Aktueller Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung 2024/25
Wie hoch ist der Höchstbeitrag 2024? Und wie entwickelt er sich 2025? Wie setzt sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen? Wir zeigen dir, wo die Beitragsbemessungsgrenze liegt und wie hoch der Höchstbeitrag dementsprechend ausfällt.
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Inhalt des Ratgebers
Zusammenfassung zum Höchstbeitrag der GKV 2024/2025
Der Höchstbeitrag ist die maximale Höhe des Beitrags, den ein Versicherter oder eine Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab einem bestimmten Einkommen zahlen muss.
Der reine GKV-Höchstbeitrag liegt 2024 bei 755,55 Euro und steigt 2025 auf 843,53 Euro pro Monat. Inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung liegt er 2024 bei 1.050,53 Euro und steigt im Jahr 2025 auf 1.174,16 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder. Versicherte mit Kindern zahlen einen etwas niedrigeren Beitrag.
Der durchschnittliche Höchstbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze, die 2024 bei 62.100 Euro (brutto) im Jahr beziehungsweise 5.175 Euro (brutto) im Monat liegt.2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro (brutto) im Jahrbeziehungsweise 5.512,50 Euro (brutto) im Monat
Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (2024 durchschnittlich 1,70 Prozent) und dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, der zwischen 2,4 - 4,0 Prozent liegt (je nach Anzahl der Kinder). Bei der Pflegeversicherung wird 2025 eine Erhöhung von 0,2 Prozent erwartet.
Wie viel zahlst du für die gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn du selbstständig arbeitest und gesetzlich versichert bist, richtet sich dein monatlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung nach deinem Einkommen. Du hast die Möglichkeit dich zwischen dem allgemeinen Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld oder dem ermäßigten Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld zu entscheiden.
Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent deines Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG), der ermäßigte Beitragssatz für Selbstständige liegt bei 14,0 Prozent (ohne Krankengeld). Außerdem erheben gesetzliche Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge – im Durchschnitt beträgt dieser zusätzliche Beitrag 2024 1,70 Prozent. Der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2025 wird vom Bundesamt für Soziale Sicherung auf +0,8 Prozent geschätzt, womit er im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen würde.
Zusätzlich zahlst du die Pflegeversicherung, deren Beitrag von der Anzahl deiner Kinder abhängt und zwischen 4,0 Prozent (keine Kinder) und 2,4 Prozent (ab 5 Kindern) liegt. Auch der Pflegebeitrag soll erhöht werden: Die Erhöhung soll bei 0,2 Prozent liegen und jedes Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse betreffen.
Bitte beachte, dass bei Selbstständigen auch Einnahmen aus Kapitalanlage und Vermietung zum Einkommen zählen und bei der Beitragsberechnung herangezogen werden.
Als Selbstständiger bist du freiwillig gesetzlich versichert und kannst in die private Krankenversicherung wechseln. Dort richtet sich dein Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt sowie dem gewählten Tarif, was bedeutet, dass du mit der PKV sparen könntest.
Wer zahlt den Höchstbeitrag?
Der Höchstbeitrag wird für alle gesetzlich Versicherten ab einem Einkommen über derBeitragsbemessungsgrenze (kurz BBG) fällig.Diese Einkommensgrenze legt fest, bis zu welchem Jahreseinkommen du Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entrichten musst. Sie betrifft dich, denn diese Grenze liegt aktuell bei 62.100 Euro (brutto) und steigt 2025 auf 66.150 Euro (brutto). Du zahlst also 2025 auf einen höheren Anteil deines Einkommens die 14,6 Prozent deiner gesetzlichen Krankenversicherung + Zusatzbeitrag zu deiner GKV + Pflegeversicherung (je nach Kinderzahl unterschiedlich).
Wie setzt sich der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse zusammen und wie hoch ist er?
Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze und setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175,00 Euro (brutto) steigt 2025 auf 5.512,50 Euro (brutto) pro Monat. Daraus folgt, dass du 2025 auf einen höheren Anteil deines Einkommens die prozentualen Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen musst.
Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent oder ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent (für Selbstständige möglich) des Einkommens, der sich 2025 nicht ändert
Der Zusatzbeitrag den jede GKV selbst festlegt und der im Durchschnitt aktuell 1,70 Prozent beträgt. Für 2025 wird ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,8 Prozent erwartet, womit er im nächsten Jahr bei 2,5 Prozent liegen würde. Der höchste Zusatzbeitrag einer GKV beträgt ab dem 01.11.2024 stolze 3,9 Prozent.
Die Pflegeversicherung, die in der Höhe abhängig davon ist, ob und wie viele Kinder gesetzlich Versicherte haben (aktuell 2,4 - 4,0 Prozent). Bei der Pflegeversicherung wird 2025 eine Erhöhung von 0,2 Prozent erwartet.
Der GKV-Höchstbeitrag liegt damit 2024 bei 1.050,53 Euro pro Monat für Versicherte ohne Kinder und steigt 2025 noch einmal auf1.174,16 Euro pro Monat.
Die Kosten für die gesetzliche Krankenkasse können für dich im nächsten Jahr also zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Jahr steigen, wenn du z.B. über 66.150 Euro (brutto) verdient hast.
Wie entwickelt sich die Beitragsbemessungsgrenze und der Höchstbeitrag in der GKV?
Wie hoch die Beitragsbemessungsgrenze und damit der Höchstbeitrag ausfällt, entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung jedes Jahr neu. Der Grund: Diese Rechengröße wird an die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst.
Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist durch die stetigen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der letzten Jahre deutlich gestiegen.
Ein Beispiel verdeutlicht wie sehr: Seit 2010 ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung um 54 Prozent für Kinderlose gestiegen.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2024 bei 5.175,00 Euro monatlich beziehungsweise 62.100 Euro (brutto) jährlich und steigt 2025 abermals deutlich im Vergleich zum Vorjahr auf 5.175,00 Euro monatlich beziehungsweise 66.500 Euro (brutto) jährlich an.
Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag wird eine Steigerung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erwartet.
Wenn die Löhne steigen, steigt also auch die Beitragsbemessungsgrenze – und damit der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Anstieg des Zusatzbeitrags ist mit den gestiegenen Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erklären. Ein Mittel, um diese Kosten zu decken, ist den Zusatzbeitrag anzuheben.
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So hat sich der Höchstbeitrag der GKV zwischen 2010 und 2025 entwickelt
Hat die Anzahl der eigenen Kinder Einfluss auf den Höchstbeitrag?
Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags wird nicht durch die Anzahl deiner Kinder beeinflusst - der Beitrag zur Pflegeversicherung allerdings schon. Die Höhe des Pflegebeitrag wird daran bemessen, wie viele Kinder du hast.
Vor 2023 wurde in der Berechnung der Pflegeversicherung nur zwischen Kinderlosen und gesetzlich Versicherten mit Kindern unterschieden. Seit 2023 spielt auch die Anzahl der Kinder eine Rolle.
Der maximale Beitrag zur Pflegeversicherung richtet sich ebenfalls nach der Beitragsbemessungsgrenze, weshalb auch dieser steigt, wenn die BBG erhöht wird.
Wie wirken sich Kinder auf den GKV-Beitrag aus?
verpflichtenden Pflegeversicherung. Auch dieser wird abhängig vom Einkommen berechnet, der Beitragssatz variiert aber in der Höhe je nach Anzahl der Kinder der gesetzlich Versicherten. Kinderlose zahlen (ab 23) mit 4,0 Prozent einen höheren Beitragssatz als gesetzlich Versicherte mit Kindern, die nur zwischen 2,40 und 3,40 Prozent für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. 2025 erwarten wir eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozent.
