Wie viel zahlst du für die gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn du selbstständig arbeitest und gesetzlich versichert bist, richtet sich dein monatlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach deinem Einkommen. Du hast die Möglichkeit dich zwischen dem allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld oder dem ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld zu entscheiden.
Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG), der ermäßigte Beitragssatz für Selbstständige liegt bei 14,0 Prozent (ohne Krankengeld). Außerdem erheben gesetzliche Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge – im Durchschnitt beträgt dieser zusätzliche Beitrag 2024 1,70 Prozent. Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2025 wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung auf +0,8 Prozent geschätzt, womit er im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen würde.
Zusätzlich zahlst du die Pflegeversicherung, deren Beitrag von der Anzahl deiner Kinder abhängt und zwischen 4,0 Prozent (keine Kinder) und 2,4 Prozent (ab 5 Kindern) liegt. Auch der Pflegebeitrag soll erhöht werden: Die Erhöhung soll bei 0,15 Prozent liegen und jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse betreffen.
Bitte beachte, dass bei Selbstständigen auch Einnahmen aus Kapitalanlage und Vermietung zum Einkommen zählen und bei der Beitragsberechnung herangezogen werden.
Als Selbstständiger bist du freiwillig gesetzlich versichert und kannst in die private Krankenversicherung wechseln. Dort richtet sich dein Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt sowie dem gewählten Tarif, was bedeutet, dass du mit der PKV sparen könntest.
Wer zahlt den Höchstbeitrag?
Der Höchstbeitrag wird für gesetzlich Versicherte ab einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) fällig. Diese Einkommensgrenze legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen du Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichten musst.
Wie entwickelt sich die Beitragsbemessungsgrenze und der Höchstbeitrag in der GKV?
Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze und damit der Höchstbeitrag ausfällt, entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung jedes Jahr neu. Der Grund: Diese Rechengröße wird an die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst.
Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist durch die stetigen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze sowie des
Ein Beispiel verdeutlicht wie sehr: Seit 2010 ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung um 54 Prozent für Kinderlose gestiegen.
Auch 2025 steigt der GKV-Höchstbeitrag erneut. Das liegt an der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze und dem erhöhten Zusatzbeitrag.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175,00 Euro monatlich beziehungsweise 62.100 Euro (brutto) jährlich und steigt 2025 abermals deutlich im Vergleich zum Vorjahr auf 5.175,00 Euro monatlich beziehungsweise 66.500 Euro (brutto) jährlich an.
8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erwartet.
Wenn die Löhne steigen, steigt also auch die Beitragsbemessungsgrenze – und damit der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Anstieg des Zusatzbeitrags ist mit den gestiegenen Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären. Ein Mittel, um diese Kosten zu decken, ist den Zusatzbeitrag anzuheben.
Wie wirken sich Kinder auf den GKV-Beitrag aus?
(ab 23) mit 4,0 Prozent einen höheren Beitragssatz als gesetzlich Versicherte mit Kindern, die nur zwischen 2,40 und 3,40 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. 2025 erwarten wir eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,15 Prozent.
Wenn du keine Kinder hast, beeinflusst es den Höchstbeitrag (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) folgendermaßen