Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG): Was es für dich bedeutet

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist in vollem Gange. Um den Weg zu ebnen, beschloss der Bundestag im April 2020 ein Gesetz mit Rahmenbedingungen für die elektronische Patientenakte und das E-Rezept. Welche Änderungen wird das Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG) anstoßen?

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Inhalt des Ratgebers

Patienten Datenschutzgesetz

Was ist das Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG)?

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) ebnet den Weg für ein modernes Gesundheitswesen, in dem Patienten ihre Daten selbstbestimmt verwalten und gleichzeitig optimal geschützt sind. Im Mittelpunkt stehen innovative Angebote wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA). Wenn jedoch immer mehr der rund 82 Millionen Deutschen online auf ihre Daten zugreifen möchten, muss natürlich alles mit rechten Dingen zugehen. Es braucht fundierte Prozesse, um die Daten bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass sich keine Unbefugten einhacken.

Das Patienten-Daten-Schutzgesetz legt fest, welche Änderungen die Bundesregierung anvisiert und welche Zeitpläne einzuhalten sind. Hier kannst du es dir herunterladen.

Kern des PDSG: Patienten sollen über ihre Daten bestimmen

Das PDSG sieht vor, dass du als Patient die volle Kontrolle über deine Daten hast. Das ist wichtig, schließlich gibt es Informationen, die nicht jeder preisgeben möchte. Selbst digital affine Menschen würden einen Vermerk in ihrer Akte bei einem für sie sehr sensiblen Thema womöglich kritisch sehen, auch wenn sie alle anderen Informationen über ihre Behandlungen gerne an ihre Ärzte weitergeben.

Diese Befugnisse hast du als Patient:

Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen durch das Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG)

Ein vorrangiges Ziel des PDSG ist die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wobei digitale Lösungen als Bereicherung betrachtet werden.

Das Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG) strebt an, den Ausbau der digitalen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen zu gewährleisten. Hierzu gehört die Förderung digitaler Angebote sowie die Stärkung des Rechts auf digitale Datenverarbeitung und -speicherung.


Erweiterung medizinischer Anwendungen

Im Rahmen des PDSG ist die Integration medizinisch-elektronischer Anwendungen in die Telematikinfrastruktur (TI) vorgesehen, dies soll schrittweise erfolgen soll.

Darüber hinaus sollen Überweisungen und Patientendaten wie Anamnese, Befunde und Arztbriefe nach und nach digitalisiert werden, um einen zeit- und ortsunabhängigen Zugriff zu ermöglichen. Neben Krankenhäusern und Ärzten sollen auch weitere medizinische Leistungsträger in die Telematikinfrastruktur integriert werden, darunter Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Patient Datenschutz Funktionen

Wie sicher sind deine Daten?

Ärzte, Apotheken, Krankenkassen oder andere Leistungserbringer müssen mögliche Störungen sofort melden, damit sie behoben werden können. Andernfalls droht ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe, so das Bundesgesundheitsministerium. Datenlecks kann es allerdings auch dann geben, wenn keine offenkundigen Störungen vorliegen.

So hat sich der Chaos Computer Club 2019 ins System gehackt und hätte sich nach Belieben Zugang zu sensiblen Daten verschaffen können, wären sie bereits hinterlegt gewesen. Das extra entwickelte Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagementsystem scheint also durchaus Schwachstellen zu haben. Sie werden hoffentlich bis zur Einführung der digitalen Patientenakte behoben. 

Für die technische Umsetzung ist die gematik zuständig, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter zum Beispiel das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Krankenkassen sind. Sie sind gemeinsam für die sogenannte Telematikinfrastruktur zuständig. 

Kritik am Patientendatenschutzgesetz

1. PKV-Verband fordert Berücksichtigung spezieller Daten

Damit private Krankenversicherungen reibungslos mit der elektronischen Patientenakte arbeiten können, müssen alle relevanten Daten hinterlegt sein. Dazu gehören bei Privatpatienten etwa Informationen zu Unterkunftswahlleistungen, Beihilfeberechtigungen oder zu besonderen Tarifen. Der PKV-Verband fordert daher, entsprechende Daten aufzunehmen.

2. Ärzte fürchten mehr Bürokratie und zweifeln den Nutzen der ePA an

Ärzte beklagen, dass sie mit unvollständigen Daten nicht arbeiten können. Wenn ein Patient Dokumente löscht, erhalten sie kein umfassendes Bild seiner Krankengeschichte, so das Argument. Außerdem wäre die Datenpflege mit einem großen Mehraufwand für Ärzte verbunden: Die Erstausstellung eines elektronischen Notfalldatensatzes dauert 20 bis 30 Minuten, so die Vizepräsidentin der Freien Ärzteschaft Dr. Silke Lüder.

3. Datenschützer fordern mehr Patientenrechte

Hat ein Patient einmal Daten für Forschungszwecke gespendet, ist eine Löschung nicht mehr ohne weiteres möglich. Sind die Daten bereits in Verwendung, ist die Wissenschaft nicht zur Löschung verpflichtet. Das ruft die Datenschützer auf den Plan, die hier die Rechte der Patienten in Gefahr sehen.

Ein weiterer Kritikpunkt des Landesbeauftragten für Datenschutz in Baden-Württemberg ist die Tatsache, dass Krankenkassen zum Zweck ihrer eigenen Anwendungen auf die Gesundheitsdaten ihrer Mitglieder zugreifen dürfen. Datenschützer fürchten, dass Krankenkassen Health-Apps und Fitnesstracker nutzen könnten, um Gesundheitsprofile ihrer Mitglieder zu erstellen. Die wiederum könnten zur Beitragsgestaltung und zur Diskriminierung genutzt werden. Möglich ist jedoch auch, dass Mitglieder von Beitragssenkungen profitieren, die zum Beispiel regelmäßig Sport treiben.

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Jeannette Stowasser
HIER SCHREIBT Jeannette Stowasser

Jeannette ist Online-Redakteurin für Gesundheit und schreibt seit 2011 Artikel, E-Books und Whitepaper zu den verschiedensten medizinischen Themen.

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