Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, bindet sich langfristig. Gerade am Anfang kann es aber ein oder zwei Anläufe brauchen, um die passende PKV zu finden. Möchtest du den Anbieter wechseln, musst du dabei die Mindestvertragsdauer beachten.
ARTIKEL FACHLICH GEPRÜFTvon unseren PKV-Experten
Inhalt des Ratgebers
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Eine Mindestvertragslaufzeit gibt es auch bei vielen Verträgen in der privaten Krankenversicherung
Internet, Strom, Handy – als Verbraucher bist du es von vielen
Verträgen gewohnt, dass sie für eine bestimmte Zeit bestehen müssen,
bevor du sie kündigen kannst. Eine solche Mindestvertragslaufzeit gibt
es auch bei vielen Verträgen in der privaten Krankenversicherung.
Wichtig zu wissen: Ein Anbieterwechsel sollte gut überlegt und nicht die Regel sein. Denn in der PKV baust du über die Zeit Alterungsrückstellungen auf, die bei einer Kündigung teilweise verloren gehen.
Diese Fristen gelten in der PKV
Die meisten privaten Krankenversicherungen sehen eine
Mindestvertragsdauer von ein oder zwei Jahren vor. Frühestens mit Ablauf
dieser Frist kannst du deinen Vertrag beenden. Üblicherweise gilt dafür
eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für deinen neuen Vertrag gilt
dann selbstverständlich wieder eine Mindestvertragsdauer.
Hast du eine private Zusatzversicherung
zum Beispiel für Zahnbehandlungen oder
Krankenhausaufenthalte abgeschlossen? Auch dafür besteht eine
Mindestvertragsdauer, die meist zwei Jahre beträgt.
Die PKV ist nichts für dich? Warum du dich irren könntest:
Du hast sicher schon so einiges über die private Krankenversicherung gehört. Aber was ist dran an Mythen wie "Die PKV ist im Alte unbezahlbar"? Wir klären auf.
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Entscheidend für den perfekten Zeitpunkt deiner Kündigung ist die
Frage, wie deine PKV das Versicherungsjahr regelt. Hier gibt es zwei
Möglichkeiten:
Versicherungsjahr = Kalenderjahr
Entspricht das Versicherungsjahr bei deiner PKV dem
Kalenderjahr, kannst du – nach Ablauf der Mindestvertragsdauer – zum
31.12. jedes Jahres kündigen. Schließt du deinen Vertrag zum 01.09.2020
mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ab, kannst du erstmals
zum 31.12.2021 kündigen. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist ist
der Stichtag der 30.09.2021.
Versicherungsjahr = Versicherungsjahr
Beginnt das Versicherungsjahr bei deiner PKV zum Zeitpunkt
deines Versicherungsbeginns, kannst du auch unterjährig kündigen. Das
bedeutet: Bei Vertragsbeginn am 01.09.2020,
einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren und einer dreimonatigen
Kündigungsfrist kannst du erstmals zum 30.08.2022 kündigen. Stichtag für
die Kündigung ist dann der 30.05.2022.
Es kann auch andere Regelungen geben, wenn eine Kündigung zum
Beispiel immer nur zum 30.06. eines Jahres möglich ist. Das ist jedoch
nur bei einer deutschen PKV der Fall.
Das 1x1 für junge Eltern: Alles, was Familiengründer über Krankenversicherung wissen müssen.
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Mindestvertragsdauer bei ottonova
Bei uns entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr und es gilt
eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Mindestvertragsdauer beträgt
zwei Versicherungsjahre. Das alles kannst du jederzeit in unseren Allgemeinen Tarifbedingungen nachlesen.
Noch nicht bei ottonova? So findest du deine Mindestvertragsdauer heraus
Alles, was du zur Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist deiner
PKV wissen musst, findest du in den Unterlagen zu deiner
Krankenversicherung. Du bist gerade in einer PKV versichert und willst
zu ottonova wechseln? Sprich uns einfach über den Chat an – wir helfen dir gerne dabei, die Daten und Bedingungen in deinen Dokumenten zu finden.
Gibt es eine Mindestvertragsdauer in der GKV?
Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine
Mindestvertragslaufzeit, aber eine Bindungsfrist. Sie ist für alle
Krankenkassen einheitlich geregelt und beträgt ab 2021 12 Monate (vorher
18 Monate). Bei Wahltarifen beträgt diese teilweise drei Jahre.
Die Bindungsfrist von 12 Monaten greift aber nur beim GKV-Wechsel.
Die Drei-Jahresfrist greift allerdings auch beim Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).
Wann die Mindestvertragsdauer nicht gilt
Unabhängig von deiner Mindestvertragslaufzeit hast du auch in der PKV
ein Sonderkündigungsrecht.
In einem solchen Fall kannst du deinen Vertrag auch vor Ablauf der
Mindestvertragsdauer innerhalb von zwei Monaten nach Ankündigung der
Änderung kündigen.
Erhöht sich der Beitrag deiner PKV oder privaten Zusatzversicherung, da du in eine andere Altersgruppe kommst (z.B. in der Zahnzusatzversicherung, in der PKV bei Kindern, Beamtenanwärtern oder Studenten), dann kannst du sogar bis zwei Monate nach dem Änderungsbeginn rückwirkend kündigen.
Häufige Fragen zur Mindestvertragsdauer
In der Regel gelten in der PKV Mindestvertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Das gilt sowohl für Voll- als auch Zusatzversicherungen. Wann genau du kündigen kannst, hängt davon ab, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht und welche Kündigungsfrist vereinbart ist. Informationen dafür findest du in den Versicherungsbedingungen deiner PKV.
Wenn deine PKV ihre Beiträge anpassen muss oder Änderungen beschließen sollte, die nachteilig für dich sind, kannst du dein Sonderkündigungsrecht nutzen. Du darfst dann auch schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.
Ja, in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine einheitlich geregelte Mindestvertragslaufzeit, die 18 Monate beträgt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für dich, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird.
HIER SCHREIBTHeribert
Sales Coach & PKV-Experte Heribert blickt auf über 30 Jahre Versicherungserfahrung zurück. Seit über 20 Jahren arbeitet er als Spezialist im PKV-Bereich und berät Kunden und Kundinnen, um die optimale Krankenversicherung zu finden.