Rooming-In: Beim Kind im Krankenhaus bleiben

Für kranke Kinder ist es eine große Erleichterung, wenn Mama oder Papa mit in die Klinik kommen. Doch nicht immer übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten dafür. Eine private Krankenhauszusatzversicherung kann das sogenannte Rooming-In mitabdecken.

Inhalt des Ratgebers

Mit dem Begriff Rooming-In ist die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenzimmer eines Patienten, meist eines Kindes, gemeint. Denn viele Knirpse werden einfach schneller gesund, wenn sie Mama oder Papa in der Nähe wissen. Doch nicht immer übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür – lediglich das Rooming-In nach der Geburt, also die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Baby, ist eine Kassenleistung. Durch unsere private Krankenhauszusatzversicherung mit Rooming-In kannst du für den Fall der Fälle vorsorgen und deinen Nachwuchs ins Krankenhaus begleiten. Bei ottonovas Krankenhauszusatzversicherung ist das Rooming-In für Kinder bis zum zwölften Jahr mit dabei.

Rooming-In

Rooming-In: Als Begleitperson mit ins Krankenhaus

Mal ehrlich: Ein Krankenhausaufenthalt ist selten etwas Angenehmes. Die vielen fremden Menschen, das kalte Neonlicht in den langen Fluren, der Geruch von Desinfektionsmittel in der Luft – und dann ist da noch die eigene angeschlagene Gesundheit. Da kann einen schon mal ein mulmiges Gefühl beschleichen, selbst als Erwachsener. Wie mag es da erst Kindern gehen, die nach einem Unfall oder nach einer Operation im Krankenhaus liegen? Klar, die Ärzte und Pfleger geben sich viel Mühe mit ihren kleinen Patienten, doch Mama und Papa können sie natürlich nicht ersetzen. Hier kommt das sogenannte Rooming-In ins Spiel.

Der Begriff bezeichnet die stationäre Mitaufnahme eines Elternteils, damit sich die Kleinen während ihres Klinikaufenthalts sicher und geborgen fühlen können und dadurch schneller wieder gesund werden. Wir beleuchten das Thema „elterliche Begleitung ins Krankenhaus“ näher: Was sind die Vorteile von Rooming-In? Was kostet die Unterbringung der Eltern, wenn das Kind im Krankenhaus liegt? Wie sieht es mit der Kostenübernahme bei Rooming-In aus – zahlt die Krankenversicherung oder muss man Rooming-In extra versichern?

Rooming-In in der GKV: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Nach der Geburt ist Rooming-In inzwischen Standard. Die Neugeborenen werden nach der Entbindung nicht mehr wie früher üblich in einem separaten Säuglingszimmer untergebracht, sondern schlafen im Zimmer der Mutter. Das Babybettchen steht häufig direkt neben dem Bett der Mama, damit sich diese von Anfang an um ihr Kind kümmern kann. Das stärkt die Bindung zwischen den beiden. Mehr noch: Nach der Entlassung fällt der Start ins Familienleben zu Hause leichter, wenn Mutter und Kind schon im Krankenhaus viel Zeit miteinander verbracht haben. Darüber hinaus sind Babys generell ruhiger und weinen weniger, wenn sie in der Nähe der Mama sein dürfen. War die Geburt sehr anstrengend, ist auch partielles Rooming-In möglich: Dann verbringt das Baby nur einige Stunden pro Tag bei der Mutter, um ihr Zeit zur Erholung zu geben. In der Zwischenzeit kümmert sich das Klinikpersonal um das Neugeborene.

In der gesetzlichen Krankenkasse sind sowohl das 24-Stunden-Rooming-In als auch das partielle Rooming-In nach der Geburt Teil des Leistungskatalogs. Schließlich sind beide, Mutter und Kind, Patienten im Krankenhaus, wodurch eine Kostenübernahme durch die GKV gerechtfertigt ist.