So beeinflusst es den Höchstbeitrag (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag) in der gesetzlichen Krankenversicherung, dass du Kinder hast:
Prozentsatz Pflege-versicherung
Höchstbeitrag MIT Krankengeld (14,6%)
Höchstbeitrag OHNE Krankengeld (14,0%)
Ohne Kinder
4,00 %
1.152,11 Euro
1.119,04 Euro
1 Kind
3,40%
1.119,04 Euro
1.085,96 Euro
2 Kinder
3,15%
1.105,26 Euro
1.072,18 Euro
3 Kinder
2,90%
1.091,48 Euro
1.058,40 Euro
4 Kinder
2,65%
1.077,69 Euro
1.044,62 Euro
5 und mehr Kinder
2,40%
1.063,91 Euro
1.030,84 Euro
Steigende GKV-Beiträge: Welche Alternativen hast du als freiwillig gesetzlich Versicherter?
Der Höchstbeitrag für die GKV wird auch 2025 wieder ansteigen. Wer freiwilliges GKV-Mitglied ist, sollte den erneuten Preisanstieg zum Anlass nehmen, über einen Wechsel nachzudenken. Lohnt es sich für mich aufgrund des GKV-Höchstbeitrags noch, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben? Oder käme ich als Mitglied einer PKV vielleicht sogar günstiger weg?
Denn durch die einkommensunabhängigen Beiträge und der Möglichkeit, mit der Wahl des Selbstbehalts den Beitrag zu beeinflussen, zahlen viele Selbstständige in einer privaten Krankenversicherung unterm Strich deutlich weniger – und das bei einem spürbar verbesserten Versicherungsschutz und einer optimalen Versorgung im Krankheitsfall. Denn auch in Zukunft wird es in der GKV durch den demografischen Wandel zu Beitragserhöhungen kommen.
Dein Sparpotential kann eine wichtige Entscheidungsgrundlage für den Wechsel in die private Krankenversicherung sein. Wann kannst du mit der richtigen Krankenversicherung sparen? Wenn du beispielsweise als Selbstständiger mit deinen Einkünften nahe an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegst und damit (fast) den Höchstbeitrag in die GKV einbezahlst, kann ein Wechsel zur PKV bares Geld sparen.
Neben deinen persönlichen Beitragskosten und dem GKV-Höchstbeitrag spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine bedeutende Rolle, wenn es um die Wahl des für dich idealen Versicherungsmodells geht. Ein wichtiges Entscheidungskriterium sind die Leistungen: Privatpatienten genießen gegenüber gesetzlich Versicherten einige Vorteile, darunter beispielsweise freie Arzt- und Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und kürzere Wartezeiten für Termine bei Fachärzten. Auch das solltest du bei deinen Überlegungen, ob du in die PKV wechseln solltest, mit einbeziehen.
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Als Selbstständiger hast du die Möglichkeit dich zu entscheiden, ob du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern möchtest oder ob du Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden möchtest. Zwei wichtige Faktoren bei dieser Entscheidung sind der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Anzahl deiner Kinder. Denn wenn du den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst, kannst du mit dem Wechsel in die private Krankenversicherung von umfangreichen Leistungen profitieren, zahlst aber im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auch für jedes Kind einen eigenen Beitrag. Berechne deinen Beitrag und entscheide, ob sich der Wechsel für dich und deine Familie lohnen kann.
Mit der PKV sicherst du dir viele Vorteile für dich und deine Familie...
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... stabil kalkulierten Beträgen: unsere Beiträge sind auf langfristige Stabilität ausgelegt - unabhängig von der demografischen Entwicklung oder deinem Einkommen
... dem richtigen Selbstbehalt für deine Situation: wir bieten sowohl Tarife mit 0 Euro Selbstbehalt als auch Tarife mit fairem Selbstbehalt (10-50%) an, der aber immer pro Jahr gedeckelt ist (500 - 1250 Euro/Jahr)
... mehr Leistungsübernahmen: bei vielen Leistungen übernimmt die PKV mehr Kosten als die GKV (z.B. Heilpraktiker, Sehhilfen, altersunabhängige Vorsorgeuntersuchungen)
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HIER SCHREIBTMarie-Theres Rüttiger
Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.