Anschlussheilbehandlung in der Privaten Krankenversicherung: Wie funktioniert das?

Gerade nach einem Unfall und einer Behandlung im Krankenhaus sind oft weitere Behandlungen für eine vollständige Genesung nötig. Man spricht dabei von Anschlussheilbehandlungen. Was genau darunter zu verstehen ist und wann diese notwendig ist, erklärt dieser Artikel.

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ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFT von Facharzt Dr. Markus Wurster

Inhalt des Ratgebers

Anschlussheilbehandlung - kurzer Überblick:

  • Die Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt ambulant, stationär oder teilstationär und muss innerhalb von 14 Tagen (bzw. bei ottonova 4 Wochen) nach einer Krankenhausbehandlung durchgeführt werden, üblicherweise für eine Dauer von drei Wochen.
  • Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) vollständig übernommen, während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten nach Antragsprüfung übernimmt, jedoch eine tägliche Zuzahlung von 10€ verlangt.
  • Die AHB dient der Rehabilitation nach einer Krankenhausbehandlung und wird sowohl von der PKV als auch von der GKV unterstützt, wobei die Kostenübernahme und die Zuzahlungsbeträge je nach Versicherungssystem variieren.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Die Anschlussheilbehandlung oder auch AHB kann ambulant, stationär oder teilstationär erfolgen und muss im Anschluss (nicht später als 14 Tage bzw. bei ottonova 4 Wochen) an eine Krankenhausbehandlung durchgeführt werden. In der Regel dauert diese drei Wochen.

Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen.

Nach Prüfung des Antrags übernimmt in der Regel auch die GKV die Kosten (Zuzahlung: 10€/Tag).

Bein wird im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung untersucht Die Kosten für die Anschlussheilbehandlung werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen
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Nach einem Sportunfall oder wegen einer notwendigen Operation steht oft ein Krankenhausaufenthalt an. Damit der Körper wieder vollen Einsatz zeigt, gibt es die Anschlussheilbehandlung. Sie ist dafür da, einen schnell wieder fit zu machen und um zu verhindern, dass sich der Gesundheitszustand nach der OP wieder verschlechtert. In diesem Artikel erfährst du, wann die private Krankenversicherung & GKV in Leistung tritt.

Die wichtigsten Fakten zur Anschlussheilbehandlung in Kürze:

Unser Orthopädie-Experte Dr. Wurster hat folgenden Rat:

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„Das Versicherungswesen im Gesundheitssystem kann für den einzelnen Betroffenen zunächst sehr verwirrend sein. Das kann ich aus meiner zwanzigjährigen operativen Erfahrung bestätigen. Damit wird man aber glücklicherweise nicht alleine gelassen. Dem Behandlungsteam in der Klinik ist beispielsweise der Sozialdienst zugehörig, welcher sich in der Regel dem Thema „Anschlussheilbehandlung“ annimmt. Außerdem stehen Arzt, Pflege und Ansprechpartner der Kassen zur Verfügung, sodass Lösungen im Sinne einer bestmöglichen Patientenversorgung gefunden werden.“

Dr. Markus Wurster Orthopäde

Wer zahlt eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Kur ist keine Anschlussheilbehandlung. Verordnet der Arzt eine Kur, wird diese vom Rentenversicherungsträger erstattet. In diesem Fall wird für maximal 14 Tage im Jahr ebenfalls eine Zuzahlung fällig.

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GKV vs. PKV

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Warum erfolgt die Anschlussbehandlung nicht im Krankenhaus, in dem die OP stattfand?

Kliniken kümmern sich vorwiegend um akute Fälle. Für Heilbehandlungen gibt es spezielle Einrichtungen, die sich gezielt um den Genesungsprozess nach einer Operation kümmern können. Außerdem erfolgt eine Anschlussheilbehandlung oft auch ambulant oder teilstationär. Auch deshalb sind Spezialkliniken oder Rehazentren der beste Ort, um schnell wieder gesund zu werden.

Unser Orthopäde Dr. Wurster sagt:

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„Für jeden Behandlungsschritt eines Krankheitsbildes gibt es heutzutage einen eigenen Spezialisten. Nur ein funktionierendes Zusammenspiel der einzelnen Disziplinen führt zu einem positiven Gesamtergebnis.“

Dr. Markus Wurster Orthopäde

FAQs

Die Anschlussheilbehandlung ist eine Maßnahme der Rehabilitation die innerhalb von 14 Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer anderen Behandlung erfolgen muss. Der zuständige Arzt muss die Anschlussheilbehandlung beantragen. Die Dauer der Anschlussheilbehandlung sind normalerweise drei Wochen.

Zwischen der Reha und der Anschlussheilbehandlung (AHB) gibt es einen wesentlichen Unterschied und das ist der Zeitpunkt der Maßnahme zur Rehabilitation. Während zwischen einer Behandlung und einem Rehaaufenthalt Monate liegen können, dürfen bei einer Anschlussheilbehandlung nicht mehr als 14 Tage zwischen Verlegung in eine Reha und Krankenhausaufenthalt vergangen sein. Hier findest du mehr Informationen zu Kur und Reha Maßnahmen in der PKV

Grundsätzlich ist es möglich eine Anschlussheilbehandlung mit guter Begründung zu verschieben, dies ist aber mit großem Aufwand verbunden. Auch ist nicht jeder Grund für jede Krankenversicherung zulässig und muss deswegen klar mit der Versicherung und der Reha-Einrichtung kommuniziert werden.

Dr. Markus Wurster
HIER SCHREIBT Dr. Markus Wurster

Dr. Markus Wurster ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und arbeitete an mehreren renommierten Kliniken in München und Umgebung. Nach 20 Jahren chirurgischer Tätigkeit, zuletzt in leitender Funktion, ist er mittlerweile in eigener Praxis in München niedergelassen. Als Notarzt begleitete er mehrjährig die Schwalbe Tour Transalp im Rescue Team und betreute 2014 die BR Aktivkreuzfahrt. Zudem sammelte er umfangreiche sportmedizinische Kenntnisse durch seine Mitarbeit in der Schönklinik München (Olympiastützpunkt und FIFA Medical Center).

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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