Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse

Der Zusatzbeitrag ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Er wird von den Krankenkassen individuell festgelegt und dient dazu, die Finanzlücke zwischen den regulären Beiträgen und den tatsächlichen Gesundheitsausgaben zu schließen. Wir erklären dir, was man unter dem Zusatzbeitrag in der GKV versteht und wie hoch er in 2024 ist.

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Inhalt des Ratgebers

Zusammenfassung zum Zusatzbeitrag der Krankenkassen

  • Der Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell festgelegt
  • 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 %; im Jahr 2023 betrug der Zusatzbeitrag in der GKV durchschnittlich 1,6 Prozent
  • Seit 2019 teilst du dir als Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag mit deinem Arbeitgeber
  • Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu

Was ist der Zusatzbeitragssatz?

Der Zusatzbeitragssatz ist eine Ergänzung zum allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten gleich ist und vom Gesetzgeber festgelegt wird, kann der Zusatzbeitragssatz von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Er dient dazu, die finanziellen Lücken zu schließen, die durch steigende Gesundheitskosten entstehen.

Beispiel: Wenn der allgemeine Beitragssatz 14,6% beträgt und deine Krankenkasse einen Zusatzbeitragssatz von 1,5% erhebt, zahlst du insgesamt 16,1% deines Bruttoeinkommens an Krankenkassenbeiträgen.

Wie hoch ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse?

Die Beiträge der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen einen gewissen Prozentsatz von ihrem Einkommen monatlich an die Kasse. Das Einkommen bestimmt also die Beitragshöhe.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Diesen zahlen zum Beispiel Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von ihrem Arbeitsentgelt. Dabei übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags für ihre Angestellten.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14 Prozent. Diesen zahlen etwa Selbstständige ohne Krankengeld. Möchtest du ein ein Krankengeld, zahlst du auch 14,6 Prozent. Selbstständige tragen die Kosten zur Krankenkasse übrigens vollständig selbst. Der Mindestbeitrag liegt bei 164,97 € bzw. 172,04 € bei Anspruch auf Krankengeld (Stand 2024).

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) angewandt. Ist diese Gehaltsgrenze erreicht zahlen die Versicherten den Höchstbeitrag (auch auf die jeweiligen Zusatzbeiträge der Krankenkasse) und die Beiträge steigen nicht mehr mit steigendem Gehalt. Diese Grenze liegt 2024 bei 62.100 Euro im Jahr.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2024

Mit der Einführung des Zusatzbeitrags hat der Gesetzgeber den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Verzichtet eine Krankenkasse darauf, den Zusatzbeitrag zu erheben, zahlst du theoretisch den reinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.

Praktisch erheben aber alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Dieser liegt im Jahr 2024 bei durchschnittlich 1,7 Prozent. Gesetzlich Versicherte zahlen in Deutschland dann also einen durchschnittliche GKV-Beiträge von 16,3 Prozent.

Der Zusatzbeitrag kann von jeder Kasse individuell festgelegt werden und ist nach oben nicht begrenzt. Allerdings müssen sich die Krankenkassen die Höhe des Zusatzbeitrags vom Bundesversicherungsamt genehmigen lassen.

Wie entwickelt sich der Zusatzbeitragssatz? 

2024 beträgt der niedrigste individuelle Zusatzbeitrag bei der kostengünstigsten Krankenkasse 0,9 Prozent, während der höchste seit Beitrag seit dem 01.08.2024 3,28 Prozent ausmacht. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt im Jahr 2024 demnach bei 1,7 Prozent

Im Jahr 2023 betrug der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV noch 1,6 Prozent. Seit 2019 wird dieser Beitrag zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Diese Regelung trägt zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer bei. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die Krankenkasse haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
 

Was kannst du bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags tun?

Sobald die Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht und dein monatlicher Beitrag damit ansteigt, darfst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Dies musst du spätestens bis zum Ende des Monats tun, in dem der neue Zusatzbeitrag fällig wird. Gültig wird die Kündigung dann zum Ende des übernächsten Monats (ausgeschlossen davon sind nur freiwillig Versicherte mit Wahltarif für Krankengeld). Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt bei einer Beitragserhöhung.
 

