Aktueller Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2024/25

Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2024? Und wie entwickelt er sich 2025? Wie setzt sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen? Wir zeigen dir, wo die Beitragsbemessungsgrenze liegt und wie hoch der Höchstbeitrag dementsprechend ausfällt.

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Zusammenfassung zum Höchstbeitrag der GKV 2024/2025

  • Der Höchstbeitrag ist die maximale Höhe des Beitrags, den ein Versicherter oder eine Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab einem bestimmten Einkommen zahlen muss. 

  • Der reine GKV-Höchstbeitrag liegt 2024 bei 755,55 Euro und steigt 2025 auf 843,53 Euro pro Monat. Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung liegt er 2024 bei 1.050,53 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 1.174,16 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder. Versicherte mit Kindern zahlen einen etwas niedrigeren Beitrag. 

  • Der durchschnittliche Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 62.100 Euro (brutto) im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro (brutto) im Monat liegt. 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro (brutto) im Jahr beziehungsweise 5.512,50 Euro (brutto) im Monat 

  • Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (2024 durchschnittlich 1,70 Prozent) und dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, der zwischen 2,4 - 4,0 Prozent liegt (je nach Anzahl der Kinder). Bei der Pflegeversicherung wird 2025 eine Erhöhung von 0,2 Prozent erwartet.

Wie viel zahlst du für die gesetzliche Krankenversicherung?

Wenn du selbstständig arbeitest und gesetzlich versichert bist, richtet sich dein monatlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach deinem Einkommen. Du hast die Möglichkeit dich zwischen dem allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld oder dem ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld zu entscheiden.  

Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG), der ermäßigte Beitragssatz für Selbstständige liegt bei 14,0 Prozent (ohne Krankengeld). Außerdem erheben gesetzliche Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge – im Durchschnitt beträgt dieser zusätzliche Beitrag 2024 1,70 Prozent. Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2025 wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung auf +0,8 Prozent geschätzt, womit er im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen würde. 

Zusätzlich zahlst du die Pflegeversicherung, deren Beitrag von der Anzahl deiner Kinder abhängt und zwischen 4,0 Prozent (keine Kinder) und 2,4 Prozent (ab 5 Kindern) liegt. Auch der Pflegebeitrag soll erhöht werden: Die Erhöhung soll bei 0,15 Prozent liegen und jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse betreffen.   

Bitte beachte, dass bei Selbstständigen auch Einnahmen aus Kapitalanlage und Vermietung zum Einkommen zählen und bei der Beitragsberechnung herangezogen werden. 

Als Selbstständiger bist du freiwillig gesetzlich versichert und kannst in die private Krankenversicherung wechseln. Dort richtet sich dein Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt sowie dem gewählten Tarif, was bedeutet, dass du mit der PKV sparen könntest. 

Wer zahlt den Höchstbeitrag?

Der Höchstbeitrag wird für gesetzlich Versicherte ab einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) fällig. Diese Einkommensgrenze legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen du Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichten musst. 

Für dich ist der GKV-Höchstbeitrag allerdings nicht relevant, denn diese Einkommensgrenze liegt aktuell bei 62.100 Euro (brutto) jährlich. 

Du zahlst in der gesetzlichen Krankenversicherung den Mindestbeitrag. Dafür wird ein Mindesteinkommen von 1.178,33 Euro (brutto) pro Monat bei der Berechnung zur Grundlage genommen (ab 2025: 1.248,33 Euro pro Monat). Somit liegt der Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV bei 232,13 Euro inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung (und steigt 2025 auf 258,41 Euro). 

Wie entwickelt sich die Beitragsbemessungsgrenze und der Höchstbeitrag in der GKV?

Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze und damit der Höchstbeitrag ausfällt, entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung jedes Jahr neu. Der Grund: Diese Rechengröße wird an die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. 

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist durch die stetigen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der letzten Jahre deutlich gestiegen. 

Ein Beispiel verdeutlicht wie sehr: Seit 2010 ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung um 54 Prozent für Kinderlose gestiegen. 

Auch 2025 steigt der GKV-Höchstbeitrag erneut. Das liegt an der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze und dem erhöhten Zusatzbeitrag. 

Wenn die Löhne steigen, steigt also auch die Beitragsbemessungsgrenze – und damit der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Anstieg des Zusatzbeitrags ist mit den gestiegenen Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären. Ein Mittel, um diese Kosten zu decken, ist den Zusatzbeitrag anzuheben.  

Entwicklung Höchstbeitrag So hat sich der Höchstbeitrag der GKV zwischen 2010 und 2025 entwickelt

Wie wirken sich Kinder auf den GKV-Beitrag aus?

Zusätzlich zur Krankenversicherung zahlen gesetzlich Versicherte einen Beitrag zur verpflichtenden Pflegeversicherung. Auch dieser wird abhängig vom Einkommen berechnet, der Beitragssatz variiert aber in der Höhe je nach Anzahl der Kinder der gesetzlich Versicherten. Kinderlose zahlen (ab 23) mit 4,0 Prozent einen höheren Beitragssatz als gesetzlich Versicherte mit Kindern, die nur zwischen 2,40 und 3,40 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. 2025 erwarten wir eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,15 Prozent. 

Wenn du keine Kinder hast, beeinflusst es den Höchstbeitrag (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) folgendermaßen: 

Prozentsatz Pflege-versicherung

Höchstbeitrag MIT Krankengeld (14,6%)

Höchstbeitrag OHNE Krankengeld (14,0%) 

Ohne Kinder

4,00 %

1.152,11 Euro

1.119,04 Euro 

1 Kind

3,40%

1.119,04 Euro

1.085,96 Euro 

2 Kinder

3,15%

1.105,26 Euro

1.072,18 Euro

3 Kinder

2,90%

1.091,48 Euro

1.058,40 Euro

4 Kinder

2,65%

1.077,69 Euro

1.044,62 Euro

5 und mehr Kinder

2,40%

1.063,91 Euro

1.030,84 Euro

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen. 

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