Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

In Deutschland gilt die Versicherungspflicht bei der Kranken- und Pflegeversicherung, das heißt man muss entweder gesetzlich oder privat gegen Krankheitskosten versichert sein. Doch was bedeutet das genau und was heißt dann Versicherungsfreiheit? Wir klären dich auf!

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Inhalt des Ratgebers:

Krankenversicherungspflicht - kurzer Überblick:

  1. Allgemeine Versicherungspflicht: Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Bürger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und kein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen.
  2. Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Personen, die als Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze tätig sind, müssen sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung.
  3. Personen mit Versicherungsfreiheit: Es gibt bestimmte Personengruppen, die Versicherungsfreiheit bei der Wahl ihrer Krankenversicherung haben, wie beispielsweise Selbstständige, Beamte oder Personen mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300. Diese müssen sich entweder privat versichern oder können sich freiwillig gesetzlich versichern.

Definition von Versicherungspflicht

Nichts ist so wichtig wie deine Gesundheit. Deshalb gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht bei der Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung, die bestimmte Personen dazu verpflichtet, sich gegen bestimmte Risiken oder Ereignisse zu versichern. Im Kontext der Krankenversicherung in Deutschland bedeutet dies, dass bestimmte Personen verpflichtet sind, sich entweder gesetzlich oder privat gegen Krankheitskosten zu versichern, um sicherzustellen, dass sie im Falle von Krankheit angemessen abgesichert sind. Die Versicherungspflicht dient dazu, eine flächendeckende Versorgung mit Krankenversicherung zu gewährleisten und das Risiko von unversicherten Personen zu minimieren.

Wie du dich krankenversichern kannst oder musst, hängt von Faktoren wie deinem Alter, deinem Beruf oder deinem Einkommen ab. 

Dabei wird zwischen Pflichtversicherten, die sich in der GKV versichern müssen, und Personen mit Versicherungsfreiheit, die zwischen GKV und PKV wählen können, unterschieden. Die Freiheit bezieht sich lediglich auf die freie Wahl des Versicherungssystems, eine Krankenversicherungspflicht gilt für sie aber ebenso.


Diese Versicherungssysteme gibt es in Deutschland:

Du möchtest mehr über die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erfahren? Unser Ratgeber PKV oder GKV verschafft dir einen Überblick!

Wann kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen?


In der Regel sind Angestellte und Arbeiter dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Wenn jedoch ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300übersteigt, dann entfällt diese Pflicht

Personen, die hauptberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten, unterliegen ebenfalls nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Überprüfung der Versicherungspflicht erfolgt jährlich zum Jahreswechsel. Folglich tritt die Versicherungsfreiheit aufgrund des Überschreitens der JAEG zu Beginn des neuen Jahres ein. Zu diesem Zeitpunkt haben Arbeitnehmer die Wahl: Sie können entweder einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. 

In beiden Fällen obliegt die Beitragszahlung dem Arbeitnehmer selbst; im Gegensatz zu Pflichtversicherten werden die Beiträge nicht vom Arbeitgeber abgeführt. Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt erhalten Arbeitnehmer, die sich privat versichern oder freiwillig gesetzlich versichert sind, einen steuerfreien Zuschuss zum Beitrag von ihrem Arbeitgeber.

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Wie kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Um von der Versicherungspflicht befreit zu werden, musst du einen Antrag bei deiner gesetzlichen Krankenkasse stellen. Diesen Antrag kannst du in der Regel online oder telefonisch bei deiner Krankenkasse anfordern.

Wenn du den Antrag bereits vor Beginn der Versicherungspflicht einreichst, kannst du dies bei jeder beliebigen Krankenkasse tun. Beachte jedoch, dass du auch bei dieser Krankenkasse versichert wirst, falls dein Antrag auf Befreiung abgelehnt wird.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht eingehen. Zum Beispiel für einen Arbeitnehmer, der bisher privat versichert war und dessen Einkommen aufgrund einer Erhöhung der Jahresentgeltgrenze zum Jahreswechsel künftig unter diese Grenze fällt: Dieser muss den Antrag bis spätestens 31. März stellen, da die Versicherungspflicht am 1. Januar eintritt.

Der Antrag wird nur genehmigt, wenn du nachweisen kannst, dass du anderweitig abgesichert bist. Dies ist der Fall, wenn du privat versichert bist oder Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge hast.

Wenn du noch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen hast, gilt die Befreiung ab dem Tag, an dem du versicherungspflichtig wurdest. Andernfalls gilt sie erst ab dem Monat, nachdem du den Antrag gestellt hast.

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Wenn du versicherungspflichtig bist....

Wenn du als Angestellte oder Angestellter versicherungspflichtig wirst, musst du innerhalb von zwei Wochen eine Krankenkasse wählen. Nach Ablauf dieser Frist kann dein Arbeitgeber dich bei einer Krankenkasse seiner Wahl anmelden.

Es steht jedem frei, sich für eine gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl zu entscheiden. Da sich die Krankenkassen in ihren Beiträgen und den angebotenen Zusatzleistungen unterscheiden, empfiehlt sich ein Vergleich.

Wenn du nicht mehr versicherungspflichtig bist...

Wenn du nicht mehr versicherungspflichtig bist, hast du die Wahl, dich entweder freiwillig gesetzlich zu versichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Es gilt zu beachten: Niemand, der zuvor in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, ist dazu verpflichtet, diese zu verlassen. Insbesondere Selbstständige müssen nicht zwangsläufig in die PKV wechseln, sondern können sich freiwillig gesetzlich versichern - was oft auch empfehlenswert ist.

Nach Erreichen des Rentenalters sind ehemalige Angestellte, die zuvor freiwillig versichert waren, entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner oder können sich weiterhin freiwillig versichern.

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