Dabei kannst du entweder zu einer günstigeren gesetzlichen Krankenversicherung wechseln oder, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, den Wechsel in eine private Krankenversicherung erwägen. Bei einem Wechsel in die PKV kannst du bis zu 3.100 € Beitrag im Jahr einsparen!


Dir ist der Zusatzbeitrag zu hoch?

So nutzt du dein Sonderkündigungsrecht in der GKV!


Entwicklung des Zusatzbeitrags (2017-2024):

Entwicklung Zusatzbeitrag 2017 bis 2024 Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Prozent

Allerdings ist das nur ein Durchschnittswert – der Zusatzbeitrag kann bei einigen Krankenkassen höher oder niedriger ausfallen.

Aufgrund des hohen finanziellen Defizits der gesetzlichen Krankenkassen ist zu erwarten, dass der Zusatzbeitrag auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird.

Warum gibt es den Zusatzbeitrag?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit 2015 dazu berechtigt Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu verlangen. Dieser wird anhand der Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Kassen berechnet. Er dient einerseits dazu den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu fördern, und hat andererseits auch die Funktion mögliche finanzielle Engpässe auszugleichen.

Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt von ihren Einnahmen ab, also davon wie deine Krankenkasse finanziell aufgestellt ist und wie hoch ihr Finanzbedarf ist. Entstehen ihr Defizite, weil die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr ausreichen, muss sie ihren Zusatzbeitrag anheben.

Vergleich der GKV-Zusatzbeiträge 2024

Ein detaillierter Vergleich der Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen im Jahr 2024 bietet einen Überblick über die aktuelle Situation und hilft bei der Wahl der passenden Krankenkasse.

Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Baden-Württemberg

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,6 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Bayern

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,58 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Bremen/Bremerhaven

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,38 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Hessen

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,6 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Niedersachsen

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,5 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Nordost

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,7 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Nordwest

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,89 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Plus

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Rheinland/Hamburg

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,2 %

Gesetzliche Krankenkasse

AOK Sachsen-Anhalt

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,3 %

Gesetzliche Krankenkasse

Audi BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,00 %

Gesetzliche Krankenkasse

BAHN-BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,2 %

Gesetzliche Krankenkasse

BARMER

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,19 %

Gesetzliche Krankenkasse

BERGISCHE Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,99 %

Gesetzliche Krankenkasse

Bertelsmann BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,4 %

Gesetzliche Krankenkasse

BIG direkt gesund

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,65 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Akzo Nobel Bayern

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,65 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK DürkoppAdler

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,55 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK EUREGIO

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,79 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK exklusiv

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,99 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK firmus

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

0,9 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Freudenberg

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,5 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,99 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Herkules

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,09 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Linde

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,5 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Melitta Hmr

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,6 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK PFAFF

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Pfalz

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,38 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK ProVita

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,49 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Public

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,2 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK SBH

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,29 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Scheufelen

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,85 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Technoform

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,5 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Textilgruppe Hof

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK VBU

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK VDN

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,69 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK VerbundPlus

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,35 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK WERRA-MEISSNER

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK Wirtschaft & Finanzen

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,99 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK ZF & Partner

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,1 %

Gesetzliche Krankenkasse

BKK24

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,55 %

Gesetzliche Krankenkasse

BOSCH BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,5 %

Gesetzliche Krankenkasse

Continentale Betriebskrankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,2 %

Gesetzliche Krankenkasse

DAK-Gesundheit

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,7 %

Gesetzliche Krankenkasse

Debeka BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,69 %

Gesetzliche Krankenkasse

energie-BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,59 %

Gesetzliche Krankenkasse

Heimat Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,84 %

Gesetzliche Krankenkasse

HEK-Hanseatische Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,3 %

Gesetzliche Krankenkasse

HKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

0,98 %

Gesetzliche Krankenkasse

IKK - Die Innovationskasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,3 %

