wie hoch dein PKV-Beitrag ist. Die entsprechende Bescheinigung ist bei ottonova ganz einfach in deinem Konto in der App hinterlegt.
Du möchtest in die private Krankenversicherung wechseln? Falls Du neugierig bist, wie teuer eine private Krankenversicherung für dich wäre, nutze doch einfachunseren PKV-Rechner. Alle Informationen zum Wechsel findest du außerdem in unserem Artikel von der GKV in die PKV wechseln.
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Maximaler Zuschuss PKV: Berechnung Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung
Der Arbeitgeberzuschuss hängt von der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ab, die regelmäßig steigt. Er liegt bei 8,15 Prozent (Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes + durchschnittl. Zusatzbeitrag) und beträgt in der PKV monatlich maximal 421,76Euro. Vor sechs Jahren waren es noch rund 300 Euro.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 3,4 Prozent für Versicherte mit einem Kind. Dieser wird für die Berechnung des Zuschusses herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist genauso hoch wie in der Krankenversicherung. Der maximale Zuschuss deines Arbeitgebers zur privaten Pflegeversicherung liegt bei 87,98Euro im Monat.
Zusammengerechnet liegt der maximal Arbeitgeberzuschuss für Krankenversicherung und Pflege also bei 509,74 Euro.
Was müssen Familien zum Arbeitgeberzuschuss wissen?
Gibt es auch einen Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung für dein Kind oder dein:e Partner:in? Bist du mit deiner Familie in der PKV, können auch dein:e Ehepartner:in und deine Kinder unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeberzuschuss profitieren.
Voraussetzung: Deine Familie ist privat versichert und hätte theoretisch Anspruch auf eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Höhe: Deine Familie bekommt nur dann einen Zuschuss, wenn der Höchstbetrag noch nicht von deinem eigenen Zuschuss ausgeschöpft ist.
Ausschluss: Sind deine Angehörigen gesetzlich versichert, gibt es keinen Zuschuss für sie.
Privat oder gesetzlich:
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Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.
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