Was regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland legt fest, welche Infektionskrankheiten meldepflichtig sind und wie der Infektionsschutz geregelt ist.
Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland legt fest, welche Infektionskrankheiten meldepflichtig sind und wie der Infektionsschutz geregelt ist.
Inhalt des Ratgebers
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet seit 2001 die Basis für das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland. Es regelt bundesweit den Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr.
Meldepflichtige Krankheiten, die schon bei Verdacht an das Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, sind unter Anderem: Cholera, Covid-19, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Pest, Tollwut etc.
Das Robert-Koch-Insitut (RKI) koordiniert die Maßnahmen bei einer bundesweiten Epidemie.
Durch die Corona-Pandemie bestimmen Bund und Länder gemeinsam Leitlinien gegen das Coronavirus (vorher dezentral).
Das IfSG regelt verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten und gibt Antworten auf Fragen wie:
Welches System ist das richtige für dich? Alles was du zum Thema Krankenversicherung wissen musst.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist maßgeblich für die Sammlung und Analyse von Daten im Bereich der meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger.
Es regelt die Zusammenführung der übermittelten Informationen gemäß den Vorschriften des Gesetzes und stellt sicher, dass diese infektionsepidemiologisch ausgewertet werden. Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden anschließend den Landesärztekammern und der kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellt. Als zentrale Instanz für diese Prozesse fungiert das Robert-Koch-Institut (RKI).
Am 12. Mai 2000 wurde das Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Teil des Gesetzes zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Nach Zustimmung des Bundesrats trat das Gesetz am 1. Januar 2001 in Kraft. Das IfSG dient hauptsächlich dem Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr und fällt somit unter das Rechtsgebiet des Polizeirechts.
Entsprechend werden die Grundsätze dieses Rechts angewendet. Zu den Prinzipien gehören unter anderem die Unterscheidung zwischen Störern und Nichtstörern bei Anordnungen gemäß dem IfSG (Polizeipflichtigkeit), die ordnungsgemäße Ausübung des Ermessens gemäß § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Durch das Coronavirus dürfte das Robert Koch-Institut (RKI) mittlerweile jedem bekannt sein. Es ist die nationale Behörde, die laut IfSG für die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten und die frühzeitige Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen verantwortlich ist. Dafür arbeitet das RKI mit Behörden, nationalen Referenzzentren und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen. Außerdem ist es im Austausch mit ausländischen Stellen wie der Weltgesundheitsorganisation.
Zu Infektionen, die durch das IfSG einer Meldepflicht unterliegen, gehören aktuell unter anderem:
Diese Krankheiten müssen schon bei Verdacht von einem Arzt oder Krankenhaus an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Bisher regelte das IfSG den Infektionsschutz dezentral. Die Corona-Pandemie führte dazu, dass Bund und Länder gemeinsame Leitlinien gegen die Ausbreitung des Coronavirus abstimmten.
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