Alkoholklausel in der PKV
Bei einigen privaten Krankenversicherungen ist in den Versicherungsbedingungen zum Krankentagegeld eine Alkoholklausel enthalten oder nicht. Dies bedeutet, dass die Versicherer kein Krankentagegeld zahlen, wenn die Krankheit aus der Einnahme von Alkohol resultiert. Warum es die Alkoholklausel in der privaten Krankenversicherung nicht mehr gibt, dieser Artikel.