Anders verhält es sich, wenn ältere Kinder ins Krankenhaus müssen. Zwar empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. (GKinD), kleine Patienten bis zum neunten Lebensjahr nicht allein im Krankenhaus zu lassen – dennoch sind gesetzliche Krankenkassen hier nicht zu einer Kostenübernahme für das Rooming-In verpflichtet.

In vielen Fällen springt die GKV aber trotzdem ein, insbesondere wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit des Rooming-Ins bescheinigt. So kann es beispielsweise angeraten sein, das Kind ins Krankenhaus zu begleiten, wenn ohne elterliche Unterstützung keine Behandlung möglich ist. Oder wenn psychische Schäden zu befürchten sind, sollte das Kind alleine bleiben müssen. Je nach Krankenhaus und Verfügbarkeit der Zimmer wird die Begleitperson dann direkt im Krankenzimmer des Kindes bzw. ganz in der Nähe des Kindes untergebracht. Unter Umständen schlafen weitere Patienten im selben Zimmer. Eine Alternative zum Rooming-In sind regelmäßige Besuche bei dem kleinen Patienten: Dafür können sich die Eltern in der Nähe des Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung einquartieren, etwa in einer Pension.

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Rooming-In in der PKV: Was zahlt die private Krankenversicherung?

Ob die private Krankenversicherung das Rooming-In übernimmt, ist den verschiedenen Tarifen individuell geregelt. In der privaten Krankenversicherung von ottonova ist die Kostenübernahme für die Begleitperson eines Kindes bis zum 14. Lebensjahr inklusive.

Doch von welchen Kosten sprechen wir hier eigentlich? Wie teuer ist es, jemanden als Begleitperson im Krankenhaus zu unterstützen?

Die Preise für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson fallen je nach Krankenhaus unterschiedlich aus, entsprechen aber ungefähr denen für einen Aufenthalt in einem Mittelklassehotel. Es kann also schnell ins Geld gehen, wenn das Kind länger im Krankenhaus bleiben muss und die GKV nicht für die Begleitperson aufkommt.

Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, die das Rooming-In abdeckt. Bei der ottonova Krankenhauszusatzversicherung ist die Leistung „Rooming-In“ inklusive und gilt für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Hinsichtlich der Aufenthaltsdauer gibt es keine Beschränkungen.

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Gut zu wissen:

Bei der ottonova Krankenhauszusatzversicherung ist das Rooming-In fester Bestandteil beider Tarif-Optionen. Chefarztbehandlung und eine freie Krankenhauswahl gehören ebenfalls fix zu den Tarifen „Klinik Einbett“ und „Klinik Zweibett“. Der größte Unterschied zwischen beiden Tarifen besteht in der Art der Unterbringung: Der Tarif „Klinik Einbett“ umfasst die Unterbringung im Einzelzimmer und ermöglicht dadurch größtmögliche Privatsphäre.


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Rooming-In im Krankenhaus: Auch für Erwachsene möglich?

Insbesondere kleine Kinder profitieren davon, wenn sie im Krankenhaus nicht alleine gelassen werden. Schließlich waren viele Kids noch nie von ihren Eltern getrennt – und die ungewohnte Umgebung in der Klinik kann ganz schön gruselig sein. Dann lindert die Anwesenheit von Mama und/oder Papa die Ängste und kann eine wertvolle Unterstützung für den Genesungsprozess sein. Doch auch bei stationär behandelten Erwachsenen kann eine unterstützende Begleitperson im Krankenhaus sinnvoll sein – etwa wenn der Patient an Demenz leidet und sich alleine nur schwer zurechtfindet. Die gesetzliche Krankenkasse und auch viele private Krankenversicherungen kommen auch in diesem Fall für das Rooming-In auf, wenn eine nachgewiesene medizinische, therapeutische oder psychologische Notwendigkeit dafür besteht.

Übrigens musst du mit dem Patienten nicht verwandt sein, um ihn ins Krankenhaus begleiten zu können. Die Hauptsache ist, dass ihr euch nahesteht und er in deiner Anwesenheit zur Ruhe kommen kann.

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