Gesetzliche Krankenkasse

IKK Brandenburg und Berlin

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,99 %

Gesetzliche Krankenkasse

IKK classic

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,7 %

Gesetzliche Krankenkasse

IKK gesund plus

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,49 %

Gesetzliche Krankenkasse

IKK Südwest

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,65 %

Gesetzliche Krankenkasse

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

3,28 %

Gesetzliche Krankenkasse

KNAPPSCHAFT

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,7 %

Gesetzliche Krankenkasse

mhplus BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,58 %

Gesetzliche Krankenkasse

Mobil Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,49 %

Gesetzliche Krankenkasse

Novitas BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,7 %

Gesetzliche Krankenkasse

Pronova BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,8 %

Gesetzliche Krankenkasse

R+V Betriebskrankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,4 %

Gesetzliche Krankenkasse

Salus BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,59 %

Gesetzliche Krankenkasse

SBK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,7 %

Gesetzliche Krankenkasse

SECURVITA Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,2 %

Gesetzliche Krankenkasse

SKD BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,49 %

Gesetzliche Krankenkasse

Techniker Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,2 %

Gesetzliche Krankenkasse

TUI BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,5 %

Gesetzliche Krankenkasse

VIACTIV Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,99 %

Gesetzliche Krankenkasse

Vivida bkk

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

2,49 %

Gesetzliche Krankenkasse

WMF BKK

Zusatzbeitrag 2024 in Prozent

1,6 %

Mehr Informationen zu weiteren Krankenkassen und ihren aktuellen Zusatzbeiträgen und Beitragserhöhungen erhältst du beim Krankenkassenspitzenverband.

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Wie viel lässt sich beim Zusatzbeitrag sparen?

Der Prozentsatz des Zusatzbeitrags mag zunächst einmal nicht allzu hoch klingen, die Höhe des Zusatzbeitragssatz wirkt sich aber auf die monatlichen Ausgaben der Versicherten aus. Im folgenden Beispiel zeigt sich die Auswirkung des Zusatzbeitrags*:

Krankenkasse 1 (0,9 %)

Krankenkasse 2 (1,7 %)

Krankenkasse 3 (2,7 %)

418,75 €

435,42 €

456,25 €

*Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 50.000 € (ohne Pflegeversicherung).

Achtung:

Wie viel du aber tatsächlich beim Kassen-Wechsel sparst, hängt auch von deinem persönlichen Steuersatz ab. Denn Die Beiträge zur Krankenversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Wer muss den Zusatzbeitrag zahlen?

Als Angestellter oder Angestellte teilst du dir deinen allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mit deinem Arbeitgeber. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. Das ist allerdings erst seit 2019 so. Davor mussten Arbeitnehmer und Arbeitnerhmerinnen den Zusatzbeitrag alleine tragen. Menschen, die Rente bekommen, teilen ihn sich mit der Krankenversicherung der Rentner. Selbstständige zahlen den kompletten Beitrag zur Krankenkasse selbst.

Ausnahmen bestehen unter anderem für:

Informiere dich also unbedingt selbst darüber, ob es zum 01. Januar 2024, oder im Laufe des Jahres, eine Beitragserhöhung in deiner Krankenkasse gab. Vielleicht ist es bei immer weiter steigenden GKV-Beiträgen auch an der Zeit für dich zu überlegen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung das Richtige für dich wäre.

Wie wechselst du die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Wechsel deiner Krankenkasse ist ganz einfach:

  1. Bei neuer GKV anmelden (Abmeldung bei alter GKV nicht notwendig)
  2. Neue Krankenkasse kümmert sich um Kündigung der alten GKV
  3. Bei Arbeitnehmern: Neue Kasse schickt Bestätigung über die Versicherung an deinen Arbeitgeber

Was solltest du beim Kassen-Wechsel beachten?

Nicht nur die Höhe des Zusatzbeitrags, auch freiwillige Zusatzleistungen und Services sind wichtig für die Wahl deiner GKV. Denn 5 Prozent der Leistungen sind freiwillige Zusatzleitungen wie etwa die professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeleistungen.

Auch das Bonusprogramm der Kasse und die Erreichbarkeit des Kundenservice sowie die Qualität ihrer App beispielsweise kann dir Aufschluss darüber geben, ob du wechseln solltest.

FAQs zum Zusatzbeitrag

Seit 2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils zur Hälfte.

Theoretisch ist es möglich, dass die Krankenkasse den Zusatzbeitrag senkt, wenn sie finanziell gut aufgestellt ist. Aufgrund der derzeitigen Lage ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich.

Ja, jeder Krankenkasse steht es frei, den Zusatzbeitrag selbst festzulegen. Daher können die Beitragssätze zwischen den Krankenkassen variieren.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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