Der Zusatzbeitrag ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Er wird von den Krankenkassen individuell festgelegt und dient dazu, die Finanzlücke zwischen den regulären Beiträgen und den tatsächlichen Gesundheitsausgaben zu schließen. Wir erklären dir, was man unter dem Zusatzbeitrag in der GKV versteht und wie hoch er in 2024 ist.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
Zusammenfassung zum Zusatzbeitrag der Krankenkassen
Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell festgelegt
2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 %; im Jahr 2023 betrug der Zusatzbeitrag in der GKV durchschnittlich 1,6 Prozent
Seit 2019 teilst du dir als Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag mit deinem Arbeitgeber
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu
Was ist der Zusatzbeitragssatz?
Der Zusatzbeitragssatz ist eine Ergänzung zum allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten gleich ist und vom Gesetzgeber festgelegt wird, kann der Zusatzbeitragssatz von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Er dient dazu, die finanziellen Lücken zu schließen, die durch steigende Gesundheitskosten entstehen.
Beispiel: Wenn der allgemeine Beitragssatz 14,6% beträgt und deine Krankenkasse einen Zusatzbeitragssatz von 1,5% erhebt, zahlst du insgesamt 16,1% deines Bruttoeinkommens an Krankenkassenbeiträgen.
Wie hoch ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse?
Die Beiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen einen gewissen Prozentsatz von ihrem Einkommen monatlich an die Kasse. Das Einkommen bestimmt also die Beitragshöhe.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Diesen zahlen zum Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von ihrem Arbeitsentgelt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags für ihre Angestellten.
Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent. Diesen zahlen etwa Selbstständige ohne Krankengeld. Möchtest du ein ein Krankengeld, zahlst du auch 14,6 Prozent. Selbstständige tragen die Kosten zur Krankenkasse übrigens vollständig selbst. Der Mindestbeitrag liegt bei 164,97 € bzw. 172,04 € bei Anspruch auf Krankengeld (Stand 2024).
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angewandt. Ist diese Gehaltsgrenze erreicht zahlen die Versicherten den Höchstbeitrag (auch auf die jeweiligen Zusatzbeiträge der Krankenkasse) und die Beiträge steigen nicht mehr mit steigendem Gehalt. Diese Grenze liegt 2024 bei 62.100 Euro im Jahr.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024
Mit der Einführung des Zusatzbeitrags hat der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Verzichtet eine Krankenkasse darauf, den Zusatzbeitrag zu erheben, zahlst du theoretisch den reinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.
Praktisch erheben aber alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Dieser liegt im Jahr 2024 bei durchschnittlich 1,7 Prozent. Gesetzlich Versicherte zahlen in Deutschland dann also einen durchschnittliche GKV-Beiträge von 16,3 Prozent.
Der Zusatzbeitrag kann von jeder Kasse individuell festgelegt werden und ist nach oben nicht begrenzt. Allerdings müssen sich die Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen.
Wie entwickelt sich der Zusatzbeitragssatz?
2024 beträgt der niedrigste individuelle Zusatzbeitrag bei der kostengünstigsten Krankenkasse 0,9 Prozent, während der höchste seit Beitrag seit dem 01.08.2024 3,28 Prozent ausmacht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt im Jahr 2024 demnach bei 1,7 Prozent.
Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV noch 1,6 Prozent. Seit 2019 wird dieser Beitrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Diese Regelung trägt zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer bei. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die Krankenkasse haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Was kannst du bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags tun?
Sobald die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht und dein monatlicher Beitrag damit ansteigt, darfst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Dies musst du spätestens bis zum Ende des Monats tun, in dem der neue Zusatzbeitrag fällig wird. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats (ausgeschlossen davon sind nur freiwillig Versicherte mit Wahltarif für Krankengeld). Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt bei einer Beitragserhöhung.
Dabei kannst du entweder zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung wechseln oder, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, den Wechsel in eine private Krankenversicherung erwägen. Bei einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.100 € Beitrag im Jahr einsparen!
