Mindestvertragsdauer einfach erklärt

Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, bindet sich langfristig. Gerade am Anfang kann es aber ein oder zwei Anläufe brauchen, um die passende PKV zu finden. Möchtest du den Anbieter wechseln, musst du dabei die Mindestvertragsdauer beachten.

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Inhalt des Ratgebers

Mindestvertragsdauer Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es auch bei vielen Verträgen in der privaten Krankenversicherung

Internet, Strom, Handy – als Verbraucher bist du es von vielen Verträgen gewohnt, dass sie für eine bestimmte Zeit bestehen müssen, bevor du sie kündigen kannst. Eine solche Mindestvertragslaufzeit gibt es auch bei vielen Verträgen in der privaten Krankenversicherung.

Wichtig zu wissen: Ein Anbieterwechsel sollte gut überlegt und nicht die Regel sein. Denn in der PKV baust du über die Zeit Alterungsrückstellungen auf, die bei einer Kündigung teilweise verloren gehen.

Diese Fristen gelten in der PKV

Die meisten privaten Krankenversicherungen sehen eine Mindestvertragsdauer von ein oder zwei Jahren vor. Frühestens mit Ablauf dieser Frist kannst du deinen Vertrag beenden. Üblicherweise gilt dafür eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für deinen neuen Vertrag gilt dann selbstverständlich wieder eine Mindestvertragsdauer.

Hast du eine private Zusatzversicherung zum Beispiel für Zahnbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte abgeschlossen? Auch dafür besteht eine Mindestvertragsdauer, die meist zwei Jahre beträgt.

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Versicherungsjahr oder Kalenderjahr?

Entscheidend für den perfekten Zeitpunkt deiner Kündigung ist die Frage, wie deine PKV das Versicherungsjahr regelt. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

Es kann auch andere Regelungen geben, wenn eine Kündigung zum Beispiel immer nur zum 30.06. eines Jahres möglich ist. Das ist jedoch nur bei einer deutschen PKV der Fall.

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Mindestvertragsdauer bei ottonova

Bei uns entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr und es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das alles kannst du jederzeit in unseren Allgemeinen Tarifbedingungen nachlesen.

Noch nicht bei ottonova? So findest du deine Mindestvertragsdauer heraus

Alles, was du zur Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist deiner PKV wissen musst, findest du in den Unterlagen zu deiner Krankenversicherung. Du bist gerade in einer PKV versichert und willst zu ottonova wechseln? Sprich uns einfach über den Chat an – wir helfen dir gerne dabei, die Daten und Bedingungen in deinen Dokumenten zu finden.

Gibt es eine Mindestvertragsdauer in der GKV?

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Mindestvertragslaufzeit, aber eine Bindungsfrist. Sie ist für alle Krankenkassen einheitlich geregelt und beträgt ab 2021 12 Monate (vorher 18 Monate). Bei Wahltarifen beträgt diese teilweise drei Jahre.

Die Bindungsfrist von 12 Monaten greift aber nur beim GKV-Wechsel. Die Drei-Jahresfrist greift allerdings auch beim Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).

Wann die Mindestvertragsdauer nicht gilt

Unabhängig von deiner Mindestvertragslaufzeit hast du auch in der PKV ein Sonderkündigungsrecht. In einem solchen Fall kannst du deinen Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragsdauer innerhalb von zwei Monaten nach Ankündigung der Änderung kündigen.

Erhöht sich der Beitrag deiner PKV oder privaten Zusatzversicherung, da du in eine andere Altersgruppe kommst (z.B. in der Zahnzusatzversicherung, in der PKV bei Kindern, Beamtenanwärtern oder Studenten), dann kannst du sogar bis zwei Monate nach dem Änderungsbeginn rückwirkend kündigen.

Häufige Fragen zur Mindestvertragsdauer

In der Regel gelten in der PKV Mindestvertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Das gilt sowohl für Voll- als auch Zusatzversicherungen. Wann genau du kündigen kannst, hängt davon ab, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht und welche Kündigungsfrist vereinbart ist. Informationen dafür findest du in den Versicherungsbedingungen deiner PKV.

Wenn deine PKV ihre Beiträge anpassen muss oder Änderungen beschließen sollte, die nachteilig für dich sind, kannst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Du darfst dann auch schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

Ja, in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine einheitlich geregelte Mindestvertragslaufzeit, die 18 Monate beträgt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für dich, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Heribert
HIER SCHREIBT Heribert

Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.

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