In den letzten 10 Jahren sind die Beiträge der GKV pro Jahr durchschnittlich um 3,3 % angestiegen. Mit einem Wechsel zur PKV von ottonova sicherst du dir eine nachhaltige Kalkulation der Beiträge.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit 2015 dazu berechtigt Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen. Dieser wird anhand der Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kassen berechnet. Er dient einerseits dazu den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern, und hat andererseits auch die Funktion mögliche finanzielle Engpässe auszugleichen.
Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt von ihren Einnahmen ab, also davon wie deine Krankenkasse finanziell aufgestellt ist und wie hoch ihr Finanzbedarf ist. Entstehen ihr Defizite, weil die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr ausreichen, muss sie ihren Zusatzbeitrag anheben.
Vergleich der GKV-Zusatzbeiträge 2024
Ein detaillierter Vergleich der Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen im Jahr 2024 bietet einen Überblick über die aktuelle Situation und hilft bei der Wahl der passenden Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Baden-Württemberg
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,6 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Bayern
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,58 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Bremen/Bremerhaven
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,38 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Hessen
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,6 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Niedersachsen
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,5 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Nordost
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,7 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Nordwest
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,89 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Plus
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Rheinland/Hamburg
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,2 %
Gesetzliche Krankenkasse
AOK Sachsen-Anhalt
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,3 %
Gesetzliche Krankenkasse
Audi BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,00 %
Gesetzliche Krankenkasse
BAHN-BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,2 %
Gesetzliche Krankenkasse
BARMER
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,19 %
Gesetzliche Krankenkasse
BERGISCHE Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,99 %
Gesetzliche Krankenkasse
Bertelsmann BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,4 %
Gesetzliche Krankenkasse
BIG direkt gesund
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,65 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Akzo Nobel Bayern
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,65 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK DürkoppAdler
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,55 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK EUREGIO
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,79 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK exklusiv
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,99 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK firmus
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
0,9 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Freudenberg
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,5 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,99 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Herkules
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,09 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Linde
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,5 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Melitta Hmr
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,6 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK PFAFF
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Pfalz
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,38 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK ProVita
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,49 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Public
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,2 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK SBH
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,29 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Scheufelen
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,85 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Technoform
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,5 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Textilgruppe Hof
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK VBU
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK VDN
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,69 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK VerbundPlus
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,35 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK WERRA-MEISSNER
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK Wirtschaft & Finanzen
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,99 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK ZF & Partner
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,1 %
Gesetzliche Krankenkasse
BKK24
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,55 %
Gesetzliche Krankenkasse
BOSCH BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,5 %
Gesetzliche Krankenkasse
Continentale Betriebskrankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,2 %
Gesetzliche Krankenkasse
DAK-Gesundheit
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,7 %
Gesetzliche Krankenkasse
Debeka BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,69 %
Gesetzliche Krankenkasse
energie-BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,59 %
Gesetzliche Krankenkasse
Heimat Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,84 %
Gesetzliche Krankenkasse
HEK-Hanseatische Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,3 %
Gesetzliche Krankenkasse
HKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
0,98 %
Gesetzliche Krankenkasse
IKK - Die Innovationskasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,3 %
Gesetzliche Krankenkasse
IKK Brandenburg und Berlin
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,99 %
Gesetzliche Krankenkasse
IKK classic
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,7 %
Gesetzliche Krankenkasse
IKK gesund plus
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,49 %
Gesetzliche Krankenkasse
IKK Südwest
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,65 %
Gesetzliche Krankenkasse
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
3,28 %
Gesetzliche Krankenkasse
KNAPPSCHAFT
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,7 %
Gesetzliche Krankenkasse
mhplus BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,58 %
Gesetzliche Krankenkasse
Mobil Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,49 %
Gesetzliche Krankenkasse
Novitas BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,7 %
Gesetzliche Krankenkasse
Pronova BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,8 %
Gesetzliche Krankenkasse
R+V Betriebskrankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,4 %
Gesetzliche Krankenkasse
Salus BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,59 %
Gesetzliche Krankenkasse
SBK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,7 %
Gesetzliche Krankenkasse
SECURVITA Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,2 %
Gesetzliche Krankenkasse
SKD BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,49 %
Gesetzliche Krankenkasse
Techniker Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,2 %
Gesetzliche Krankenkasse
TUI BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,5 %
Gesetzliche Krankenkasse
VIACTIV Krankenkasse
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,99 %
Gesetzliche Krankenkasse
Vivida bkk
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
2,49 %
Gesetzliche Krankenkasse
WMF BKK
Zusatzbeitrag 2024 in Prozent
1,6 %
Mehr Informationen zu weiteren Krankenkassen und ihren aktuellen Zusatzbeiträgen und Beitragserhöhungen erhältst du beim Krankenkassenspitzenverband.
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Wie viel lässt sich beim Zusatzbeitrag sparen?
Der Prozentsatz des Zusatzbeitrags mag zunächst einmal nicht allzu hoch klingen, die Höhe des Zusatzbeitragssatz wirkt sich aber auf die monatlichen Ausgaben der Versicherten aus. Im folgenden Beispiel zeigt sich die Auswirkung des Zusatzbeitrags*:
Krankenkasse 1 (0,9 %)
Krankenkasse 2 (1,7 %)
Krankenkasse 3 (2,7 %)
418,75 €
435,42 €
456,25 €
*Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 50.000 € (ohne Pflegeversicherung).
Achtung:
Wie viel du aber tatsächlich beim Kassen-Wechsel sparst, hängt auch von deinem persönlichen Steuersatz ab. Denn Die Beiträge zur Krankenversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.
Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?
Als Angestellter oder Angestellte teilst du dir deinen allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mit deinem Arbeitgeber. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. Das ist allerdings erst seit 2019 so. Davor mussten Arbeitnehmer und Arbeitnerhmerinnen den Zusatzbeitrag alleine tragen. Menschen, die Rente bekommen, teilen ihn sich mit der Krankenversicherung der Rentner. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag zur Krankenkasse selbst.
Ausnahmen bestehen unter anderem für:
Empfänger von Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV)
Bundesfreiwilligendienstleistende
Versicherte im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr
Informiere dich also unbedingt selbst darüber, ob es zum 01. Januar 2024, oder im Laufe des Jahres, eine Beitragserhöhung in deiner Krankenkasse gab. Vielleicht ist es bei immer weiter steigenden GKV-Beiträgen auch an der Zeit für dich zu überlegen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung das Richtige für dich wäre.
Wie wechselst du die gesetzliche Krankenversicherung?
Der Wechsel deiner Krankenkasse ist ganz einfach:
Bei neuer GKV anmelden (Abmeldung bei alter GKV nicht notwendig)
Neue Krankenkasse kümmert sich um Kündigung der alten GKV
Bei Arbeitnehmern: Neue Kasse schickt Bestätigung über die Versicherung an deinen Arbeitgeber
Was solltest du beim Kassen-Wechsel beachten?
Nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrags, auch freiwillige Zusatzleistungen und Services sind wichtig für die Wahl deiner GKV. Denn 5 Prozent der Leistungen sind freiwillige Zusatzleitungen wie etwa die professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeleistungen.
Auch das Bonusprogramm der Kasse und die Erreichbarkeit des Kundenservice sowie die Qualität ihrer App beispielsweise kann dir Aufschluss darüber geben, ob du wechseln solltest.
Dein Sparpotenzial bei ottonova.
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Seit 2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zur Hälfte.
Theoretisch ist es möglich, dass die Krankenkasse den Zusatzbeitrag senkt, wenn sie finanziell gut aufgestellt ist. Aufgrund der derzeitigen Lage ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich.
Ja, jeder Krankenkasse steht es frei, den Zusatzbeitrag selbst festzulegen. Daher können die Beitragssätze zwischen den Krankenkassen variieren.
HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.
Unser ottonova Expertenteam hat über 40 Jahre Erfahrung rund um das Thema private Krankenversicherung und beantwortet jeden Tag Fragen dazu. Was sind Altersrückstellungen und für wen ist die PKV sinnvoll? Was ist der Rechnungszins und welcher Tarif passt zu dir? Sie wissen es!